Grundgesetz und Grundrechte in Deutschland: Die Verfassung der Bundesrepublik

Grundgesetz: Wie viele Artikel es umfasst und wann eine Grundgesetzänderung möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Grundgesetz: Wie viele Artikel es umfasst und wann eine Grundgesetzänderung möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Grundgesetz und Grundrechte

Was ist das Grundgesetz?

Als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht das Grundgesetz laut Definition über allen anderen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen. Die Grundregeln für unser Zusammenleben sind darin von Artikel 1 bis 146 verankert.

Welche Grundrechte gibt es?

Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) enthalten und bilden die Werteordnung von Deutschland. In den Artikeln 1 bis 19 werden darin Freiheits- und Gleichheitsrechte definiert. Was die einzelnen Artikel konkret thematisieren, erfahren Sie hier.

Lässt sich das Grundgesetz ändern?

Das deutsche Grundgesetz lässt sich zu großen Teilen verändern. Ausnahmen gelten gemäß Artikel 79 GG für die Grundsätze in den Artikeln 1 und 20 sowie Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung. Damit eine Grundgesetzänderung überhaupt möglich ist, müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zwei Dritteln der Mitglieder für den neuen Gesetzesentwurf stimmen. Die Bundesregierung allein kann die Verfassung demnach nicht anpassen.

Weitere Ratgeber zum Grundgesetz

Was steht im Grundgesetz von Deutschland?

Wie lauten die Grundrechte?
Wie lauten die Grundrechte?

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Die darin enthaltenen Artikel legen die Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben fest, indem sie die rechtliche sowie politische Grundordnung bestimmen. Dabei steht das Grundgesetz über allen anderen deutschen Gesetzen und sonstigen Rechtnormen und fällt unter das Staatsrecht.

Ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes sind die darin aufgeführten Grundrechte. Laut Definition bilden die in den Artikeln 1 bis 19 definierten Rechte die Werteordnung der Bundesrepublik. Die Grundsätze zur Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit stehen damit vor den Regelungen zur staatlichen Ordnung, getreu dem Motto: „vor dem Staat soll der Mensch kommen“.

Die im Grundgesetz definierten Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, somit kann sich jeder Bürger auf sie berufen und diese ggf. auch einklagen. Abhängig vom Zweck der Grundrechte lassen sich drei verschiedene Arten unterscheiden. So zielen die Freiheitsgrundrechte vor allem auf ein staatliches Unterlassen ab. Die Gleichheitsgrundrechte sorgen für die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Teilhaberechte ermöglichen das Mitwirken gegenüber staatlichen Verhalten.

Doch welche Grundrechte beinhaltet das Grundgesetz? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Artikel:

Art. 1Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
Art. 2Persönliche Freiheitsrechte
Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 4 Glaubens- und Gewissensfreiheit
Art. 5 Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
Art. 6 Ehe – Familie – Kinder
Art. 7 Schulwesen
Art. 8 Versammlungsfreiheit
Art. 9 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Art. 10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Art. 11 Freizügigkeit
Art. 12 Berufsfreiheit
Art. 12a Militärische und zivile Dienstpflichten
Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 14 Eigentum – Erbrecht – Enteignung
Art. 15 Vergesellschaftung
Art. 16 Staatsangehörigkeit – Auslieferung
Art. 16a Asylrecht
Art. 17 Petitionsrecht
Art. 17a Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen
Art. 18 Grundrechtsverwirkung
Art. 19 Einschränkung von Grundrechten - Rechtsweg

Wichtige Grundrechte im Detail: Was steht drin?

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Dieses Zitat zur Menschenwürde aus dem Grundgesetz ist vermutlich der bekannteste Satz aus der deutschen Verfassung. Gleichzeitig beginnt mit ihm Artikel 1, sodass es sich hierbei um die wichtigste und grundlegendste Regel der Grundrechte handelt. Zudem bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.

Die persönlichen Freiheitsrechte in Artikel 2 Grundgesetz beinhalten das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zudem dürfen sich die Menschen frei entfalten, solange dadurch nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstößt wird.

Die Menschenrechte sind im Grundgesetz verankert und bilden die Grundlage für unser Zusammenleben.
Die Menschenrechte sind im Grundgesetz verankert und bilden die Grundlage für unser Zusammenleben.

Artikel 3 Grundgesetz schreibt die Gleichberechtigung vor. Die Gleichheit vor dem Gesetz besteht demnach unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft und Glauben. Zudem ist eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung untersagt.  

Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit unter Artikel 4 festgeschrieben. Demnach ist die Freiheit des Glaubens unverletzlich und der Staat gewährleistet die ungestörte Religionsausübung.

In Artikel 5 thematisiert das Grundgesetz die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. Zudem wird eine Zensur verboten. Darüber hinaus agieren auch Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei, solange dies mit der Verfassung vereinbar ist.

Treffen sich Menschen, um gemeinsam ihre Meinung zu äußern, stellt dies eine Versammlung dar. Möglich sind diese, weil Artikel 8 Grundgesetz die Versammlungsfreiheit definiert. Friedliche Versammlungen ohne Waffen sind daher ohne Anmeldung erlaubt. Einschränkungen kann es allerdings für Demonstrationen unter freiem Himmel geben. So ist meist eine Anmeldung erforderlich, um Probleme mit dem Verkehr oder der Sicherheit zu vermeiden.

Viele Freiheiten, die wir im Alltag vielleicht als selbstverständlich erachten, sind durch Grundgesetz definiert. Gleichzeitig mag es verwundern, dass das Grundgesetz etwa das Recht auf Bildung nicht festschreibt. Stattdessen ergibt sich die Schulpflicht in Deutschland aus den Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer.

Enthält das Grundgesetz auch die Kinderrechte?

Bislang sind die Kinderrechte im Grundgesetz noch nicht verankert. Ein entsprechendes Vorhaben scheiterte im Juni 2021, weil sich die Fraktionen im Bundestag nicht einigen konnten. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat notwendig.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,18 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert