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FAQ: Justizfachangestellte
Als Justizfachangestellte sind Sie für organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten oder für Staatsanwaltschaften tätig.
Es handelt sich dabei um einen Ausbildungsberuf, für welchen kein Studium notwendig ist. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie hier.
Sie interessieren sich für eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten? Dabei handelt es sich um einen kaufmännischen Beruf, der vorrangig in einem Büro, zum Teil allerdings auch vor Gericht ausgeübt wird.
Justizfachangestellte haben feste Arbeitszeiten und müssen selten Dienstreisen antreten. Welche Eigenschaften Justizangestellte aufweisen sollten, welchen Aufgaben sie in der Regel nachkommen müssen und wie viel Justizfachangestellte in der Ausbildung verdienen, lesen Sie hier.
Ausbildung als Justizfachangestellte: Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Ausbildung zum Justizfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus einem Wechsel zwischen Berufsschule und Betrieb. Um sich dafür bewerben zu können, reicht normalerweise ein Realschulabschluss aus. Ein bestandenes Abitur vorweisen zu können, ist allerdings von Vorteil.
Waren Mathematik und Deutsch Ihre Lieblingsfächer, haben Sie besonders gute Karten bei der Bewerbung um eine Ausbildung als Justizfachangestellte. Zudem sollten Sie in der Lage sein, Konflikte zu lösen, sich selbst zu organisieren sowie genau und sorgfältig zu arbeiten.
Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein wird ebenfalls von Ihnen erwartet. Übrigens: Häufig wird im Zuge der Bewerbung als Justizfachangestellte ein Einstellungstest von Ihnen verlangt. Bei diesem Test werden unter anderem Ihr Allgemeinwissen, Ihre mathematischen Fähigkeiten sowie Ihre Kenntnisse der deutschen Grammatik unter die Lupe genommen.
Justizfachangestellte erledigen unterschiedliche Aufgaben
Das Aufgabengebiet Justizfachangestellter ist breit gefächert. Grundsätzlich geht es dabei jedoch um Verwaltungsaufgaben, die bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht, in Anwaltskanzleien oder in Notariaten zu erledigen sind. Unter anderem müssen sich Justizfachangestellte mit folgenden Tätigkeiten befassen:
- Anfertigung und Beglaubigung von Schriftstücken
- Verwaltung von Akten zu gerichtlichen Vorgängen
- Berechnung und Überwachung diverser Fristen
- Beaufsichtigung des Schriftverkehrs
- Berechnung von Gebühren für Gerichtsverfahren
- Protokollierung bei Vernehmungen und in Verhandlungen
- Erteilung von Auskünften an interessierte Bürgerinnen und Bürger
- Eintragungen in Dateien und Karteien (wie z. B. das Handelsregister)
Justizfachangestellte: Welches Gehalt ist in der Ausbildung denkbar?
Justizfachangestellte werden grundsätzlich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (kurz TV-L) entlohnt. Der TV-L sieht unterschiedliche Entgeltgruppen vor, in denen es wiederum verschiedene Gehaltsstufen gibt. Ein Justizfachangestellter wird im Regelfall in die Gruppen E5 bis E8 eingruppiert.
Die Ausbildungsvergütung für eine Justizfachangestellte gestaltet sich zunächst einmal wie folgt:
- 1. Ausbildungsjahr: 940 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 990 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.040 Euro
Bedenken Sie, dass es sich bei dem genannten Ausbildungsgehalt für Justizfachangestellte um Bruttoangaben handelt. Nachdem Sie die Ausbildung erfolgreich gemeistert haben, starten Sie normalerweise in der Gruppe E5 in der ersten Stufe. In diesem Fall würden Sie als Justizfachangestellte über einen Verdienst von ca. 2.000 Euro im Monat verfügen.
Hallo, Ich habe leider keinen Real Abschluss oder ein Abitur ich würde mich trotzdem gerne bei Ihnen bewerben, da ich Interesse an diesen Job habe. Im Moment besuche ich eine Berufschule und suche eine Ausbildung für nächstes Jahr.
Ich würde mich freuen wenn sie sich bei mir melden würden.