Grad der Behinderung (GdB): Was dieser Begriff aussagt

Wann wird ein Grad der Behinderung anerkannt?
Wann wird ein Grad der Behinderung anerkannt?

FAQ: Grad der Behinderung

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung gibt an, wie sehr der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht. Hier finden Sie eine Definition für „Menschen mit Behinderung“.

Welchen Behinderungsgrad gibt es?

Der GdB reicht von 20 (bei weniger schwerwiegenden Beeinträchtigungen) bis 100 (bei schwersten Beeinträchtigungen). Um einen Grad der Behinderung gemäß Sozialrecht anerkannt zu bekommen, muss dieser Zustand voraussichtlich mehr als sechs Monate andauern.

Ab wann handelt es sich um einen Schwerbehindertengrad?

Schwerbehinderungsgrade beginnen bei einem Grad der Behinderung von 50. Allerdings können auch Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

➥ Literatur zum Thema Grad der Behinderung

Grad der Behinderung eines Menschen

Welcher Grad der Behinderung steht Ihnen zu?
Welcher Grad der Behinderung steht Ihnen zu?

Nicht alle Menschen sind dazu in der Lage, ihren Alltag alleine zu bewältigen. Menschen mit Behinderung verfügen nicht über dieselben körperlichen oder geistigen Voraussetzungen wie andere Menschen ihres Alters.

Um diesen Umstand anzuerkennen und den Betroffenen entsprechend helfen zu können, ist es möglich, einen Grad der Behinderung zu beantragen. Je nach dessen Ausprägung gehen damit gewisse Ansprüche einher.

Doch welchen Vorteil bietet ein anerkannter Grad der Behinderung genau? Wann handelt es sich um einen Grad der Schwerbehinderung? Und wie können Sie einen entsprechenden Antrag überhaupt stellen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Weiterführende Informationen zum Grad der Behinderung

Was sagt der Grad der Behinderung aus?

Ein Behinderungsgrad kann eine Pflegestufe begründen.
Ein Behinderungsgrad kann eine Pflegestufe begründen.

Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung stellt einen Kern der Sozialpolitik in Deutschland dar. Damit ist ein Solidaritätsgedanke verbunden, auch Menschen zu helfen, die sich in Notlagen befinden.

Doch ab wann ist eigentlich von Menschen mit Behinderung die Rede? Eine Definition des Begriffs findet sich in § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), welches sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt:

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

Eine Behinderung kann den Alltag des Betroffenen demnach unterschiedlich stark beeinträchtigen. An diesem Punkt setzt der Grad der Behinderung an. Er gibt an, in welchem Ausmaß diese Beeinträchtigungen beim Betroffenen auftreten.

Wichtig: Je nachdem, wie hoch der GdB gemäß Tabelle vom Versorgungsamt ausfällt, können die Betroffenen unterschiedliche Hilfen in Anspruch nehmen. Welche dies konkret sind, werden wir im weiteren Verlauf des Ratgebers erläutern.

Wie wird der Behindertengrad ermittelt?

Der Grad der Schwerbehinderung wird individuell ermittelt.
Der Grad der Schwerbehinderung wird individuell ermittelt.

Doch wo können Sie eigentlich einen Antrag auf Anerkennung eines Behinderungsgrades stellen? Dafür zuständig ist das Versorgungsamt. In Berlin ist dieses beispielsweise Bestandteil vom  Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Ein Grad der Behinderung kann gemäß Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgrund von Krankheiten bzw. daraus resultierender Einschränkungen anerkannt werden – in Bezug auf:

  • Kopf und Gesicht
  • Nervensystem und Psyche
  • Sehorgan
  • Hör- und Gleichgewichtsorgan
  • Nase
  • Mundhöhle, Rachenraum oder obere Luftwege
  • Brustkorb, tiefere Atemwege und Lunge
  • Herz und Kreislauf
  • Verdauungsorgane
  • Brüche (Hernien)
  • Harnorgane
  • Männliche Geschlechtsorgane
  • Weibliche Geschlechtsorgane
  • Stoffwechsel, innere Sekretion
  • Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
  • Haut
  • Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

Zur individuellen Ermittlung vom Grad der Behinderung ist stets eine medizinische Untersuchung vonnöten. Dem Antrag können Sie ein entsprechendes Gutachten beifügen. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Grad der Behinderung so früh wie möglich zu beantragen.

Gut zu wissen: Wird Ihnen erstmals ein Grad der Behinderung anerkannt, muss dieser nicht auf ewig bestehen bleiben. Verschlechtert sich Ihr Zustand, kann es durchaus vorkommen, dass ein höherer Grad der Behinderung anerkannt wird.

GdB als Tabelle zusammengefasst

Die nachfolgende, zum Grad der Behinderung erstellte Tabelle, listet einige Krankheiten bzw. körperliche Einschränkungen auf, die zum jeweiligen Grad der Behinderung führen können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Orientierung handelt. Der tatsächliche Grad der Behinderung inklusive möglicher Markenzeichen muss stets individuell ermittelt werden.

