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FAQ: Grundsteuerreform
Schon im Februar 2019 wurde die Grundsteuerreform beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem, dass zum Beginn des Jahres 2022 alle Grundstücke neu bewertet werden müssen.
Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer bleibt dieselbe wie vor der Reform: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Es werden sich allerdings die Variablen ändern.
Im Zuge der Änderung bei der Grundsteuer sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dem Finanzamt eine Feststellungserklärung zu übermitteln. Welche Angaben Sie in dieser tätigen müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Zwar erfolgt schon im Jahr 2022 die Erfassung der Werte für die neue Grundsteuer, allerdings tritt diese erst zum Anfang des Jahres 2025 offiziell in Kraft.
Update vom 13. Oktober 2022: Die Finanzminister der Länder haben sich nun doch auf eine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung geeinigt. Betroffene haben nun bis Ende Januar 2023 für die Abgabe Zeit.
Die aktuelle Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
Für die Berechnung der Grundsteuer stellt der Einheitswert eine wichtige Variable bezüglich der Berechnung dar. Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Wert verfassungswidrig ist.
Daraufhin haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform verständigt, welche zum November 2019 die Zustimmung vom Bundesrat erhalten hat. Nun müssen zu Beginn des Jahres 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu bewertet werden.
Doch was bedeutet die Grundsteuer-Änderung konkret für Eigentümer? Was sieht das Grundsteuer-Reformgesetz genau vor? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wie wird die Grundsteuer aktuell berechnet?
Die Grundsteuer stellt eine Realsteuer in Deutschland dar. Versteuert werden dabei keine Einnahmen, sondern der bloße Besitz von einem Grundstück. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob dieses tatsächlich genutzt wird oder nicht.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten. Zunächst müssen einzelne Variablen ermittelt werden. Sind diese bekannt, findet die nachfolgende Formel Anwendung:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Gut zu wissen: Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Daher lassen sich deutschlandweit große Unterschiede bezüglich der anfallenden Grundsteuer erkennen. Zudem gibt es eine Unterscheidung in Hebesatz Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sowie Hebesatz Grundsteuer B (für die meisten anderen Grundstücke). Im Zuge der Grundsteuerreform wird der Hebesatz für die Grundsteuer C (für baureife, aber unbebaute Grundstücke, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt) eingeführt. Dieser soll eine Art Anreiz darstellen, ungenutzte Flächen (im Optimalfall durch Wohnungen) zu bebauen.
Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?
Der Grundsteuerreform liegt ein Gesetzespaket mit drei Gesetzen zu Grunde. Wir wollen Ihnen nachfolgend erläutern, was sich durch diese genau ändern wird:
- Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Artikel 72, 105 und 125b): Durch dieses Gesetz besitzt der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Allerdings haben die einzelnen Länder die Möglichkeit zur Grundsteuer eigene Regelungen auf Landesebene einzuführen. Davon werden Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch machen.
- Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts: Mit diesem Gesetz werden die Bewertungsregeln für die Grundsteuer neu definiert. Damit die Neubewertung erfolgen kann, müssen Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
- Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung: Durch dieses Gesetz wird der weiter oben im Text beschriebene Hebesatz für die Grundsteuer C eingeführt.
Grundsteuerreform: Welche Daten werden benötigt?
Bis sich die Grundsteuerreform in der Steuererklärung bei Eigentümern niederschlagen wird, dauert es noch bis zum Jahr 2025. Allerdings müssen diese schon jetzt tätig werden. Für die Neubewertung der Grundstücke im Jahr 2022 sind alle Eigentümer dazu verpflichtet, eine Feststellungserklärung an das Finanzamt abzugeben.
Diese soll elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Das entsprechende Tool soll zum 1. Juli 2022 online gehen. Eigentümer haben dann bis Ende Januar 2023 Zeit, alle relevanten Angaben zu tätigen. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober 2022 auslaufen. Aufgrund der massiven Verzögerungen wurde diese jedoch verlängert. Folgende Angaben müssen Betroffene machen:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Wichtig: Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Feststellungserklärung elektronisch einzureichen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen soll eine Erklärung in Papierform möglich sein.
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