Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?
Inhalt
FAQ: Kindeswohlgefährdung
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.
Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.
Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.
Wann ist das Kindeswohl gefährdet?
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.
In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:
ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.
Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.
Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?
Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.
Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?
Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:
- Vernachlässigung
Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten. - Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken. - Gewalt und psychische Misshandlung
Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen. - Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor. - Seelische Misshandlung
Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden. - Häusliche Gewalt
Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.
Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:
Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung | Liegt vor? |
---|---|
Körperliche Merkmale | |
Über- oder Untergewicht | ◯ |
Mangelnde Hygiene | ◯ |
Keine witterungsgemäße Kleidung | ◯ |
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit | ◯ |
Chronische Müdigkeit | ◯ |
Körperliche Entwicklungsverzögerung | ◯ |
Kognitive Merkmale | |
Konzentrationsschwäche | ◯ |
Gedächtnisstörungen | ◯ |
Verzögerung bei der Sprachentwicklung | ◯ |
Psychische Merkmale | |
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten | ◯ |
Verlustängste | ◯ |
Soziale Merkmale | |
Missachtung von Regeln und Grenzen | ◯ |
Fehlender Blickkontakt | ◯ |
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten | ◯ |
Sonstige Merkmale | |
Schlafstörungen | ◯ |
Essstörungen | ◯ |
Stottern | ◯ |
Selbstverletzendes Verhalten | ◯ |
Lügen | ◯ |
Weglaufen | ◯ |
Schwierigkeiten in der Schule | ◯ |
Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.
Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?
Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.
So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.
Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.
Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.
Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familienberatungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.
Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Maywald, Jörg (Autor)
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Hallo guten Abend,meine Tochter 19 hat einen kleinen Jungen von einundhalb das Problem sie wechselt ständig ihre Männer unser Enkelkind muss zu jedem Papa sagen nun hat sie wieder einen neuen dieser rP zieht ihr das ganze Geld aus der Tasche und e Erpresst die mit wenn sie sachen nicht macht wird er sorgen das der kleine weg kommt wir mussten die gestern abholen in Düsseldorf kommen aus Bochum der kleine lief um 22 Uhr noch rum die Wohnung wahr komplett mit Leuten voll der wahr mitten drin haben sie dann abgeholt da weil sie nach Hilfe geschriehen hat der typ ist gefährlich und mir tut der kleine leid meine Tochter hat sich jetzt wieder auf ihm eingelassen und jetzt sind wir wieder wie immer die bösen werden beleidigt und er ist wieder der beste sis kümmert sich nur um solche Sachen und ihr Handy kleine läuft nebenbei achtet nicht auf essen oder sonst was bin am Ende das geht seid der geboren ist und es wird leider immer schlimmer jetzt zweites obwohl sie nicht mal sich um das erste kümmert kann auch nicht mehr weil man hängt ständig dazwischen dreht sich alles nur um sie
Hallo, meine 16 jährige Tochter kommt von ihr 18 jährige Freund nicht mehr nach Hause . Sie ist abgemagert geht nicht zu Schule und ich erkenne sie nicht mehr . Bricht Kontakte ab . Was kann ich tun ? Meine Tochter liebt ihr freund aber sie geht kaputt und ich möchte etwas unternehmen . Es ist sehr belastend die Lehrer wissen bescheid aber behaupten ich kann nichts tun muss abwarten bis sie freiwillig heim kommt . Bevor sie ihr freund hatte war alles in ordnung .
Danke für Antwort
guten Tag,
unsere Tochter ist unserem Enkelkind (3 Jahre) gegenüber immer sehr aggressiv und fasst sie immer häufiger grob an, wie zuletzt am Ostermontag hat sie mir nach einer verbalen Auseinandersetzung die kleine einfach sehr aggressiv vom Schoß gerissen .
Sie ist nicht nur dem Kind gegenüber sehr aggressiv sondern auch ihren Mitmenschen gegenüber.Wenn die kleine nicht so reagiert wie sie es möchte wird sie mit bösen/giftigen Blicken angeschaut,das die kleine fast erstarrt.
Unser Enkelkind leidet an Fanconi Anämie und nun auch noch an Knochenmark Zerfall,die beiden bekommen jede Unterstützung von uns was unsere Tochter nun schamlos ausnutzt.
Mittlerweile Erpresst sie uns wenn wir nicht machen und tun was sie will,dann sehen wir die kleine nicht mehr was auch im Moment der Fall ist.Wir als Großeltern sind eigentlich ein starker Bezugspunkt für die kleine da unsere Tochter keine anderen Sozialen Kontakte pflegt.Wir machen uns große Sorgen um unsere Enkelin.Fällt das unter Kindeswohlgefährdung ??
mit freundlichen Grüssen
Michaela und Stefan.
