Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?
Inhalt
FAQ: Kindeswohlgefährdung
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.
Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.
Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.
Wann ist das Kindeswohl gefährdet?
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.
In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:
ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.
Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.
Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?
Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.
Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?
Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:
- Vernachlässigung
Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten. - Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken. - Gewalt und psychische Misshandlung
Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen. - Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor. - Seelische Misshandlung
Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden. - Häusliche Gewalt
Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.
Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:
Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung | Liegt vor? |
---|---|
Körperliche Merkmale | |
Über- oder Untergewicht | ◯ |
Mangelnde Hygiene | ◯ |
Keine witterungsgemäße Kleidung | ◯ |
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit | ◯ |
Chronische Müdigkeit | ◯ |
Körperliche Entwicklungsverzögerung | ◯ |
Kognitive Merkmale | |
Konzentrationsschwäche | ◯ |
Gedächtnisstörungen | ◯ |
Verzögerung bei der Sprachentwicklung | ◯ |
Psychische Merkmale | |
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten | ◯ |
Verlustängste | ◯ |
Soziale Merkmale | |
Missachtung von Regeln und Grenzen | ◯ |
Fehlender Blickkontakt | ◯ |
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten | ◯ |
Sonstige Merkmale | |
Schlafstörungen | ◯ |
Essstörungen | ◯ |
Stottern | ◯ |
Selbstverletzendes Verhalten | ◯ |
Lügen | ◯ |
Weglaufen | ◯ |
Schwierigkeiten in der Schule | ◯ |
Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.
Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?
Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.
So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.
Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.
Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.
Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familienberatungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.
Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Maywald, Jörg (Autor)
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Ich habe eine Frage eine 24 jährige Frau, die unter Depressionen leitet, schnell wütend wird, das schon viele male ihre Tochter von 6 jahren gehauen hat, das gerade jetzt mit adhs und microzhephalie festgestellt würde. Sie wird vom Jugendamt betreut aber niemand weiss wie ihre Wohnung aussieht oder was sie mit dem Kind macht. Weil die Termine ja immer angekündigt werden. Würde das jugendamt ihr das Kind wegnähmen?
Hallo,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll! Wir haben festgestellt, das wir in unserer Familie eine Psychopathin haben, alle erforderlichen Merkmal deuten darauf hin! Sie hat uns anfangs ihr große Tochter vorgestellt und gesagt sie wäre das Einzige Kind, und ihr Ex Mann hat noch 2 weitere Kinder mit seiner neuen Frau! Nun mussten wir aber mit entsetzen feststellen, das das ihr Kinder sind, die sie einfach mal so eben nicht erwähnt hat! Sie verbringt die ganze Zeit mit ihrer großen Tochter bei meinem Bruder und die beiden kleiner hocken wohl zuhause bei ihren Eltern und sind eigentlich immer alleine! Denen erzählt sie sie würde Tag und Nacht arbeiten, dabei ist sie arbeitslos und ergaunert sich Geld in dem sie Rechnungen fälscht und meine Großeltern ausnimmt! Diese hat sie so eingelullt das niemand mehr an meinen Bruder und sie ran kommen! Diese Frau ist mehrfach vorbestraft und darf trotz allem ihre Kinder behalten, wenn diese nicht wären wäre sie zur letzten Verhandlung ins Gefängnis gegangen! Wir wollen die Kinder nur schützen!
Gilt es auch als Kindeswohlgefährdung wenn mein Ex unsern 4 Jährigen Sohn schon vor die Play Station setzt. Seit das ist so ist hab ich Probleme mit dem Kleinem. Er hatte ihn schon mit 3 Jahren das erste mal davor gesetzt womit ich überhaupt nicht klar komme. Hab mit ihm schon geredet dass er dem Kind damit nix gutes tut. Heute hab ich ihn abgeholt und der Kleine erzählt mir dass er wieder gespielt hat. Kann mir jemand helfen
Guten Tag, ich muss mal eine Frage loswerden. Und zwar kann das Jugendamt ein Kind von ihrer Mutter entziehen wen sie eine Magersucht hat und der kleine sich durch eine glutenunverträglichkeit der Mutter, vieles mittlerweile nicht mehr essen möchte da sie es auch nicht essen kann.
