Benötigen Pflegebedürftige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel zur Pflege, können sie sich über das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkassen (GKV) darüber informieren, welche Produkte für sie in Frage kommen. Welche Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis bei der Pflege eine wichtige Rolle spielen, erklärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Hilfsmittelverzeichnis
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind alle zugelassenen Hilfsmittel zur Pflege und Unterstützung, die übernommen werden, aufgelistet.
Hilfsmittel und auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis in verschiedene Produktgruppen unterteilt. Je nach Bedarf kann das Hilfsmittel dann herausgesucht werden.
Ja. Auch der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen enthält alle Produkte, die als Hilfsmittel von getragen werden. Der Zugang zum Katalog kann jedoch je nach Tarif beschränkt sein.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis der GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben im Hilfsmittelverzeichnis alle Produkte bzw. Hilfsmittel aufgelistet, die Versicherten im Krankheits- oder Pflegefall zur Verfügung stehen.
Derzeit sind dort mehr als 30.000 Hilfsmittel enthalten. Da diese teilweise auch von Pflegebedürftigen genutzt werden können, bezeichnen viele diese Abschnitte oft auch als Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen.
Rechtlich finden sich die Grundlagen für das Hilfsmittelverzeichnis in § 139 Sozialgesetzbuch (SGB V). Bereits in Absatz 1 wird definiert, was im Verzeichnis enthalten ist:
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Über das Hilfsmittelverzeichnis bieten die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse ihren Mitarbeitern, den Versicherten und den Vertragsärzten die Möglichkeit, Informationen bezüglich der zugelassenen Hilfsmittel zu erhalten.
Was genau enthält das Hilfsmittelverzeichnis?
Um zugelassene Hilfsmittel schneller im Verzeichnis oder Katalog finden zu können, sind diese in sogenannte Produktgruppen unterteilt. Im Hilfsmittelverzeichnis sind diese Gruppen entsprechend der Einsatzgebiete der Produkte eingeteilt.
Zudem erhält jedes Hilfsmittel auch eine Hilfsmittelverzeichnisnummer, unter welcher es zu finden ist und welche durch Ärzte auf den Rezepten notiert wird.
Im Hilfsmittelverzeichnis enthalten die Produktgruppen dann die Hilfsmittel, die bestimmte, festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen und deren Kosten von den Kassen erstattet werden. So finden sich beispielsweise Pflegehilfsmittel vorwiegend in den Gruppen 50 bis 54, wobei in der Produktgruppe 54 die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammengefasst sind.
Ähnlich ist auch der Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen aufgebaut. Dieser enthält ebenfalls alle Hilfsmittel und Produkte, welche durch die privaten Versicherungen erstattet werden. Je nach Vertrag und Tarif können versicherte Pflegebedürftige verschiedene Bereiche des Katalogs nutzen.
Besonderheit Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel und solche, die zum Verbrauch bestimmt sind, nehmen im Hilfsmittelverzeichnis eine besondere Stellung ein. Dies sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzkleidung oder Bettschutzeinlagen. Darüber hinaus zählen auch festinstallierte Treppenlifts oder ein Pflegebett zu diesen Hilfsmitteln.
Für diese Produkte bedarf es keines Rezeptes. Hier reicht ein Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse aus. Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad haben, können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel eine Pauschale von monatlich 40 Euro beantragen. Die anderen Hilfsmittel werden in der Regel auf Leihbasis an die Pflegebedürftigen vergeben.