Gepäck verspätet: Entschädigung bei fehlendem Koffer

Super-GAU nach der Fluglandung: Das Gepäck trifft verspätet ein. Eine Entschädigung kann hier helfen.
Super-GAU nach der Fluglandung: Das Gepäck trifft verspätet ein. Eine Entschädigung kann hier helfen.

Tagelang bereitet sich so mancher auf seine Reise vor. Für das Packen der Koffer werden Listen angelegt und dann ist es endlich so weit: Am Traumziel angekommen, harrt der Urlauber voll freudiger Erwartung auf spannende Reiseabenteuer. Alles was fehlt, ist der Koffer, dann kann es direkt losgehen, neue Welten zu erkunden.

Doch auch nach der gefühlt hundertsten Runde des Gepäcklaufbandes will sich der einfach nicht anfinden. Ohne Kleidung in den Urlaub starten? Der Horror eines jeden Urlaubers. Die Entspannung ist bereits dahin, bevor sie sich richtig ausgeprägt hat.

Was so manch ein Fluggast nicht weiß: Ist das Gepäck verspätet, kann eine Entschädigung von der Fluggesellschaft (Airline) eingefordert werden. Doch wie hoch ist die Entschädigung bei einer Gepäckverspätung? Wie wird der Schadensersatz bei Kofferverspätung geltend gemacht?

In unserem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und erklären Ihnen, welche Fluggastrechte für Gepäck, welches verspätet am Flughafen eintrifft, greifen. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Ihnen zustehende Entschädigung für verspätetes Gepäck bei den Airlines durchzusetzen. Alle Ansprüche und Vorgaben laut Reiserecht, die in einem solchen Fall gelten.

FAQ: Entschädigung bei Gepäckverspätung

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei Gepäckverspätung?

Ja. Im Rahmen der Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn das Gepäck verspätet eintrifft.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Das hängt davon ab, wann der Koffer eintrifft bzw. wie viele Gepäckstücke verspätet sind. Hier lesen Sie, wie hoch die Entschädigung maximal ausfallen kann.

Wie kann ich die Entschädigung geltend machen?

Stellen Sie fest, dass Ihr Gepäck verspätet ist, müssen Sie die Airline umgehend über diesen Umstand informieren.

Wenn der Koffer zu spät eintrifft: Diese Entschädigung ist möglich

Landet Ihr Gepäck verspätet, hilft eine Entschädigung der Airline dabei, den Urlaubsfrust zu mindern.
Landet Ihr Gepäck verspätet, hilft eine Entschädigung der Airline dabei, den Urlaubsfrust zu mindern.

Knappe Anschlussflüge oder Chaos auf dem Flughafen können schon einmal dafür sorgen, dass bei der Gepäckaufgabe etwas schiefgeht. Fehler passieren, so ist das Leben, aber für den Reisenden ist es ein Alptraum, wenn sein Gepäck zu spät eintrifft. Eine Entschädigung mag zwar den damit verbundenen Stress nicht aufwiegen, aber sie kann zumindest dazu beitragen, dennoch ein paar schöne Urlaubstage zu verbringen.

Grundsätzlich begründet Gepäck, welches sich verspätet einfindet, eine Entschädigung. Dieser Anspruch ist Bestandteil der Fluggastrechte, die bei Gepäckverspätung ebenso greifen, wie bei Beschädigung, Verlust oder auch bei einem Flugausfall.

Ist das Gepäck verspätet, müssen diese Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner eingefordert werden. In der Regel ist das gemäß § 613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fluggesellschaft. Diese ist verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Das schließt auch deren Gepäck mit ein. Bei Pauschalreisen wird diese Haftung auf den Reiseveranstalter übertragen, siehe § 651a BGB.

Rechtsgrundlage der bei einer Gepäckverspätung greifenden Entschädigung

1999 wurde das sogenannte Montrealer Übereinkommen verabschiedet. Im Jahr 2004 trat es in Deutschland in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Abkommen der Europäischen Gemeinschaft, welches dazu dient, den internationalen Luftverkehr zu vereinheitlichen. Es regelt insbesondere Haftungsfragen im zivilen Flugverkehr.