Guten Tag, ist es eine Kindeswohlgefähdung wenn der Vater mit seine 14 jährige Tochter in ein Bett schläft wenn sie zu besuch ist bei ihm.
Nein was ist falsch daran wenn ein Vater mit seinem Kind beim Besuch in einem Bett schläft?! Wäre es auch ein Problem wenn das Kind mit der Mutter in einem Bett schläft?! Das ist eine böses Form von Sexismus und eigtl schon ein unterschwelliger Vorwurf. Wenn sonst keine Warnzeichen existieren würde ich mich mit so etwas sehr zurück halten!
Hallo,
Ich bin Handwerker und bekomme daher Einblicke in die unterschiedlichsten Wohnungen. Heute kam ich in eine total verdeckte, nach Katzenurin riechende Wohnung. Im Kinderzimmer lagen alte Essensreste und alles war einfach nur dreckig. Die Fenster waren angeschlossen, als ich die Mutter bat die Fenster zu öffnend musste sie den Schlüssel erst suchen. Bei uns ist es auch nicht immer wie geleckt aber als Vater finde ich solche Zustände für Kinder einfach unzumutbar. Was kann ich tun
Vielen Dank schon mal
Hallo, ich hab da mein eine frage, ich habe ein neuen Partner und er kann meine Kinder überhaupt nicht ab, sobald meine Kinder ein wenig laut werden droht er sie immer gleich mit Schläge, beleidigt sie und brüllt sie egal bei was an. Kann man dagegen was machen? Bin leider Schwanger von ihn. Er hat schon größere Kinder, die sagen auch schon, das es die Nervt…also meine Kinder. Meine kleine (4 Jahre) hat nun mal eine Entwicklungsverzögerung, wo i schon dran bin und meine große 8 Jahre is normal. Kann man dagegen nicht irgendwas machen, Jugendamt etc?
Mfg
Hallo Steffi , ich hoffe du hast dich mittlerweile von deinem neuen Partner getrennt!
Du liebst doch deine Kinder , warum lässt du das zu ?
Es ist deine Aufgabe , deine Kinder zu schützen und wenn du das nicht allein schaffst, hole dir Hilfe .
Alles Liebe dir und deinen Kindern und viel Kraft!
Hallo,
bekannte lassen Ihren Sohn (3 Jahre) immer unangeaschnallt im Kindersitz fahren. Egal ob Autobahn oder Stadt. Das ganze wird auch gepostet. Kann man hier etwas unternehmen. ? Desweitern hängt das Kind immer vor dem TV oder Handy.
Hallo ich habe mich von mein ex mann getrennt wegen Drogen Konsum er konsumierte regelmäßig und hörte Stimmen und hanuzilierte ständig.
Darauf bin ich mit mein Sohn zum kinderschutz bat um Hilfe. Ich war im Frauenhaus danach in einer Kriesen Wohngruppe die nur gegen mich arbeitete. Auf Grund meiner Physischen Erkrankung suchten die eher bei mir nach Fehlern anstatt zu sehen das der KV das Kindeswohl gefährdet mit sein Drogenkonsum. Desweiteren fand ich raus das Der Kinderschutz, Das Jugendamt, die Einrichtung, Der Kv und die Mutter vom Kv
Von Anfang gegen mich arbeiteten, der KV vorher schon mehrfach bei den Kinderschutz war und mich schlecht machte. Ich habe für mein Sohn immer gesorgt im ging es gut und eine Physische Erkrankung ist kein Grund zur Wegnahme.
Stattdessen wohnt mein Sohn beim KV der Drogen konsumierte. Was kann ich tun das ich mein Sohn wieder bekomme.
Bin für jeden tip dankbar ich liebe mein Sohn und möchte ihn zurück haben.
Eine Freundin von mir ist drogenabhängig und verkauft Drogen auch währenddessen sie ihre Kinder hat, sie versteckt verschiedene Drogen in den Taschen ihrer Kinder.. Was soll man tun? Sie schlägt auch ihren Freund,.
