FAQ: Grundgesetz und Grundrechte
Als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht das Grundgesetz laut Definition über allen anderen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen. Die Grundregeln für unser Zusammenleben sind darin von Artikel 1 bis 146 verankert.
Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) enthalten und bilden die Werteordnung von Deutschland. In den Artikeln 1 bis 19 werden darin Freiheits- und Gleichheitsrechte definiert. Was die einzelnen Artikel konkret thematisieren, erfahren Sie hier.
Das deutsche Grundgesetz lässt sich zu großen Teilen verändern. Ausnahmen gelten gemäß Artikel 79 GG für die Grundsätze in den Artikeln 1 und 20 sowie Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung. Damit eine Grundgesetzänderung überhaupt möglich ist, müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zwei Dritteln der Mitglieder für den neuen Gesetzesentwurf stimmen. Die Bundesregierung allein kann die Verfassung demnach nicht anpassen.
Inhalt
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Was steht im Grundgesetz von Deutschland?
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Die darin enthaltenen Artikel legen die Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben fest, indem sie die rechtliche sowie politische Grundordnung bestimmen. Dabei steht das Grundgesetz über allen anderen deutschen Gesetzen und sonstigen Rechtnormen und fällt unter das Staatsrecht.
Ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes sind die darin aufgeführten Grundrechte. Laut Definition bilden die in den Artikeln 1 bis 19 definierten Rechte die Werteordnung der Bundesrepublik. Die Grundsätze zur Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit stehen damit vor den Regelungen zur staatlichen Ordnung, getreu dem Motto: „vor dem Staat soll der Mensch kommen“.
Die im Grundgesetz definierten Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht, somit kann sich jeder Bürger auf sie berufen und diese ggf. auch einklagen. Abhängig vom Zweck der Grundrechte lassen sich drei verschiedene Arten unterscheiden. So zielen die Freiheitsgrundrechte vor allem auf ein staatliches Unterlassen ab. Die Gleichheitsgrundrechte sorgen für die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Teilhaberechte ermöglichen das Mitwirken gegenüber staatlichen Verhalten.
Doch welche Grundrechte beinhaltet das Grundgesetz? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Artikel:
Art. 1 | Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte |
Art. 2 | Persönliche Freiheitsrechte |
Art. 3 | Gleichheit vor dem Gesetz |
Art. 4 | Glaubens- und Gewissensfreiheit |
Art. 5 | Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft |
Art. 6 | Ehe – Familie – Kinder |
Art. 7 | Schulwesen |
Art. 8 | Versammlungsfreiheit |
Art. 9 | Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit |
Art. 10 | Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis |
Art. 11 | Freizügigkeit |
Art. 12 | Berufsfreiheit |
Art. 12a | Militärische und zivile Dienstpflichten |
Art. 13 | Unverletzlichkeit der Wohnung |
Art. 14 | Eigentum – Erbrecht – Enteignung |
Art. 15 | Vergesellschaftung |
Art. 16 | Staatsangehörigkeit – Auslieferung |
Art. 16a | Asylrecht |
Art. 17 | Petitionsrecht |
Art. 17a | Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen |
Art. 18 | Grundrechtsverwirkung |
Art. 19 | Einschränkung von Grundrechten - Rechtsweg |
Wichtige Grundrechte im Detail: Was steht drin?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dieses Zitat zur Menschenwürde aus dem Grundgesetz ist vermutlich der bekannteste Satz aus der deutschen Verfassung. Gleichzeitig beginnt mit ihm Artikel 1, sodass es sich hierbei um die wichtigste und grundlegendste Regel der Grundrechte handelt. Zudem bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.
Die persönlichen Freiheitsrechte in Artikel 2 Grundgesetz beinhalten das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zudem dürfen sich die Menschen frei entfalten, solange dadurch nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstößt wird.
Artikel 3 Grundgesetz schreibt die Gleichberechtigung vor. Die Gleichheit vor dem Gesetz besteht demnach unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft und Glauben. Zudem ist eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung untersagt.
Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit unter Artikel 4 festgeschrieben. Demnach ist die Freiheit des Glaubens unverletzlich und der Staat gewährleistet die ungestörte Religionsausübung.
In Artikel 5 thematisiert das Grundgesetz die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. Zudem wird eine Zensur verboten. Darüber hinaus agieren auch Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei, solange dies mit der Verfassung vereinbar ist.
Treffen sich Menschen, um gemeinsam ihre Meinung zu äußern, stellt dies eine Versammlung dar. Möglich sind diese, weil Artikel 8 Grundgesetz die Versammlungsfreiheit definiert. Friedliche Versammlungen ohne Waffen sind daher ohne Anmeldung erlaubt. Einschränkungen kann es allerdings für Demonstrationen unter freiem Himmel geben. So ist meist eine Anmeldung erforderlich, um Probleme mit dem Verkehr oder der Sicherheit zu vermeiden.
Viele Freiheiten, die wir im Alltag vielleicht als selbstverständlich erachten, sind durch Grundgesetz definiert. Gleichzeitig mag es verwundern, dass das Grundgesetz etwa das Recht auf Bildung nicht festschreibt. Stattdessen ergibt sich die Schulpflicht in Deutschland aus den Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer.
Enthält das Grundgesetz auch die Kinderrechte?
Bislang sind die Kinderrechte im Grundgesetz noch nicht verankert. Ein entsprechendes Vorhaben scheiterte im Juni 2021, weil sich die Fraktionen im Bundestag nicht einigen konnten. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat notwendig.