In Artikel 19 findet sich die Vorschrift, welche die Schadensersatzpflicht der Luftfrachtführer bei Verspätung der Reisenden, des Reisegepäcks und der Güter am Flughafen begründet.

Verspätetes Gepäck: Höhe der Entschädigung

Gepäck verspätet: Neben der Entschädigung können sich Passagiere notwendige Ausgaben erstatten lassen.
Gepäck verspätet: Neben der Entschädigung können sich Passagiere notwendige Ausgaben erstatten lassen.

Doch wie hoch fällt die Entschädigung aus, wenn Koffer verspätet den Flughafen erreichen? Die Summe hierzu ist in dem Montrealer Abkommen festgelegt.

In Artikel 22 ist die Haftungshöchstgrenze aufgeführt, die bei Gepäck, welches verspätet eintrifft, die Entschädigung nach oben hin begrenzt. Übrigens ist diese Regelung analog auf Gepäckverlust anzuwenden.

Das Montrealer Abkommen legt bei Fluggepäck, das verspätet ankommt, eine Entschädigung von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten pro Reisendem fest. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht in den Währungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund stets festgelegten Beträgen.

Und auf wie viel Euro beläuft sich nun diese Entschädigung? Trifft das Gepäck verspätet ein, kann der Reisende einmalig für alle seine Koffer Kosten von rund 1.400 Euro beanspruchen (konkret: 1.438 Euro, Stand Februar 2017).

Wenn sich nach dem Flug das Gepäck verspätet, soll diese Entschädigung dazu beitragen, dass der Passagier dennoch einen schönen Urlaub verleben kann. Zusätzlich dazu unterstützen viele Fluggesellschaften die Reisenden dabei, sich mit den notwendigsten Hygiene- und Kleidungsartikeln zu versorgen. Es wird hier das Geld erstattet. Erreicht der Koffer den Heimatflughafen zu spät, ist diese Entschädigung durch die Airline meist ausgeschlossen.

Bei Pauschalreisen kann sich die Entschädigung für einen Koffer, der zu spät landet, etwas anders gestalten. Hier ist es üblich, dass ein Teil des Reisepreises rückerstattet wird. In Frage kommen Rückzahlungen in einer Höhe von 20 bis 25 Prozent pro Reisetag.

So machen Sie Schadensersatz bei der Airline geltend!

Stellen Sie fest, dass sich Ihr Gepäck verspätet, ist eine Entschädigung von den Airlines nur dann einzufordern, wenn Sie diesen Umstand rechtzeitig melden. Am besten informieren Sie sofort die Mitarbeiter am „Lost-and-Found“-Schalter über Ihre vermissten Koffer.

Besondere Urlaubskasse: Ist das Gepäck verspätet, wird eine Entschädigung von knapp 1.400 Euro gezahlt.
Besondere Urlaubskasse: Ist das Gepäck verspätet, wird eine Entschädigung von knapp 1.400 Euro gezahlt.

Sie können auch im Nachhinein darauf hinweisen, mindestens jedoch binnen 21 Tagen. Verpassen Sie diese Frist, können Sie keine Entschädigung für den Koffer, der zu spät gelandet ist, einfordern.

Melden Sie nach der Mitteilung darüber, dass sich Ihr Gepäck verspätet, die Entschädigung an. Machen Sie außerdem die Rückerstattung notwendiger Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung geltend. Teilweise gewähren Fluggesellschaften Vorschüsse direkt am Flughafen. Üblich ist aber eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Airline. Bewahren Sie daher unbedingt sämtliche Quittungen auf, um im Nachhinein keine Nachweisschwierigkeiten zu haben.

Sollten Ihnen die Fluggesellschaften Probleme bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs bereiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden. Dort können Sie sich beraten und helfen lassen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

136 Gedanken zu „Gepäck verspätet: Entschädigung bei fehlendem Koffer

  1. Michael

    Guten Tag,

    wir waren im Sommer mit vier Personen mit Eurowings nach Athen geflogen, das Gepäck kam erst 2Tage später an. Wir haben Hygieneartikel und Wäsche gekauft und die Quitungen bei Eurowings eingereicht. Die Quittungen waren logischerweise in Griechischer Sprache und Schrift. Nach ca. 2 Monaten forderte uns Eurowings auf, die Belege zu übersetzen, vorher könnten Sie keine Erstattung vornehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Übersetzung nicht unmittelbar von Eurowings vorgenommen werden kann und halten diese Vorgehensweise für einnvorgeschobenes Argument, die Kosten nicht übernehmen zu müssen. Ist diese Vorgehensweise korrekt und was kann ich tun?

