FAQ: Juristische Person
Eine juristische Person ist laut Definition ein rechtliches Konstrukt. Dabei bildet eine Vereinigung von Personen oder ein Zweckvermögen eine Einheit und ist per Gesetz mit einer Rechtsfähigkeit ausgestattet. Eine juristische Person besitzt dadurch Rechte sowie Pflichten und kann ggf. auch vor Gericht klagen bzw. verklagt werden.
Als juristische Person des Privatrechts gelten Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen. Diese entstehen durch die Eintragung in einem entsprechenden Register bzw. die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Welche Rechtsform als juristische Person des privaten Rechts gilt, erfahren Sie hier.
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts entsteht durch einen staatlichen Hoheitsakt oder Gesetze und erfüllen öffentliche Aufgaben. Vertreter sind etwa der Bund, die Länder sowie die Gemeinden. Zudem lassen sich für die juristische Person des öffentlichen Rechts weitere Beispiele wie öffentliche Anstalten (Nationalbibliothek) oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (Deutsche Stiftung Verbraucherschutz) anführen.
Inhalt
Juristische Person: Erklärung des Begriffs
Bei einer juristischen Person handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen oder Organisationen, denen das Gesetz eine Rechtspersönlichkeit sowie Rechtsfähigkeit zuspricht. Dadurch kann diese Träger von Rechten und Pflichten sein. Dies geht sogar so weit, dass eine juristische Person Grundrechte besitzen kann. Denn unter Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz (GG) heißt es:
Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
Eine juristische Person erhält ihre Rechtsfähigkeit abhängig von der Rechtsform, allerdings meist erst mit der Eintragung in das jeweilige Register. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Handelsregister oder das Vereinsregister handeln. Soll hingegen eine Stiftung gegründet werden, ist dafür die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich.
Wurde die rechtliche Selbstständigkeit erlangt, ist die Teilnahme am Wirtschaftsleben möglich. Dafür besitzt diese ein eigenes Vermögen und es werden bestimmte Organe gewählt oder per Satzung bestimmt, die für die juristische Person handeln – zum Beispiel ein Geschäftsführer, der Aufsichtsrat oder der Vorstand. Dadurch werden auch mögliche Einschränkungen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit verhindert. Eine juristische Person ist somit immer geschäftsfähig und kann rechtlich bindende Verträge abschließen. Die Rechtsfähigkeit ermöglicht außerdem unter anderem:
- Anmeldung eines Insolvenzverfahrens
- Einsetzung als Erbe
- Klage und Anklage im eigenen Namen
Allerdings ist eine juristische Person laut Gesetz weder deliktsfähig noch strafrechtlich verantwortlich. Stattdessen sieht der Gesetzgeber eine Bestrafung der Organträger wie Vorstand oder Geschäftsführer vor. Bei finanziellen Problemen sind die Mitglieder der juristischen Person allerdings in der Regel geschützt. Für die Begleichung möglicher Schulden wird meist nur das Kapital der juristischen Person verwendet. Ausnahmen können aber bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln bestehen. Zudem beeinflusst auch die gewählte Rechtsform das individuelle Haftungsrisiko.
Unterschied natürliche und juristische Person einfach erklärt!
Laut Definition ist eine juristische Person – wie zuvor ausgeführt – ein rechtliches Konstrukt. Durch die Eintragung in das zuständige Register erhalten die Organisationen Rechte sowie Pflichten und können am Wirtschaftsleben teilnehmen. Einzelne Menschen werden im juristischen Sprachgebrauch hingegen als natürliche Personen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Individuen, die bereits von Geburt an Träger von eigenen Rechten und Pflichten sind.
Wer zählt zu den juristischen Personen?
Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Das Privatrecht regelt dabei die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Bürgern bzw. gleichberechtigten Parteien. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Geschäftsbeziehungen zwischen Käufer (Privatperson) und Verkäufer (Unternehmen) handeln.
Wie zuvor bereits angeklungen, können juristische Personen unterschiedliche Rechtsformen besitzen, bei denen sich zum Beispiel der Zweck oder auch das Haftungsrisiko der Mitglieder unterscheiden. Als juristische Person im Privatrecht gelten laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB):
- Vereine (§§ 21 ff. BGB)
- Stiftungen (§§ 80 ff. BGB)
Darüber hinaus gibt es noch sonstige Personenvereinigungen, die zu den juristischen Personen zählen. Einige Beispiele sind:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Eingetragene Genossenschaft (eG)
Auch im öffentlichen Recht ist eine juristische Person laut BGB vorgesehen. Das öffentliche Recht regelt die Beziehung zwischen den staatlichen Institutionen und den Bürgern. Daher nehmen die entsprechenden juristischen Personen auch öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen staatlicher Aufsicht. Als juristische Person im öffentlichen Recht gelten:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Handwerkskammern)
- Anstalten des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Sparkassen)
- Stiftungen des öffentlichen Rechts (Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Zentral- und Landesbibliothek)