Die GKV ist der älteste der fünf Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat ihren Ursprung in der Krankenversicherung für Arbeiter, die seit 1883 gesetzlich verankert ist.
Ziel der GKV ist die Absicherung von Arbeitnehmern und anderen Versicherten im Krankheitsfall. Dann nämlich entfällt häufig die Arbeitskraft, die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage, ihr eigenes Auskommen selbstständig zu sichern. Das betrifft sowohl kurzfristige als auch längerfristige Erkrankungen.
Rund 90 % der Deutschen sind in einer GKV gemeldet, das entspricht etwa 75 Millionen Menschen.
Welche gesetzlichen Krankenkassen gibt es in Deutschland? Der GKV-Spitzenverband führt alle gesetzlichen Krankenkassen. Eine aktuelle Liste aller GKV inklusive der jeweiligen Zusatzbeiträge finden Sie auf der Seite des Verbandes (>>>GKV-Krankenkassenliste öffnen<<<).
Inhalt
Gesetzliche Krankenversicherung: Diese Leistungen gewährt die GKV
Die Leistungen, die die GKV erbringen muss, ergeben sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die GKV erbringen daher zu 95 % dieselben Leistungen, z. B.:
- Zahlung von Krankengeld (bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen hinaus)
- Zahlung einer Rente bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit
- Zahlung von Mutterschaftsgeld
- Zahlung von ärztlicher, zahnärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung
- Beiträge zur Gesundheitsfürsorge (Vorsorge und Nachsorge)
- Kostenübernahme bei Reha-Maßnahmen
- Unterstützung bei häuslicher und stationärer Krankenpflege
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
Mögliche Zusatzleistungen, die eine GKV erbringen kann, sind u. a.:
- Kostenübernahme für Reiseimpfungen
- Zusatzleistungen für Schwangere
- Terminvermittlung bei Fachärzten
- Kostenübernahme auch für alternative Heilbehandlungen (z. B. Homöopathie)
- Zusatzleistungen durch Teilnahme an Bonusprogrammen
Über eine Art Baukastenprinzip können Sie nach deutschem Versicherungsrecht die Versicherungsleistungen der GKV über private Zusatzversicherungen ergänzen (z. B. Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Pflegezusatzversicherung).
Weiterführende Ratgeber rund um die Krankenversicherung
Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung: Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig
Ausschlaggebend für die Höhe vom Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist in aller Regel das Einkommen des Versicherten. Die Beiträge zur GKV liegen derzeit bei 14,6 % des Bruttoeinkommens (ermäßigt 14 %). Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben dürfen. Im Schnitt liegt dieser im Jahr 2025 bei 2,5 %.
Die GKV-Beiträge zahlt jedoch nicht allein der Arbeitnehmer. Stattdessen tragen Angestellter und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge. Das heißt: 7,3 % gehen direkt von Ihrem Lohn für die Krankenversicherung ab und 7,3 % zahlt Ihr Arbeitgeber aus eigener Tasche.
Seit dem 01.01.2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Übrigen auch wieder den Zusatzbeitrag für die GKV hälftig. Zuvor ging dieser allein zu Lasten des Angestellten.
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Erich bekommt von seinem Chef ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 €. Der GKV-Beitrag beträgt 14,6 % von Erichs Gehalt, also 438 € monatlich. Von diesen 438 € zahlen sowohl Erich als auch sein Chef jeweils die Hälfte, also 219 €. Erich werden diese 219 € direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
Zusätzlich zu den 14,6 % erhebt die in diesem Fall zuständige GKV einen Zusatzbeitrag von 2,5 % des Bruttoeinkommens. Das entspricht 75 €. Auch diesen teilen sich Erich und sein Chef je zur Hälfte. Mithin zahlt jeder zusätzlich 37,5 € monatlich. Erich werden also insgesamt 256,50 € (219 € + 37,5 €) vom Brutto für die GKV abgezogen. Sein Chef zahlt für Erich zusätzlich zum Bruttogehalt 256,50 € monatlich an die GKV.
Personen, die sich nicht in einem Anstellungsverhältnis befinden und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen den Beitragssatz hingegen selbst in voller Höhe zahlen. Sie können die hälftigen Kosten nicht auf Dritte umlegen. Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen etwa Selbstständige also in der Regel die vollen 14,6 % (ermäßigt 14 %) aus eigener Tasche leisten.
Mitgliedschaftsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung: Kosten berechnen
Wie bereits angemerkt liegt der derzeitige Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Allerdings gibt es Höchst- und Mindestbeiträge zur GKV, die sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze richten.
