Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?
Inhalt
FAQ: Kindeswohlgefährdung
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.
Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.
Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.
Wann ist das Kindeswohl gefährdet?
Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.
In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:
ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.
Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.
Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?
Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.
Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?
Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:
- Vernachlässigung
Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten. - Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken. - Gewalt und psychische Misshandlung
Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen. - Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor. - Seelische Misshandlung
Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden. - Häusliche Gewalt
Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.
Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:
Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung | Liegt vor? |
---|---|
Körperliche Merkmale | |
Über- oder Untergewicht | ◯ |
Mangelnde Hygiene | ◯ |
Keine witterungsgemäße Kleidung | ◯ |
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit | ◯ |
Chronische Müdigkeit | ◯ |
Körperliche Entwicklungsverzögerung | ◯ |
Kognitive Merkmale | |
Konzentrationsschwäche | ◯ |
Gedächtnisstörungen | ◯ |
Verzögerung bei der Sprachentwicklung | ◯ |
Psychische Merkmale | |
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten | ◯ |
Verlustängste | ◯ |
Soziale Merkmale | |
Missachtung von Regeln und Grenzen | ◯ |
Fehlender Blickkontakt | ◯ |
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten | ◯ |
Sonstige Merkmale | |
Schlafstörungen | ◯ |
Essstörungen | ◯ |
Stottern | ◯ |
Selbstverletzendes Verhalten | ◯ |
Lügen | ◯ |
Weglaufen | ◯ |
Schwierigkeiten in der Schule | ◯ |
Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.
Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?
Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.
So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.
Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.
Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.
Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familienberatungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.
Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Maywald, Jörg (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Besteht eine kindeswohlgefaehrdung wenn mein Bruder stinkt sich nie wäscht und in seinem Zimmer wohnt wie ein Messi? Er stinkt und sein Zimmer auch und hören wenn man was sagt tut er auch nicht.
Ich wohne mit meinem Bruder und meiner 9,5 jährigen Tochter bei meiner Mutter.
Hallo,
ich wäre froh, wenn es so einfach wäre, aber hier in Bremen und Umkreis machen alle was sie wollen. Das Kind spielt mit Medikamenten, interessiert keinem, das Kind lebt im Dreck, interessiert keinem, die Mutter bricht ohne Grund den Kontakt zum Kindesvater ab, interessiert keinem, die Mutter verwehrt den Vater gegenüber jeden Kontakt zum Kind, interessiert keinen im Gegenteil man hilft ihr auch noch, die Mutter ist vorbelastet durch psychische Krankheiten und Drogenmissbrauch? Es ist ein Fehler beim Jugendamt Notdienst, um Hilfe zu fragen, wenn die Kindesmutter einen neuen Kerl hat der offensichtlich Drogen konsumiert, die Mutter redet schlecht über den Kindesvater, interessiert ebenfalls niemanden. Es liegt Kindeswohlgefährdung vor, doch da ich den Jugendamt weniger traue, wie der Kindesmutter muss ich dies leider in kauf nehmen. Wenn man dann auch noch bedenkt da durch das die Mutter von Geburt des Babys an in einer sehr fragwürdigen Mutter-Kind-Einrichtung lebt, kann und darf sie machen, was sie will. Vor Gericht hat man keine Relevanz, da der Richter nichts weiter ist, als der Schoßhund vom Jugendamt. Die haben aus Kevin nichts gelernt, man merkt ihre Routine die, wie aus einem Handbuch abgearbeitet wird, mit Lügen wird dann versucht, das ganze Konstrukt am Laufen zu halten und nicht zu vergessen um so viel Zeit zu schinden wie möglich. Dabei gibt es Paragrafen die mir Recht geben, die längst dafür gesorgt haben müssen das ich jegliche Rechte an meiner Tochter habe und das ich nicht den hinterherrennen müsste um am Ende mit weniger als nichts da zu stehen. Egal wie sehr man sich schlau ließt, egal wie viel man am Ende glaubt zu wissen, es bringt einen alles nichts da man als Vater/Mann null Rechte zugesprochen bekommt.
Mit Freundlichem Gruß
Ein Vater dessen Geduld sich stark dem Ende zuneigt.
Einen guten Tag,
greift das Gesetzt der Kindeswohlgefährdung nurbei Eltern oder auch für Erziehungspartner, wie zum Beispiel, KinderKrippe/gaten, Nachmittagsbetreuung, Schule oder ähnliches?
Und wie lange gilt dieses Gesetzt?
