FAQ: Kaufvertrag für ein Motorrad
Um privat ein Motorrad zu kaufen bzw. zu verkaufen, genügt laut Kaufrecht ein mündlicher Kaufvertrag. Wenn das Motorrad privat verkauft wird, ist es aber trotzdem ratsam, alle Modalitäten des Kaufgeschäfts in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Dadurch lassen sich Unklarheiten und Streit zu vermeiden.
Im Kaufvertrag für ein Motorrad sind Käufer und Verkäufer genau zu bezeichnen. Darüber hinaus sollte der Vertrag die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug, den Verkaufspreis und sonstige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern beinhalten. Ein Muster für ein privat verkauftes Motorrad können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Ein Rücktritt ist bei Mängeln unter Umständen möglich, auch wenn es sich um einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad handelt. Privatpersonen, die ein gebrauchtes Motorrad verkaufen, dürfen die Haftung für Sachmängel und damit auch einen Rücktritt vertraglich ausschließen. In welchen Fällen Privatverkäufer trotzdem für Mängel haften, erfahren Sie hier.
Inhalt
Was der Kaufvertrag für ein Motorrad enthalten sollte
Ein Motorradkaufvertrag muss nicht zwingendermaßen in schriftlicher Form geschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, um die Vereinbarungen im Nachhinein belegen zu können.
Käufer und Verkäufer sollten ihren vollständigen Namen und ihre Adresse im Kaufvertrag für ein Motorrad angeben. Handelt es sich um einen Kauf zwischen Privatleuten, sind auch Personalausweisnummer und Ausstellungsdatum des Ausweises anzugeben.
Das Motorrad muss im Kaufvertrag ebenfalls beschrieben sein. Folgende Angaben zum Fahrzeug sollte ein einfacher Kaufvertrag für ein Motorrad enthalten:
- Marke und Typ
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Leistung (in kW/PS)
- Kaufpreis
Zu guter Letzt muss natürlich auch der Kaufpreis im Vertrag angegeben werden. Er ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil.
Besonderheiten beim Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad
Handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, empfiehlt es sich, zusätzlich insbesondere folgende Angaben im Kaufvertrag für das Motorrad aufzunehmen:
- Kennzeichen
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Termin für die nächste Hauptuntersuchung
- Datum der Erstzulassung
- Kilometerstand
Darüber hinaus ist es ratsam, Zubehör und zusätzliche Ausstattung vollständig im Vertrag zu benennen.
Außerdem ist bei Kaufverträgen über gebrauchte Motorräder der Zustand des Fahrzeugs genau zu erfassen. Das betrifft vor allem folgende Fragen:
- Welche Beschädigungen, z. B. aufgrund von Hagelschlag weist das Motorrad auf?
- Gibt es unübliche Gebrauchsspuren und wenn ja, welche?
- Handelt es sich um ein Unfallfahrzeug?
- Enthält das Fahrzeug den Originalmotor? Wenn nicht, welcher Motor ist eingebaut?
- Befindet sich das Motorrad sonst im Originalzustand oder wurden Teile ausgetauscht? Wenn ja, welche?
Insbesondere Beschädigungen, Unfallschäden sowie unübliche Gebrauchsspuren sollten im Vertrag genau bezeichnet werden, um eine mögliche spätere Haftung dafür auszuschließen.
Das ist wichtig, weil der Verkäufer bei einem Kaufvertrag über ein Motorrad haftet, wenn er Mängel kennt und diese dem Käufer trotzdem verschweigt. Das gilt übrigens auch, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist.
Wenn jemand ein gebrauchtes Motorrad kauft und sich im Nachhinein herausstellt, dass es Mängel aufweist, kann der Käufer deren Beseitigung oder eine Ersatzlieferung vom Verkäufer verlangen. Erst, wenn der Verkäufer nicht fähig oder gewillt ist, die vom Käufer reklamierten Mängel zu beheben, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Typische Gebrauchs- und Verschleißerscheinungen eines gebrauchten Motorrads gelten nicht als Mangel, da sie beim Gebrauch eines Fahrzeugs unvermeidlich sind. Sie sollten dennoch im Vertrag erwähnt werden.
Privater Kaufvertrag für ein Motorrad: Das gilt es zu beachten
Privatpersonen dürfen die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Wenn sie jedoch den Käufer über den Zustand des Fahrzeugs arglistig täuschen, also etwa Mängel verschweigen, haften private Verkäufer trotzdem.
Oft enthält ein Kaufvertrag für ein Motorrad die Klausel „Gekauft wie gesehen“, wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Das ist kein vollständiger Gewährleistungsausschluss. Die Klausel führt lediglich dazu, dass der Verkäufer nicht für offensichtliche Mängel haftet. Eine Reklamation kommt also nur für versteckte, nicht offen erkennbare Mängel in Frage, z. B. wenn sich das Motorrad entgegen dem Vertragsinhalt als Unfallfahrzeug entpuppt.
Muster: Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad von einer Privatperson
Das folgende Muster für einen Motorradkaufvertrag stellt eine unverbindliche Vorlage dar. Sie bezieht sich auf den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads und sollte auf jeden Fall der individuellen Situation angepasst werden.
