Hochzeit absagen oder verschieben: Das sollten Paare wissen!

Die eigene Hochzeit kurzfristig absagen? Welche Kosten dennoch anfallen, erklärt dieser Ratgeber.
Die eigene Hochzeit kurzfristig absagen? Welche Kosten dennoch anfallen, erklärt dieser Ratgeber.

Gehen zwei Menschen den Bund fürs Leben ein, versprechen sie sich eine gemeinsame Zukunft. Damit bereits der Tag der Hochzeit etwas ganz Besonderes ist, wird nicht selten viel Zeit und Geld in die Planung der Trauung sowie die damit verbundenen Feierlichkeiten investiert. Allerdings schreibt das Leben seine eigenen Geschichten, sodass Paare unter Umständen schweren Herzens ihre Hochzeit absagen oder verschieben müssen. Worauf es in diesem Fall zu achten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Hochzeit absagen oder verschieben

Wann kann ich meine Hochzeit absagen?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit immer. Informationen zu möglichen Gründen, die zu diesem Entschluss führen können, finden Sie hier.

Worauf muss ich achten, wenn ich eine Hochzeit verschieben will?

Welche Dienstleister und Behörden Sie in diesem Fall informieren sollten, können Sie dieser Checkliste entnehmen.

Erhalte ich bei der Absage der Hochzeitsfeier mein Geld zurück?

Ob die Dienstleister, die Sie für Ihre Hochzeit gebucht haben, bereits getätigte Anzahlungen erstatten müssen oder ob das Brautpaar sogar den vollen Preis bezahlen muss, ergibt sich in der Regel aus den Vertragsunterlagen. So erheben einige Anbieter zum Beispiel auch eine Stornogebühr.

Hochzeit absagen: Welche Gründe können zu dieser Entscheidung führen?

Sind Braut oder Bräutigam erkrankt, kann es ggf. sinnvoll sein, die Hochzeit zu verschieben.
Sind Braut oder Bräutigam erkrankt, kann es ggf. sinnvoll sein, die Hochzeit zu verschieben.

Mit der Entscheidung, eine bereits geplante Hochzeit zu verschieben oder vollständig zu streichen, tun sich die meisten Paare verständlicherweise sehr schwer. Schließlich wurden bereits allerhand Vorbereitungen getroffen und auch Freunde und Familie warten schon gespannt auf den großen Tag. Allerdings gibt es weitreichende und schwerwiegende Gründe, die eine Trauung zum Platzen bringen können.

So kann es grundsätzlich sein, dass Paare aus gesundheitlichen Gründen eine Hochzeit absagen. Eine Krankheit oder ein Unfall kann beispielsweise dazu führen, dass die Braut oder der Bräutigam nicht vor dem Altar erscheinen kann. Eine Verlegung des Termins kommt zudem auch in Betracht, wenn nahe Angehörige aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen der Trauung nicht beiwohnen können.

Die Liebe ausgelassen zu feiern fällt besonders auch dann schwer, wenn zuvor ein geliebter Mensch aus dem Leben geschieden ist. Daher entschließen sich viele Paare auch bei Todesfällen in der Familie dazu, ihre Hochzeit zu verschieben.

Ebenso können finanzielle Engpässe zum Platzen einer Hochzeit führen. Absagen wegen fehlenden Geldes lassen sich aber unter Umständen vermeiden, wenn die Familie unterstützend einspringt oder sich die Gäste für Geldgeschenke, die ggf. schon im Vorfeld überreicht werden, entscheiden.

Auch wenn es die Möglichkeit einer Scheidung gibt, handelt es sich bei der Eheschließung grundsätzlich um einen Bund fürs Leben. Daher gilt es, sich diesen Schritt gut zu überlegen, denn auch eine Scheidung geht mit Kosten einher. Bei berechtigten Zweifeln an einer gemeinsamen Zukunft kann es daher die bessere Option sein, wenn Paare die Hochzeit noch kurz vorher absagen oder den Termin verschieben.

Hochzeit absagen wegen dem Coronavirus

Der Coronavirus stellt aktuell (Stand 03/2020) die gesamte Welt vor neue Herausforderungen. In Deutschland treten daher nach und nach weitreichende Beschränkungen für das gesellschaftliche Leben in Kraft. So sind in vielen Städten und Gemeinden Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern und somit entsprechende Hochzeitsfeiern grundsätzlich untersagt. Informationen über die in Ihrer Region geltenden Vorschriften erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Laden Sie trotz der allgemeinen Absage für Veranstaltungen zur Hochzeit ein, müssen Sie damit rechnen, dass die Polizei die Feierlichkeiten auflöst. Darüber hinaus sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Geldbußen bei Verstößen vor.

Ob die Verantwortlichen eine beim Standesamt angemeldete Hochzeit absagen, variiert ebenfalls regional. So finden zum Beispiel in Berlin noch vereinbarte standesamtliche Trauungen statt. Allerdings darf dabei nur das Brautpaar zugegen sein, Trauzeugen und Gäste sind somit nicht gestattet.