Ein Kind könnte doch auch z.B. an der Schule, von Erwachsene seelisch verletzt werden und – wie oben im der Indikatorenauflistung – Symptome aufzeigen die solch eine Vermutung zulassen, dass das Kindeswohl nicht beachtet wurde?!
Wenn dieses Gesetzt hier nicht greifen sollte, welches schützt dann unsere Kinder und wie?
Liebe Gruß und herzlichen Dank für eine Antwort
Hallo eine Frage.
Meine Tochter ist 2 Jahre alt und ihre Mutter und ich haben daß Doppelresidenz Modell, also 3,5 Tage ist die Tochter bei mir und 3,5 Tage bei Ihrer Mutter.
Die Mutter kümmert sich nicht ordentlich um ihre Tochter das heißt akut sind jetzt in den letzten 5 Wochen 2 Mal Insektenstiche etwa 10 auf einmal beim zweiten Mal etwa 6 auf einmal. Diese lösen bei meiner Tochter sehr starken Schmerz und extremen Juckreiz aus wo sie sich am liebsten die Haut vom Körper reißen möchte.
Zwischendurch gab es zahlreiche Flohbisse dies auch 2 Mal, eigentlich ist die gesamte Erziehung von der Mutter bedenklich, die habe ich meinerseits seit über einem Jahr dokumentiert und dem Jugendamt übermittelt und im Zuge dessen eine Kindeswohlgefährdung schriftlich gemeldet.
Es wurde ein Gespräch geführt mit einer Psychologin und danach ist nichts passiert.wenn ich anrufe oder Emails schicke mit Dokumentationen wird diesen keine Beachtung geschenkt.
Ich sehe wie es meiner Tochter, gesundheitlich immer schlechter geht und sie schläft auch seit etwa einem Monat sehr unruhig.
Was kann ich machen in diesem Fall, zuschauen wie meine Tochter zu Grunde geht ist mir nicht möglich.
Wir sind in Österreich falls dies etwas zur Sache tut.
Bitte um einen kompetenten Rat da ich nicht weiß was ich jetzt machen kann.
Danke im voraus
Hallo Robert,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt vor Ort. Wir verfügen an dieser Stelle zum einen nicht über ausreichend Kenntnis bezüglich des österreichischen Familienrechts und sind zudem auch nicht befugt, hier rechtliche Einschätzungen abzugeben.
Ihr anwalt.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiss nicht ob hier eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Mein 6j Sohn geht seit 5 Wochen zur Waldorfschule. Da wir berufstätig sind, bleibt er meistens bis Nachmittags dort. Und ist auch für das Mittagessen angemeldet.
Nun zu meiner Frage: Das Geld für das Mittagessen ( monatlich 50 €) wurde von uns Freitags überwiesen, war aber am Montag noch nicht bei der Schule eingegangen. Wir haben die Schule rechtzeitig darüber informiert, das dass Geld überwiesen wurde. Man bestätigte uns, das alles ok ist.
In der Mittagspause hat man unseren Sohn dann in der Kantine das Essen verweigert, und ihm mitgeteilt: “ du bekommst heute kein Essen, deine Eltern haben nicht bezahlt“…!!!!
Liegt hier nun ein Fall von Kindeswohlgefährdung vor?
