FAQ: Herstellergarantie
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern, um im Schadensfall für Reparatur oder Ersatz zu sorgen und fällt unter den Verbraucherschutz. Diese kann auch angeboten werden, wenn es sich um einen Kauf über einen Online-Shop handelt.
Das ist nicht vorgeschrieben. Hersteller können selber festlegen, in welchem Zeitraum die Herstellergarantie gilt und unter welchen Bedingungen das der Fall ist. Das gilt auch bei einer Garantie im Online-Shop. Mehr zu den Bedingungen erfahren Sie hier.
Auch das ist gesetzlich nicht bestimmt. Hersteller legen fest, unter welchen Umständen die Herstellergarantie greift und wann ein Garantiefall ausgeschlossen ist. Wie Sie einen Garantiefall geltend machen können, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Was ist eine Herstellergarantie?
Muss eine Garantie vom Händler oder vom Hersteller gegeben werden? Grundsätzlich sind Hersteller von Produkten gesetzlich nicht dazu verpflichtet eine Garantie anzubieten. Die sogenannte Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, deren Dauer, Bedingungen und Umfang die Hersteller selbst bestimmen können.
Das heißt, wie lange eine Herstellergarantie gilt und was sie abdeckt, ist je nach Hersteller unterschiedlich. Dabei ist es dann unerheblich, ob eine Herstellergarantie fürs Auto, Handy oder die neue Küche angeboten wird. Die Konditionen können sehr verschieden sein und Kunden sollten sich diese vor einem Kauf ansehen.
Im Rahmen der Herstellergarantie in Deutschland sichern Hersteller dem Käufer meist zu, dass:
- die fehlerfreie Funktionalität und / oder
- die Beschaffenheit des Produktes für einen definierten Zeitraum so bestehen bleibt
Ein Garantieanspruch kann beispielsweise dann entstehen, wenn das Produkt Schäden aufweist, ohne dass eine unsachgemäße Nutzung vorliegt. Um dann einen Ersatz oder eine Reparatur zu erhalten, kann von der Garantie Gebrauch gemacht werden. Dabei ist es möglich, dass eine Garantie vom Verkäufer oder vom Hersteller gegeben wird. Das gilt auch bei Käufen, die online erfolgen. Somit geht die Haftung für Schäden auf den Händler oder Hersteller über.
Garantie vom Hersteller: Was gilt im Online-Shop?
Händler, auch online, sind gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das ist jedoch keine Garantie und erfolgt unabhängig vom Hersteller des Produkts. Wird dann eine freiwillige Händler- oder Herstellergarantie neben der Gewährleistung angeboten, gibt es für diese gesetzliche Grundlagen.
Insbesondere § 443 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist hier von Bedeutung. Diese Regelungen greifen auch bei Online-Käufen, kommen also bei allen Garantiefällen zum Tragen. Demnach gilt unter anderem:
1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Wird eine Garantie durch Händler oder Hersteller angeboten, dann entsteht zwischen diesen und den Kunden ein Vertrag, der im Garantiefall erfüllt werden muss. Wann das so ist bzw. die Konditionen für eine Herstellergarantie, z. B. wie lange diese gilt und unter welchen Umständen sie nicht greift, müssen dem Produkt beiliegen bzw. leicht zugänglich sein.
Das kann durchaus als Zettel, Heft oder in PDF- und E-Mail-Form erfolgen oder auch auf den Webseiten des Herstellers bzw. des Online-Shops hinterlegt sein. Kunden müssen also entsprechend informiert sein. Liegen solche Informationen nicht bei, besteht oftmals auch keine Händler- oder Herstellergarantie. Es ist also gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass es 2 Jahre lang eine Herstellergarantie gibt, sondern dass ein solcher Zeitraum frei gewählt werden kann.
Wie machen Sie einen Garantieanspruch geltend?
Greift zum Beispiel eine Herstellergarantie für Elektrogeräte oder Möbel, die Sie online gekauft haben, müssen Sie auch wissen, wie Sie solche Ansprüche geltend machen. Zum einen ist es wichtig, dass Kunden wissen, was als Garantiefall zählt. Zum anderen sollten Sie Ansprüche immer im angegebenen Zeitraum geltend machen.
Kunden müssen diese aktiv selbst einfordern und sich an den Hersteller wenden. Je nachdem welche Kontaktmöglichkeiten im Garantieschein gegeben sind, kann das per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon erfolgen. Seltener ist es, dass Kunden per Post ihre Ansprüche geltend machen müssen.
Empfehlenswert sind immer die schriftlichen Wege, damit ein Nachweis der Inanspruchnahme vorhanden ist. Das kann dann hilfreich sein, wenn Hersteller der Geltendmachung widersprechen. In diesem Fall kann es gut möglich sein, dass Kunden das Greifen der Herstellergarantie mit anwaltlicher Hilfe einfordern oder einklagen müssen.
Wichtig ist zudem, dass dem Garantiegeber eine Frist zur Erfüllung der Herstellergarantie eingeräumt wird. Erfolgt die Erfüllung nicht innerhalb der Frist, können Kunden vom Kauf zurücktreten und den Preis zurückfordern.