Halten gemäß StVO: Welche Vorschriften gelten?

Wo darf ich mit meinem Auto halten?
Wo darf ich mit meinem Auto halten und wie lange?

Bußgeldkatalog zum Halten

VerstoßBußgeldPunkte
Halten an einer engen / unübersichtlichen Straßenstelle20 €
… mit Behinderung35 €
Halten im Bereich einer scharfen Kurve20 €
… mit Behinderung35 €
Halten auf dem Einfädlungs- / Ausfädlungsstreifen20 €
… mit Behinderung35 €
Halten vor / in einer Feuerwehrzufahrt20 €
… mit Behinderung35 €
Halten auf der linken Fahrbahnseite / dem linken Seitenstreifen10 €
… mit Behinderung15 €
Halten auf dem Gehweg10 €
… mit Behinderung15 €
Unzulässig Halten in zweiter Reihe55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
... mit Sachbeschädigung100 €1
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen20 €
… mit Behinderung30 €
Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
Nicht platzsparend gehalten10 €
Halten auf der Autobahn / Kraftfahrstraße30 €
… mit Behinderung35 €
Halten vor einer Ampel im Abstand von weniger als 10 m mit Sichtbehinderung20 €
… mit Behinderung35 €
Halten auf einem Fußgängerüberweg20 €
… mit Behinderung35 €
Halten vor einem Fußgängerüberweg im Abstand von weniger als 5 m20 €
… mit Behinderung35 €
Halten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)20 €
… mit Behinderung35 €
Halten vor einem Andreaskreuz im Abstand von weniger als 10 m mit Sichtbehinderung20 €
… mit Behinderung35 €
Halten an Taxenständen20 €
… mit Behinderung35 €
Halten im Kreisverkehr20 €
… mit Behinderung35 €
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328)20 €
Unzulässiges Halten auf einem Busfahrstreifen oder an einer Bushaltestelle55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sachbeschädigung100 €

Bußgeldrechner: Halten und Parken

FAQ: Halten

Wann ist von „Halten“ die Rede?

Unter „Halten“ ist eine gewollte Unterbrechung der Fahrt zu verstehen, die nicht durch eine Anordnung (zum Beispiel durch eine Ampel oder ein Verkehrszeichen) oder die Verkehrslage (wie bei einem Stau) zu begründen ist. Verlässt der Fahrer das Fahrzeug oder dauert die Fahrtunterbrechung länger als drei Minuten an, handelt es sich hingegen um Parken.

Wo ist das Halten verboten?

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten unter anderem in scharfen Kurven, auf Bahnübergangen und in Feuerwehrzufahren unzulässig.

Was droht fürs Halten im Halteverbot als Strafe?

In der Regel zieht das Halten im Halteverbot ein Bußgeld nach sich. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Im Video: Alles Wichtige zum Halten und Parken

Alles wichtige Informationen zum Halten und Parken finden Sie auch im Video.
Alles wichtige Informationen zum Halten und Parken finden Sie auch im Video.

Darf überall gehalten werden?

Halten verboten! Dieses Schild wird für eine Untersagung allerdings nicht unbedingt benötigt.
Halten verboten! Dieses Schild wird für eine Untersagung allerdings nicht unbedingt benötigt.

Geeignete Parkplätze sind vielerorts Mangelware. Aus diesem Grund versucht so manch ein Autofahrer bei kleinen Erledigungen die Suche nach einem passenden Stellplatz zu vermeiden. So wird beim Einladen von Einkäufen oder beim Abholen einer Person vom Bahnhof oft lediglich gehalten. Denn wie ein Blick in die StVO verrät, sind die Regelungen fürs Parken strenger als für Halten.

Doch welche Vorschriften gilt zum Beispiel für Halten zum Be- und Entladen? Gibt es Vorgaben, wie lange das Fahrzeug bei einem solchen Vorgang stehen darf oder wie sich der Fahrer zu verhalten hat? Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie ein Halteverbot missachten? Und müssen Sie auch fürs Halten im Parkverbot mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Geparkt oder gehalten? Definition gemäß StVO

Bevor wir uns eingehend mit den Vorschriften zum Halten befassen, gilt es grundsätzlich die Frage zu klären, wann ein Fahrzeug überhaupt hält. So heißt es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in Bezug auf § 12 Abs. 1 StVO:

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.