Grad der BehinderungMöglich bei
GdB 20Chronische Hepatitis
(ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität)
GdB 30Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung
GdB 40Homonyme Hemianopsie
GdB 50Völliger Verlust der Nase
GdB 60Anämie mit starken Auswirkungen
GdB 70Mukoviszidose
GdB 80Verlust des Kehlkopfes
GdB 90Plasmozytom mit starken Auswirkungen
GdB 100Lungentuberkulose (ansteckungsfähig)

Schwerbehinderung: Ab welchem Grad wird diese anerkannt?

Einen besonderen Status haben Menschen, die als „schwerbehindert“ eingestuft werden. Wann dies der Fall ist, wird in § 2 Absatz 2 SGB IX deutlich definiert:

Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Eine Schwerbehinderung wird also ab einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr anerkannt. Allerdings können auch Menschen, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 30 aber unter 50 haben, einen Antrag auf Gleichstellung stellen.

Dies ist möglich, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

➥ Literatur zum Thema Grad der Behinderung

Welche Auswirkungen hat ein anerkannter Grad der Behinderung?

Ein GdB von 50 oder mehr begründet den Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.
Ein GdB von 50 oder mehr begründet den Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

Menschen, mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr, sowie Gleichgestellte genießen arbeitsrechtlich einige Vorzüge, wie beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen aufgrund der Behinderung entlassen werden.

Arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte in einer 5-Tage-Woche, so haben diese Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Zudem bieten viele Kinos, Museen oder Theater Vergünstigungen für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis an.

Weitere Nachteilausgleiche sind zum Beispiel:

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Steuerliche Erleichterungen
  • Die Erlaubnis, auf Behindertenparkplätzen zu parken
  • Rundfunkbeitragsermäßigungen

Wichtig: Nicht jedem schwerbehinderten Menschen stehen diese Nachteilsausgleiche zu. Entscheidend dabei ist immer der Grad der Behinderung sowie Merkzeichen, welche im Schwerbehindertenausweis vermerkt werden.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

73 Gedanken zu „Grad der Behinderung (GdB): Was dieser Begriff aussagt

  1. Gerald K.

    Bin Morbus Bechterew Patient, trotz zunehmender Probleme und mehr als einem halben Jahr Krankenstand mit Burn out Syndromen samt Herzproblemen und Depression wurde bei der Neubewertung mein Behinderungsgrad von 50 % auf 40 % heruntergestuft. Habe den Glauben an einen funktionierenden Rechtsstaat leider verloren….

  2. Katrin

    Danke für Ihre interessanten Informationen. Allgemeine Frage: Wenn bei 30 Grad Behinderung, Verbesserung eintritt- Facharzt über 1 Jahr, nicht mehr ausgesucht werden muss, nach Ansicht/ Anweisung des Arztes, wie muss man dies der feststellenden Behörde mitteilen.
    (Handelt sich nicht um Agentur für Arbeit, sondern die betreffende Person aus meiner Verwandschaft ist immer in Vollzeit berufstätig. )

  3. marita s

    hallo, im oktober 2022 habe ich eine op am linken ohr erhalten ,da ich schwer gehört habe. nach der op ist es nicht besser geworden ,eher schlechter.habe vor zwei wochen auf beiden ohren ein höhrgerät bekommen.steht mir ein behinderungsgrad zu ?

    ß

    ß

    1. Minka

      hallo habe meinen rechte Hand dreimal operiert habe mehrere Bandscheibenvorfall linke Hand wird die auch operieren müssen kann ich Antrag anstellen oder nicht bin eine Raumpflegerin

  4. Renate Z

    renate,habe tonsillentumor,hinter mandel,beide mandeln entvernt mundhöhle mit roboter ausgeschabt,hautlappen am linken unterarm entnommen und über halsschlagader befestigt.
    bekomme strahlenterapie und chemo.anschließend reha.
    schwere operation,2 mal nakose,intensiestadtion.
    habe 60 grad behinderung status .kann status erhöht werden??

  5. Franz K

    Meine Frau hatte Nov. 2018 die Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs erfahren und wurde erfolgreich operiert.
    Seither muß Sie alle 3 Monate eine CT-Untersuchung im Klinikum machen. Nach der OP hat Sie um Behindertenpass
    eingereicht und diesen auch mit 50 % zuerkannt bekommen. Sie hat fortwährend – ausser Spitalaufenthalte –
    weiter gearbeitet. Der letzte Befund 11/04/23 war Anamnese: Pankreaskarzinom, Z.n. Duodenopankreatektomie 11/18,
    adjuvante Chemotherapie, neu aufgetretene Lundenmetastasen, Laufend Nabpaclitaxel/Gemzar bis 2/20,, dann Therapiepause. Im Laufe der Jahre hat sich ihr subjektives Befinden verschlechtert lt. Befund: Polyneuropathie G1-G2
    (Chemotherapie induziert, Muskelkrämpfe, depressieve Verstimmungen, schwere Schlafstörungen u. Eisenmangel..
    Wir möchten wissen ob es sinnvoll ist aufgrund der zusätzlichen Beschwerden m Erhöhung des Behindertengrades einzureichen und welche Institution eventuell Hilfestellung dabei anbietet ?