Privater Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad
zwischen
Verkäufer (privat)
[vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort]
Geb. am: …
Personalausweis- oder Reisepass-Nr.: …
Ausstellende Behörde: …
Käufer
[vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort]
Geb.am: …
Personalausweis- oder Reisepass-Nr.: …
Ausstellende Behörde: …
Motorrad:
Hersteller: …
Marke/Typ: …
Amtl. Kennzeichen: …
Kfz-Id.-Nr.: …
Nächste Hauptuntersuchung: …
Km-Stand: …
Leistung (in kW/PS): …
Erstzulassung am: …
Gesamtpreis: … €
(in Worten: … Euro)
Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie gesehen und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung gekauft. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die der Verkäufer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Pflichten verursacht. Er gilt auch nicht für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Der Verkäufer tritt bestehende Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Käufer ab.
Das Motorrad hat folgende Vorschäden:
- aus Unfällen: …
- sonstige Vorschäden: …
- keine, soweit bekannt
Das Motorrad ist mit folgendem Motor ausgestattet [Zutreffendes angeben]:
- Originalmotor
- Eingebauter Ersatzmotor
Das Motorrad befindet sich im Originalzustand [Zutreffendes angeben]:
- Ja
- Nein
- Keine Angaben
Erklärungen des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, das Motorrad unverzüglich bzw. bis zum … [Datum] umzumelden.
Der Verkäufer versichert, dass das Motorrad inklusive Zusatzausstattung und Zubehör sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.
Das Motorrad bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist damit einverstanden.
Das Motorrad wurde am …, um … Uhr mit folgendem Zubehör übergeben [Zutreffendes angeben]:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Amtl. Kennzeichen
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- Schlüssel – Anzahl: …
- Stilllegebescheinigung
- Zubehör: …
Ort, Datum, Unterschrift des Verkäufers
Ort, Datum, Unterschrift des Käufers
Worauf muss ich als Käufer beim Gebrauchtkauf achten?
Der Käufer sollte mindestens eine Probefahrt machen und den Zustand des Fahrzeugs genau unter die Lupe nehmen, gegebenenfalls mithilfe eines Fachmanns.
Die Angaben im Kaufvertrag zum Motorrad selbst und zum Verkäufer müssen stimmig sein. Folgendes sollte der Käufer beachten und überprüfen:
- Versichert der Verkäufer im Vertrag, dass das Verkaufsobjekt sein Eigentum ist?
- Kann der Verkäufer eine schriftliche Vollmacht vorlegen, sofern er nicht der Eigentümer ist?
- Ist der Verkäufer identisch mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil II („KFZ-Brief“) benannten Besitzer?
- Sind die Ausweispapiere korrekt?
- Sind in der Zulassungsbescheinigung Teil II alle Umbauten erfasst?
- Wurden Schlüssel, Kennzeichen, Zubehör und Zusatzausstattung zusammen mit dem Motorrad übergeben?
Außerdem sind dem Käufer folgende Dokumente zu übergeben:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-CoC)
- Bei Umbauten: Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
- Serviceheft
- Werkstatthandbuch oder Reparaturanleitung
Die Ummeldung des Fahrzeugs muss zeitnah erfolgen. Sofern der Zulassungsbezirk wechselt, benötigt der Käufer neue Kennzeichen. Zur Ummeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Zulassungsbescheinigungen
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Lichtbildausweis und Meldebestätigung
- Einzugsermächtigung des Halters für die KFZ-Steuer
Insbesondere wenn es sich um eine Barzahlung handelt, ist es ratsam, sich den Empfang des Kaufpreises oder der vereinbarten Anzahlung vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Motorrad verkaufe?
Um das Kaufgeschäft reibungslos abzuwickeln, sollten die Vertragsparteien alle notwendigen Vorbereitungen treffen. Dazu gehört, dass das Motorrad im Kaufvertrag so beschrieben wird, wie es der Realität entspricht. Der Verkäufer sollte das Fahrzeug vor Unterzeichnung des Kaufvertrags genau untersuchen, ggf. mit fachlicher Unterstützung, und den Käufer auf bestehende Mängel, untypische Gebrauchsspuren und Beschädigungen hinweisen.
Darüber muss der Verkäufer folgende Dokumente und Unterlagen bereitstellen:
- Versicherungsunterlagen für die Teil-/Vollkaskoversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Lichtbildausweis und Meldebestätigung
- Kennzeichen
Der Verkäufer muss den Verkauf unverzüglich bei der Zulassungsstelle melden. Am sichersten ist es, wenn die Vertragsparteien die Ummeldung gemeinsam bei der Zulassungsstelle erledigen. Anderenfalls sollte der Käufer im Vertrag zumindest schriftlich versichern, dass er das Motorrad unverzüglich ummeldet.
Den Empfang beziehungsweise die Vorlage der nötigen Unterlagen sollte sich der Verkäufer vom Käufer schriftlich bestätigen lassen und die Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises aushändigen.