Tagelang bereitet sich so mancher auf seine Reise vor. Für das Packen der Koffer werden Listen angelegt und dann ist es endlich so weit: Am Traumziel angekommen, harrt der Urlauber voll freudiger Erwartung auf spannende Reiseabenteuer. Alles was fehlt, ist der Koffer, dann kann es direkt losgehen, neue Welten zu erkunden.
Doch auch nach der gefühlt hundertsten Runde des Gepäcklaufbandes will sich der einfach nicht anfinden. Ohne Kleidung in den Urlaub starten? Der Horror eines jeden Urlaubers. Die Entspannung ist bereits dahin, bevor sie sich richtig ausgeprägt hat.
Was so manch ein Fluggast nicht weiß: Ist das Gepäck verspätet, kann eine Entschädigung von der Fluggesellschaft (Airline) eingefordert werden. Doch wie hoch ist die Entschädigung bei einer Gepäckverspätung? Wie wird der Schadensersatz bei Kofferverspätung geltend gemacht?
In unserem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und erklären Ihnen, welche Fluggastrechte für Gepäck, welches verspätet am Flughafen eintrifft, greifen. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Ihnen zustehende Entschädigung für verspätetes Gepäck bei den Airlines durchzusetzen. Alle Ansprüche und Vorgaben laut Reiserecht, die in einem solchen Fall gelten.
Inhalt
FAQ: Entschädigung bei Gepäckverspätung
Ja. Im Rahmen der Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn das Gepäck verspätet eintrifft.
Das hängt davon ab, wann der Koffer eintrifft bzw. wie viele Gepäckstücke verspätet sind. Hier lesen Sie, wie hoch die Entschädigung maximal ausfallen kann.
Stellen Sie fest, dass Ihr Gepäck verspätet ist, müssen Sie die Airline umgehend über diesen Umstand informieren.
Wenn der Koffer zu spät eintrifft: Diese Entschädigung ist möglich
Knappe Anschlussflüge oder Chaos auf dem Flughafen können schon einmal dafür sorgen, dass bei der Gepäckaufgabe etwas schiefgeht. Fehler passieren, so ist das Leben, aber für den Reisenden ist es ein Alptraum, wenn sein Gepäck zu spät eintrifft. Eine Entschädigung mag zwar den damit verbundenen Stress nicht aufwiegen, aber sie kann zumindest dazu beitragen, dennoch ein paar schöne Urlaubstage zu verbringen.
Ist das Gepäck verspätet, müssen diese Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner eingefordert werden. In der Regel ist das gemäß § 613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fluggesellschaft. Diese ist verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Das schließt auch deren Gepäck mit ein. Bei Pauschalreisen wird diese Haftung auf den Reiseveranstalter übertragen, siehe § 651a BGB.
Rechtsgrundlage der bei einer Gepäckverspätung greifenden Entschädigung
1999 wurde das sogenannte Montrealer Übereinkommen verabschiedet. Im Jahr 2004 trat es in Deutschland in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Abkommen der Europäischen Gemeinschaft, welches dazu dient, den internationalen Luftverkehr zu vereinheitlichen. Es regelt insbesondere Haftungsfragen im zivilen Flugverkehr.
In Artikel 19 findet sich die Vorschrift, welche die Schadensersatzpflicht der Luftfrachtführer bei Verspätung der Reisenden, des Reisegepäcks und der Güter am Flughafen begründet.
Verspätetes Gepäck: Höhe der Entschädigung
Doch wie hoch fällt die Entschädigung aus, wenn Koffer verspätet den Flughafen erreichen? Die Summe hierzu ist in dem Montrealer Abkommen festgelegt.
In Artikel 22 ist die Haftungshöchstgrenze aufgeführt, die bei Gepäck, welches verspätet eintrifft, die Entschädigung nach oben hin begrenzt. Übrigens ist diese Regelung analog auf Gepäckverlust anzuwenden.
Das Montrealer Abkommen legt bei Fluggepäck, das verspätet ankommt, eine Entschädigung von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten pro Reisendem fest. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht in den Währungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund stets festgelegten Beträgen.
