Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Das bedeutet nicht, Rasen erlaubt!

Welche Verkehrsschilder können eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben? Und warum bedeutet das Ende nicht auch, auf die Tube drücken erlaubt?
Welche Verkehrsschilder können eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben? Und warum bedeutet das Ende nicht auch, auf die Tube drücken erlaubt?

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Welche Verkehrszeichen können eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben?

Neben Ortsein- oder Ausgangsschild können auch andere Verkehrszeichen die bis dato geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben und zum Beispiel ein neues Tempolimit vorgeben. Neben einer Aufhebung sämtlicher Streckenverbote kann sich ein solches auch nur auf vorausgegangene Tempolimits beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Verkehrsschilder, durch die die bis dato geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann.

Wie schnell darf ich fahren, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde?

Das richtet sich im Wesentlichen nach der Ortslage und dem Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind. Denn unabhängig von durch Verkehrszeichen vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen Sie auch generelle Tempolimits beachten, die die StVO vorgibt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Ist dennoch ein Tempoverstoß möglich?

Ja. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Schild bedeutet nämlich nicht, dass in jedem Fall keinerlei Tempolimits mehr gelten (vgl. generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen). Welche Sanktionen Ihnen im Einzelfall dann drohen können, zeigen diese Tabellen.

Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung: Darf ich so schnell fahren, wie ich will?

Jein. Zwar gilt für Pkw-Fahrer dann die Richtgeschwindigkeit lediglich als Empfehlung. Doch grundsätzlich müssen Kfz-Fahrer die Geschwindigkeit stets an die örtlichen Sicht- und Verkehrsverhältnisse anpassen. Das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit – z. B. bei Nebel oder bei hohem Verkehrsaufkommen -, kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 100 € sowie einen Punkt nach sich ziehen. Mehr dazu erfahren Sie hier. Eine Übersicht zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw

In den folgenden Tabellen erfahren Sie, welche Sanktionen der aktuelle Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw vorsieht. Infos zu den Bußgeldern für Fahrer anderer Fahrzeuge finden Sie auf den folgenden Seiten:

Tabelle: Tempoverstoß innerorts

inner­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €--eher nicht
11 – 15 km/h50 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h70 €--Hier prüfen **
21 – 25 km/h115 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h180 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 – 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
> 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Tabelle: Tempoverstoß außerorts

außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €--eher nicht
11 – 15 km/h40 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h60 €-Hier prüfen **
21 – 25 km/h100 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h150 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h200 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
41 – 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
> 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Tabelle: Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit

VerstoßBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Geschwindigkeit angesichts der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse nicht angepasst100 €1Hier prüfen **
- mit Gefährdung120 €1Hier prüfen **
- mit Unfallfolge145 €1Hier prüfen **
Geschwindigkeit angesichts schlechter Sicht- und Wetterverhältnisse nicht angepasst100 €1Hier prüfen **
- mit Gefährdung120 €1Hier prüfen **
- mit Unfallfolge145 €1Hier prüfen **

Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kann das ankündigen?

Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung können verschiedenste Verkehrszeichen ankündigen. Ein paar Beispiele:

Verkehrszeichen 282: Aufhebung aller Streckenverbote
VZ 282: Aufhebung aller Streckenverbote

Verkehrszeichen 282 – Aufhebung sämtlicher Streckenverbote: Dieses Verkehrszeichen kündigt das Ende sämtlicher auf der Strecke zuvor erhobenen Verbote an. Es negiert also Streckenverbotsschilder aller Art, die zuvor Geltung hatten. Es kündigt also nicht nur das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung an, sondern kann auch mögliche Überholverbote erfassen, die zuvor auf der Strecke angeordnet waren oder Mindestgeschwindigkeiten.

VZ 278: Aufhebung des Tempolimits
VZ 278: Aufhebung des Tempolimits

Verkehrszeichen 278 – Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung: Durch dieses Verkehrszeichen hingegen wird nur die vorab getroffene Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Galt zuvor etwa auf der Autobahn ein Tempolimit von 120 gilt ab diesem Schild keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer mehr. Diese nämlich sollten auf freigegebenen Autobahnabschnitten lediglich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h im Blick behalten, die jedoch keinem Tempolimit entspricht, sondern nur Empfehlung ist.

