Hilfsmittelkatalog: Verzeichnis der privaten Krankenkassen

Was ist der Hilfsmittelkatalog der privaten Pflegekassen? Der Artikel erklärt es.
Was ist der Hilfsmittelkatalog der privaten Pflegekassen? Der Artikel erklärt es.

Im Gegensatz zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen kann der Zugang zum Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen je nach gewähltem Tarif beschränkt sein. Dennoch haben auch privat versicherte Pflegebedürftige einen Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel. Diese sind im Hilfsmittelkatalog zusammengefasst.

FAQ: Hilfsmittelkatalog

Welche Bedeutung hat der Hilfsmittelkatalog?

Im Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen sind alle zugelassenen Hilfsmittel zur Pflege und Genesung, die übernommen werden, aufgelistet.

Beinhaltet der Katalog auch Pflegehilfsmittel?

Ja. Auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog enthalten und stehen den Versicherten nach Bedarf zur Verfügung.

Gibt es Einschränkungen beim Hilfsmittelkatalog?

Ja. Der Zugang zum Hilfsmittelkatalog kann je nach Tarif beschränkt sein, sodass nicht alle Hilfsmittel von der Versicherung getragen werden. Damit bildet der Katalog einen Gegensatz zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.

Was ist der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen?

Der Hilfsmittelkatalog der PKV bieten Informationen darüber, welche Hilfsmittel von der Kasse getragen werden.
Der Hilfsmittelkatalog der PKV bieten Informationen darüber, welche Hilfsmittel von der Kasse getragen werden.

Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch die privaten Krankenkassen (PVK) haben ein Verzeichnis erstellt, welches alle Hilfsmittel auflistet, deren Kosten durch die Kassen getragen werden. Da die Pflegekassen in der Regel den Krankenkassen angeschlossen sind, nutzen diese das Verzeichnis ebenfalls. Die Hilfsmittel dienen üblicherweise der Behandlung, der Unterstützung einer Genesung sowie zur Hilfe bei der Pflege.

Bei den privaten Versicherungen ist dies der Hilfsmittelkatalog, der alle übernommenen Hilfsmittel, auch die zur Pflege, beinhaltet. Bei den GKV wird der Hilfsmittelkatalog hingegen als Hilfsmittelverzeichnis bezeichnet. Diese Unterscheidung kann bei Versicherten mitunter zu Verwirrungen führen, da viele das Verzeichnis auch als Pflegehilfsmittelkatalog bezeichnen. Dies trifft jedoch nur auf den Teil zu, der die Pflegehilfsmittel auflistet.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verzeichnis bildet der § 139 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Sie ist für die privaten Versicherungen ebenso gültig wie für die gesetzlichen. In Absatz 1 wird festgelegt, was im Verzeichnis bzw. im Hilfsmittelkatalog enthalten ist:

„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.“

Über den Hilfsmittelkatalog können PKV, GKV, versicherte Pflegebedürftige sowie auch Ärzte Informationen erhalten, welche Produkte verordnet bzw. von der Versicherung getragen werden. Das kann bei einem Antrag auf Kostenübernahme zum Beispiel für Pflegehilfsmittel wichtig sein.

Was ist im Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung enthalten?

Die Hilfsmittel  haben eine eigene Hilfsmittelnummer im Katalog.
Die Hilfsmittel haben eine eigene Hilfsmittelnummer im Katalog.

Je nach Tarif haben Versicherte der privaten Kranken- oder Pflegeversicherungen Zugriff auf einen offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Letzterer beschränkt die Hilfsmittel, deren Kosten übernommen oder die durch die Versicherung zur Verfügung gestellt werden. Tarife mit einem offenen Katalog liegen in den Kosten jedoch meist höher, allerdings haben Versicherte dann die Möglichkeit, alle aufgeführten Hilfsmittel im Katalog zu erhalten.

Die Pflegeversicherungen führen in der Regel im Katalog auch die Preise sowie die Häufigkeit der Erstattungen auf.

Oftmals kann der Hilfsmittelkatalog auch online bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften eingesehen werden. Der Katalog ist im Großen und Ganzen ähnlich strukturiert wie das Hilfsmittelverzeichnis. Um die Hilfsmittel finden zu können, sind diese in Produktgruppen eingeteilt und jeweils mit einer Hilfsmittelnummer im Katalog versehen. So finden sich beispielsweise Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, im Katalog meist in der selben oder in benachbarten Gruppen.

Zu den im Katalog aufgeführten Hilfsmitteln gehören unter anderem Seehilfen, Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, Lagerungshilfen oder auch Blindenhilfen oder Badehilfen sein. Auch Absauggeräte oder Inkontinenzhilfen zählen hier dazu. Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Schutzkleidung, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sind ebenfalls im Hilfsmittelkatalog enthalten.
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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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