Hallo guten Tag.
Ich wende mich in diesem forum an euch da ich nicht weiß was ich machen soll.
Meine Schwester (27) hat einen Sohn von 7 Jahre. Sie lebt mit ihrem deutlich älteren Freund (54) zusammen. Es geht schon seit Jahren so, dass meine Schwester und ihr Freund sich extrem anschreien, habe auch die Vermutung das er ihr gegenüber handgreiflich wird.. Das Problem an der Situation ist das der kleine jedes mal mitten drinnen steht und sich das alles mit anhören muss. Es gab schon oft die Situation das wir sie dort mit ihrem Sohn raus geholt haben. Jedes Mal ist sie noch in der Nacht zurück zu ihrem Freund. Am Donnerstag erhielt ich einen Anruf das ihr Freund sie und ihren Sohn ausgesperrt hat. Nach langem hin und her bin ich hin gefahren. Im Endeffekt hat sie wieder zu ihm gehalten und ich werde jetzt bedroht von beiden da ich mit dem Jugendamt gedroht habe. Der kleine war um 22 Uhr noch nicht im Bett obwohl er nächsten Tag zur Schule musste.
Der kleine ist schon so gestört das wenn man nur mal lauter etwas sagt, er sich in die Ecke stellt und denkt man schreit jeden Moment los.
Der kleine tut mir echt leid. Bin wirklich ratlos. Für mich sind das keine Eltern. Sie tragen jeden Streit vor dem kleinen aus. Und das extrem.
Meine Tochter (4) ,lebt nach der Scheidung bei Ihrem Vater. Ich habe jetzt des öfteren von ihr gehört das sie lieber bei mir und Ihren Geschwistern leben würde weil Papa böse ist. Ich dachte bis vor einer Woche sie meine damit sehr streng hatte jedoch immer ein komisches Gefühl. Sie ist jetzt in den Sommerferien etwas länger bei mir und ich habe die Chance genutzt sie mal zu fragen wieso sie denkt das Papa böse ist und es hat mir mein Herz zerrissen. Sie hat mir gesagt das Ihr Papa sie auf den Popo, den Mund und die Finger haut. Ihre Schwester von einer anderen Mutter kommt uns regelmäßig besuchen wenn die kleine bei mir ist und ich habe deren Mutter angesprochen ob sie da etwas mitbekommen hat. Wieder ist mein Herz gebrochen als sie mir berichtet hat wie mein Ex-Mann mit unserer Tochter umgeht wenn sie bei ihm ist. Es geht um viel Geschrei, verbal entwürdigenden Äußerungen, treten, schlagen (Kind muss selber die Hose runter ziehen im den nackten Hintern versollt zu bekommen), Kind verbringt fast den ganzen Tag im Zimmer damit er an der Konsole spielen kann. Ich will meine Tochter gar nicht erst zurück bringen wenn es nach mir geht und weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Er ist mit der kleinen über 100km entfernt weg gezogen ich kann also nicht mal eben zum JA in seiner Stadt und unser JA ist nicht zuständig da sie hier nicht wohnt.
Es kommen immer mehr Dinge ans Licht es ist gerade wie eine Lavine die über mich rollt. Wenn sie einpinkelt lässt er sie aus „erzieherischen Gründen“ in ihrer nassen Kleidung rum Laufen pinkelt sie ins Bett muss sie darin weiter schlafen weil sie es ja lernen muss. Er hat ihr wohl auch schon in den schritt gehauen weil sie ekelhaft ist wenn sie einpinkelt. Sie hält sich selber für ekelhaft hat Albträume und ist sehr empfindlich und sucht ständig nach Aufmerksamkeit, sie lügt um sich selbst zu schützen und wenn wir mit ihr reden möchten ist mir aufgefallen das sie uns nie ins Gesicht guckt.
Hallo in die Runde ! Ich habe da auch mal eine Frage !
