Hotelbeschreibung: Was verbirgt sich hinter der Katalogsprache?

Können Sie den Code der Hotelbeschreibung entschlüsseln und Ihren Traumurlaub finden?
Können Sie den Code der Hotelbeschreibung entschlüsseln und Ihren Traumurlaub finden?

Auf der Suche nach der richtigen Unterkunft für den Traumurlaub wälzen wir nicht selten verschiedenste Kataloge und klicken uns durch diverse Internetportale, stets bemüht, das perfekte Hotel zum Schnäppchenpreis zu finden.

Allerdings ist in der Realität nicht immer alles Gold, was auf den Hochglanzfotos der Reisekataloge glänzt. Schließlich versuchen auch die Hotelbetreiber ihre Unterkunft möglichst positiv und einladend erscheinen zu lassen. Da Sie allerdings wegen dem Grundsatz der Prospektwahrheit bei der Hotelbeschreibung nicht mit falschen Tatsachen werben dürfen, wird gerne auf eine verschleiernde Katalogsprache zurückgegriffen.

Doch was bedeuten Reiseabkürzungen und Katalogsprache der Reiseveranstalter wirklich? Und wie wirkt sich diese Art der Hotelinformation auf mögliche Ansprüche für eine Reisepreisminderung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Hotelbeschreibung

Welche Anforderungen gelten für die Beschreibung von Hotels?

Laut Reiserecht müssen die Veranstalter wahrheitsgemäß über das Hotel informieren. Mögliche Schwächen werden dabei gerne mit Umschreibungen kaschiert.

Wie wird bei der Hotelbeschreibung getrickst?

Ähnlich wie bei Arbeitszeugnissen werden auch bei Hotelbeschreibungen negative Aspekte umschrieben. Was sich hinter den Formulierungen versteckt, zeigt diese Tabelle.

Was bedeuten die Abkürzungen in den Reiseprospekten?

Eine Übersicht zu den gängigsten Abkürzungen finden Sie hier.

Rechtliche Vorschriften zum Geheimcode der Hotelbeschreibung

Welche gesetzlichen Vorgaben sieht das Reiserecht zur Katalogsprache vor?
Welche gesetzlichen Vorgaben sieht das Reiserecht zur Katalogsprache vor?

Buchen Sie einen Urlaub, schließen Sie dadurch mit dem Veranstalter einen sogenannten Reisevertrag ab. Im Gegenzug für die Zahlung des Reisepreises muss der Anbieter daher die vereinbarten Leistungen erbringen. Als Grundlage für diese gelten die Angaben im Reisekatalog inklusive der enthaltenden Hotelbeschreibung.

Dabei definiert der Gesetzgeber, dass die Beschreibungen keine irreführenden Angaben enthalten dürfen. Vielmehr muss der Veranstalter dem Verbraucher die notwendigen Informationen bereitstellen, die eine umfassende Einschätzung ermöglichen.

Was dies gemäß Reiserecht im Fall von Abweichungen oder Mängeln bedeutet, definiert der Gesetzgeber in § 651c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Anhand dieses Zitates zeigt sich, dass die Hotelbeschreibung also nicht nur einen rein informierenden Zweck erfüllt. Gleichzeitig sollen die darin getätigten Angaben auch (verdeckt) auf mögliche Mängel hinweisen und somit mögliche Ansprüche auf eine Reisepreisminderung ausschließen.

Die Codes und Kürzel im Reisekatalog lassen sich mit den Formulierungen in Arbeitszeugnissen vergleichen. Hierbei gilt es also auf semantische Feinheiten zu achten, die Hinweise auf Schwachstellen geben können.

Katalogbeschreibung: Welche Bedeutung versteckt sich hinter den Formulierungen?

Hotelbeschreibung: Ein Hotel in zentraler Lage ist nicht immer der beste Ort zur Entspannung.
Hotelbeschreibung: Ein Hotel in zentraler Lage ist nicht immer der beste Ort zur Entspannung.

Bei einer Hotelbeschreibung handelt es sich nicht selten um das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer Unterkunft. Die Betreiber versuchen daher, die Vorzüge ihrer Hotels hervorzuheben und mögliche Mängel bzw. Schwächen zu überspielen.

Um etwaige Schwachpunkte zu kaschieren, finden die umschreibenden Formulierungen der Katalogsprache Anwendung. Für die Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass sie auf jede Feinheit achten müssen, um bei einer Hotelbeschreibung der tatsächlichen Bedeutung auf die Spur zu kommen. Was sich hinter den wichtigsten Formulierungen verbirgt, zeigt die nachfolgende Auflistung:

