Eine gemeinsame Wohnung ist für viele Paare ein bedeutsamer Schritt, der die Beziehung auf eine neue Ebene stellt. Immerhin heißt es von da an, den Alltag mit einem geliebten Menschen zu meistern und ständig die Nähe des anderen zu genießen.
Doch allzu oft passiert es, dass Streitigkeiten dem harmonischen Miteinander erste Risse verpassen. Während Diskussionen und Uneinigkeiten aber noch Teil einer jeder gesunden Partnerschaft oder Ehe sind, so überschreitet häusliche Gewalt gegen Frauen, Kinder oder Männer nicht nur eine moralische, sondern auch eine strafrechtliche Grenze.
Egal ob physische oder seelische Gewalt – Handlungen, die den Partner oder das Kind in irgendeiner Form unter eine Zwangswirkung stellen – werden in Deutschland vom Gesetz nicht toleriert.
Der folgende Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen über Gewalt in der Beziehung oder Ehe. Erfahren Sie, wie sich häusliche Gewalt auf Kinder auswirkt und welche Hilfe der Staat bei häuslicher Gewalt anbietet.
Inhalt
FAQ: Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Hier finden Sie allerdings eine Beschreibung, die angibt, was der Begriff genau meint.
Häusliche Gewalt kann aus ganz unterschiedlichen Gründen entstehen. Einige davon haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Unterschiedliche Hilfsorganisationen unterstützen Opfer von häuslicher Gewalt. Für Frauen gibt es ein bundesweites Hilfetelefon (08000 / 116 016), welches rund um die Uhr besetzt ist.
Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer: Vom Vertrauenspartner zum Gewaltverbrecher
Häusliche Gewalt, oft auch als Gewalt gegen Frauen pauschalisiert, besitzt keinen separaten Tatbestand im Strafrecht. Nichtsdestotrotz wird Gewalt in der Familie oder Partnerschaft in Deutschland strafrechtlich sanktioniert.
Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft kann insbesondere folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) verwirklichen:
- Beleidigung (§ 185)
- Nötigung (§ 240)
- Freiheitsberaubung (§ 239)
- Körperverletzung (§ 223)
- Stalking/Nachstellung (§ 238)
- sexueller Missbrauch (§§ 174 ff.)
- Vergewaltigung (§ 177)
- Totschlag (§ 212)
- Mord (§ 211)
Diese unter Strafe gestellten Varianten für körperliche Gewalt oder psychische Misshandlung müssen von Amts wegen verfolgt werden.
Es handelt sich um sogenannte Offizialdelikte, die bei Bekanntwerden rechtlich verfolgt werden müssen. Im Gegensatz dazu stehen Antragsdelikte. Diese führen nur dann zu einer Strafverfolgung, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt.
Die unter dem allgemeinsprachlichen Term „häusliche Gewalt“ zusammengefassten Taten sind weder geschlechts- noch schichten- oder altersspezifisch. Allerdings sind Mädchen und Jungen sowie Frauen vor allem von Formen sexueller Belästigung betroffen, während Männer eher selten Opfer dieses Deliktfeldes werden.
Folgende Grundtypen lassen sich unterscheiden:
- Gewalt in Familien
- Gewalt in der Ehe
- Gewalt gegen Männer
- Gewalt gegen Kinder
- Gewalt gegen Frauen
Als Tatort kommt, entgegen einer ersten Interpretation der Bezeichnung, nicht allein die Wohnung in Frage. Gemeint sind vielmehr strafbare Handlungen innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft und diese besteht in aller Regel auch über eine räumliche Begrenzung hinaus. Typische Orte sind Kindereinrichtungen, Geschäfte, Arbeitsstellen oder auch die Straße.
Definition für häusliche Gewalt
Der rechtlich nicht klar definierte Begriff der häuslichen Gewalt kann folgendermaßen beschrieben werden:
Ehen bilden ein charakteristisches Beziehungsgefüge, innerhalb dessen eine Vertrauensperson zum Täter wird.