Lg
Ingo
Hallo Ingo,
bitte wenden Sie sich zur Klärung des Missverständnisses an die Schule. Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung dient in der Regel dem Entzug des Sorge- oder Umgangsrechts und richtet sich daher meist gegen entsprechende Bezugspersonen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meiner Nachbarin. Seit fast 3 Jahren wohnen wir in einer neuen Wohnung und die Nachbarin über uns (wir sind je 3 Parteien pro Seite) beschwert sich über meinen 8jährigen Sohn, der angeblich zu laut ist. Zuerst hat es damit begonnen, dass er zu laut durch die Wohnung läuft, dann war es das E-Piano, dann dies dann das. Ich halte alle Ruhezeiten ein und sorge die ganze Zeit dafür, dass mein Sohn leise ist, also er schreit nicht, spielt kein Fußball in der Wohnung oder so und verhält sich sehr leise. Destotrotz hat unsere Nachbarin angefangen, seit ca. 1,5 Jahren zu stapfen, d.h. sie trampelt ,springt über uns in der Wohnung,vor allem über dem Kinderzimmer, mittlerweile auch kreischen, Tür zuschlagen und laute Musik (teils, wenn sie denkt, wir waren zu laut, teils auch einfach so, wenn es ruhig ist). Zuerst haben wir es ignoriert, aber Anfang des JAhres hat sie für 1 Stunde durchgehend über dem Kinderzimmer ab 20.30 gestampft, so dass der KLeine weinend im Bett saß und nicht einschlafen konnte. Zur Folge hatte es weiterhin , dass mein Sohn auffällig in der SChule ist, immer wieder unkonzentriert ist, sogar eingeschlafen sit und sich nicht traut, die ganze Nacht in seinem Bett zu schlafen. Weiterhin hat er eine Zeit lang keine Schulfreunde zu sich eingeladen, da er Angst vor ihrer Reaktion hatte. Wenn sie ihm auf dem Flur entgegen läuft, hält sie sich am Gelände fest und tut so, als ob er ansteckend wäre. Und mir gegenüber hat sie ihn ein „scheiß verficktes Balg“ genannt. So nun habe ich Ordnungsamt, Polizei, Vermieter, sozial psychiatrischer Dienst, Mieterschutzbund, Jugendamt etc. eingeschaltet, jeder fühlt sich jedoch nicht zuständig. Tatsache ist, dass mein Sohn weiter leidet (und mittlerweile ich auch). Kann ich eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung machen? Ist es eine Kindeswohlgefährdung, wenn ein Kind Schlafstörungen, soziale Rückzugstendenzen, eine depressive Verstimmung und Konzentrationsstörungen in der Schule zeigt? Wäre für eine Antwort sehr dankbar. Danke.
Hallo Isabella,
eine Kindeswohlgefährdung ist in der Regel ein Bewertungskriterium, das in schwerwiegenden Ausnahmefällen gestattet, das Umgangs- und Sorgerecht eines Elternteils oder anderen erziehungsberechtigten Personen zu entziehen. Es richtet sich damit regelmäßig gegen entsprechende Bezugspersonen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo Ich heiße Björn(17) und habe ein Problem
Meine Freundin ist Schwanger (16) und wir wollen das Kind behalten. Meine Eltern und Ihre Eltern wissen es schon und erwarten von uns jetzt eine Entscheidung. Meine Eltern haben mir den Auftrag gegeben das ich es Ihr ausreden soll. Ich kann seit fast 2 Wochen nicht mehr richtig schlafen und habe Angst Ihnen die Entscheidung mitzuteilen. Den mein Vater hat mir mitgeteilt wenn Sie es behalten soll, Sie selbst zu zwingen ob er sich strafbar machen würde oder nicht ich habe angst alles zu verlieren was ich habe.
Was kann ich tun???
Hallo Björn,
bitte wendet euch an entsprechende Hilfsstellen oder das zuständige Jugendamt. Ggf. können hier vereinzelt Hilfsangebote gemacht werden.
Dein anwalt.org-Team
Guten Tag,
ich schildere ihnen kurz die Lage.
Es geht um eine Mutter die schon 2 Kinder zur Welt gebracht hat. Das erste Kind lebte von Geburt an bei seinen Großeltern, was nun schon 14 Jahre her ist. Das zweite Kind lebt auch nicht bei Ihr, dafür hat der Vater das Sorgerecht bekommen.
Ein Teils regelmäßiger Umgang bestand mit dem 14 Jährigen Jungen, Sie hat nie Anstalten gemacht ihn zu bekommen. Sie hat kein geregeltes Leben ständig wechselnde Jobs oder Arbeitslosigkeit. In dieser Zeit verdiente sie sich immer wieder Schwarz mit privater Prostitution Geld. Das heißt oft wechselnde Geschlechtspartner, trotz eines festen Patners.