    Vielen Dank und beste Grüße

  2. B.

    Guten Tag,

    Ich bin am Freitag, 14.09., nach Griechenland geflogen (Pauschalreise über ITS). Mein Gepäck ist nicht hier angekommen. Am Flughafen hieß es noch es käme am Samstag. Dann später im Hotel hieß es, es käme am Sonntag. Heute ist Montag und die Reiseleitung hat immer noch keine neuen Infos. Dass ich mir die nötigsten Kleidungsstücke kaufen muss, war auch ihr klar, erstatten könne mit ITS jedoch nur 50% der Kosten und max. 300€…
    Finde das nicht in Ordnung, da es ja nicht meine Schuld ist und im Internet steht nirgends etwas von diesen Grenzen. Können Sie mir sagen, ob dir Reiseleitung von ITS Recht hat oder mir Quatsch erzählt hat?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich Recht herzlich im Voraus,

    VG, B.

  3. Patrick B.

    Hallo
    Ich bin am 29.08.2018 mit meiner Partnerin nach Südafrika gereist, um dort am Ironman World Championship 70.3 teilzunehmen. Da wir beide an diesem Wettkampf teilnehmen wollten, gaben wir zusätzlich zu unseren zwei Gepäckstücken noch zwei Fahrräder gegen Aufpreis am Check-in Schalter auf. Am 30.08.2018 kamen wir nach 23h Reise am Zielort an, jedoch ohne jegliches Gepäck. Ziel wäre es gewesen an diesem Tag noch die Radstrecke abzufahren. Am Schalter haben wir unseren Verlust gemeldet und gingen ohne jegliche Toilettenartikel ins Hotel. Am nächsten Morgen hofften wir etwas von der Airline zu hören. Wir hatten keine Nachricht. Da wir nur spärlich bekleidet waren, kurze Hose, kurzes Shirt und in Südafrika eine unangenehme Biese wütete, deckten wir uns erst mal mit warmer Kleidung ein. langsam rückte das Check-in für das Rad meiner Partnerin näher. Nach 22h ohne Gepäck hatten wir 4h vor Ende des Check-in die Idee, am Flughafen selber nachzuschauen. Ohne eine Nachricht erhalten zu haben, waren drei der vier Gepäckstücke am Flughafen durch uns aufgefunden worden. Es fehlte also noch ein Rad. Dieses musste bis Samstag 18:00 Uhr in der Wechselzone sein. Eigentlich war gedacht, dass ich meine Partnerin bei ihrem Wettkampf unterstütze. Da aber mein Rad noch nicht da war musste ich mich also um mein Rad kümmern und konnte den Wettkampf meiner Freundin nicht begleiten. Alles was auf geplant war konnte nicht durch uns so durchgeführt werden, weil unser Gepäck nicht wie geplant mit uns angekommen ist. Meine Frage ist jetzt in wie fern kann ich das Startgeld, Flug, Hotel, Transferkosten usw. auf die Airline abwälzen? Der Ganze (Urlaub) war ja auf diesen Wettkampf aufgebaut. Nichts lief wie geplant somit war die ganze Reise in meinen Augen für die Katz, nur weil das Gepäck nicht zur rechten Zeit angekommen ist.