Allerdings ist ein rechtsverbindliches Verhältnis der betroffenen Personen, zum Beispiel in Form der Ehe, nicht zwingend notwendig. Eine partnerschaftliche Gemeinschaft genügt.
Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung stellen keine gesonderten Tatbestandsmerkmale dar, sodass Frauen und Männer gleichermaßen Opfer und Täter sein können.
Häusliche Gewalt gegen Frauen: Ursachen und Auswirkungen
Eine auch in der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nach wie vor fest verankerte soziologische Geschlechtstradition ist die des Patriarchats. Diese lange Zeit kulturell propagierte Dominanz der Männer ist trotz diverser Emanzipationsbestrebungen und –durchbrüche in vielen Köpfen eine unhinterfragte Tatsache.
So kann ein verletzter Stolz aufgrund eines empfundenen Machtverlusts an die Partnerin zu Gewalt gegen Frauen bzw. zur Verwirklichung einer Straftat führen. Sexuelle Misshandlungen sind da keine Seltenheiten.
Ebenso können Frauen zu Tätern werden, wenn das Verhalten ihrer Partner nicht deren Vorstellungen für ein gemeinsames Leben entspricht oder zum Beispiel Eifersuchtsmomente eskalieren.
Die Folgen für die Opfer sind oft deutlich weitreichender, als es offensichtlich davongetragene Verwundungen zeigen. Viele Betroffene leiden lange Zeit unter psychischen Störungen, sie entwickeln Ängste, ziehen sich aus dem Sozialleben zurück, werden depressiv oder sind nicht mehr arbeitsfähig.
Erleben Jungs oder Mädchen Vergewaltigung oder Mobbing in der Ehe mit, entwickeln sie häufig eine Tendenz, später ebenfalls in eine der miterlebten Rollen von Täter und Opfer zu fallen.
Betroffener Personenkreis von Gewalt in der Ehe, Partnerschaft oder Familie
Frauen sind am häufigsten Opfer, wenn psychische Gewalt in der Partnerschaft auftritt. Sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung sind hier mehrheitlich zu finden. Doch auch sexuelle oder körperliche Gewalt an Kindern ist keine Seltenheit. Selbst wenn die Handlungen nicht am Mädchen oder Jungen direkt ausgeführt werden, so hat doch bereits eine Zeugenschaft tiefgreifende Konsequenzen für die Entwicklung eines Kindes.
Mitansehen zu müssen, wie die Mutter oder der Vater leidet, versetzt ein Kind in eine ausweg- und hilflose Situation. In der Folge ruft häusliche Gewalt gegen Kinder oftmals solche Eigenschaften oder Verhaltensweisen hervor:
- Ängste
- Schlaf- oder Konzentrationsstörungen
- erhöhtes Aggressivitätspotenzial
- Tendenz der Isolation
- Niedergeschlagenheit
- Unfähigkeit, Konflikte zu lösen
Auch häusliche Gewalt gegen Männer ist ein ernstzunehmendes Problem. Gerade bei Fallen der Trennung oder Scheidung verleihen Frauen oftmals ihrem emotionalen Stress auf gewalttätige Weise gegen den (Ex-)Partner Ausdruck.
Häusliche Gewalt: Hilfe für Betroffene
Häusliche Gewalt wird nicht nur vom Täter, sondern auch vom Opfer häufig bagatellisiert, doch das lindert nicht die verursachten Schmerzen. Die Betroffenen leiden dann oft jahrelang. Sie fühlen sich hilflos und ergeben sich in ihr Schicksal und trauen sich nicht, eine Straftat, wie eine sexuelle Belästigung, zu melden oder sich anderweitig helfen zu lassen.
Doch es gibt auf verschiedenen Ebenen Hilfe für betroffene Frauen, Männer oder Kinder. Neben einer strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei ist es auch möglich, das 2002 in Kraft getretene Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zu nutzen. Dieses stärkt die zivilrechtlichen Rechtsschutzwege eines Opfers, sodass Gewalt an Frauen durch diese Verordnung zusätzlich geahndet werden kann.