Hallo ich habe eine Frage es geht. Kindeswohlgefährdung wir haben freiwillig unsere Tochter in den heim.gegeben bis die Situation verbessert wird das problem.ist es das Jugendamt macht uns Probleme die zwingen uns vor Gericht einen Erziehungsgutachter zu machen der ist von gwg von Institut ich habe vor 20 Jahren eine Frau von gwg gehabt die hat nur gelogen und lauter Krankheiten über mich geschrieben da es nicht nachvollziehen konnte ich habe Beweise das es nicht stimmt was kann man. Zum wir wollen unsere Tochter wieder zurück
Darf das Jugendamt ohne Richterlichen Beschluss das Kind in eine Einrichtung/Pflegefamilie stecken? Und ist es rechtens das man als alleiniges Elternteil nicht gesagt bekommt wo das Kind ist geschweige denn wie der Zustand des Kindes ist ?
Ich möchte bitte Anonym bleiben,
Hier bei uns im Haus ist eine 4 köpfige Familie der Vater trinkt jeden Tag Bier das sieht man auf dem Balkon nur bierflaschen Kisten und wishkey Flaschen bei dene zuhause die Xrau wird niedergemacht vor den Kindern und er spricht offen das er trinkt und auch Drogen nimmt wohl nicht dahein aber die Kinder sehen ihn die kleine wächst mit Alkohol auf für sie ist das Normal die Arme Kleine ich mach nir sorgen um die Kinder und um die Frau die Mama macht alles und geht qohl nicht arbeiten sie schmeißt aber den Haushalt und Kümmert sich um die Kinder ich möchte gerne beim Jugendamt anonym Anrufen, aber ich nag nicht das man die Mama bestraft wegen dem Typ und der Mam die Kinder weg nimmt, denn die Mama macht alles für Ihre Kinder der Mann trinkt nach der Arbeit falschen und Dosen Alkohol schon
Mein Lebensgefährte hat eine 16 jährige Tochter.
Diese ist autistische und hat zwangsstörungen. Sie lebt bei der Mutter und dem neuen Partner.
Nun hat sie angefangen sich zu ritzen.
Ich vermute, weil der neue Partner (und es scheint auch die Mutter) ihr immer wieder einredet, dass sie ihrer Mutter nicht gut tut. Das sie die Beziehung zerstört, so wie sie schon die Beziehung ihrer Eltern zerstört hat und das sie allen immer nur zur Last fällt.
Mein Lebensgefährte will sie dort weg holen, damit sie eine Chance hat sich zu entwickeln. Sie traut sich aber nicht aus Angst die Mutter dann zu verlieren.
Wenn mein Lebensgefährte das seiner Exfrau gegenüber anspricht tut die so als wäre nichts. Als würde sich die Tochter das nur ausdenken und als wäre er einfach zu leichtgläubig.
Danach bekommt die Tochter aber wieder Druck in der Form, dass sie zum Vater gegangen ist und das ja das letzte wäre.
Was kann man in so einem Fall tun.
Wir sind ratlos.
Wir wollen nicht noch mehr Druck für das Mädchen produzieren. Aber so kann das nicht weiter gehen.
Eine 12 jährige Mitschülerin konsumiert, laut eigener Aussage, Drogen (Cannabis und Alkohol) mit ihrer Mutter. Die gerade in Italien ist. Weil ich Vater ihr Gewalt droht geht sie nicht zu ihm. Gerade wohnt sie auf der Straße, isst und trinkt kaum was und hat keine Warmen Klamotton dabei.
Wie kann ich eingreifen?
HallDie 15J Tochter meines Lebensgefährten ( er hat kein Sorgerecht) nimmt LSD. Zur Zeit lebt sie bei Ihrer Mutter 500Km von uns entfernt. Sie wird schikaniert an den Haaren gezogen oder wenn du das und das machst bekommst du ein Tattoo oder Pircing.
Wir haben die Polizei und das JA des zuständigen Ortes angerufen.. bzw sogar vor Ort Anzeige gegen die Mutter gestellt.
Das Mädchen möchte zu ihrem Vater traut sich aber nicht diesem dem JA mit zuteilen aus lauter Angst.
Der Vater bemüht sich seiner Tochter gut zu zureden und ihr zu Helfen.
Ich verstehe nicht warum das JA das Kind nicht in Obhut nimmt ist die Einnahme von LSD mit 15 keine Kindeswohlgefährdung?
Meine Enkelkinder sind 15 9 5 und 2jahre alt habe mich an das jugend amt gewandt, da die minderjährigen bei den eltern im Ehebett schlafen beide arbeiten schicht wenn der eine nachtschicht hat hat der andere früh. Da sind die kinder alleine umgekehrt abends habe ich ein recht zu erfahren wenn ich als oma beim amt angerufen habe auch Auskunft zu bekommen wie es weiter geht oder geht es unter datenschutz wie man mir mitteilte .nicht zu vergessen ist es handelt sich um drei jungen und ein Mädchen
Die Liste zur Kindeswohlgefährdung scheint nicht die richtige zu sein!!
Hallo elisa,
vielen Dank für den Hinweis. Die falschen Informationen wurden entfernt. Wir werden die richtigen schnellstmöglich ergänzen.
Ihr Team von anwalt.org