    Freundliche Grüsse

    P. B.

  4. Dagmar

    Hallo,
    ich bin am 15. Juli von Frankfurt nach Boston geflogen. Es gab einen Umstieg in Paris, bei dem es mein Koffer offenbar nicht mehr in die zweite Maschine geschafft hat. Mein Koffer wurde mir erst 13 Tage später nachgeliefert. AirFrance war in der Kommunikation unglaublich schlecht und langsam. Ich habe nun eine Erstattung aller angefallenen Ausgaben (Kleidung, Kosmetik, etc.) eingereicht.
    Meine Frage ist, ob darüber hinaus Anspruch auf Erstattung besteht („Entgangene Urlaubsfreude“, o.Ä.) da ich dadurch viel Zeitaufwand und Einbuße im Urlaub hatte und die ersten beiden der drei Wochen nicht wirklich genießen konnte.
    Über eine Antwort oder einen Tipp freue ich mich.
    Herzlichen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Dagmar,

      hat die Fluggesellschaft bereits eine Entschädigung gezahlt, ist eine weitere in der Regel nicht vorgesehen. Wir können nicht einschätzen, ob in Ihrem Fall Faktoren weitere Ansprüche begründen könnten. Hier sollten Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Michael H.

    Gibt es auch eine Entschädigung bei nur 20 Stunden ohne Gepäck im Ausland ? Nach meiner Landung gestern wurde mein Gepäck heute ins Hotel geliefert.
    Danke für eine Info

    1. anwalt.org

      Hallo Michael H.,

      in der Regel gibt es auch bei verspätetem Gepäck, das nachgeliefert wird, ein Anspruch auf Entschädigung. Das Montrealer Übereinkommen regel die Ansprüche. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft, um diese geltend zu machen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Petra M.

    Guten Tag
    Wir sind zu Weihnachten nach Miami geflogen, Gepäck ist nicht angekommen. Wir sind zu dritt geflogen. Ein Koffer kam verspätet nach, der zweite wurde von der AA Airlines als verloren deklariert.
    Sie haben uns einmalig 1400 Euro zugesprochen, da wir aber zu dritt waren steht nicht jedem Pasagier das Geld zu , also insgesamt 4200 Euro zu ?
    Wir haben die Ausgleichszahlung noch nicht angenommen.
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort
    Petra M.

    1. anwalt.org

      Hallo Petra M.,

      in der Regel wird die Entschädigung über das Montrealer Abkommen pro Reisenden berechnet. Hier sollten Sie sich an die Fluggesellschaft wenden und gegebenenfalls auch an die Schlichtungsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Christina

    Bin am 29.6. für 5 Wochen nach Kanada geflogen, mein Koffer, obwohl eingecheckt, kam nicht mit. Ich meldete dies in Vancouver und am Ziel in Kelowna. Wir riefen täglich den Flughafen an. Ein Mitarbeiter von Air Canada sagte am 2. Tag der Koffer wäre bei der Wisag in Tegel, Fundbüro. Die schrieben mir, er wäre nun auf dem Weg nach Vancouver. Heute, am 6. Tag, rief mich Air Canada an und sagte, der Koffer wäre an meine Heimatadresse geliefert worden und bei jemanden abgegeben. Von der Wisag habe ich nichts mehr gehört, die schweigen. Ich schalte jetzt einen RA ein, da ich der Meinung bin, dass irgendwo jemand ziemlichen Mist gebaut hat.

  8. AirLedigt

    Guten Tag,

    bei einem Rückflug war zunächst eine kleine Propellermaschine im Einsatz, dort ging mein Handgepäck (eine Fotoausrüstung für etwa 9500 Euro) nicht in die Fächer über den Sitzen. Er wurde später nicht umgeladen und ist auch drei Tage später nicht hier, soll sich allerdings in Zulieferung befinden.

    Ich konnte somit an der dringenden Fotoproduktion nicht weiterarbeiten. Welche Formen des Schadenersatzes kann ich geltend machen?

    Besten Dank für Ihre Auskunft!

    1. anwalt.org

      Hallo AirLedigt,

      in der Regel kann ein Verdienstausfalls, wenn dieser eine direkte Folge des verspäteten Gepäcks ist, geltend gemacht werden, dies jedoch im Rahmen des Montrealer Abkommens. Üblicherweise muss nachgewiesen werden, in welcher Höhe der Schaden vorliegt. Wenden Sie sich am besten an die Fluggesellschaft. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, sollten Sie sich im Zweifel an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Evgeniy G.