Nun hatte sie vor einigen Monaten das Geschäft der Eltern auf Probe, was sie schon nach nicht mal 4 Monaten gegen die Wand gefahren hat. Hierbei eskalierte das Verhältnis zwischen den Großeltern und der Mutter gravierend, beide Parteien zeigten sich aus unterschiedlichsten Gründen an. Nachdem die Großmutter das nicht mehr mit ansehen konnte kündigte sie der Tochter und holte sich das Unternehmen mithilfe des Gerichtes zurück. Aus Wut und Rache brachte die Tochter den kleinen Jungen ins Spiel, er ist ein sehr zurückhaltendes Kind und wurde 14 Jahre von den Großeltern groß gezogen. Sie brachte ihn das zu mit Hilfe von Versprechen zu behaupten, dass seine Oma ihn nun mit mal geschlagen haben soll und angeschrien haben soll. Daraufhin holte das Jugendamt den jungen sofort von den Großeltern weg und brachten ihn zu dieser Frau. Die Frau die ihn nie zu sich holen wollte und bei der nicht eines der beiden Kinder lebte. Nun ist der Junge bei Ihr sie führt Ihr Leben wie vorher und lässt sich für Dienste bezahlen, da sie wieder arbeitslos ist. Der junge ist total verschlossen und meldet sich bei niemandem mehr, da die Tochter dies unterbindet. Es kann doch nicht gut für den Jungen sein das die Mutter aus Rache das Kind den Großeltern weggenommen hat und das nach den ganzen Jahren, nur um sie zu verletzen? Des Weiteren hat er keine Kontakt mehr zu ihnen. Liegt hier eine Kindeswohlgefährdung vor und geht das wirklich das Kind nur aus falscher Beschuldigung ohne jeglichen Beweis den Großeltern für immer weg zu nehmen?
Hallo Susi,
Raten Sie den betroffenen Großeltern ggf. zu einer anwaltlichen Beratung. Ein Jurist kann klären, welche Möglichkeiten ggf. bestehen. Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist in jedem Fall neu zu bewerten.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo, meine Tochter (3 Jahre) wurde in einer Erziehungshilfe untergebracht, ich als Begleitperson dabei. Sie wurde vom Jugendamt in Obhut genommen, da das Jugendamt sagte es bestehe eine Kindes wohl Gefährdung weil die Wohnung mal nicht aufgeräumt war. Nun ist es der Fall, das meine Wohnung wieder sauber ist, doch das Jugendamt verbietet mir nach hause zu gehen. In diesem Erziehungsheim sind komische Regeln, vom Jugendamt aus durfe ich vor kurzem nur 4 sdt mit ihr raus sprich Vormittags/nachmittags je 2 sdt. Alle sagen es ist ein Mutter Kind heim, doch im Internet steht ein Erziehungsheim. Ich wurde damals gezwungen die Forderung zu unterschreiben, da ich meine Tochter sonst alleine lassen musste. Nun ist die Wohnung aber sauber aber das Jugendamt verbietet mir dort rein zu gehen, dürfen die das und meine Tochter raus holen dürfen?
Hallo,
bitte wenden Sie sich für eine Prüfung Ihrer Ansprüche ggf. an einen Anwalt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
mein Freund hat vor 3 Jahren meine Tochter in einer schwierigwen Lage eine Bissreflex gehabt. Dadurch wurded mir emien Tochter weggenommen und ich musste 6 Monate ins Muki. Jetzt 3 Jahre später, wir sind beide (24/25)in einer Ausbildungund ich wurde schwanger. Da JA hat mich jetzt gezwungen wieder ins Muki zu gehen, da ich sonst meinen sohn verlieren würde. . Mein Freund ist in einem antiagressionstraining und wir wohnen bei meine Schwiegerelter, die uns die Wohnung überlassen würden. Erst wurde besprochen, das ich das 4 Wochen ins Muki rein muss und dann in eine Familien Integration Gruppe komme aber das findet gar nicht statt. Jwetzt bin ich sehr weit weg und der Kindsvater schafft es kaum uns zu besuczhen, obwohl das Jugenamt sagte das sie das ändern. Nix was besprochen wurde stimmt und ich musste Unterschreiben ins Muki zu gehen und die aufhebung der ärzrtlichen Schweigepflich. Dem habe ich jetzt erstmal wiedersprochen und um eine schriftliche Begrünung gebeten. Jetzt drohen sie mir das mein SOhn erstmal zu Pflegeeltern kommt, wenn ich nicht kooperiere aber ich bin ja dabei zu helfen. Ich werde hier für etwas bestraft was 3 JAhre her ist und habe sogar die Stadt gewechselt um mein Leben auf die Reihe zu bekommen. meine Tochter lebet heute bei Ihrem Vater und ich kann nicht mal hinfahren um sie zu besuchen, weil mein sohn nicht mitdarf. Ich denke das der Grund mein Freund ist aber es war eine sehr schwere Zeit für uns beide, jung, überfordert und naiv. Heute sind wir gefestig, machen eine Ausbilung und wohnen noch bei meinen Schwiegereltern. 2019 wollte ich wieder in die Lejhre einsteigen aber Weihnachten werde ich wohl nicht zuhause sein, das sind dann 6 Monate. Was kann ich tun?
Hallo Ralle,
wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Ggf. können auch Familienberatungsstellen und andere Beratungsangebote genutzt werden.