Und auf wie viel Euro beläuft sich nun diese Entschädigung? Trifft das Gepäck verspätet ein, kann der Reisende einmalig für alle seine Koffer Kosten von rund 1.400 Euro beanspruchen (konkret: 1.438 Euro, Stand Februar 2017).
Wenn sich nach dem Flug das Gepäck verspätet, soll diese Entschädigung dazu beitragen, dass der Passagier dennoch einen schönen Urlaub verleben kann. Zusätzlich dazu unterstützen viele Fluggesellschaften die Reisenden dabei, sich mit den notwendigsten Hygiene- und Kleidungsartikeln zu versorgen. Es wird hier das Geld erstattet. Erreicht der Koffer den Heimatflughafen zu spät, ist diese Entschädigung durch die Airline meist ausgeschlossen.
So machen Sie Schadensersatz bei der Airline geltend!
Stellen Sie fest, dass sich Ihr Gepäck verspätet, ist eine Entschädigung von den Airlines nur dann einzufordern, wenn Sie diesen Umstand rechtzeitig melden. Am besten informieren Sie sofort die Mitarbeiter am „Lost-and-Found“-Schalter über Ihre vermissten Koffer.
Sie können auch im Nachhinein darauf hinweisen, mindestens jedoch binnen 21 Tagen. Verpassen Sie diese Frist, können Sie keine Entschädigung für den Koffer, der zu spät gelandet ist, einfordern.
Melden Sie nach der Mitteilung darüber, dass sich Ihr Gepäck verspätet, die Entschädigung an. Machen Sie außerdem die Rückerstattung notwendiger Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung geltend. Teilweise gewähren Fluggesellschaften Vorschüsse direkt am Flughafen. Üblich ist aber eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Airline. Bewahren Sie daher unbedingt sämtliche Quittungen auf, um im Nachhinein keine Nachweisschwierigkeiten zu haben.
Hallo,
wie mache ich Schadensersatz bei einer Pauschalreise geltend?
Vielen Dank im Voraus.
MfG B.
Hallo Ivona B.,
wenden Sie sich in diesem Fall an den Reisveranstalter.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
am 09.09.2017 Flug mit Eurowings von Düsseldorf (über Zürich) nach Montpellier.
Ankunft mit 2 Stunden Verspätung: Kein Koffer
Am Lost&Found Schalter der Partnergesellschaft erhielt einen „Property Irregularity Report“ sowie ein Formular adressiert an Eurowings Baggage Claim Settlement im Falle eines Gepäckverlustes. Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass Eurowings nur 1 x wöchentlich nach Montpellier fliegt, so dass der Koffer erst in einer Woche zugestellt wird, eventuell schon früher mit einer anderen Gesellschaft, da mein Rückflug bereist am 16.09.17 stattfand. Laut telefonischer Auskunft und Angaben im Worldtracer während meines Aufenthaltes (und nach meiner Rückkehr) konnte mein Gepäckstück nicht gefunden werden und ich sollte weitere Angaben zum Inhalt des Koffers machen.
Die Zustellung erfolgte dann an meinem Heimatort, am 18.09.17.
Meine Frage:
1) An welche Adresse von Eurowings muss ich meine Schadenersatzforderung richten. Emails werden nur mit automatischer Antwort oder gar nicht beantwortet), Sind Originalbelege der Ausgaben beizufügen?
2) Kann ich sonstige Schadenersatzforderungen stellen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung!
Cornelia
Hallo Cornelia C.,
bezüglich der Adresse können wir keine Aussagen treffen, diese sollte im Impressum der Webseite der Fluggesellschaft jedoch aufgeführt sein. Sie können bei der Fluggesellschaft die notwendigen Ausgaben am Urlaubsort in Rechnung stellen. In der Regel werden diese übernommen, wenn sie angemessen ausfallen.
Bei Problemen können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo liebe Anwälte,
ich bin mit Klm nach Singapur geflogen.