    Guten Tag,

    Es gab bei mir ca. 1 Stunde Flügverspätung und danach noch ca. 1 Stunde Verzögerung der Gepäckrückgabe. Diese zwei Verspätungen haben dazu geführt, dass ich meinen Zug, für den ich schon eine Fahrkarte hatte, verpasst habe. Ich musste dann mir die neue Fahrte kaufen. Kann ich in diesem Fall Anspruch auf Entschädigun der Kosten der neuen Fahrkarte (66,- Euro) stellen.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Evgeniy G

    1. anwalt.org

      Hallo Evgeniy G.,

      in der Regel muss für eine Entschädigung die Verspätung mindestens drei Stunden betragen. Wird eine solche gezahlt, sollen mit dieser üblicherweise alle entstandenen Schäden ausgeglichen sein. Wenden Sie sich am besten direkt an die Fluggesellschaft und klären das mit dieser ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Rainer

    Guten Tag,

    mein Koffer ist leider nie an meinem Urlaubsort in Miami angekommen. Der Urlaub war für 12 tage geplant, am 8 Tag erhielt ich die Nachricht das der Koffer den Abflugsort Frankurt nie verlassen hat. Dieser würde zudem erst an dem Tag nachsendbar an dem ich wieder zurück in die Heimat fliegen würde. Aus diesem Grund verblieb der Koffer nach Vereinbarung in Frankfurt.

    Bestehen für mich nun nur Ansprüche für die Kosten der Ersatzkleidung oder auch ein Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind.

    Wenn ja gibt es vielleicht einen Auszug/Beschluss oder sonstiges womit ich oder ein Anwalt ein Schreiben aufsetzten könnte. Da die Fluggessellschaft bisher nur für die Kosten der Ersatz Klamotten aufkommen möchte.

    Vielen Dank im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Rainer,
      gemäß dem Montrealer Übereinkommen besteht bei verspätetem Gepäck einen Anspruch auf Entschädigung.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Anna F.

    Liebes Anwalt-Org Team,

    ich bin am 14.12.17 nach Taipei gelfogen. Da der erste Flug Verspätung hatte, habe ich den Anschlussflug verpasst und mein Koffer kam auch erst 5 Tage später an.
    Ich hatte direkt bei der Landung nachgefragt, ob mein Koffer mit mir gereist ist und bekam die Antwort, dass er evtl. am nächsten Tag eintreffen würde.
    Kann ich noch eine Entschädigung verlangen oder nicht, da die Frist von 21 Tagen bereits verstrichen ist ?

    1. anwalt.org

      Hallo Anna F.,

      nach Verstreichen der Frist kann es schwierig sein, Ansprüche noch geltend zu machen. In der Regel ist dies nicht mehr möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Fluggesellschaft, eventuell handelt diese aus Kulanz. Üblicherweise muss sie dies jedoch nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Bataray

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage, meine Frau ist letzten Monat in die Türkei geflogen mit Türkish Airline und der Koffer kam dort nicht an.
    Sie hat es natürlich sofort gemeldet.
    Sie kam nach zehn Tagen ohne Koffer hier an. Nun ist es fast ein Monat her und der Koffer wurde endlich gefunden. Jedoch fehlt im Koffer einige Schokoladen und Kaffee. Wir haben wieder den Airline kontaktiert und daraufhin die Antwort bekommen dass das verderbliche Ware sei und deshalb verboten sei was ich jedoch nicht verstehen kann. Denn Kaffee kann nicht einfach schlecht werden oder Schokolade. Nun habe ich den Airline um Entschuldigung gebeten aufgrund der Tatsache dass meine Frau 10 Tage lang ohne Ihr Gepäck im Urlaub war und dort sich für 10 Tage Kleidung und andere tägliche Sachen kaufen musste. Und genau hier brauche ich eure Hilfe denn wie sieht es mit Entschädigung bei so einem Fall aus. Im Internet habe ich gelesen, dass meine Frau für jeden Tag ,die sie dort ohne Koffer war 20 bis 25% von ihrem Ticketpreis abziehen un der Airline zahlen lassen kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Bataray,

      in einem solchen Fall kommt in der Regel das Montrealer Abkommen zum Tragen. Demnach kann ein Reisender einmalig für alle seine Koffer Kosten von rund 1.400 Euro beanspruchen. Dies ist bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Zudem zahlen die Gesellschaften in der Regel auch die Kosten für Kleidung und Hygienartikel, wenn diese sich in angemessenem Rahmen bewegen. Üblicherweise müssen die Kaufbelege eingereicht werden. Die 20 bis 25 Prozent beziehen sich in der Regel auf Pauschalreisen und den dort bezahlten Reisepreis.

