Jedes Kind hat Rechte. Sie haben also unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung, angemessene Lebensbedingungen und den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung. Im Stress des Alltags geraten die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht selten in Vergessenheit. Dabei besagen die Kinderrechte, dass das Kindeswohl grundsätzlich Vorrang hat.
Inhalt
FAQ: Kinderrechte
Die Kinderrechte ergeben sich vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention. Welche Rechte diese beinhaltet, erfahren Sie hier.
Sie sollen allen Kindern angemessene Lebensbedingungen zusichern. Wie das in Deutschland geregelt ist, lesen Sie hier.
Sind die Rechte der Kinder nicht in nationalen Gesetzen verankert, ist es nicht möglich, diese einzuklagen. Welche Optionen bei einer Verletzung der Rechte bestehen, zeigt der Ratgeber hier.
Welche Rechte haben Kinder?
Die Gesetze in Deutschland gelten grundsätzlich für alle Bürger – also sowohl für Kinder als auch für Erwachsene – und sind dementsprechend zu befolgen bzw. zu beachten. Trotz dieser Gleichstellung vor dem Gesetz brauchen Kinder allerdings einen besonderen Schutz.
So sind Kinder zum Beispiel in Bezug auf die Versorgung von Erwachsenen abhängig und ihnen im Hinblick auf körperliche Stärke sowie intellektuelle Reife unterlegen. Aufgrund dieser Unterschiede sollen die Kinderrechte die Anliegen all jener stärken, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Kinderrechte gibt es weltweit?
Als bedeutendstes Regelwerk für internationale Kinderrechte gilt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN) – auch als die UN-Kinderrechtskonvention bekannt. Die Übereinkunft trat am 02. September 1990 in Kraft und wird von 196 Staaten anerkannt. Die USA ist aktuell der einzige Staat, welcher der Konvention nicht beigetreten ist.
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Aus diesen ergeben sich 41 einzelne Rechte für Kinder.
Die restlichen 13 Artikel definieren darüber hinaus, welche Maßnahmen die Staaten zu ergreifen haben, um die einzelnen Rechte auch umzusetzen.
Zentraler Grundsatz der Übereinkunft ist das Recht auf Gleichbehandlung. Demnach sind laut Definition sämtliche Kinderrechte auf alle Kinder und Jugendlichen anwendbar. Faktoren wie Geschlecht, Religion, Rasse, politische Meinung oder Herkunft der Eltern spielen dabei keine Rolle.
Darüber hinaus lassen sich die UN-Kinderrechte gemäß dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) systematisch in folgende drei Rechtsbereiche aufteilen:
- Überlebens- und Entwicklungsrechte (survival and development rights)
- Schutzrechte (protection rights)
- Beteiligungsrechte (participation rights)
Überlebens- und Entwicklungsrechte
Einige Artikel der Kinderrechte sollten das Überleben und die vollständige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Dabei handelt es sich nicht selten um essentielle Grundbedürfnisse, wie adäquates Essen, sauberes Trinkwasser und eine Gesundheitsversorgung (Art. 24).
Die Kinderrechte sichern allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf einen Namen sowie eine Staatsangehörigkeit zu. Darüber hinaus besteht für jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und auch von diesen betreut zu werden (Art. 7).
Zudem existiert gegenüber den Mitgliedsstaaten der Konvention ein Anspruch auf eine öffentliche Urkunde – also ein entsprechendes Dokument – welches Auskunft über die Identität eines jeden Kindes gibt (Art. 8). Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil weltweit laut UNICEF rund 230 Millionen Kinder unter fünf Jahren leben, welche nirgends registriert sind. Offiziell existieren diese Mädchen und Jungen also nicht einmal.
Laut einer Schätzung der UNESCO können 130 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen. Diese Zahl zeigt die Bedeutung vom Recht auf Bildung. Die Kinderrechte sollen daher eine gute Schulbildung gewährleisten. Dabei soll die Grundbildung insbesondere kostenlos sein (Art. 28).