  6. Rudolf K

    Ich hatte vor 5 Jahren einen Herzinfarkt und war anschließend 4 Wochen auf REHA. Heuer im März erlitt ich einen weiteren Herzinfarkt und machte anschließend eine ambulante REHA mit einer Dauer von 9 Monaten. Ich muss wegen dieser beiden Infarkte natürlich ständig Medikamente einnehmen.
    Ich bin zwar seit 12 Jahren in Pension, arbeite aber seit 8 Jahren in einem Altstoffsammelzentrum etwa 25 Stunden im Monat.
    Meine Frage: Besteht nach einem Herzinfarkt ein Anspruch?

  7. ursula J

    Habe seit März 21 das 2. Handgelenk bekommen und 30 Grad Behinderung zuerkannt bekommen.
    Habe in beiden Beine Lipodoeme 3. Grades und in regelmäßiger Behandlung. Zählt das auch zur Behinderung? Frdl. Gruss U.Jakobi

  8. Hatice

    Sehr geehrte Damen und Herren Anwaltorg, ich habe eine Frage, ich habe eine Hüftdyplasie wäre ich damit behindert bzw. hätte ich ein recht auf behindertenpass?
    Mfg. Hatice

  9. Christoph

    Wieviel bekommt man bei hohen Zucker mit4mal spritzen an einen Tag und hohen Blutdruck und Luftmangel.Danke

  10. Claudia

    Hallo,
    Ich war ab 2015, 3 Jahre lang durchgängig in einer Einrichtung für Suchtkranke und psychosomatische.
    Habe eine Suchtkrankheit, Borderline Störung und eine Essstörung diagnostiziert bekommen.
    Kann ich auch jetzt noch ein Behinderungsgrad beantragen?
    Bin zwar Clean, aber kann bleib ich ja immer und Antidepressiva ist mein ständiger Begleiter.
    Wenn es noch möglich ist, mit welchen Grad kann ich rechnen?
    MfG Claudia

  11. Bianca T.

    Guten Tag, bei meinem Sohn sind im MRT vom mehrere Hirninfarkte festgestellt worden und es hat sich ein Wolken Geflecht gebildet (MoyaMoya Syndrom) . Steht ihm eine GDB Erhöhung zu? Aktuell hat 30 % aufgrund von kombinierter Entwicklungsverzögerung und Sehbehinderung bekommen.

  12. Roswitha S

    Habe seit meiner Geburt zölianki, wieviele grade gibt es da.

  13. Diehl

    Ich hatte eine Schlauchmagen op . Wird der Schlauchmagen mit GdB anerkannt?

  14. Inge L

    Ich bin 64 Jahre alt und arbeite in Vollzeit als Betreuungskraft im Seniorenheim.
    Ich hatte 2003 eine Totaloperation.
    Seit 2004 habe ich Depressionen.
    2013 hatte ich eine OP an der Schulter (sehnenriss-immer noch Schmerzen)
    2020 wurden 4 Lendenwirbel versteift – immer noch Schmerzen
    Seit der OP 2020 bin ich auf dem linken Ohr taub – CI in 01/2022geplant.
    Mir wurde eine Schwerbehinderung abgelehnt

  15. Dirk

    Meine berufstätige Verlobte hatte im November einen Schlaganfall. Das Versorgungsamt Berlin hat den Antrag auf Feststellung Grad der Behinderung bisher (August 2021) nicht beschieden. Bisher haben wir noch nicht einmal eine Eingagsbestätigung des Antrag vom Versorgungsamt erhalten. Auf telefonische Nachfrage gab das Versorgungsamt an, den Antrag nicht auffinden zu können.
    Zwischenzeitlich wurde zudem eine Operation am Herzen bei meiner Verlobten durchgeführt.
    Wie können wir die verloren gegangenen Rechsanspruche rûckwirkend geltend machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dirk,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Annette A

    Ich leide an kapselllaesion der rotatotenmanschette supra und infaspinatusteilruptur mit schulterstreife
    Algodystrophie des linken unterarmes
    Glaskoerpertruebung BD nach ischaemishen Apoplex
    Arteielle hypertonie
    Schlafapnoe seit apoplex
    Diabete type 2
    Adipositas grad1
    Migraine seit apoplex
    Vieviel steht mir zu ?

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