Update vom 13. Oktober 2022: Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung geeinigt. Betroffene sollen die Erklärung nun bis Ende Januar 2023 abgeben können.
Inhalt
FAQ: Grundsteuererklärung abgeben
Generell gibt es bei der Grundsteuererklärung keine festen Fristen (anders etwa als bei der Einkommensteuererklärung). Das Finanzamt fordert betroffene direkt auf und setzt dabei individuell Fristen zur Abgabe. Eine Ausnahme gilt jedoch 2022: Alle, die zum Stichtag am 1. Januar Grundstückseigentümer waren, sind verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Die Frist sollte ursprünglich zum 31. Oktober 2022 auslaufen. Aufgrund massiver Probleme wurde diese jedoch mittlerweile auf Ende Januar 2023 verschoben.
Sie müssen hierfür das Formular „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausfüllen – inklusive Anhängen, soweit erforderlich. Bei der Grundsteuererklärung 2022 ist die Abgabe nur elektronisch möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen die Grundsteuerwerte bis 2025 neu ermittelt werden. Zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts sind deshalb alle Personen, die zum 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstücks waren, zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Ab 2025 gilt dann die neue Grundsteuer, die alle sieben Jahre neu ermittelt werden soll.
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer: „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“
Üblicherweise ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nur dann erforderlich, wenn das Finanzamt Sie direkt hierzu auffordert. Bis 2025 soll jedoch die Grundsteuer neu ermittelt und erhoben werden. Im Rahmen dessen kommt es bundesweit zu einer Neuerfassung und -bewertung der Grundsteuerwerte.
Das bedeutet für Personen, die zum 1. Januar 2022 Grundstückseigentümer waren: Sie müssen 2022 eine verpflichtende Grundsteuererklärung abgeben. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Eigentümer die Fläche selbst nutzen oder vermieten bzw. verpachten, ob es sich um ein Wohngrundstück, Nichtwohngrundstück oder eine unbebaute Fläche handelt. Doch worauf müssen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung wegen der Grundsteuerreform achten?
Abgabe der Grundsteuererklärung: Welche Frist müssen Sie einhalten?
Anders als bei der Einkommensteuererklärung ist ein fester Termin für die Abgabe der Grundsteuererklärung grundsätzlich nicht gesetzt. In aller Regel sind Grundstückseigentümer erst dann verpflichtet, die Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben, wenn sie direkt vom zuständigen Finanzamt dazu aufgefordert werden. In dieser Aufforderung setzt die Finanzbehörde dann eine entsprechende Frist, bis wann die Betroffenen die Grundsteuererklärung abgeben müssen.
Aber: Durch die 2022 einsetzende Grundsteuerreform gilt für alle Personen, die zum Stichtag am 1. Januar 2022 Eigentümer von Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben waren, eine Sonderregelung: Die Grundsteuerwerte sollen neu ermittelt werden, sodass alle eine neue Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Hierzu bleibt den betroffenen Grundstückseigentümern jedoch nur wenig Zeit:
Ab dem 1. Juli 2022 und spätestens Ende Januar 2023 müssen alle Betroffenen eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Die ursprüngliche Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 wurde aufgrund der massiven Verzögerungen gekippt. Die Bundesländer werden bis Juli 2022 die betroffenen Grundstückseigentümer mittels eines entsprechenden Informationsschreibens über die verpflichtende Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 in Kenntnis setzen (ausgenommen Berlin, Vorgehen in Hamburg derzeit noch unklar).
Mehr zur Grundsteuerreform erfahren Sie im folgenden Video:
Feststellungserklärung zur Grundsteuer: Welches Formular benötigen Sie?
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Formular „Erklärung über die Feststellung des Grundsteuerwerts“ auszufüllen. Dieses erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Alternativ können Sie die Grundsteuererklärung auch online einreichen und das Formular entsprechend ausfüllen. Für jedes Grundstück sind dabei vor allem folgende Informationen anzugeben:
- Steuernummer
- Lage des Grundstücks
- Grundbuchblattnummer
- Flurstücknummer
- usf.
Die erforderlichen Angaben zu den betreffenden Grundstücken erhalten Sie in dem Informationsblatt, das Ihnen zugesandt wird. Fehlen die Daten bzw. haben Sie keine entsprechende Information erhalten, können Sie die Angaben auch direkt bei dem zuständigen Finanzamt in Erfahrung bringen.
Wichtig: Die Abgabe der verpflichtenden Grundsteuererklärung ist 2022 nur auf elektronischem Wege möglich (Ausnahmen soll es nur wenige geben). Für die elektronische Übermittlung benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto (Online-Steuerverwaltungsportal). Besitzen Sie noch kein eigenes Benutzerkonto, sollten Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter www.elster.de registrieren. Die Übersendung des Passwortes, dass Sie für die Übermittlung der Informationen benötigen erfolgt nämlich postalisch und dies kann einige Zeit dauern.
Grundsteuererklärung: Welche Kosten erhebt der Steuerberater?
Sie müssen die Grundsteuererklärung nicht allein erstellen und abgeben, sondern können einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragen. Der Vorteil: Das Risiko möglicher Fehler in der Feststellungserklärung sinkt erheblich. Sollte der Steuerberater dennoch eine fehlerhafte Erklärung abgeben oder diese verspätet einreichen, haftet er in der Regel hierfür.
Wollen Sie die Grundsteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, entstehen natürlich Kosten. Wie hoch diese ausfallen, ist abhängig von dem Wert des betroffenen Eigentums. Ausschlaggebend für die Erhebung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei einem Grundstückswert von 500.000 Euro kann die Steuerberatergebühr bei zirka 1.500 bis 3.000 Euro betragen. Eine erste Auskunft zu den ungefähr entstehenden Kosten kann Ihnen der Steuerberater vorab erteilen.