VZ 274: zulässige Höchstgeschwindigkeit
VZ 274: zulässige Höchstgeschwindigkeit

Verkehrszeichen 274 – Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Folgenden Streckenverlauf: Auch ein Verkehrszeichen, das ein neues örtliches Tempolimit vorgibt, kann die zuvor geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Galt zum Beispiel bislang auf der Strecke 90 km/h würde diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden durch ein Schild, das 60 km/h gestattet. Ab diesem Punkt gilt dann die neuerliche Geschwindigkeitsbeschränkung.

VZ 310: Ortseingangsschild
VZ 310: Ortseingangsschild

Verkehrszeichen 310 – Ortseingangsschild: Auch durch Ortsein- und ausgangsschild kann die zuvor geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden. Fahren Sie in eine geschlossene Ortschaft ein, gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Weitere Verkehrszeichen können die Geschwindigkeitsbeschränkungen näher definieren (z. B. Tempo-30-Schild). Verlassen Sie hingegen eine geschlossene Ortschaft, dann gilt je nach Straßenbeschaffenheit und Fahrzeugtyp eine unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Wichtig: Das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich erst ab dem jeweils anzeigenden Verkehrszeichen. Ausnahmen können z. B. bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Baustelle gelten. Die Aufhebung kann hier bereits dann greifen, wenn die Baustelle vorüber ist, sofern das entsprechende Schild mit einem Zusatzschild versehen war, dass die Länge der Strecke für das Tempolimit vorgibt.

Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung: In der StVO vorgegebene generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten!

Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Wie schnell dürfen Sie jetzt fahren?
Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Wie schnell dürfen Sie jetzt fahren?

Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, durch welches Schild nun im Einzelnen auch immer, gilt es dennoch die generellen Tempolimits zu beachten, an die sich Kfz-Führer halten müssen. Nach § 3 StVO ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach Aufhebung nach Ortslage und Fahrzeugtyp zu unterscheiden. Demnach gelten folgende generelle Tempolimits:

1. 60 km/h außerorts für

  • Kfz über 7,5 t zGG
  • Kfz mit Anhänger, sofern das Zugfahrzeug mehr als 3,5 t zGG aufweist
  • Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr vorhanden sind

2. 60 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für

  • Krafträder mit Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger
  • Zugmaschinen mit zwei Anhängern
  • Busse mit Anhänger oder Fahrgästen ohne verfügbaren Sitzplatz

3. 80 km/h außerorts für 

  • Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 t
  • Pkw mit Anhänger oder Lkw und Wohnmobilen bis 3,5 t zGG mit Anhänger
  • Busse

4. 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für

  • Kfz über 3,5 t zGG (ausgenommen Pkw)
  • Gespanne (Pkw, Lkw, Wohnmobil oder Zugmaschine mit Anhänger)
  • Buss ohne Anhänger (ausgenommen Gepäckanhänger)

5. 100 km/h außerorts für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG

6. Keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Pkw und andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. Hier sollte jedoch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h beachtet werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt maximal 50 km/h für alle Kfz. Einzige Ausnahme können hier Abschnitte von Autobahn und Kraftfahrstraße bilden, die innerhalb geschlossener Ortschaften liegen.

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben? Geschwindigkeit muss dennoch angepasst werden

Warum bedeutet das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht, volle Fahrt voraus?
Warum bedeutet das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht, volle Fahrt voraus?

Unabhängig davon ob die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung aufgehoben wird, müssen Kfz-Fahrer also neben den Vorgaben durch Verkehrszeichen auch die generellen Tempolimits berücksichtigen

Und auch wenn zum Beispiel für Pkw-Fahrer auf freigegebenen Streckenabschnitten kein generelles Tempolimit gilt, kann ein Bleifuß hier Sanktionen einbringen, denn: Grundsätzlich sind Fahrer verpflichtet, die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs an die jeweiligen Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen anzupassen.

Fahren Sie mit nicht angepasster Geschwindigkeit, können ein Bußgeld ab 100 € sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zukommen. Einen Überblick finden Sie in der obigen Tabelle. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung zuvor nicht aufgehoben wurde und Sie sich an das vorgegebene Tempolimit halten, dabei aber die besonderen Umstände außer Acht lassen.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

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1 Gedanke zu „Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Das bedeutet nicht, Rasen erlaubt!

  1. Lasse

    MIt welcher Geschwindigkeit darf ich fahren, wenn auf einer Bundesstraße innerorts das Schild „Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben“ (VZ 282) passiert wurde?

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