Reform vom Glücksspielstaatsvertrag 2021: Welche Neuerungen gibt es?

Glücksspielstaatsvertrag von 2021: Welche Änderungen im Glücksspielrecht wurden beschlossen?
Glücksspielstaatsvertrag von 2021: Welche Änderungen im Glücksspielrecht wurden beschlossen?

FAQ: Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland

Sind die Vorgaben fürs Glücksspiel bundeseinheitlich geregelt?

Im Rahmen vom Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) haben sich die Länder auf gemeinsame Vorgaben zur Durchführung von Glücksspielen in Deutschland, also ein einheitliches Glücksspielrecht, geeinigt. Grundsätzlich ist die Regulierung vom Glücksspiel allerdings Sache der einzelnen Bundesländer. Der Glücksspielstaatsvertrag sorgt allerdings dafür, dass die Gesetzgebung einheitlich gestaltet werden kann.

Welche Regelungen beinhaltet der Glücksspielstaatsvertrag?

Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag musste 2021 her, um eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von Online-Casinos zu schaffen. Diese erhalten entsprechende Lizenzen nur unter strengen Auflagen. So müssen die Betreiber für die Spieler ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat festlegen, Safe-Server einrichten und sicherstellen, dass ein Spieler maximal einen Euro pro Dreh bei einem Online-Automaten einsetzen kann. Hier finden Sie weitere Regelungen.

Wozu dient der Glücksspielstaatsvertrag?

Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen das legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden und das Entstehen von Spielsucht zu verhindern.

Was fällt alles unter Glücksspiel?

Laut § 3 GlüStV 2021 liegt ein Glücksspiel vor, wenn „im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Darunter fallen zum Beispiel das Automatenspiel, Roulette oder auch Sportwetten.

Die Geschichte vom Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland

Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag können Online-Casinos eine Lizenz erhalten.
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag können Online-Casinos eine Lizenz erhalten.

Der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag ist in Deutschland zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Da die Ministerpräsidenten diese erst einmal nur befristet zum 31. Dezember 2011 beschlossen hatten, trat er zu diesem Datum wieder außer Kraft und die Bundesländer mussten die Vorgaben zum Glücksspiel selbst regeln.

Zum Jahr 2012 trat dann der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) in Kraft. Versuche diesen abzulösen, scheiterten im Jahr 2018. Zu Beginn des Jahres 2020 kam dann der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV), welcher bis zum 30. Juni 2021 Gültigkeit besaß.

Wichtig: Nach langen Verhandlungen trat zum 1. Juli 2021 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Dieser gilt seither und hat unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Online-Casinos eine Lizenz in Deutschland zu verschaffen.

Welche Neuerungen brachte der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Zu den großen Neuerungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag gehört, dass nunmehr auch Online-Casinos eine Lizenz in Deutschland erhalten können. Diese werden in § 3 Absatz 1a GlüStV 2021 explizit erwähnt:

Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Online-Poker ist jede Variante des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei denen verschiedene natürliche Personen im Internet an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen.

Der Glücksspielvertrag sieht zudem vor, dass eine gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt aufgebaut und in Betrieb genommen werden soll. Als Startschuss ist der 1. Januar 2023 eingeplant.

Zudem gibt es ein neues Spielersperrsystem, welches länderübergreifend ist und für alle Formen des Glücksspiels gilt. Ausgenommen sind Lotterien, die maximal zweimal pro Woche ausgespielt werden. Für das Zocken in Online-Casinos müssen die Betreiber zudem auf folgende Regeln achten:

  • Bei einem Online-Automaten darf der Spieler maximal einen Euro pro Dreh setzen.
  • Zwischen den einzelnen Drehs muss eine Pause von mindestens fünf Sekunden liegen.
  • Das Einzahlungslimit für alle Online-Casinos und Anbieter von Sportwetten liegt bei 1.000 Euro pro Monat.
  • Spielern muss zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, individuelle Limits zu setzen (unter 1.000 Euro).
  • Ein Zocker darf nicht auf mehrere Online-Plattformen gleichzeitig spielen.
  • Sämtliche Daten, die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlich sind, müssen auf einem Safe-Server hinterlegt und jederzeit für eine Kontrolle zugänglich sein.
  • Spieler, die sich beim Online-Glücksspiel registrieren wollen, müssen einen Identitätsnachweis erbringen.

All diese Vorgaben wurden auf den Weg gebracht, um die Ziele vom Glücksspielstaatsvertrag einzuhalten. Dabei stehen vor allem die Bekämpfung der Spielsucht, der Jugend- und Spielerschutz sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen aller Art im Fokus.

Glücksspielstaatsvertrag: Sonderweg von Schleswig-Holstein

Glücksspielstaatsvertrag: Trotz Sperre ist die Teilnahme an Lotterien möglich.
Glücksspielstaatsvertrag: Trotz Sperre ist die Teilnahme an Lotterien möglich.

Verschiedene Werbespots für Online-Casinos verweisen darauf, dass die Angebote nur für Spieler gelten, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Doch was hat es damit konkret auf sich?

Das Bundesland ist schon beim Außerkrafttreten vom ersten Glücksspielstaatsvertrag einen Sonderweg gegangen und hatte den Betrieb von Online-Casinos genehmigt. Das war möglich, weil das Glücksspielrecht Sache der Länder ist.

So kann jedes Bundesland unabhängig vom Glücksspielstaatsvertrag eigene Verordnungen und Vorgaben erlassen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ist nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zuständige Erlaubnisbehörde für die Wettvermittlungsstellen im Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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