Im Gegensatz zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen kann der Zugang zum Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen je nach gewähltem Tarif beschränkt sein. Dennoch haben auch privat versicherte Pflegebedürftige einen Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel. Diese sind im Hilfsmittelkatalog zusammengefasst.
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FAQ: Hilfsmittelkatalog
Im Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen sind alle zugelassenen Hilfsmittel zur Pflege und Genesung, die übernommen werden, aufgelistet.
Ja. Auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog enthalten und stehen den Versicherten nach Bedarf zur Verfügung.
Ja. Der Zugang zum Hilfsmittelkatalog kann je nach Tarif beschränkt sein, sodass nicht alle Hilfsmittel von der Versicherung getragen werden. Damit bildet der Katalog einen Gegensatz zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.
Was ist der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen?
Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch die privaten Krankenkassen (PVK) haben ein Verzeichnis erstellt, welches alle Hilfsmittel auflistet, deren Kosten durch die Kassen getragen werden. Da die Pflegekassen in der Regel den Krankenkassen angeschlossen sind, nutzen diese das Verzeichnis ebenfalls. Die Hilfsmittel dienen üblicherweise der Behandlung, der Unterstützung einer Genesung sowie zur Hilfe bei der Pflege.
Bei den privaten Versicherungen ist dies der Hilfsmittelkatalog, der alle übernommenen Hilfsmittel, auch die zur Pflege, beinhaltet. Bei den GKV wird der Hilfsmittelkatalog hingegen als Hilfsmittelverzeichnis bezeichnet. Diese Unterscheidung kann bei Versicherten mitunter zu Verwirrungen führen, da viele das Verzeichnis auch als Pflegehilfsmittelkatalog bezeichnen. Dies trifft jedoch nur auf den Teil zu, der die Pflegehilfsmittel auflistet.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verzeichnis bildet der § 139 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Sie ist für die privaten Versicherungen ebenso gültig wie für die gesetzlichen. In Absatz 1 wird festgelegt, was im Verzeichnis bzw. im Hilfsmittelkatalog enthalten ist:
„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.“
Was ist im Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung enthalten?
Je nach Tarif haben Versicherte der privaten Kranken- oder Pflegeversicherungen Zugriff auf einen offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Letzterer beschränkt die Hilfsmittel, deren Kosten übernommen oder die durch die Versicherung zur Verfügung gestellt werden. Tarife mit einem offenen Katalog liegen in den Kosten jedoch meist höher, allerdings haben Versicherte dann die Möglichkeit, alle aufgeführten Hilfsmittel im Katalog zu erhalten.
Die Pflegeversicherungen führen in der Regel im Katalog auch die Preise sowie die Häufigkeit der Erstattungen auf.
Oftmals kann der Hilfsmittelkatalog auch online bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften eingesehen werden. Der Katalog ist im Großen und Ganzen ähnlich strukturiert wie das Hilfsmittelverzeichnis. Um die Hilfsmittel finden zu können, sind diese in Produktgruppen eingeteilt und jeweils mit einer Hilfsmittelnummer im Katalog versehen. So finden sich beispielsweise Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, im Katalog meist in der selben oder in benachbarten Gruppen.