Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung: Was hat es damit auf sich?

Was genau ist der Höchstrechnungszins?
Was genau ist der Höchstrechnungszins?

Schon beim Abschluss einer Lebensversicherung garantieren die Versicherer den Versicherungsnehmern üblicherweise Zinsen, um die Lebensversicherung finanziell attraktiv zu machen. Doch dabei dürfen sie nicht einfach irgendwelche Zinssätze versprechen. Denn das Bundesfinanzministerium legt eine Obergrenze für den Zinssatz fest, den Versicherer der Berechnung ihrer Rückstellungen zugrunde legen dürfen. Dieser maximale Zinssatz wird als Höchstrechnungszins bezeichnet.

Aber warum gibt es diese gesetzliche Obergrenze überhaupt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Garantiezins und Höchstrechnungszins? Und welche Entwicklung hat Letzterer in den vergangenen Jahren und Jahrzehnte durchgemacht? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Höchstrechnungszins

Was versteht man unter dem Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins ist die vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Obergrenze für Zinssätze, welche von Versichern nicht überschritten werden dürfen. Der Wert des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der aktuellen wirtschaftlichen Situation und wird regelmäßig angepasst. Der Höchstrechnungszins soll dafür sorgen, dass Versicherer ihren Kunden im Lebensversicherungsvertrag nur so hohe Zinsen versprechen, wie sie tatsächlich auch leisten können.

Ist der Höchstrechnungszins das Gleiche wie der Garantiezins?

Nein, auch wenn beide Begriffe umgangssprachlich oft synonym gebraucht werden. Während der Höchstrechnungszins vom Bundesfinanzministerium vorgegeben wird, kann der Garantiezins vom Versicherungsunternehmen individuell festgelegt werden. In der Praxis ist dieser oft identisch mit dem Höchstrechnungszins, er kann aber auch davon abweichen. Er darf eben nur nicht höher ausfallen als der Höchstrechnungszins.

Wie wird der Höchstrechnungszins ermittelt?

Der Höchstrechnungszins beruht auf Modellberechnungen. Dabei prüft die Deutsche Akutarvereinigung (DAV) jährlich, wie sich die hypothetischen Neuanlagen eines Lebensversicherers bei einer konservativen Anlagestrategie entwickeln würden, und ermittelt auf diese Weise die potentiellen durchschnittlichen Renditen, die das Unternehmen in der Zukunft erhalten könnte. So können Prognosen über die künftigen finanziellen Gewinne des Versicherers angestellt werden und anhand dieser wiederum Prognosen für die maximalen Zinsen, die am Ende an die Versicherungsnehmer ausgezahlt werden können. Die historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses sehen Sie hier.

Höchstrechnungszins: Definition und Gesetzesgrundlage

Höchstrechnungszins: Die Senkung des Zinssatzes vollzieht sich bereits seit dem Jahr 2000.
Höchstrechnungszins: Die Senkung des Zinssatzes vollzieht sich bereits seit dem Jahr 2000.

Um neue Kunden zu gewinnen, geben viele Lebensversicherungsunternehmen Versprechen von hohen Zinsen ab. Doch diese Versprechen müssen sie später auch halten können. Damit die Versicherer gar nicht erst in Versuchung kommen, utopische Zinssätze zu garantieren, hat das Bundesfinanzministerium hierfür eine Obergrenze festgelegt. Dies ist der Höchstrechnungszins, welcher regelmäßig an die Situation auf den Finanzmärkten angepasst wird.

Die gesetzliche Grundlage für den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung bildet § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV). Hier ist zu lesen (Stand: August 2021):

(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 0,9 Prozent festgesetzt.

Seit Januar 2017 beträgt der Höchstrechnungszins somit 0,9 Prozent. Dies ist gleichzeitig die Obergrenze für den Garantiezins, den Versicherer ihren Kunden anbieten dürfen. Dieser kann auch vom Wert des Höchstrechnungszinses abweichen, darf diesen jedoch nicht übersteigen.

Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses: Tabelle seit 1903

Während der Höchstrechnungszins im vergangenen Jahrhundert gelegentlichen Schwankungen unterworfen war, ist seit dem Jahr 2000 ein stetiger Abwärtstrend zu beobachten, die auf die Zinsentwicklungen am Kapitalmarkt zurückzuführen sind. Wie sich der Höchstrechnungszins seit 1903 entwickelt hat, zeigt die folgende Tabelle:

ZeitraumHöchstrechnungszins in Prozent
1903 bis 19223,50
1923 bis 19414,00
1942 bis Juni 19863,00
Juli 1986 bis Juni 19943,50
Juli 1994 bis Juni 20004,00
Juli 2000 bis 20033,25
2004 bis 20062,75
2007 bis 20112,25
2012 bis 20141,75
2015 bis 20161,25
seit 20170,90
ab 20220,25

Am 1. Januar 2022 wird der Höchstrechnungszins abermals gesenkt: auf 0,25 Prozent. Dieser Wert wurde von der DAV bereits im Dezember 2020 empfohlen und im März 2021 vom Bundesfinanzministerium beschlossen. Die Verkündung der Senkung erfolgte im April 2021 im Bundesgesetzblatt. Grund für den enormen Abfall des Zinssatzes ist unter anderem die Corona-Krise, welche auch den Finanzmärkten Schäden zugefügt hat.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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