Mein Bruder und seine Freundin sind beide von „leichten“ Drogen (wenn man das so nennen darf oder kann) abhängig! Sie haben 2 kinder (11 Jahre &18 Monate) der große ist sehr aggressiv und lügt sehr häufig , trägt ständig die selben Klamotten und riecht nicht sehr angenehm! Der kleine kann jetzt mittlerweile mit seinen 18 Monaten zwar laufen, redet jedoch noch gar nicht, noch nicht einmal „mama“ oder „Papa“! Ich muss dazu sagen , dass die Mutter die Schwangerschaft verdrängt hat und den kleinen alleine zu Hause auf der Couch bekommen hat! Damals wurde gesagt, das das ein Grund sei, das das Jugendamt regelmäßig zur Kontrolle kommt! Da sie allerdings nicht mehr da wohnen, wo sie gemeldet sind, passiert gar nichts !!
Der große besucht nur unregelmäßig die Schule, da die Mama gerne mal verschläft !
Wie kann ich den beiden Kindern helfen, ohne direkt das Jugendamt zu verständigen???
Hallo ,
Da ich leider nicht genau weiss wo ich mir Informationen einholen kann, hoffe ich , dass sie mir weiterhelfen können.
Angesichts der aktuellen Tragödie des 2 Jährigen T. aus Q. und seines grausamen Todes fühle ich mich als Mutter einer kleinen Tochter und als Mensch in der Pflicht etwas zu unternehmen um solche Abscheulichkeit in Zukunft zu verhindern . Welche Handhabe habe ich , wenn ich einen karitativen Verein gründe um Opfer akut und dauerhaft aus Ihren Gefahrensituationen zu helfen?
Welche Möglichkeiten habe ich als Stastsbürger, wenn z.B ein Nachbar des Opfers Misshandlung und Gewalt mitbekommt und mir dieses mitteilt.
Bleibt nur die Polizei ,welche das Kind ja auch nicht akut aus der Gefahrensituation nimmt und sich auf das Jugendamt beruft- Oder das erwähnte Jugendamt, was erstmal versucht eine Familientherapie einzuleiten aber auch nicht in 30 min vor der Tür des Opfers steht um zu handeln?
Welche rechtliche Handhabe habe ICH, als normaler deutscher Staatsbürger, das Kind JETZT SOFORT aus besagter Gefahrensituation im Haus seiner Erziehungsberechtigten zu holen ? Betrete ich mit Nachdruck die Wohnung, ist dies Hausfriedensbruch- dies nehme ich sehr gerne in Kauf , für die Gesundheit eines Kindes.
Nehme ich dann noch das Kind aus der Wohnung heraus und bleibe vor dem Wohnhaus mit Kind stehen um die Polizei zu informieren, ist dies schon Entführung? Sicherlich ! Also , meine Frage – was kann ICH SOFORT tun ???
Vielen Dank für Ihre Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Tanja
Guten Tag , ich bin seit etwas mehr wie einem halben Jahr von meiner Ex getrennt und habe in der Beziehung für alle ihrer 4 Kinder (23,21,14 und 9 Jahre alt )die Vaterrolle übernommen . Den heute 14 jährigen habe ich damals aus einem ganz tiefen Loch , in Rekordzeit, wieder hoch geholt in das seine leiblichen Eltern ihn haben fallen lassen bzw in das sie ihn gestoßen haben !(es exestiert ein schreiben des Arztes das ich das beste wäre was ihm in seiner Situation hätte passieren können und das keine weitere Behandlung von Nöten sei ! ) für die 9 jährige bin ich ihr halbes Leben Bezugsperson Nummer eins , sie ist ein richtiges Papa Kind , und halt einfach ihr Papi! Irgendwann Ding die 21 jährige Tochter meiner Ex an den heute 14 jährigen gegen mich aufzuhetzen weil sie mich los werden wollte da meine Ex panische Angst vor ihr hat und ich der einzige war der meiner Ex die Kraft gab sich nicht von ihr unterbuttern zu lassen. Nachdem meine Ex mir eine