FAQ: Happy Slapping
Happy Slapping bezeichnet laut Definition einen Akt körperlicher Gewalt, der gefilmt und anschließend im Internet verbreitet wird. Ziel ist es, das Opfer dadurch zu demütigen, weshalb Happy Slapping als Cybermobbing gilt.
Happy Slapping stellt laut Strafrecht eine Körperverletzung dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können auch aufgrund der Bild- bzw. Videoaufnahmen der Tat weitere Tatbestände wie ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vorliegen.
Als Opfer sollten Sie Beweise sichern und eine Strafanzeige erstatten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, bei Fällen von Happy Slapping einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Dieser kann unter anderem zivilrechtliche Ansprüche prüfen.
Inhalt
Was wird unter „Happy Slapping“ verstanden?
Als Happy Slapping (engl. „Fröhliches Schlagen“) wird ein Trend im Internet bezeichnet, bei dem es zu einem grundlosen Angriff auf in der Regel unbekannte Personen kommt. Die Gewalthandlung beschränkt sich dabei – anders als der Begriff vermuten lässt – nicht nur auf Schläge, sondern kann auch mit Kopfstößen, Fußtritten etc. einhergehen.
Zusätzlich zur körperlichen Auseinandersetzung geht Happy Slapping üblicherweise aber noch mit einem weiteren Element einher. Denn die Gewalttat auf willkürliche Passanten wird mit einem Smartphone gefilmt und anschließend ins Internet gestellt oder anderweitig verbreitet. In manchen Fällen werden entsprechende Taten auch nur deshalb inszeniert, um in den sozialen Netzwerken Likes zu sammeln.
Die Herstellung und Verbreitung der Filmaufnahmen bedeutet dabei für das Opfer neben den körperlichen Schmerzen eine zusätzliche Demütigung. Aus diesem Grund lässt sich Happy Slapping auch dem Cybermobbing zuordnen.
Wichtig! Opfer von Happy Slapping sollten sich nicht stillschweigend schämen, sondern die Täter stattdessen bei der Polizei anzeigen. Dabei ist es sinnvoll, im Vorfeld Beweise zu sichern. Neben Zeugenaussagen zu der körperlichen Gewalt handelt es sich dabei insbesondere um Nachweise für die Verbreitung des Bild- bzw. Videomaterials. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Screenshots, URLs und Chat-Nachrichten handeln.
Strafe für Happy Slapping: Was droht?
Auch wenn es sich beim Happy Slapping aus Sicht der Täter eher um einen Streich handelt, müssen diese für ihr Handeln mit Konsequenzen rechnen. Denn die ausgeübte Gewalt ist laut Strafrecht als Körperverletzung zu bewerten. Gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) wird eine körperliche Misshandlung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.
Wird die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen, kann gemäß § 224 StGB auch eine gefährliche Körperverletzung vorliegen. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten und bis zu 10 Jahren.
Darüber hinaus können auch die beim Happy Slapping erstellten Videoaufnahmen zu Sanktionen führen. So ahndet das Strafrecht die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Unter § 201a Abs. 1 StGB heißt es dazu:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[…]
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
[…].
Auch durch das Recht am eigenen Bild ist eine Verbreitung oder Zurschaustellung entsprechender Aufnahmen untersagt, da dieses die Einwilligung der abgebildeten Personen voraussetzt. Das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) sieht für einen solchen Verstoß gemäß § 33 eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen die Täter beim Happy Slapping aber auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. So können die Geschädigten etwa mithilfe einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung Ansprüche geltend machen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld handeln, die als finanzielle Entschädigung dienen. Durch den Unterlassungsanspruch soll zudem eine weitere Verbreitung der Aufnahme unterbunden werden. Welche Möglichkeiten Sie als Geschädigter im Einzelnen haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Strafrecht besprechen.