Bußgeldtabelle: Telefonieren mit dem Handy am Steuer:
Bußgeldrechner: Unerlaubte Handynutzung beim Autofahren
FAQ: Handy am Steuer
Werden Sie bei der Handynutzung am Steuer ertappt, drohen Ihnen ein hohes Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. In welchen Fällen auch ein Fahrverbot auf Sie zukommen kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Werden Sie als Fahranfänger mit dem Handy am Steuer erwischt, leisten Sie sich einen A-Verstoß. Ein solcher zieht eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung von einem Aufbauseminar nach sich.
Es gibt durchaus Situationen, in welchen Sie das Handy am Steuer benutzen dürfen. Welche das konkret sind, erfahren Sie hier.
Video: Das droht bei einem Handyverstoß!
Warum ist das Telefonieren am Steuer verboten?
Inhalt
Obwohl allgemein bekannt ist, dass das Telefonieren beim Autofahren verboten ist, gehört der Verstoß zu einem der häufigsten im deutschen Straßenverkehr.
Viele Autofahrer versuchen sich mit Ausreden wie „Ich habe aber nur schnell den Anruf weggedrückt“ oder „Ich wollte bloß auf die Uhr auf dem Handy schauen“ vor Sanktionen zu retten.
Doch die Gesetzeslage legt eindeutig fest: es gilt ein absolutes Handyverbot beim Autofahren. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie keine Freisprechanlage nutzen dürfen. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Wie sieht die Gesetzeslage zum Telefonieren am Steuer aus?
In § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Wichtig: Es ist also nicht nur verboten, das Handy am Steuer zu nutzen. Auch wenn Sie ein Tablet, einen iPod oder sonstige technische Geräte während der Fahrt in die Hand nehmen, begehen Sie eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und müssen mit den entsprechenden Sanktionen rechnen.
Entscheidend ist hier zunächst Folgendes: Im Gesetz ist nicht nur vom Handy am Steuer, sondern explizit von elektronischen Geräten die Rede.
Mit der zunehmenden Digitalisierung unserer Zeit kommen diverse Gadgets, die in den Alltag integriert sind, und somit in die Gesetze aufgenommen werden.
Die Formulierung legt zudem nahe, dass auch Geräte wie Smart-Watches oder Navigationsgeräte, die nicht ins Auto eingebaut sind, in die Kategorie verbotener Gegenstände fallen und entsprechend Sanktionen nach sich ziehen können, wenn Sie bei deren Nutzung im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder von einem Blitzer erwischt werden.
Im Speziellen gilt laut StVO § 23 Absatz 1a:
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]
Wann ist die Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren erlaubt?
Wer nicht auf das Handy am Steuer verzichten kann, muss die entsprechenden Richtlinien beachten. Die wichtigsten Infos dazu haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Das Handy am Steuer mit Freisprechanlagen nutzen
Entscheidend für die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ ist
das Festhalten des Telefons. Wer eine „Sprachsteuerung und Vorlesefunktion“ benutzt, ist rechtlich abgesichert. Auch im Auto fest montierte Einrichtungen für Handys, Navigationsgeräte usw. sind erlaubt, da diese keine unzumutbare Ablenkung vom Straßenverkehr darstellen.
Natürlich sollten Sie trotz installierter Halterung für Ihr Gerät die Blickzuwendung möglichst gering halten. Wer während der Fahrt dauerhaft auf dem Handy tippt, um Nachrichten zu schreiben oder E-Mails zu lesen, wird sich auch durch die bloße Existenz einer Freisprechanlage nicht vor einem Bußgeld retten können und gefährdet zudem sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Ansonsten: Anhalten und Motor aus
Sollten Sie keine Freisprechanlage besitzen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Fahrt zum Telefonieren zu unterbrechen. Wichtig ist hier, dass es nicht genügt, kurz an den Straßenrand zu fahren. Auch das ist verboten. Die Fahrt gilt erst dann als unterbrochen, wenn das Fahrzeug steht und „der Motor vollständig ausgeschaltet ist“.
Welche Strafen drohen fürs Telefonieren am Steuer?
Haben Sie jedoch keine dieser Möglichkeiten genutzt und wurden stattdessen beim Telefonieren am Steuer erwischt, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese wurden zum 19.10.2017 sogar verschärft.
Im Bußgeldkatalog findet sich eine Unterscheidung verschiedener Tatbestände zum Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Wer „nur“ mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, ohne dabei eine akute Gefährdung für den Straßenverkehr dargestellt zu haben, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ging der Verkehrsverstoß „Handy am Steuer“ mit einer Gefährdung einher, drohen 150 € Strafe zusammen mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Der Bußgeldkatalog sieht für Handy-Sünder, die durch ihr Verhalten eine Sachbeschädigung verschuldet haben – zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot – ein Bußgeld in Höhe von 200 € (zzgl. der Strafe für die Sachbeschädigung) vor.
Auch wenn für die einfache Nutzung vom Handy am Steuer in der Regel kein Fahrverbot verhängt wird, kann es bei Wiederholungstätern zu eben dieser Sanktion kommen. In diesem Fall wird der Verstoß dem § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) entsprechend als beharrliche Pflichtverletzung eingestuft und bestraft.
Geblitzt mit dem Handy am Ohr
Sie wurden geblitzt? Und das mit dem Handy in der Hand? Welches Bußgeld kommt jetzt auf Sie zu? Und drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Wird die Ordnungswidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Tateinheit mit dem widerrechtlichen Telefonieren am Steuer begangen, werden Punkte, Bußgelder und weitere potenzielle Strafen für den Verstoß kombiniert. Konkret besagt die Gesetzgebung, dass in diesem Fall das höhere Bußgeld komplett gezahlt werden muss, während das niedrige Bußgeld entfallen kann.
In der Probezeit mit dem Handy geblitzt
Erwischt man Sie mit dem Handy am Steuer, sind Bußgeld, Punkte und eventuell auch Fahrverbote die anzunehmenden rechtlichen Konsequenzen. Wer jedoch noch in der Probezeit mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, muss noch mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Sowohl das Telefonieren am Steuer als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr sind Ordnungswidrigkeiten, die als A-Verstoß gewertet werden. Ein A-Verstoß kann eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre bedeuten. Zudem muss der Fahranfänger ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.
Ich dachte nicht, dass das Telefonieren beim Autofahren der häufigste Verstoß im deutschen Straßenverkehr ist. Interessant, dass es per Gesetz egal ist, ob ich am Steuer ein Handy, Tablet oder ein anderes technisches Gerät verwende. Ich werde mir trotzdem einen Rechtsanwalt suchen, der meinen Fall vertritt.