      Bei Schwierigkeiten können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Celia M

    Guten Tag,

    an Weihnachten wurde unser Baby-Autositz von der Fluggesellschaft Eurowings verloren und erst nach 3 Tagen nachgeliefert. Ein Ersatz konnte nicht gestellet werden, und wir haben all ansässigen Autovermieter anch einem leihsitz gefragft, was aber zur weihnachtszeit nicht möglich war. Nun hat Euyrowings zugesagt, 50€ Entschädigung zu bezahlen, was den Kosten für einen Leihsitz entspricht. leider mussten wir aber für den Rückweg vom Flughafen und die darauf folgenden Tage einen neuen im Wert von 200€ kaufen. Eurowings möchte meiner Auffoderung nicht nachkommen und argumentiert mi einem „Restwert“ des Sitzes (den wir aber nicht benötigen da wir schon einen haben…?

    Könnten Sie mir freundlicherweise bestätigen ob Eurowings nicht die vollen Kosten tragen muss?

    Beste Grüsse
    Celia M

    1. anwalt.org

      Hallo Celia M,

      eine rechtliche Einschätzung können wir leider nicht geben. Auch bei einem Kindersitz sollten die Bestimmungen des Montrealer Abkommens greifen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei Problemen an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte zu wenden oder einen Anwalt für Reiserecht zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Stefan W.

    Liebes Anwalt.Org Team,

    wir(2 Erwachsene und 2 Kinder, 17 Jahre und 15 Jahre) sind am 22.12.2017 mit Lufthansa nach New York geflogen. Unser ursprünglicher Lufthansa Flug sollte um ca. 09.00 Uhr von Frankfurt am Main nach München und dann weiter auch mit Lufthansa nach New York gehen.
    Unser erster Flug wurde nach insgesamt 2h Verspätung auf Grund von Computerproblemen bei der Gepäckverladung komplett gestrichen. Wir konnten zwar auf einen Direktflug mit Lufthansa gegen ca. 17.00 umbuchen, kamen jedoch erst über 5h später in New York an. Dies allein rechtfertigt nach meiner Information schon eine Entschädigung von 600,00€/Person. Ist das korrekt?
    Schlimmer war, dass unser gesamtes Gepäck nicht mit uns geflogen ist und wir es erst nach weitere 2 Übernachtungen bekommen haben.
    Wir hatten uns ein eng getaktetes Programm vorgenommen das wir nur noch mit Abstriche realisieren konnten.
    Wie ist das Montrealer Abkommen zu verstehen? Sind es pro Reisender ca. 1400,00€ Entschädigung, d.h. in unserem Fall 4x 1400,00€? Oder muss man das pro Familie verstehen?
    Und würden Sie mir raten gleich zu einem Anwalt zu gehen um meine Forderungen durchzusetzen?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan W.,

      in der Regel werden die Entschädigungen im Montrealer Abkommen pro Reisenden gewährt. Wenden Sie sich bezüglich dieser und der Entschädigung für die Verspätung direkt an die Fluggesellschaft. Sollte es hier zu Schwierigkeiten kommen, können Sie die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte kontaktieren. Meist sind die Fluggesellschaft gewillt, sich der Probleme anzunehmen und dies zu regeln. Ob Sie einen Anwalt beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Angela

    Liebes Anwalt-Org Team,

    mein Freund und ich waren im September 2 Wochen in Ägypten.
    Leider ohne Koffer!!! Selbst in Deutschland haben wir noch 10 Tage auf unsere Koffer warten müssen. Nun nach fast 3 Monat erstattet uns die Fluggesellschaft Germania nur 250€ pro Person.
    Was kann man da tun ? Und was steht uns eig. zu?