Wohnung in ihrer Nähe gesucht hatte bat sie mich doch bitte ganz schnell fertig zu werden damit J. (9jährige) zu mir könne es sei das beste für uns zwei ! Auf meine frage macht sie wieder druck antwortet sie mit ja es geht wieder los und diesmal redete auch meine Ex ihre Schwester ihr mit rein die zusammen mit der 21 jährigen beschlossen hat mir J. jetzt einfach mal zu entziehen! Unter sinnfreien erlogenen Gründen holten sie sich auch noch eine Verfügung das ich mich J. u meiner Ex nicht mehr nähern darf , stellte mich in der Schule als Monster da , so das vier erwachsene um meine kleine rumtanzen wenn sie Pause hat um mich ihr fern zu halten ! Ich kenne bis heute nicht den Grund dafür außer das meine Ex ihre Tochter sogar Wochen lang belügen musste um mir J. geben zu können und das sie auch bei mir war und sogar des Öfteren mit mir geschlafen hat streitet sie panisch vor ihrer Tochter ab obwohl ich beweise im Handy dafür hab , die allerdings niemanden interessieren, mir sollte einfach nur J. weg genommen werden das war es worum es der 21jährigen geht ! Sie fingen mit diesem miesen Verhalten genau am 9 Geburtstag von J. (bis zu dem Tag war J. 14 Tage durchgehen bei mir Tag u Nacht ) an an dem meine Ex sie abends zu mir bringen wollte , was allerdings nicht geschah ! Als ich J. gegen 22 Uhr dann endlich abholen wollte würde ich eine Stunde am Telefon provoziert worauf ich allerdings nicht einging ich sagte sogar das ich weiß was sie vorhaben aber ich will das nicht und nur mit J. zu mir feiern gehen wo Torte u Gäste seit 19 Uhr warteten ! Irgendwann. Tat sie einfach als wäre ich drauf eingegangen u meinte plötzlich „weil du das gesagt hast bekommst du sie nie mehr ! Wobei ich in dem Moment gar nix sagte !? Dann dürfte ich mir über Gegensprechanlage anhören wie J. nach mir schrie u weinte darauf lachte meine Ex sie aus und sagte „solang der nicht mach was ich will hast du Pech “ !
Seit nun mehr 8 Wochen lässt sie keinen Kontakt mehr zwischen uns zu obwohl sie weiß das J.(die übrigens taub ist ) mich braucht und ich sie mehr liebe wie mein eigenes Fleisch und Blut! Sie erpresste mich in der Vergangenheit des öfteren mit J. und lenkte mich durch sie . Sie provoziert bewusst und lockt mich aus der Reserve damit sie was in der Hand hat das sie der Polizei vorlegen kann dabei möchte ich einfach nur weiterhin für J. der Papa sein ! Ich kann J. doch nach 4,5 Jahren nicht einfach abschreiben ich liebe sie doch trotzdem wie mein leibliches Kind ! Was kann ich tun um J. zu sehen ? Zwischenzeitlich wurde bei mir Krebs festgestellt doch auch das bewegte meine Ex nicht J. zu mir zu lassen … ich bin verzweifelt und halte es ohne meine kleine die 4,5 Jahre 24/7 bei mir oder mit mir unterwegs war , nicht mehr aus ! Bitte helft mir
Hallo, ich weis nicht wie ich anfangen soll. nun gut junge Mutter unter 25 Jahre , der Sohn noch keine 2 Jahre. Es ist ein fröhliches Kind nur am Lachen wenn man ihn sieht. Aber in der Wohnung ist er nur am Weinen. Sie ist mit ihm völlig Überfordert.
Sie schimpft mit ihm wie mit einen schon älteren Kind was es verstehen würde was sie sagt. Sie brüllt ihn oft an. Macht dann die Fenster zu oder Musik an damit man das Geschrei nicht mit bekommt. Habe sie auch schon angesprochen. und auch mit der Familie gesprochen aber es nützt nichts. Er ist am Zahnen oder er versucht die Grenzen zu testen. Der kleine tut mir so Leid.