Schutzrechte
Für das Wohlergehen der Kinder reicht eine grundlegende Versorgung allein allerdings nicht aus. So sehen die Rechte von Kindern unter anderem einen besonderen Schutz vor. Dazu zählt zum Beispiel der Schutz vor allen Formen von Gewalt. Dabei sind sowohl Gewalthandlung bzw. Misshandlungen durch die eigenen Eltern als auch durch alle anderen Personen gemeint (Art. 19).
Die Kinderrechte sollen zudem einen Schutz vor sexuellem Missbrauch sicherstellen (Art. 34). Allerdings ist laut Schätzungen davon auszugehen, dass jedes Jahr mehr als 220 Millionen Kinder Opfer sexueller Gewalt werden.
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst auch Themen, die mit unserem Rechtsverständnis oft nicht nachvollziehbar sind. Dazu gehört unter anderem die Todesstrafe für Kinder (Art. 37). In wenigen Staaten – wie zum Beispiel dem Iran – findet diese Anwendung.
Ein weiterer Aspekt zum Schutz von Kindern bezieht sich auf Kriege und bewaffnete Konflikte. Die Mitgliedsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich darin, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder in Kriegsgebieten zu schützen und zu versorgen. Darüber hinaus ist es untersagt, Kinder zur aktiven Teilnahme an bewaffneten Konflikten heranzuziehen.
Nicht zuletzt thematisiert der Schutz der Kinderrechte auch die Kinderarbeit. So sollen die Regierungen Kinder davor bewahren Arbeiten zu verrichten, welche zu gefährlich sind oder sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. Darüber hinaus darf eine mögliche berufliche Tätigkeit nicht die schulische Ausbildung oder andere Kinderrechte behindern (Art. 32).
Beteiligungsrechte
Die Beteiligungsrechte sollen die aktive Teilnahme am Alltag gewährleisten und sichern unter anderem die freie Meinungsäußerung und -bildung. Die Kinderrechte geben damit Mädchen und Jungen eine Stimme, welche die Erwachsenen ernst nehmen müssen (Art. 12).
Kinder haben ebenso das Recht selbst zu entscheiden, was sie denken und glauben wollen. So dürfen sie ihre Religion frei wählen. Eltern dürfen dabei zwar eine unterstützende Rolle einnehmen, sind darüber hinaus aber verpflichtet, die Entscheidung ihres Nachwuchses zu respektieren (Art. 14).
Durch die Kinderrechte soll auch die informationelle Selbstbestimmung sichergestellt werden. Daher thematisiert das Übereinkommen den Zugang zu Informationen und die Förderung von Massenmedien, wie Radio, Fernsehen, Zeitungen oder das Internet. Allerdings müssen Regierung und Eltern auch dafür sorgen, dass Kinder nicht an Informationen gelangen, die einen schädlichen Einfluss haben (Art. 17).
Nicht zuletzt sieht die Konvention auch das Recht auf Freizeit vor. Kinder sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, zu spielen und sich zu erholen. Außerdem steht es ihnen frei an einer Vielzahl an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten teilzunehmen (Art. 31).
Was gibt es für Kinderrechte in Deutschland?
Durch die Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention gelten diese Kinderrechte auch in Deutschland. Explizit deutsche Kinderrechte existieren hingegen nicht. Allerdings spielen verschiedene Gesetze und Vorschriften eine wichtige Rolle für den Alltag der Kinder.
So finden sich zum Beispiel im Grundgesetz (GG) Aussagen über Kinder. So heißt es in Art. 6 GG:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das Bürgerlicher Gesetzbuch (BGB) definiert ebenfalls Vorschriften für den Umgang mit Kindern, wie zum Beispiel die gewaltfreie Erziehung. Für die Kinderrechte wurde 2000 das BGB angepasst, sodass es seitdem in § 1631 Abs. 2 BGB heißt:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Die minderjährigen Bürger können in Deutschland allerdings nicht nur Ansprüche stellen. Denn es gelten Kinderrechte und -pflichten. Zu letzteren zählt unter anderem die Schulpflicht.
Aktuell umfasst das Grundgesetz die Kinderrechte nicht. Allerdings sprechen sich viele Politiker, Prominente und Organisationen genau für eine solche Anpassung aus. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll vor allem dazu führen, dass Interessen der Kinder bei allen relevanten Entscheidungen Beachtung finden.