Ihr anwalt.org-Team
Wofür gibt es Ihre Seite? Wenn man eine Frage stellt kommt als Antwort immer nur erkundigen sie sich beim Jugendamt oder einem Anwalt.
Hallo Mark,
wir stellen auf unserem Ratgeber-Portal Verbrauchern Informationen zu unterschiedlichsten Fragestellungen des Familienrechts zur Verfügung.
Wir sind jedoch nicht befugt, an dieser Stelle Rechtsberatung zu erteilen und dürfen daher keine juristische Einschätzung zu Einzelfällen abgeben. Die Kommentarfunktion ist zudem grundsätzlich nicht mit einem Beratungsangebot gleichzusetzen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
ich habe mich im Dez. 2017, von meinem Mann getrennt, Narzisst, bin mit meinem Jüngsten Sohn,da noch 14 , zu einer Freundin. Habe das Kind natürlich zum Vater gelassen, ohne das ich merkte wie er das Kind gegen mich, mit hilfe der Erwachsenen Söhne, Manipulierte. Er drohte mir an, gehst du, siehst du deine KInder nie wieder. 2 sind Erwachsen, aber auch gegen mich aufgehetzt. Der Vater ist ein bekannter Drogendealer, den mittleren Sohn hat er mit in diesen Sumpf gerissen. Nun ist mein 15 Jähriger Sohn da, schläft ständig woanders,eine Mutter KOntaktierte mich, da er 6 Wochen dort schlief, und sie sieht das der Vater kein interesse hat und ihn gegen mich Manipuliert, nur um mich damit fertig zu machen, aber das Kind wird überall abgeladen, damit er , mit seinen Leuten Feiern kann und fragt in der Zeit nicht mal nach dem Wohlergehen des Jungen.Der 15 Jährige, hat seit März keine Krankenkarte, ist nicht mal wie gewünscht, an die Adresse des Vaters im Juni umgemeldet worden. Im Januar sollte er zum Augenarzt mit Vater, Dioptrintest, nicht statt gefunden, das Kind musste allein dort hin. Im August bin ich mit ihm hin, als ich es erfuhr, da war das mit der Krankenkarte noch nicht geklärt. Bis Heute nicht.
Unregelmässig geht er zur Schule, Praktikum in der gleichen Firma, wie der Vater, verschlafen ständig beide. Neue Frau im Haus die nicht mal in der lage ist , mit dem Jungen zum Arzt zu gehen, obwohl eine Verletzung der Hand vorlag, worauf ich dann 4 Stunden mit ihm in der Notfallpraxis sass, obwohl der Vater nicht will das er Kontakt zu mir hat. Das KInd trinkt mittlerweile Alkohol, erzählt es selbst, zeigte mir ein Video wo er eine Flasche Baccardi bis zum übergeben trank in einem zug. Muss öfter so sein, laut ihm. Das Jugendamt sagte mir, man könne nichts tun. Was bitte soll ich tun????
Ich habe angst um mein Kind, was natürlich da bleiben will wo es keine Regeln und Grenzen gibt. Aber muss ich zuschauen , wie er das nächste Kind in einen Sumpf zieht?
Der mittlere nimmt wie er selbst schon Drogen,prahlt damit rum. Jeder der da ein und ausgeht nimmt oder Kauft Drogen, Polizei machtlos, obwohl im letzten Oktober 600 gr. Amphetamine in dem Haus gefunden wurde, verhandlung steht immer noch aus, er treibt sein Ding weiter. Die Lebensgefährtin auch.Der mittlere Sohn, nimmt wie er selbst schon Drogen,prahlt damit rum, nur das er mit 23 Jahren allein entscheiden kann, er dennoch macht was cool und angesagt ist, liebt dieses Leben wo keiner sagt was er tun oder lassen soll, kann kommen und gehen wann er will. Wie können Behörden und Ämter so Blind und Taub sein?
Ich bin am Verzweifeln , sitze seit Monaten und habe Angst um mein KInd.Schlafe nicht und bin am Rande eines Zusammenbruchs. Der Vater geniesst das,mithilfe durch Manipulation ,der älteste, nur für sein Ego und spielt mit Ämtern und Polizei, keinem fällt es auf.
Bitte helft endlich
Hallo Tamara,
wir bedauern Ihre schwierige familiäre Situation. An dieser Stelle können wir jedoch keine Hilfe zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt sowie an eine geeignete Familienberatungsstelle. Ggf. können hier Lösungsansätze diskutiert werden.