Beschreibung im KatalogÜbersetzung
Urlaubsort und Mobilität
Touristisch gut erschlossenDie Unterkunft kann inmitten einer Hotellandschaft liegen.
zentral gelegenes HotelMit Lärm durch Straßenverkehr und umliegende Lokalitäten muss gerechnet werden.
StrandnäheDas Hotel befindet sich nicht direkt am Meer. Die genaue Entfernung sollten Sie im Voraus in Erfahrung bringen.
aufstrebender UrlaubsortKann ein Hinweis auf Baustellen und Baulärm sein.
kurzer Transfer vom Flughafen, in FlughafennäheRechnen Sie mit Fluglärm, ggf. Lage in der Einflugschneise.
Bushaltestelle 50 MeterDas Hotel befindet sich meist direkt an der Hauptstraße.
10 Minuten bis zum StrandDie Zeitangabe kann zu Fuß, Bus oder Taxi bedeuten.
naturbelassener StrandDer Strand ist nicht touristisch erschlossen. Sie müssen daher mit Kies, Algen oder auch Verunreinigungen rechnen.
Badeschuhe nicht vergessenEin Hinweis auf einen steinigen oder scharfkantigen Strand oder Seeigel.
300 Meter zum WasserBedeutet nicht automatisch, dass Sie dort auch Baden können (z. Bsp. Steilküste).
Gäste
kinderfreundliches und familienfreundliches HotelSie müssen mit spielenden Kindern rechnen.
Haus für junge GästeBeliebte Unterkunft für feierfreudige Jugendgruppen. Komfort ist hier nebensächlich.
von Junggesellen bevorzugtDas Hotel wird gerne für die Partnersuche besucht. Ggf. findet im Hotel oder der direkten Nachbarschaft Prostitution statt.
Ausstattung
neu erbautes oder eröffnetes HotelGgf. sind noch nicht alle Bauarbeiten abgeschlossen und Sie müssen Baulärm im Hotel hinnehmen.
beheizbarer SwimmingpoolEs ist optional möglich den Pool zu beheizen. Eine Verpflichtung besteht nicht.
zentrale KlimaanlageSie können die Temperatur im Zimmer nicht individuell einstellen.
Ob die in der Hotelbeschreibung verschlüsselten Informationen grundsätzlich einen Nachteil darstellen, bleibt jedem Urlauber selbst überlassen. Klären Sie daher im Vorfeld, was Sie sich von Ihrem Urlaub versprechen und worauf Sie im Einzelnen besonders Wert legen.

Kürzel im Reisekatalog

Was bedeuten die im Reisekatalog üblichen Abkürzungen „BD“, „MB“ und „FZ“?
Was bedeuten die im Reisekatalog üblichen Abkürzungen „BD“, „MB“ und „FZ“?

Zusätzlich zu diesen Codes können Sie zudem auf vielfältige Abkürzungen im Reisekatalog stoßen. Diese Kürzel gehen auf eine Zusammenarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und Reiseveranstaltern aus dem Jahre 1999 zurück. Die DIN 77001 umfasst dabei gängige Beschreibungsmerkmale und entsprechende Kurzzeichen für Reisekataloge und Hotelinformationen für den Deutschlandtourismus.

Die wohl häufigsten und wichtigsten Abkürzungen bei einer Hotelbeschreibung haben wir für Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

AbkürzungBedeutung
BDBadewanne
DUDusche
ACKlimaanlage
DZDoppelzimmer
TWZweibettzimmer
DBDreibettzimmer
FZFamilienzimmer
BBBergblick
MBMeerblick
AIall-inclusive
OVOhne Verpflegung
HPHalbpension (Frühstück; Mittag- oder Abendessen)
VPVollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
HSHauptsaison
NSNebensaison
VSVorsaison
ZSZwischensaison

Können Sie trotz Reisekatalogsprache in der Hotelbeschreibung Ansprüche geltend machen?

Weichen die Leistungen Ihrer Reise von der Katalogbeschreibung ab, können Sie ggf. eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Weichen die Leistungen Ihrer Reise von der Katalogbeschreibung ab, können Sie ggf. eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Grundsätzlich gilt: Weichen die Bedingungen des Urlaubs von den Angaben in der Hotelbeschreibung bzw. dem Reisekatalog ab, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Im Reiserecht erfolgt diese in der Regel durch eine prozentuale Minderung des Reisepreises.

Dafür sind Sie dazu verpflichtet, die Mängel vor Ort bei der Reiseleitung anzuzeigen und innerhalb einer angemessen Frist eine Beseitigung zu verlangen. Nach Ihrer Heimreise müssen Sie Ihre Ansprüche mithilfe einer sogenannten Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.

Allerdings sollten Sie, bevor Sie etwaige Schritte einleiten, nochmals einen prüfenden Blick auf die verwendete Katalogsprache für Ihre Reise werfen. Denn bei einer Formulierung wie „nur fünf Minuten zum Strand“ muss es sich zum Beispiel nicht prinzipiell um eine Angabe zum Fußweg handeln. Hiermit kann auch die Fahrtzeit in einem Bus gemeint sein, der nur einmal pro Stunde fährt.

Wie in Ihrem individuellen Fall die Erfolgsaussichten für eine Reisepreisminderung aufgrund einer fehlerhaften oder irreführenden Hotelbeschreibung aussehen, kann ein Anwalt für Reiserecht einschätzen. Dieser kann Sie auch bei der Formulierung der Mängelanzeige unterstützen.

Hotelbeschreibung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Zeiten, in denen Verbraucher sich ausschließlich auf die Angaben in der Hotelbeschreibung und den Reisekatalogen verlassen konnten, sind mittlerweile vorbei. So veröffentlichen verschiedene Portale im Internet die Bewertungen von anderen Urlaubern. Sie können dadurch eine persönlich gefärbte Einschätzung zu den Vorzügen und Mängeln der Unterkunft erhalten. Häufig fügen diese auch ungeschönte Bilder bei, die dabei helfen können, die Authentizität der Katalogbeschreibung zu prüfen.

Achtung! Solche Hotelbewertungen können sehr hilfreich sein, allerdings sollten Sie sich dabei auch bewusst sein, dass einige Hotelbetreiber auch nicht davor zurückschrecken, gefälschte und beschönigte Bewertungen in Auftrag zu geben und Verbraucher dadurch gezielt in die Irre zu führen. Vergleichen Sie daher am besten verschiedene Portale.

Darüber hinaus kann es auch hilfreich sein, sich das Hotel bzw. dessen Lage auf (Online-)Karten anzusehen. Dadurch erhalten Sie einen Eindruck über die Entfernung zum Strand oder zu anderen relevanten Urlaubsattraktionen und können möglicherweise Entfernungsangaben aus der Hotelbeschreibung verifizieren. Luftaufnahmen können zudem helfen, die Gegend der Unterkunft besser einzuschätzen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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