Verletzung der Kinderrecht: Welche Optionen bestehen?
Werden die in der UN-Kinderrechtskonvention definierten Kindergesetze nicht eingehalten, können sich Kinder und Jugendliche an verschiedene Ansprechpartner wenden.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld. Dabei kann es sich zum Beispiel um die eigenen Eltern, Lehrer, Geistliche oder auch Ärzte handeln.
Bei einem Verstoß gegen die Kinderrechte kann auch das Jugendamt eine Anlaufstelle sein, bei welcher die Kinder auch ohne das Wissen ihrer Eltern vorsprechen können. Für die politischen Belange von Kindern und Jugendlichen setzt sich zudem auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ein.
Können die zuvor genannten Anlaufstellen keine Hilfe stellen, ist zuletzt der Petitionsausschuss des Landtages des jeweiligen Bundeslandes für Verletzungen gegen die Kinderrechte zuständig.
Ich bin in der Schule
Hallo meine Damen und Herren
Das Problem meines Sohnes ist kompliziert und niemand möchte es angehen
Ihre Mutter leidet an Schizophrenie,alle haben Rechtsverstöße begangen, meine aussage war ohne Wert,weil sie sie alle angelogen hat und alle ihr geglaubt haben,Ich meine, wenn Sie wissen, was die Frau hier und da sagte, bekommen sie auch Schizophrenie,wenn Sie das Problem weiter klären, wird sehr schlecht für die deutschen Behörden sein
Die Frau war nicht meine Freundin auch nicht die Mutter des Jungen,Natürlich denken sie, dass ich verrückt bin, aber das ist die wahrheit, und die Polizei kann dies leicht Bestätigen,Aber sie wollen nicht helfen,Ein Jugendamt beamte Verbrechen begangen,Wenden Sie Gewalt an, um den Jungen zu zwingen, meine Kleidung zu verlassen und sie der Mutter zurückzugeben,Ich habe ungefähr zwei Jahre lang den Verstand verloren,Der gleiche Beamte steht mir im Weg.seit 6 Jahre , Ich kann nichts tun, weil wir in einer Stadt sind und die Beamten und die Polizei alle Freunde sind,Ich habe zweifellos Beweise dafür, dass die Frau absichtlich Verbrechen gegen meinen Sohn begangen hat. es täuscht die deutschen Behörden,Ich bin weder ein Lügner noch ein Dummkopf, etwas zu schreiben, das nicht bewiesen werden kann. Alles kann auch per E-Mail bestätigt werden,wer kann mir helfen?
Ich würde echt gerne eher eine Liste der einzelnen Rechte haben
meines Erachtens wird das Kinderrecht vom Staat viel zu lasch gehandhabt,
wenn die Kinder Eltern oder einen Elternteil haben, welcher sich als Mietnomade entpuppt, und dadurch seine angemietete Wohnung verliert, ist Dieser nicht zu bedauern.
Die Kinder sind hier die Leidtragenden und zu bedauern.
Diese werden auf Grund des unsozialen Verhalten ihrer Eltern gezwungen und genötigt zu:
wiederholten Schulwechsel ( gewiss nicht erfreulich )
den alten Freundeskreis zu entbehren und einen neuen zu finden.
Schäden für Ihr folgendes Leben sind daraufhin gewiss nicht auszuschließen.
Zum Wohle der Kinder, ist unser Staat//Gesetz gefordert in solchen Fällen viel härtere Maßnahmen zu ergreifen.
Was kann man machen wenn das Jugendamt und das Gericht gegen Artikel 14 verstößt, wenn Kind nicht zu anderen will.Warum wird ein Kind gezwungen mit einen Elternteil zeit zu verbringen.
Ja etwas zu ungenau.Würde mehr wissen.meine Enkelin hat viele Einschränkungen zu hause,Sie wird bald 14 jahre und die Mutter durchstöbert jeden tag wärend sie in der Schule ist ihr Kinderzimmer.Sie klagt mir oft ihr Leid,ich bin ihr Opa.
Gut erklärt aber leider keine genauen angaben zu den rechten also welche es gibt etc.