Ihr anwalt.org-Team
Heike 11.09.2018
Hallo ,hab mal ne Frage! Mein Enkel ist 3 jahre die Mutter ist von jetzt auf gleich weggezogen mit meinem Enkel, ca280 Kilometer entfernt sie ist weder dort wo sie sich aufhalten tut gemeldet noch hatte sie sich in ihrem vorherigen Wohnort abgemeldet sie zwangsabgemeldet seitens des vermieters. Meine Frage mein Enkel kommt seit Oktober 2017 zu keinem Kinderarzt mehr , er kann nicht richtig laufen da er seit er laufen kann nur auf zehenspitzen läuft !! es wurden ihm im Oktober 2017 extra schienen angefertigt die ,die Mutter ihm nie angezogen hat ,dann kam noch dazu das der kleine seit Monaten nicht mehr krankenversicht war, da sie ja kein Hartz 4 mehr bekommt das wurde eingestellt da sie einfach nicht Reagierte auf die schreiben vom Arbeitsamt somit ist sie und der kleine nicht versichert .der kleine ist des öfteren bei mir und ich habe jetzt Termine mit ihm gemacht bei der Krankengymnastik und beim Orthopäde so jetzt will sie ihn einfach holen und ignoriert das alles was ich jetzt in die Wege geleitet habe “ ich bin am verzweifeln was kann ich als Oma denn jetzt noch machen , mein Sohn unternimmt nichts weil sie ihm ständig droht mit dem kleinen also ich weiß nicht mehr weiter .
Hallo Heike,
bitte wenden Sie sich ggf. an das zuständige Jugendamt, eine Familienberatungsstelle oder einen Anwalt.
Ihr anwalt.org-Team
Guten Tag,
ich habe nach einer Webseite gesucht, die Bespiele für eine Kindeswohlgefährdung darlegen. Leider finde ich keine Gerichtsurteile, wo Beispiele benannt sind. In den Kommentaren finde ich keinen passenden Fall.
Ich wollte auch schon etwas gerichtlich machen, wohne aber in einem Bundesland, wo man einen Beratungsschein braucht, den ich nicht bekomme, weil vieles mündlich abläuft, und ich somit keinen „Fall“ präsentieren kann, wofür ich einen Anwalt brauche.
Ich habe zuvor in einer möbilierten Wohnung gelebt, wo alles dabei war. Damals habe ich mich ans Jugendamt gewendet, für den Fall, dass ich Hilfe brauche. Letztendlich kam eine Person stets und ständig vorbei, auch gerne unangekündigt. Es ging da letztendlich um Ratschläge zum Ausfüllen des Elterngeldes o.ä. also banale Sachen. Jedoch wirft mir das Jugendamt vor, dass ich zu weich sei, sprich instabil. Immer wenn die gleiche Person vorbeikommt, sucht sie förmlich nach Fehlern, die sie nicht findet. Sie hat auch ungefragt in Schränke geschaut. Da sie nichts ausmachen konnte, ebbte der Kontakt ab.
Dann zog ich in eine andere Wohnung, weil der Mietvertrag ablief. Das Jugendamt stand dann wieder auf der Matte. Sie beleidigten mich wieder und mokierten sich darüber, dass ich keine Küche habe. Der Mensch braucht einen Herd und eine Spüle. Ich erklärte, dass ich einen Antrag gestellt habe, ich eine kleine Herdplatte mit Stromkabel kaufen werde und ich im Badezimmer abspüle. Es wurde mir vorgeworfen, dass man so nicht hausen könne, weil ich mein Kind nicht richtig bekochen könne. Letztens waren die Beleidigungen so heftig und persönlich, dass ich Person vom JA angeschrien habe, dass sie sich verpissen solle und habe sie rausgeschmissen. Die Besuche machen mich wirklich fertig. Sie helfen gar nicht, sondern machen mich nur schlecht. Ich möchte eine Unterlassungsklage gegen das JA machen, aber ich kann nichts beweisen. Die Betreuerin hat sich endlich mal per Mail einen Tag später bzgl. diesee Auseinandersetzung gemeldet und meinte, ich sollte nicht auf die Unterstützung des JA verzichten. Endlich hätte ich eine leichte „Drohung“ schriftlich, die man aber so oder so auslegen kann.
Sofern sie mich unterstützen würden, hätte ich nichts dagegen, aber diese Durchsuchungen und Beleidigungen ertrage ich einfach nicht mehr. Ich will sie nicht mehr in meiner Wohnung haben.
