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FAQ: Gewaltenteilung
Gewaltenteilung bedeutet, dass im deutschen Staat gemäß Staatsrecht niemand ein Machtmonopol haben kann. Die staatliche Gewalt ist viel mehr aufgeteilt in drei Gewalten. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren und somit eine staatliche Willkür verhindern. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie.
Zur Gewaltenteilung gehören die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) sowie die rechtsprechende Gewalt (Judikative). Zudem wird die Presse häufig als vierte Gewalt bezeichnet.
Die horizontale Gewaltenteilung beschreibt die Aufteilung des Staates in drei Institutionen (Judikative, Legislative und Exekutive). Im Rahmen der vertikalen Gewaltenteilung wird die Staatsmacht auf vier verschiedene untergeordnete Ebenen aufgeteilt (Kommunen, Länder, Bund und die EU).
Was ist eine Gewaltenteilung im Staat?
Bereits im Politikunterricht werden Schüler mit dem Begriff der „Gewaltenteilung“ konfrontiert. Diese stellt nämlich einen wichtigen Punkt zur Sicherung der demokratischen Herrschaftsform in Deutschland dar.
Unabhängige Gerichte sind zum Beispiel essentiell dafür, dass die Bürger Ihre Rechte auch gegenüber dem Staat geltend machen können. Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert die Gewaltenteilung in Deutschland wie folgt:
Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich auf das Parlament, auf die Regierung und auf eine unabhängige Richterschaft. In modernen parlamentarischen Demokratien, wie z.B. auch in der Bundesrepublik Deutschland, besteht diese klassische Form der Gewaltenteilung nur noch in abgewandelter Form.
Eine Gewaltenteilung soll verhindern, das einzelne Staatsorgane zu viel Macht erhalten. Durch die gegenseitige Kontrolle der einzelnen Organe wird ein Amtsmissbrauch weitestgehend verhindert. Alle drei Gewalten sind essentiell für das Bestehen des Staates. Auch in der heutigen abgewandelten Form ist die Gewaltenteilung weiterhin eine wichtige Stütze der Demokratie.
Mehr Ratgeber zur Gewaltenteilung finden Sie hier:
Die Bestandteile der horizontalen Gewaltenteilung
In Deutschland gibt es als Form der klassischen Gewaltenteilung die horizontale Gewaltenteilung. Wir wollen Ihnen nachfolgend die drei Institutionen näher vorstellen:
- Judikative (rechtsprechende Gewalt): Alle Richter sollen in Deutschland frei und unabhängig entscheiden. Sie sind lediglich an die geltenden Gesetze gebunden. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht. Auch der Bund verfügt über einige oberste Gerichtshöfe. Das sind zum Beispiel: Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof.
- Legislative (gesetzgebende Gewalt): Die Funktion der Legislative im Rahmen der Gewaltenteilung übernimmt in Deutschland der Bundestag. Dieser kann auf Bundesebene Gesetze verabschieden, die für alle Menschen in Deutschland gültig sind. Bevor ein Gesetz eingeführt wird, gibt es in aller Regel mindestens drei Lesungen. Vom Gesetzesentwurf zu gültigem Recht können so mehrere Wochen, teils gar Monate vergehen. Gültigkeit besitzt ein neues Gesetz sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
- Exekutive (ausführende Gewalt): Die Exekutive soll die Gesetze, welche von der Legislative beschlossen werden, durchsetzen bzw. deren Einhaltung überwachen. Beispiele für Institutionen aus der Exekutive in Deutschland sind: die Bundesregierung, alle Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Finanzämter, Staatsanwaltschaften und die Polizei.
Gut zu wissen: In Deutschland gibt es zudem eine sogenannte vertikale Gewaltenteilung. Gemeint ist damit das Prinzip des Föderalismus, also die Aufteilung in einzelne Bundesländer. Diese verfügen über eine begrenzte Eigenständigkeit, bilden aber alle zusammen eine Einheit (den Staat).
Wieso gilt die Presse als vierte Gewalt im Staat?
Im Zuge der Gewaltenteilung fällt auch oft der Begriff der vierten Gewalt. Gemeint ist damit die Presse. Diese erfüllt nämlich in einem demokratischen Staat eine ganz wichtige Funktion: Sie informiert über das Handeln des Staates und kontrolliert dieses.
Durch die Berichterstattung in Hörfunk, Fernsehen und dem Internet können sich die Bürger nämlich darüber informieren, was bei den Institutionen des klassischen drei Gewalten vor sich geht. Journalisten genießen in Deutschland im Rahmen vom Presserecht gewisse Privilegien, damit sie ihrer Arbeit nachgehen können.
So haben diese beispielsweise ein Recht auf Zugang zu Veranstaltungen, Pressekonferenzen etc. Durch umfassende Recherchen können Pressevertreter auch Missstände im Staat, wie zum Beispiel Korruption aufdecken. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 5 Absatz 1 die Pressefreiheit:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.