Beitragsbemessungsgrenze: Wie hoch ist der aktuelle GKV-Höchstbeitrag?
Das Einkommen von Angestellten und freiwillig Versicherten wird bei der Beitragsermittlung nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag berücksichtigt: die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Für das Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV-Beiträge bei 66.150 € brutto jährlich (monatlich 5.512,50 €).
Berechnung von Mindest- und Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
Aus der Beitragsbemessungsgrenze lässt sich der höchstmögliche Beitragssatz für die GKV (Stand: 2025) ermitteln:
Monatliches Bruttoeinkommen = 4.687,50 €
- GKV-Beitragssatz = 14,6 %
- GKV-Höchstbeitrag* = 804,83 € (14,6 % von 5.512,50 €)
- ermäßigter GKV-Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch) = 14 %
- ermäßigter GKV-Höchstbeitrag* = 771,75 €
*Achtung! Noch nicht eingerechnet ist hier der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben können. Dieser beträgt zwar im Durchschnitt 1,7 % (Stand 2024), kann sich jedoch von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.
Verdienen Sie mehr als 5.512,50 € monatlich, erhöht sich der tatsächlich zu leistende Beitrag zur GKV nicht weiter als bis zum Höchstbeitragssatz.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung? Die Mindestbemessungsgrenze bei der GKV liegt im Jahr 2025 bei 1.248,33 € brutto monatlich (14.979,96 € jährlich). Daraus ergibt sich für das Jahr 2024 ein GKV-Mindestbeitrag von 182,26 € plus Zusatzbeitrag.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen
Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind u. a., können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Dies betrifft insbesondere Selbstständige, Beamte und Besserverdiener, aber zum Beispiel auch Studenten, die das 14. Fachsemester überschritten oder das 30. Lebensjahr vollendet haben. Bei der freiwilligen Versicherung werden in der Regel nicht nur die Bruttoeinkünfte für die Beitragsbemessung herangezogen, sondern auch weitere Einkünfte (etwa aus der Vermietung einer Immobilie).
Freiwillig – privat oder gesetzlich – krankenversichert zu sein, ist allerdings missverständlich. Grundsätzlich muss nämlich jeder in Deutschland krankenversichert sein. Bei den genannten Personengruppen entfällt lediglich die Pflichtversicherung in einer GKV. Sie können frei wählen, ob sie in eine private oder gesetzliche Krankenversicherung eintreten.
Achtung! In Deutschland ist die Anmeldung bei einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Ob Angestellte nun eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung wählen können, richtet sich nach der Versicherungspflichtgrenze. Ab 01.01.2025 dürfen Angestellte, die ein jährliches Einkommen von mehr als 73.800 € (6.150 € monatlich) brutto haben, frei entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen. Alle Angestellten mit Einkünften bis zu dieser Grenze sind pflichtversichert in einer GKV. Für Selbstständige, Beamte und nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist die Versicherungspflichtgrenze nicht verbindlich.
Kündigung: Gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Sie sind unzufrieden mit den Leistungen Ihrer GKV und wollen deshalb in eine andere private oder gesetzliche Krankenkasse wechseln? In der Regel hat jeder Versicherungsnehmer das Recht, seine Krankenversicherung zu kündigen und in eine andere zu gehen. Das gilt jedoch zumeist erst, wenn der Betroffene bereits seit mindestens 18 Monaten Mitglied bei der GKV ist.
Zu beachten ist dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie also am 12.01.2020 Ihre Mitgliedschaft bei der GKV kündigen, ist diese Kündigung ab dem 31.03.2020 wirksam. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenversicherung kann also ab dem 01.04.2020 beginnen.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung, in der Sie Mitglied sind, die Zusatzbeiträge erhöht. In diesem Fall ist die Kündigung der GKV auch dann schon möglich, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht abgelaufen ist.
FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung. Infos zu den einzelnen Leistungen der GKV erhalten Sie hier.
Bemessungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen. Von diesem sind in der Regel 14,6 % als Krankenkassenbeitrag zu leisten (bei Angestellten hälftig vom Arbeitgeber). Detaillierte Infos zur Berechnung und der Beitragsbemessungsgrenze erhalten Sie hier.
Angestellte, die ein Einkommen bis (brutto) 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro) haben, müssen sich in einer GKV pflichtversichern (Stand 2024). Selbstständige, Beamte, nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Besserverdiener können sich entweder freiwillig in einer GKV versichern oder eine private Krankenkasse wählen. Wichtig: Grundsätzlich muss jeder in Deutschland krankenversichert sein.
Derzeit gibt es 109 gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland (mehr dazu hier).