Das Gewaltschutzgesetz gewährt unter anderem Lockerungen bei der Anordnung von Wohnungs- oder Platzverweisen. Es ermöglicht außerdem Näherungs- oder Kontaktverbote und unterstützt Opfer bei der Beantragung weiterer zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen, um ihnen so wieder ein normales Leben zu ermöglichen.
Darüber hinaus können Betroffene in ganz Deutschland Zuflucht und Hilfe bei Frauenhäusern, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen finden.
In jedem Bundesland gibt es zudem weitere Hilfsangebote oder Interventionsprojekte, die Kindern, Frauen und Männern helfen, die häusliche Gewaltspirale zu beenden.
Liebe Frauen!
Tja, leider habe ich sehr viele Erfahrungen mit gewalttätigen Männern. Mein Vater hat meine Mutter verprügelt und ich bin mit ihr im Alter von acht Jahren zum Arzt gegangen. – Meine erste Ehe ist an körperlicher Gewalt mit Knochenbrüchen zugrunde gegangen. Mein erster Mann hat mich in 1,5 Jahren Ehe elf Mal verprügelt. Ich hatte nach der Scheidung noch über ein Jahr lang Albträume. Dann habe ich Ohrfeigen von einem „Freund“ bekommen, dessen Vater (mehrere Schlaganfälle, war im Rollstuhl, konnte nicht mehr sprechen und seine linke Seite war komplett gelähmt) ich lange Zeit mit gepflegt habe (neben meinem Beruf) und in meiner zweiten Ehe hat mein Mann mich fast erwürgt. Da war ich gerade nach einer nicht gut verlaufenen Bandscheiben-OP nach einem Jahr endlich aus dem Rollstuhl raus. Gewehrt habe ich mich nur ein Mal, bei meinem ersten Ehemann. Das war, als er mich zum dritten Mal verprügelt hat. Ich denke, dass Männer ihre Frau als Eigentum betrachten und dass es für Frauen immens wichtig ist, sich so zu verhalten, dass sie jederzeit gehen und alleine zurechtkommen können. Keine Frau muss sich das gefallen lassen! Ich glaube auch nicht, dass man so etwas wieder „kitten“ kann. Es funktioniert nicht, weil die Einstellung des verletzendes Partners zu dem verletzten Partner nicht stimmt.
Dieses Gewaltproblem besteht ja nicht erst seit unserer Zeit. Das hat es schon immer gegeben und ich frage mich, wie es dazu gekommen ist. – Vermutlich werden Jungs falsch erzogen. Ich denke, dass das ein großes Thema für Psychologen/Psychiater sein muss. Es zieht sich ja auch durch alle Länder und Gesellschaftsschichten.
Ich bin nur knapp mit dem Leben davongekommen und ich denke, dass das ein großer Erfolg ist. Wie viele Frauen werden sogar von ihren Männern umgebracht? – Ob es der richtige Weg ist, eine Partnerschaft weiter zu führen, wo man mit dem Partner in Lebensgefahr lebt und dem auch noch seine Kinder aussetzt und ihnen ihre Kindheit kaputtmacht, muss jede Frau und Mutter für sich selbst entscheiden. – Kinder haben ein Recht auf eine schöne Kindheit – und auch die Frau hat ein Recht auf ein sicheres Leben.
Wenn man derart behandelt wird, sollte man sich einmal fragen, wie einen ein Mann behandeln würde, der einen liebt? Würde er einen beschützen oder weiterhin zusammenschlagen?
Angeblich werden geschlagene Frauen aus Liebe abhängig und gehen nicht, was meines Erachtens aber nicht stimmt. Die Gründe sind Angst und Feigheit.
Natürlich habe ich meine Männer, die mich geschlagen haben, geliebt und dennoch habe ich in beiden Fällen sofort die Scheidung eingereicht. Die seelischen Schmerzen sind so groß, dass man sie kaum erträgt. Es wird besser und es gibt nichts kostbareres als den eigenen Seelenfrieden.
Man nimmt die Hand ja auch sofort von einer heißen Herdplatte um sie nicht zu verbrennen, oder? – Warum bleiben Frauen dann bei der Hand, die sie schlägt?
