FAQ: Jagdpacht
Eine Jagdpacht gestattet es dem Pächter, in dem jeweils gepachteten Jagdrevier der Jagd nachzugehen („Jagdausübungsrecht“). Zu diesem Jagdrecht gehören das Hegen, das Jagen sowie das Aneignen von Wild. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Jagdpachten werden grundsätzlich in einem Jagdpachtvertrag festgehalten.
Normalerweise werden Jagdpachten nur solchen Personen gewährt, die als „jagdpachtfähig“ gelten. Dazu muss der Betroffene ein Mindestmaß an Jagderfahrung nachweisen können, sprich: er muss seit mindestens drei Jahren einen Jagdschein besitzen. Dieser muss außerdem zu Beginn der Pacht noch gültig sein.
Wie hoch die Kosten für die Jagdpacht ausfallen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Schließlich bedarf es zunächst einmal einer Bewerbung, um eine Jagd zu pachten. Damit ist gemeint, dass jeder interessierte Jäger ein Gebot abgeben und anschließend darauf hoffen muss, dass er als Höchstbietender den Zuschlag für die Pacht erhält. Generell werden bei der Jagdpacht die Kosten pro ha (Hektar) pro Jahr angegeben. Im Durchschnitt müssen 30 bis 40 Euro gezahlt werden, was bei einem 300 Hektar großen Revier 9.000 bis 12.000 Euro im Jahr bedeuten würde. Bedenken Sie jedoch, dass neben dem Pachtpreis noch weitere Kostenpunkte hinzukommen, wie z. B. die Jagdsteuer, eine Umsatzsteuer, Wildschäden oder Kosten für Futter und jagdliche Einrichtungen.
Bei der Verpachtung von einem Jagdrevier ist einiges zu beachten
Inhalt
Sowohl bei Eigenjagdbezirken als auch bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken besteht die Möglichkeit der Verpachtung. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Eigentümer oder Jagdgenossenschaft weder selbst jagen noch die Jagd von angestellten Jägern ausüben lassen möchten. In dem Fall können Sie eine Vereinbarung über eine Jagdpacht abschließen, die es dem Pächter erlaubt, in dem von ihm gepachteten Revier zu jagen („Jagdausübungsrecht“).
Neben der Jagd selbst gehören außerdem das Hegen sowie das Aneignen von Wild zu diesem Jagdrecht. Bei der Verpachtung von einem Jagdrevier müssen jedoch einige rechtliche Aspekte Beachtung finden. Welche das genau sind, welche Rolle ein Jagdpachtvertrag spielt und wie teuer die Pacht von einem Jagdrevier in etwa sein kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Jagdpachten: Rechtliche Aspekte
Die gesetzlichen Vorgaben zur Jagdpacht sind in § 11 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) festgehalten. Welche dabei besonders wichtig sind, haben wir Ihnen anschließend zusammengefasst:
- Ein Angebot zur Jagdpacht kann nur von Personen wahrgenommen werden, die seit mindestens drei Jahren über einen Jagdschein verfügen. Dieser muss zudem zu Beginn der Pacht gültig sein. In diesem Fall gilt der Betroffene als „jagdpachtfähig“.
- Einzelne Personen dürfen eine Fläche von bundesweit maximal 1.000 ha (Hektar) pachten. Eine höhere Grenze kann für besondere Gebiete ausnahmsweise zulässig sein. Die jeweilige Größe wird als Kontrollnachweis in den Jagdschein eingetragen.
- Die einzelnen Landesjagdgesetze regeln, wie viele Pächter es pro Jagdrevier geben darf. Ist die maximal erlaubte Anzahl bereits erreicht, ist es Ihnen also nicht möglich, ein bestimmtes Jagdrevier zu pachten.
Alle weiteren Rahmenbedingungen über die Jagdpacht sind in einem sogenannten Jagdpachtvertrag schriftlich festzuhalten, welcher der zuständigen Jagdbehörde vorgelegt werden muss. Diese kann den Vertrag bestätigen oder innerhalb einer Frist von drei Wochen beanstanden.
Welche Inhalte sollte ein Jagdpachtvertrag aufweisen?
Generell besitzen wohl die wenigsten Jäger ein eigenes Jagdrevier, weshalb es gang und gäbe ist, einen Jagdpachtvertrag über ein Revier abzuschließen. Ein solcher Vertrag muss gemäß § 11 Absatz 4 BJagdG stets in schriftlicher Form vorliegen. In Bezug auf den Inhalt profitieren die Parteien von einer Vertragsfreiheit und können dementsprechend die Rahmenbedingungen der Jagdpacht selbst bestimmen.
Dies gilt jedoch nur, sofern es sich dabei nicht um gesetzeswidrige Regelungen handelt. Daher müssen sowohl das Bundesjagdgesetz als auch die landesgesetzlichen Vorschriften zur Jagdausübung Beachtung finden. Die folgenden Inhalte sind im Regelfall in einem Jagdpachtvertrag verpflichtend:
- Name des Jagdreviers
- Größe der Fläche
- Art des Reviers (Hoch- oder Niederwild)
- Angaben zum Pächter
- Höhe der jährlichen Jagdpacht
- Beginn und Ende des Vertrages
Optional können die Übernahme von Wildschäden, die Aufnahme weiterer wildschadensersatzpflichtiger Wildarten (z. B. Dachse) oder jährliche stattfindende Revierbegänge vereinbart werden. Ein Vertrag über eine Jagdpacht wird normalerweise für mindestens neun Jahre geschlossen, kann jedoch auch für eine längere Dauer angesetzt werden.
Bei Niederwildrevieren ist eine Mindestpachtdauer von neun Jahren üblich, bei Hochwildrevieren sind es zwölf Jahre. Beginn und Ende der Pachtzeit sollten dabei Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) entsprechen (§ 11 Absatz 4 BJagdG).
Jagdrevier pachten: Welche Kosten sind möglich?
Möchten Sie eine Jagd pachten, können die Kosten variieren. Dies ist vor allem darin begründet, dass es im Vorfeld normalerweise einer Bewerbung um die Jagdpacht bedarf. Jeder Jäger, der Interesse an dem Revier hat, gibt dabei ein Gebot ab und hofft anschließend auf den Zuschlag. Allgemein werden die Kosten für die Jagdpacht pro ha pro Jahr angegeben. Durchschnittliche Jagdpachtpreise von 30 bis 40 Euro sind in etwa zu erwarten.
Bei einem 300 Hektar großen Revier wären dies 9.000 bis 12.000 Euro im Jahr. Bedenken Sie jedoch, dass Sie neben der Jagdpacht außerdem eine Umsatzsteuer sowie eine Jagdsteuer entrichten müssen. Es ist daher ratsam, wenn Sie ein Jagdrevier pachten möchten, die Preise im Vorfeld zu vergleichen.