Erlaubt der Gesetzgeber in ein paar Wochen wieder Feiern, sollten Paare sich nicht davon entmutigen lassen, dass auf die Hochzeitseinladung vermehrt Absagen folgen. Schließlich ist die Unsicherheit in der Bevölkerung groß und es wird einige Zeit dauern, bis wieder Normalität einkehrt.

Hochzeitsfeier absagen: Wen muss ich informieren?

Steht die Absage der Hochzeit fest, sollten Sie alle Beteiligten schnellstmöglich informieren.
Steht die Absage der Hochzeit fest, sollten Sie alle Beteiligten schnellstmöglich informieren.

Die Planung einer Hochzeit ist mit viel Arbeit verbunden, daher ist es auch recht aufwändig alle Beteiligten über die Absage bzw. die Terminverlegung zu informieren. Dem engsten Familien- und Freundeskreis sollten Sie diese Nachricht am besten persönlich mitteilen, bei anderen Gästen kann hingegen ein Brief oder vielleicht sogar eine E-Mail ausreichen.

Anschließend gilt es allen anderen beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen mitzuteilen, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Um wen es sich dabei im Einzelnen handelt, hängt vor allem davon ab, wie weit die Planung bereits fortgeschritten ist.

Welche Behörden und Dienstleister Sie unter anderem Informieren sollten, wenn Sie Ihre Hochzeit absagen, können Sie der nachfolgenden Checkliste entnehmen:

AufgabeErledigt?
engen Familien- und Freundeskreis persönlich informieren
restlichen Gästen absagen
Standesamt und/oder Kirche benachrichtigen
Hochzeitslocation verständigen
Dienstleister informieren
➔ Autovermietung
➔ Brautmodengeschäft
➔ Catering
➔ Chauffeur
➔ DJ
➔ Druckerei
➔ Entertainer
➔ Florist
➔ Fotograf
➔ Friseur
➔ Juwelier
➔ Konditor
➔ Kutscher
➔ Pyrotechniker
➔ Reisebüro
➔ Visagist

Bedenken Sie darüber hinaus, dass nicht nur Sie mit den Vorbereitungen der Hochzeit beschäftigt waren. So muss ggf. der Trauzeuge bzw. die Trauzeugin Geplantes absagen. Dabei kann es sich um Auftritte und Aktivitäten während der Hochzeitsfeier oder auch den Junggesellen- bzw. Junggesellinnenabschied handeln.

Welche Kosten entstehen bei der Absage einer Hochzeit?

Hochzeit absagen wegen Streit oder Trennung: Ist eine Erstattung der Kosten möglich?
Hochzeit absagen wegen Streit oder Trennung: Ist eine Erstattung der Kosten möglich?

Die Kosten für eine Hochzeit können sixh je nach Location und Gästeanzahl schnell auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag summieren. Dabei fällt ein Teil der Ausgaben bereits im Vorfeld an, denn viele Dienstleister verlangen eine Anzahlung. Doch wird diese zurückgezahlt, wenn Paare ihre Hochzeit absagen oder verschieben?

Die Antwort auf diese Fragen lässt sich den Vertragsunterlagen entnehmen, die Sie bei der Beauftragung von Fotograf, Florist und Co. unterzeichnet haben. In der Regel wird auch bei der Absage der Feier die Anzahlung fällig und mitunter ist zusätzlich sogar noch eine Stornogebühr zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt, ist in manchen Verträgen gestaffelt. Je näher der Termin der Hochzeitsfeier rückt, desto mehr muss das Paar bezahlen.

Wird die Hochzeit nur verschoben, sollten Sie versuchen, mit den Dienstleistern ein alternatives Datum zu finden. Unter Umständen besteht dann auch die Möglichkeit, die bereits getätigte Anzahlung für die neue Buchung zu berücksichtigen. Dabei sind Sie allerdings auf die Kulanz des Dienstleisters angewiesen.

Auch wenn Sie die Hochzeit absagen, behält das Standesamt die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung ein, da der Vorgang bereits bearbeitet wurde. Bei den Ausgaben für die Heiratsurkunde oder eine geplante Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist eine Rückerstattung meist möglich.

Auf einem Großteil der Kosten wird ein Paar also wohl sitzen bleiben. So lassen sich zum Beispiel die Ausgaben für bereits gedruckte Hochzeitseinladungen nicht mehr erstatten. Darüber hinaus sind Brautkleider in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen, sodass häufig nur ein Weiterverkauf infrage kommt. Gleiches gilt für Eheringe, die bereits graviert sind. Bei diesen besteht hingegen die Möglichkeit, sie einschmelzen zu lassen.

Wichtig! Wollen Sie eine Hochzeit absagen oder verschieben, sollten Sie alle Beteiligten so früh wie möglich informieren. Denn auch bei den eingeladenen Gästen entstehen durch die Hochzeit Ausgaben. Zu den Kostenfaktoren zählen unter anderem die Anreise, die Unterkunft, das Hochzeitsgeschenk sowie die festliche Kleidung.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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