Aktueller Bußgeldkatalog 2024: Geschwindigkeit innerorts überschritten mit …
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Pkw oder anderen Kfz bis 3,5 t zGG (inkl. Motorräder)
Spezifische Informationen zu Verkehrsverstößen mit Krafträdern finden Sie in unserem Ratgeber „Bußgeldkatalog fürs Motorrad: Überblick über die wichtigsten Verstöße und ihre Folgen„.
Lkw und anderen Kfz über 3,5 t zGG
Weiterführende Informationen zu den Verkehrsregeln und Sanktionen, mit denen Lkw-Fahrer bei Verstößen zu rechnen haben, finden Sie in unserem Ratgeber „Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer: Strengere Vorgaben, höhere Bußgelder„.
Pkw mit Anhänger
Weiterführende Infos zu den allgemeinen Verkehrsregeln sowie dem aktuellen Bußgeldkatalog für Fahrer von Pkw-Gespannen finden Sie in unserem Ratgeber „Auto mit Anhänger fahren: Vorschriften und Bußgelder„.
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts & außerorts
Sie wollen wissen, was andere Verkehrsverstöße für Folgen haben können? Den vollständigen Rechner finden Sie in unserem Ratgeber zum Bußgeldrechner.
FAQ: Geschwindigkeitsübertretung innerorts
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 30 bis 800 Euro vor. Bei mehr als 30 km/h zu schnell innerorts kann sogar regelmäßig ein Fahrverbot drohen. Für Lkw und Gespanne gelten dabei strengere Sanktionen als für Pkw-Fahrer. Einen kompakten Überblick bieten Ihnen die folgenden Bußgeldtabellen:
> Tabelle für Pkw-Fahrer
> Tabelle für Lkw-Fahrer
> Tabelle für Fahrer von Gespannen
Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften liegt für alle Fahrzeugführer bei 50 km/h. Durch Verkehrszeichen kann diese jedoch weiter beschränkt werden (z. B. in Tempo-30-Zonen). Mehr dazu lesen Sie hier.
Wenn Sie über 20 km/h innerorts zu schnell fahren und sich als Führerschein-Neuling noch in der Probezeit befinden, so kann dies als A-Verstoß gewertet werden. Welche Folgen dieser für Fahranfänger haben kann, erfahren Sie hier.
Video: Was droht Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Innerorts geblitzt worden? Das kann Sie ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts kosten
Inhalt
Wenn Sie innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, geht das im Allgemeinen mit einer erhöhten Unfallgefahr einher. Grundsätzlich nämlich ist in geschlossenen Ortschaften zum einen mit einem höheren Verkehrsaufkommen und damit einhergehend einer größeren Verkehrsdichte zu rechnen. Zum anderen sind hier aber auch besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger unterwegs. Ein Verstoß kann somit schneller zu einer Kollision führen, bei der auch andere Verkehrsteilnehmer betroffen sind. Die Verletzungsgefahr ist dann für Radfahrer und Fußgänger besonders hoch.
Aus diesem Grund entfallen auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts regelmäßig strengere Sanktionen als bei entsprechenden Zuwiderhandlungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Zudem gelten auch je nach Fahrzeugklasse unterschiedliche Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Die folgende Tabelle bietet eine vergleichende Gegenüberstellung.
Tempoverstoß mit Pkw | Tempoverstoß mit Lkw | |
---|---|---|
Bußgelder | 30 bis 800 € | 40 bis 800 € |
... höchstes Bußgeld | ab 71 km/h zu schnell innerorts | ab 61 km/h zu schnell innerorts |
Punkte | ab 21 km/h zu schnell innerorts | ab 16 km/h zu schnell innerorts |
Fahrverbot | ab 31 km/h zu schnell innerorts | ab 26 km/h zu schnell innerorts |
Welche Sanktionen im einzelnen bei der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts auf Sie zukommen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.
Wie hoch der Toleranzabzug ist, wenn Sie innerorts geblitzt wurden, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Toleranzabzug: Ausgleich geringer Messungenauigkeiten„.
Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften: Ab wann wird eigentlich geblitzt innerorts?
Gemäß § 3 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kfz-Fahrer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Unerheblich ob sie nun mit einem Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Motorrad unterwegs sind. Diese generelle Geschwindigkeitsbeschränkung muss dabei nicht in jedem Fall gesondert auch ausgeschildert sein. Denn im Grunde bestimmt schon das Ortseingangsschild allein, dass hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt ist.
Es können darüber hinausgehend aber auch abweichende Tempolimits innerorts durch Verkehrszeichen ergeben. Sie kann z. B. an entsprechenden Gefahren- oder Engstellen auf Tempo 30 begrenzt werden – in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen sogar auf Schrittgeschwindigkeit.
Ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts nun aber in einer Tempo-30-Zone begangen wird oder aber in Bereichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h: Ausschlaggebend für die Ahndung von einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts ist allein, in welchem Umfang Sie die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben – und mit welchem Fahrzeug das geschah.
Im Übrigen: Auch Autobahnabschnitte können sich teilweise innerhalb geschlossener Ortschaften befinden (z. B. Stadtautobahnen). Auf diesen gelten dann zwar nicht die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie an anderer Stelle innerhalb geschlossener Ortschaften, fahren Sie jedoch hier innerorts zu schnell, kommen dieselben Sanktionen zur Anwendung.
Fahranfänger: Ab welcher Geschwindigkeitsübertretung drohen innerorts zusätzlich Probezeit-Maßnahmen
Nach dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis treten die Neulinge regulär in eine zweijährige Probezeit ein. In dieser stehen sie gewissermaßen unter besonderer Beobachtung und müssen sich zunächst als Fahrer eines Fahrzeuges bewähren. Während dieser Bewährungsphase können einzelne Verkehrsverstöße zu gesonderten Probezeit-Maßnahmen führen. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann in der Probezeit neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch weitere Konsequenzen für die Fahranfänger haben.
Ab 21 km/h zu schnell innerorts gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung nämlich als A-Verstoß. Eine geringfügigere Geschwindigkeitsübertretung – ob nun innerorts oder außerorts -, spielt in aller Regel bei der Bewertung im Rahmen der Probezeit keine Rolle. Wurden Sie jedoch bei einer Tempoüberschreitung über 20 km/h innerorts ertappt, kann das für Sie als Fahrer in der Probezeit folgende zusätzliche Maßnahmen bedeuten:
Phase in der Probezeit | Probezeit-Maßnahmen |
---|---|
erstmaliger A-Verstoß in der regulären Probezeit | + Verlängerung der Probezeit (auf insgesamt 4 Jahre) + verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar |
erstmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | + kostenpflichtige Verwwarnung + empfohlene Teilnahme an einer verkehrsprsychologischen Beratung (freiwillig) |
weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Entziehung der Fahrerlaubnis (+ Sperrfrist von mindestens 6 Monaten) |