Meine Frage: ist das Nichtvorhandensein einer Küche (Kühlschrank habe ich) eine Kindswohlgefährdung? Er ist noch klein und bekommt abundzu Brei, weil ich einen Breierwärmer habe, ansonsten mische ich morgens auch Brei an, weil ich einen Wasserkocher habe. Mittags bekommt er ab und zu gekochtes von Dritten, wobei er noch nicht alle Zähne hat und abends bekommt er Obst, insbesondere Wassermelone. Für nachts eine Flasche. Er ist weder über- noch untergewichtig hat alle Unersuchungen und ich würde keine Untersuchung bei einem Amtsarzt fürchten.
Ich frage deshalb, weil ich das JA aus meinem Leben komplett ausschließen möchte, aber fürchte, dass sie dann kommen, und mir mein Kind wegnehmen, weil ich keine Spüle? habe. Ich erwähne die Spüle so stark, weil die Beraterin sich genau daran aufgehängt hat. Sie wollte sogar mal den Kühlschrank durchsuchen, was ich aber verboten habe.
Das ist doch ein Witz! Man sollte sich lieber um Eltern kümmern, die ihre Kinder schlagen.
Hallo Bella,
ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist in jedem Einzelfall neu zu bewerten. Abgesehen von schwerer körperlicher oder seelischer Misshandlung gibt es hier pauschale Situationen, in denen von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden kann. Wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt mit Bitte um einen neuen Sachbearbeiter. Ggf. können Sie auch Familienberatungsstellen aufsuchen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo, was kann ich tun wenn die Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt ausgeht. Die zuständige Casemanagerin torpediert den vor dem Familiengericht getroffenen Vergleich wegen Umgangsrecht. Dieses wurde uns zugesprochen in begleitender form. Nun werden unsere Töchter gegen ihren willen weit entfernt in eine Wohngruppe aber getrennt voneinander untergebracht. Finanziell und zeitlich ist es uns daher nicht mehr möglich unser Umgangsrecht wahrzunehmen. Auch wenn das Jugendamt das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf es doch nicht einfach das gesegzliche Umgangsrecht aushebeln oder sehen wir das falsch?
Hallo Holger,
bitte wenden Sie sich für die rechtliche Bewertung Ihres besonderen Falles an Ihren Anwalt.
Ihr anwalt.org-Team
Sachverhalt.
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn (4 j)
Kindes Mutter sowie Familie Angehörige von Kindes Mutter ,haben versucht von Anfang an den Kontakt von mir und dem Kind zu verhindern ( Bedrohung, Erpressung, Beleidigung, Körperverletzung )
Alles vor dem Kind auch .
Kindes Mutter wurde verurteilt zu 20 Sozialstunden.
Nun die neue Masche .
Kind würde angeblich sagen : “ Lisa schlägt mich“
Oma von Kindes Mutter war mit dem Kind beim Arzt, Arzt hat wohl es dem Jugendamt gemeldet und jetzt steht Service Verdacht einer Kindeswohlgefährfung.
Ich habe dem Kind nie etwas angetan , und mein Lebensgefährte ist jede Sekunde mit mir und dem Kind, wenn dass Kind jedes 2 Wochenende da ist .
Eltern haben geteiltes Sorgerecht.
Muss ich befürchten dass ich mein Stiefkind nie wieder sehen werde ?
Habe alle SMS noch im Verteiler meines Handys , auf denen ich Beleidigt und bedroht worden bin.
“ wenn du mein Kind sehen solltest wirst du uns richtig kennen lernen „
Hallo Lisa,
wir können an dieser Stelle keine rechtliche Einschätzung geben. Bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung ggf. an einen Anwalt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo es geht darum meine Tochter wurde mir weggenommen vom Jugendamt eine Woche zu vor hatten ich und mein Mann ein Gespräch beim Jugendamt und mein Familien helfer weil es immer mal Schwierigkeiten gab zwischen meiner Tochter und mein Mann hat mein Mann sein agst geäußert wen meine Tochter im späteren Alter erzählen könnte er hatte sie angefasst eine Woche darauf war mein Familien Helfer mit meiner Tochter unterwegs und brachte sie mir abends nach Hause zwei Tage später rief mich das Jugendamt an meine Tochter hat deurch irgendwelchen fragen von mein ehemaligen Familien helfer gesagt das mein man sie angefasst hätte. Was kann ich da tun
Handelt es sich um kindeswohlgefährdung, wenn in einer wohngruppe ein jugendlicher stark sexualisiertes verhalten zeigt und davon die anderen jugendlichen betroffen sind?
