Hilfsmittelverzeichnis: Übersicht über zulässige Produkte

Was ist im Hilfsmittelverzeichnis enthalten? Der folgende Ratgeber klärt auf.
Was ist im Hilfsmittelverzeichnis enthalten? Der folgende Ratgeber klärt auf.

Benötigen Pflegebedürftige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel zur Pflege, können sie sich über das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkassen (GKV) darüber informieren, welche Produkte für sie in Frage kommen. Welche Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis bei der Pflege eine wichtige Rolle spielen, erklärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Hilfsmittelverzeichnis

Was ist im Hilfsmittelverzeichnis enthalten?

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind alle zugelassenen Hilfsmittel zur Pflege und Unterstützung, die übernommen werden, aufgelistet.

Wie sind die Hilfsmittel im Verzeichnis zu finden?

Hilfsmittel und auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis in verschiedene Produktgruppen unterteilt. Je nach Bedarf kann das Hilfsmittel dann herausgesucht werden.

Gibt es bei den privaten Krankenkassen ein Gegenstück?

Ja. Auch der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen enthält alle Produkte, die als Hilfsmittel von getragen werden. Der Zugang zum Katalog kann jedoch je nach Tarif beschränkt sein.

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis der GKV

Die GKV haben im Hilfsmittelverzeichnis alle zulässigen Produkte aufgelistet.
Die GKV haben im Hilfsmittelverzeichnis alle zulässigen Produkte aufgelistet.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben im Hilfsmittelverzeichnis alle Produkte bzw. Hilfsmittel aufgelistet, die Versicherten im Krankheits- oder Pflegefall zur Verfügung stehen.

Derzeit sind dort mehr als 30.000 Hilfsmittel enthalten. Da diese teilweise auch von Pflegebedürftigen genutzt werden können, bezeichnen viele diese Abschnitte oft auch als Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen.

Rechtlich finden sich die Grundlagen für das Hilfsmittelverzeichnis in § 139 Sozialgesetzbuch (SGB V). Bereits in Absatz 1 wird definiert, was im Verzeichnis enthalten ist:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Über das Hilfsmittelverzeichnis bieten die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse ihren Mitarbeitern, den Versicherten und den Vertragsärzten die Möglichkeit, Informationen bezüglich der zugelassenen Hilfsmittel zu erhalten.

Auch die privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherungen verwenden solch eine Übersicht. Allerdings wird dies nicht als Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegeversicherung (PPV) bezeichnet, sondern als Hilfsmittelkatalog. Sowohl der Hilfsmittelkatalog als auch das Hilfsmittelverzeichnis sind online verfügbar und können auf den Seiten des GKV Spitzenverbandes sowie des Verbands der privaten Krankenkassen eingesehen werden.

Was genau enthält das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis ist in Produktgruppen unterteilt.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist in Produktgruppen unterteilt.

Um zugelassene Hilfsmittel schneller im Verzeichnis oder Katalog finden zu können, sind diese in sogenannte Produktgruppen unterteilt. Im Hilfsmittelverzeichnis sind diese Gruppen entsprechend der Einsatzgebiete der Produkte eingeteilt.

Zudem erhält jedes Hilfsmittel auch eine Hilfsmittelverzeichnisnummer, unter welcher es zu finden ist und welche durch Ärzte auf den Rezepten notiert wird.

Im Hilfsmittelverzeichnis enthalten die Produktgruppen dann die Hilfsmittel, die bestimmte, festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen und deren Kosten von den Kassen erstattet werden. So finden sich beispielsweise Pflegehilfsmittel vorwiegend in den Gruppen 50 bis 54, wobei in der Produktgruppe 54 die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammengefasst sind.

Ähnlich ist auch der Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen aufgebaut. Dieser enthält ebenfalls alle Hilfsmittel und Produkte, welche durch die privaten Versicherungen erstattet werden. Je nach Vertrag und Tarif können versicherte Pflegebedürftige verschiedene Bereiche des Katalogs nutzen.

Wichtig zu wissen ist, dass das Hilfsmittelverzeichnis alle von den Kassen getragenen Hilfsmittel beinhaltet. Das heißt auch diese, deren Kosten erst über Verordnungen bzw. ärztliche Bescheinigungen übernommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel Rollstühle, Sehhilfen (bis zum 18. Lebensjahr und ab bestimmten Sehstärken), Blindenhilfsmittel, Absauggeräte, Hörhilfen, Badehilfen oder Inkontinenzmaterial. Diese Hilfsmittel werden in der Regel durch die Krankenkassen getragen.

Besonderheit Pflegehilfsmittel

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis umfasst die Produktgruppe 54: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis umfasst die Produktgruppe 54: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel und solche, die zum Verbrauch bestimmt sind, nehmen im Hilfsmittelverzeichnis eine besondere Stellung ein. Dies sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzkleidung oder Bettschutzeinlagen. Darüber hinaus zählen auch festinstallierte Treppenlifts oder ein Pflegebett zu diesen Hilfsmitteln.

Für diese Produkte bedarf es keines Rezeptes. Hier reicht ein Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse aus. Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad haben, können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel eine Pauschale von monatlich 40 Euro beantragen. Die anderen Hilfsmittel werden in der Regel auf Leihbasis an die Pflegebedürftigen vergeben.

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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