Ergänzend dazu müssen Sie § 12 Abs. 2 StVO beachten. Der Gesetzgeber konkretisiert darin wie folgt:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Somit lässt sich zusammenfassen, dass es sich beim Haltevorgang um eine bewusste Unterbrechung der Fahrt handelt, die maximal drei Minuten andauert. Darüber hinaus muss sich der Fahrer währenddessen in seinem Fahrzeug befinden, um dieses bei Bedarf fortbewegen zu können.

Darüber hinaus sind Fahrzeugführer gemäß § 12 Abs. 6 StVO dazu angehalten, möglichst platzsparend zu halten.

Welche Vorschriften gelten beim Halten?

Die grundlegenden Verkehrsregeln zum Halten definiert der Gesetzgeber in § 12 StVO. Im ersten Absatz des Paragraphen werden folgende Halteverbote aufgeführt:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Dieser Auflistung enthält allerdings nicht alle Vorschriften, die beim Halten zu beachten sind. So schreibt § 12 Abs. 4 StVO unter anderem vor, dass nur am rechten Seitenstreifen bzw. der rechten Fahrbahnseite gehalten werden darf.

Ist das Halten an Bushaltestellen untersagt? Nein, ein entsprechendes Verbot gilt nur fürs Parken.
Ist das Halten an Bushaltestellen untersagt? Nein, ein entsprechendes Verbot gilt nur fürs Parken.

Halteverbote bestehen darüber hinaus in der Regel in folgenden Fällen:

  • Gehwege
  • Radwege und Fahrradstraßen
  • Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Fußgängerüberwege
  • Reitwege
  • Taxenstände
  • Kreisverkehre
  • Nothalte- und Pannenbuchten (Zeichen 328)
  • Fahrraum von Schienenfahrzeugen

Zudem untersagt der Gesetzgeber das Halten auch vor Lichtzeichenanlagen und verschiedenen Verkehrszeichen, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass diese verdeckt werden. So beträgt der Mindestabstand zu einer Ampel oder einem Andreaskreuz 10 m und bei einem Fußgängerüberweg 5 m.

Nicht zuletzt haben Behörden die Möglichkeit, mithilfe von Verkehrsschildern situationsbedingt Halteverbote anzuordnen. Beim Zeichen 283 „Absolutes Halteverbot“ handelt es sich um ein rundes Schild mit blauem Grund, rotem Rand sowie einem diagonalen, roten Kreuz.

Wichtig! Ein bestehendes Halteverbot untersagt grundsätzlich auch das Parken an dieser Stelle. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie sich dazu entschließen in einem Parkverbot zu halten – beispielsweise über Schachtdeckeln oder vor Grundstückseinfahren. Auch das Halten auf einem Behindertenparkplatz ist grundsätzlich nicht untersagt, sollte allerdings eine Person mit entsprechender Parkberechtigung den Stellplatz beanspruchen, müssen Sie umgehend Platz machen.

Sanktionen für Halteverstöße

Entschließen Sie sich zum Halten auf dem Radweg, kann ein Bußgeld die Folge sein.
Entschließen Sie sich zum Halten auf dem Radweg, kann ein Bußgeld die Folge sein.

Verkehrsteilnehmer, die nicht die gesetzlichen Vorgaben zum Halten befolgen, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. In vielen Fällen werden die Verstöße mithilfe eines Knöllchens geahndet und ziehen ein Verwarngeld – die Geldsanktion beläuft sich also auf weniger als 60 Euro – nach sich.

Dies hat den Vorteil, dass die im Bußgeldverfahren üblichen Gebühren und Auslagen entfallen. Gleichzeitig haben Autofahrer, denen fälschlicherweise ein Halteverstoß vorgeworfen wird, aber nicht die Möglichkeit, wie bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies ist es möglich, wenn Sie die Zahlung des Verwarngeldes verweigern und ein Bußgeldverfahren eröffnet wird.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

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