Hallo Walter,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung an einen Anwalt. Auch das Jugendamt kann den Sachverhalt entsprechend bewerten. Letztlich entscheidet im Zweifel ein Gericht, ob Kindeswohlgefährdung im Einzelfall anzunehmen ist.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
es geht um meinem 7-jährigen Neffen. Mein Bruder lebt von der Kindesmutter ca.3-4 Jahre getrennt. Der Kleine lebt bei ihr, beide haben geteiltes Sorgerecht und er hat ihn jedes We bei sich, dies ist alles kein Problem.
Wie schaut es mit einer Kindeswohlgefährdung aus, wenn die Mutter (angeblich geschränkt geschäftsfähig) es aus irgendwelchen Gründen nicht hinbekommt, die Miete zu bezahlen, so dass mein Bruder von der Wohngesellschaft über Mietrückstände, Räumungsklage bishin zum Gerichtsvollzieher informiert wird. Da mein Bruder es versäumt hatte, sich nach dem Auszug aus dem Mietvertrag austragen zu lassen, wurde er Mitte letztens Jahres kontaktiert. Diese ganze Prozedur geht jetzt schon über ein Jahr. Die Wohnung ist staatlich gefördert. Wie die Mutter ihren Lebenunterhalt bestreitet weiß ich nicht, da man ihr kein Wort glauben kann. Bisher war sie nie wirklich arbeiten und bekam Geld von Papa Staat.
Ich habe seit geraumer Zeit Bauchschmerzen wegen dieser Situation, habe Angst, dass es wirklich zur Räumung kommt und mein Neffe in eine Wohnung gesteckt wird, die nicht gut für seine Entwicklung ist, sprich Übergangsbauten etc. Kann man für solche Bedenken, dass Jugendamt informieren? Wie weit hat mein Bruder da ein Mitspracherecht, wenn die Kindesmutter ausziehen muss?
Hallo Sarah,
eine Kindeswohlgefährdung ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn die Entwicklung oder das psychische Wohl des Kindes tatsächlich durch die Vorgänge beeinträchtigt werden. Ggf. kann das Jugendamt im Notfall Hilfe leisten.
Ihr anwalt.org-Team
Meine Tochter M. (15,5 Jahre),lebt seid 3 Jahren in einer Pflegefamilie.Meine Tochter,wurde in der Pflegefamilie schon mehrmals geschlagen,der Richter,bei dem ich den Obsorgeantrag gestellt habe,hatte mir damals gesagt,dass bei einer Kindeswohlgefährdung,die ja bei einer Körperverletzung vorliegt,dass Jugendamt,meine Tochter in meine Obhut geben kann.Das Jugendamt,hat auch mit meiner Tochter und den Pflegeeltern gesprochen und das Jugendamt,hat mir dann bestätigt,dass es leider schon mehrer Vorfälle gegeben hat,wo die Pflegeeltern,meine Tochter geschlagen haben.Meine Tochter wird auch viel von den Pflegeeltern angeschrien und es wird auch immer wider mit ihr gestritten.Meine Tochter hat mir erzählt,dass sie schon mal Angst hatte,dass die Pflegemutter sie mit dem Messer niedersticht.Auch war es am Abend schon mal so,dass meine Tochter nicht schlafen konnte,weil die Pflegemutter über die Nacht,mehrmals in ihr Zimmer ging.
Hallo,
bei einer Nachbarin herrscht seit über einem Jahr das absolute Chaos.
Die Wohnung ist von vorne bis hinten zugemüllt, man sieht keinen Boden mehr, Sofas sind auch nicht zu benutzen, verschimmelte Lebensmittel liegen überall herum, Geschirr dreckig, Katzenklo überfüllt, Kleidung stinkt und liegt auch überall herum. Die 2 Kinder dort kommen auch nicht raus da die Eltern selbst nicht raus gehen wollen. Die Kinder sind aggressiv, sprachlich total unterentwickelt, kennen keine Hygiene usw.
Was kann man hier als Nachbar und selbst Vater eines Kindes machen das gegen solche Zustände was unternommen wird.
Mfg Alex
Hallo Alex,
eine mögliche Kindeswohlgefährdung kann u. a. gegenüber dem Jugendamt angezeigt werden.
Ihr anwalt.org-Team