    1. anwalt.org

      Hallo Angela,

      gemäß des Montrealer Abkommens kann ein Reisender einmalig für alle seine Koffer Kosten von maximal rund 1.400 Euro beanspruchen. Wenden Sie sich diesbezüglich nochmals an die Fluggesellschaft, um zu erfahren, wie sich Ihre Entschädigung zusammensetzt. Gibt es weiterhin Probleme, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Petra M.

    Hallo alle zusammen.

    ich habe eine Frage:

    ich bin am Samstag 02.12.2017 nach Orlando geflogen, mein Gepäck ist erst am Mittwoch 06.12.2017 nachgekommen, nach vielen Telefonaten…

    Ich habe Ihnen die Rechnungen für Gewand und Kosmetikartikel geschickt… bekomme aber keine Antwort von denen.

    Was kann ich tun? Wie hoch wäre denn mein Anspruch?

    Könnt Ihr mir weiterhelfen?

    Vielen Dank schoneinmal.

    LG

    Petra

    1. anwalt.org

      Hallo Petra M.,

      gemäß des Montrealer Abkommens kann es eine einmalige Entschädigung in Höhe von ca. 1.400 Euro geben. Bezüglich der Bekleidung und Kosmetikartikeln handelt es sich um eine Kulanzleistung der Fluggesellschaft. Sollten Ihnen die Fluggesellschaften Probleme bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs bereiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden. Dort können Sie sich beraten und helfen lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. B. Gert

    Es war eine gebuchte Reise von Trendtours an wen muss ich mich da wenden?

    1. anwalt.org

      Hallo B. Gert,

      hier müssen Sie sich direkt an den Veranstalter der Reise wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Kendy

    Hallo liebe Anwälte,

    ich bin am 28.08.2017 nach Berlin vom Kamerun über Brüssel mit Brüssel airlines eingekommen. Ich habe ein Reisegepäck nicht bekommen. Ich habe am selben Tag die Verlustmeldung am Flughafen gemacht. 5 Tage später hat mich die Fluggesellschaft kontaktiert und habe ein Formular auf Entschädigung gekriegt, ausgefüllt und zurückgesendet. Gesamtwert lag bei ca. 1900€
    Heute (08.10.2017) wurde zur Hause die Reisetasche fast leer, wegen verderbliche Nahrung, zurückgeliefert. Von 26kg sind ca. noch 3 übrig. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? Ich freue mich auf Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Kendy,

      bezüglich verlorenem oder verspätetem Gepäck kommt das Montrealer Übereinkommen zum Tragen. Ansprüche müssen bei der Fluggesellschaft angemeldet werden und können pauschal rund 1.400 Euro betragen. Bei Problemen können Sie sich an Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. B. Gert

    Flug von Dresden nach Frankfurt verspätete dann weiter nach Moskau, Umbuchung aber gleiche Nr, ebenfalls zu spät,48h später abends 20uhr Koffer angekommen möchte Entschädigung,wie weiter alle Flüge LH

    1. anwalt.org

      Hallo B. Gert,

      in diesem Fall sollten Sie sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden und Ihre Reklmation dort vorbringen. Da alle Flüge mit der selben Gesellschaft stattfanden, ist diese in der Regel Ihr Ansprechpartner.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Isabella

    Erst mal herzlichen dank für den ersten wirklich hilfreichen Artikel zu diesem Thema.

    Wir sind am 9.9.17 von Zürich aus über Frankfurt nach cancun geflogen.
    Der koffer meines Freundes kam problemlos an. Meiner jedoch nicht. Haben wir auch gleich am Lost and Found schalter gemeldet.
    Die Reiseleiterin im Hotel meinte am folge Tag der würde innert 48 Stunden schon kommen.
    Habe Ihn jedoch bis heute nicht erhalten und bin auch mittlerweilen wieder zuhause.

    Da wir eine Pauschalreise gebucht haben, verstehe ich jetzt nicht ganz wer für welche kosten aufkommen muss. Da ich natürlich Kleidung etc kaufen musste Ihn Mexico.

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Isabella,

      im Fall einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter zuständig. Ansprüchen sollten Sie direkt an diesen wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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