Das Großartige an dieser Sache ist, dass wenn ein Mann und Familienvater von drei Kindern (Patchwork), davon betroffen ist, will niemand etwas davon hören. Da wird auch mal eine gefährliche Körperverletzung zur Nötigung.
Es wird totgeschwiegen. Die Täterin, einstiges Opfer, vollzieht nun dasselbe mit meinem einjährigen und jetzt schon traumatisierten Sohn…
Und niemand möchte dieses Thema angehen. Es ist schließlich ein Dorf. Gemeinschaft und kurze Wege….
Hallo Stefanie, hat sich deine Situation gelöst? Ich war in derselben…
Es wird immer so leicht gesagt, dann suchen Sie sich eine Arbeit und eine Wohnung.
Tun Sie das mal, nach mehreren Jahren der Kinderbetreuung im Alter um die 40.
Man findet leicht 450 Euro Jobs, aber suchen Sie damit eine Wohnung, bei Leuten/Wohnungsgesellschaften, die keine Hartz IV Empfänger wollen.
Versuchen Sie in ein Frauenhaus zukommen, wenn alles überfüllt ist. Erklären Sie ihrem kontrollierenden Partner die Notwendigkeit einer Vollzeitbeschäftigung, versuchen Sie eine Rücklage zu bilden, Geld zu sparen, wenn Sie zum sterben zu viel und zum Leben zu wenig haben. Finden Sie Freunde, wenn sie nicht jederzeit frei ein und aus gehen, sondern in Begleitung (mit ihm) sein sollen.
Es ist sehr schwierig. Hinzu kommt ein Selbstverständnis, gebildet in langer Zeit, es sich nicht erlauben zu dürfen, „Dir geht es doch gut“, anderen geht es noch ganz anders, Weltuntergangsvorträge, wirtschaftlicher Absturz droht, ein Klima der Angst.
Der Ausstieg braucht Jahre, Zähigkeit. Glück für die, die zu ihren Eltern, Freundin flüchten kann. Ich habe keine Eltern, Angehörige, die mir helfen können.
War und bin noch immer isoliert. Ich wünsche mir, einfach mal jemand zum Tee einladen zu können. Bin verunsichert, traue mir zu wenig zu.
Trotzdem bin ich jetzt fast am Ziel, dem Ausbruch. Noch zögere ich und habe Angst, lese, „zu bleiben kann eine durchaus vernünftige Entscheidung sein“, „die Wahrscheinlichkeit Opfer von Gewalt zu werden, ist für Frauen in der Zeit der Trennung fünfmal so hoch“. Ich hoffe, dass mir letztlich nichts passiert, habe auf Unterhalt verzichtet, um keinen Zorn hervorzurufen und meine Haut retten zu können. Ich wünsche mir einen Zufluchtsort. Wenn aus Liebe Angst wird, ist es vorbei.
Oh mein gott ich fühle mit. Ich habe mich von meinem gewalttätigen Ex getrennt und ich kenne all diese Gedanken. Bleib stark!
Der Machtverkust des Mannes ist reine Interpretationsache. Würde er sich auf eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe einlassen, bestünde kein Grund zur Sorge und das Gefühl des Machtverkustes würde sich einstellen. Ich selbst bin nun leider in dieser Situation, dass mein Mann mich beleidigt, genötigt und geschlagen hat in all den Jahren der Ehe. Seit Beginn der Schwangerschaft habe ich gemerkt, dass alles anders wird. Seit Beginn der Ehe war ich nicht mehr die selbe Frau für ihn. Sein eigener Vater unterstützt dies mit der gleichen Art von Gewalt an seiner Ehefrau, die sich jedoch nicht wehren kann und will. Ich jedoch gebe mich nicht mit einer Opferrolle zufrieden und kämpfe für mein Recht auf psychische und physische Unversehrtheit meinerseits und auf Seiten meines Kindes.
Sehr gut. Das sollten sich alle Betroffene trauen vor allem, wenn Kinder im Spiel sind.