Ich finde das man, solange man nicht mitbekommt wie das Kind brutal geschlagen o.ä., kein Essen oder Kleidung hat oder eingesperrt wird, darf eine Mutter mit ihrem Kind auch Mal überfordert sein.
Schade finde ich, das ihnen nur das Kleinkind leid tut, den die Mutter tut mir fast mehr leid, aber grundsätzlich beide.
Solche Aussagen, die sie hier treffen, finde ich unnötig und ich vermute stark, das sie auch noch einen Kinderwunsch hegen und daher auf diesem Situation, die besonders in diesem Alter, nicht ungewöhnlich ist mit Vorurteilen reagieren.
Hallo, ich bin die Oma meines 11 Jahre alten Enkels. Aufgrund seines, sich innerhalb kürzester Zeit entwickelten Übergewichts, seiner nicht nachvollziehbaren Ängste, seiner massiven Einschlafstoerungen und dem Fehlen einer Freundschaft zu Gleichaltrigen, mache ich mir große Sorgen. Die Eltern sind seit 5 Jahren getrennt, teilen sich das Sorgerecht. Mein Enkel wechselt woechentlich den Aufenthalt zwischen Vater und Mutter. Beim Ansprechen des Problems gegenüber der Eltern, erfahre ich keine produktiven Information, wie dem Kind geholfen werden kann. Da ich glaube, nichts dafür tun zu können, um meinem Enkelsohn zu helfen, bin ich, um es gelinde auszudrücken, ratlos. Nun hoffe ich, dass ich durch Sie Informationen erhalte, die mir und meinem Enkel helfen könnten. Vielen Dank! Elona
Hallo Elona,
bitte wenden Sie sich ggf. an entsprechende Hilfestellen oder bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung ggf. an das zuständige Jugendamt.
Ihr anwalt.org-Team
Guten Tag,
Meine Nachbarin streitet sehr laut auch nachts wobei er ihr gegenüber handgreiflich wird und auch ihrem kleinem Sohn 4j. ins Gesicht geschlagen hat. Desweiteren verbietet er ihr auch den kleinen zu umarmen oder nachts zu ihm zu gehen wenn er weint. Er hat auch wieder angefangen sich einzukoten seit sie mit ihrem Partner zusammen ist. Desweiteren haut sie auch bei der Streitigkeiten ab und lässt ihre Kinder 4,8,14 alleine. Das endet letztendlich so das der große sie suchen geht.
Sollte ich das der dazugehörigen Behörde melden?
Hallo Anonym,
ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann gegenüber dem Jugendamt mitgeteilt werden (in akuten Fällen aber auch der Polizei).
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Ist es eine kindeswohlgefährdung, wenn eine Alleinerziehende Mutter vom Vater laut gerichtsbeschluss getrennt lebend ,(aufgrund gewalteinfluss) .
Immer wieder mit ihren 2 Kindern in eine 1 Zimmer Wohnung vom (Schikane vater) zurück kehrt.
Wobei 1 Kind immer bevorzugt wird und das andere es hinnehmen muss.
Selbst während der Schulzeit, deshalb 2 Std eher aufsteht, um den langen Schulweg hinzunehmen.
Anstatt bei sich in der 3 Zimmer Wohnung 20 min zur Schule auf sich nimmt.
Kind 1 weißt Aggressionen auf und wird durch Mutter/ Vater bestärkt.
Kind 2 traut sich nichts zu und spricht ungern, wird meißtens verbal attackiert , scheint die 4 . Klasse nicht zu schaffen.
Mutter reagiert nicht.
Mutter wird vom Mann schikaniert. Kinder bekommen es mit. Sie geht immer wieder zu ihm.
Was soll man da tun. Eigentlich ist sie eine gute Mutter. Ein guter Mensch der keinen was böses will.
Guten Abend,
mich würde gerne interessieren ob es sich um Kindeswohlgefährdung handelt, wenn ein Kind mit acht Jahren mehrere Stunden am Tag alleine gelassen wir und es ständig bei den Nachbarn geklingelt wird.
MfG