Den lezten Flugabschnitt von Kuala Lumpur nach Singapur hat Malaysian Airlines im Auftrag von Klm ausgeführt.
Den Koffer habe im Urlaub leider gar nicht gesehen.
In singapur habe ich den Verlust beim lost and found gemeldet und nach 5 Tagen auch Malaysian Airways schriftlich mitgeteilt.
Sollte sich der koffer gar nicht mehr anfinden, habe ich dann Anspruch auf
– Entschädigung des Koffers bis zu 1.400€
plus
-Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von
ca. 1.100 €
also schon mal ca. 2.500 €
plus
meine Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung sagt
ingo
Hallo ingo,
die Entschädigung für den Koffer ist durch das Montrealer Abkommen geregelt. Ob in Ihrem Fall eine Anspruch bezüglich entgangener Urlaubsfreuden besteht, können wir nicht beurteilen. Dies müssen Sie mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter direkt klären. Die Ausgaben für die notwendigen Artikel werden in der Regel von den Fluggesellschaften übernommen, wenn diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Sollten Ihnen die Fluggesellschaften Probleme bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs bereiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Verstehe ich Ihren Artikel richtig, dass neben den tatsächlichen Auslagen, die ich wegen der verspäteten Lieferung des Gepäcks bei der Anreise (Kauf von Hygieneartikeln, Medikamente, Ersatzkleidung – nur das Notwendigste) hatte, zusätzlich (!) eine weitere Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend machen kann?
Meine tatsächlichen Auslagen wurden mir jetzt erstattet und es stellt sich die Frage, ob mir weiterer Schadensersatz zusteht. Anreise am 01.06., Rückreise bereits am 05.06. morgens 7:00 Uhr, Gepäckzustellung am 03.06. abends. Ich hatte also nur am 04.06. Zugriff auf meine Kleidung etc.
Hallo Gütersloh,
die Entschädigung ist durch das Montrealer Abkommen geregelt. Die zusätzlichen Ausgaben, die durch die Fluggesellschaft erstattet werden, sind in der Regel Kulanzhandlungen der jeweiligen Gesellschaft. Eine Entschädigung sollten Sie binnen 21 Tagen nach dem Vorfall geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist dies in der Regel nicht mehr möglich.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Bei Verspätung am Heimatflughafen bekommt man ja keine Entschädigung.
– Was ist aber, wenn ich eine Rundreise mache und der Ausgangsflughafen garnicht mein Heimatflughafen ist oder ich überhauptkeinen Heimatflughafen habe?
– Bei Einwegstrecken müsste die Entschädigung ja immer greifen, oder?
– Was ist mit Gabelflügen, wo ich beim Rückflug an einem anderen Flughafen als dem Ausgangsflughafen ankomme?
Vielen Dank!
Hallo Simon,
der Flughafen spielt in der Regel dann eine Rolle, wenn es darum geht, ob EU-Fluggastrechte greifen. Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, welche in der EU (Europäische Union), Island, der Schweiz oder Norwegen angetreten werden. Sie gilt auch, wenn eine europäische Fluggesellschaft ihren Zielflughafen in einem der genannten Länder hat. Fliegen Sie jedoch mit Airlines aus Drittstaaten und landen lediglich auf europäischem Gebiet, ist die Fluggastrechteverordnung allerdings nicht gültig.
Üblicherweise müssen Sie sich bei Problemen und Verspätungen an die jeweilig zuständige Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisen an den Reiseveranstalter wenden. Dies trifft in der Regel auch dann zu, wenn es sich um Rundreisen oder Gabelflüge handelt. Darüber hinaus ist bei Problemen der Geltendmachung die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte Ansprechpartner.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Anwalt-Org Team,
Ich bin am 19.07.17 von Thailand nach Frankfurt aus dem Urlaub zurück geflogen mit einem zwischen Stopp in Abu Dhabi. Alle Koffer sind angekommen. Jedoch verwechselte ich meinen Koffer. Es kam zu einer Doppelverwechslung, da eine andere Person meinen Koffer mit nahm. Daheim stellte ich fest, dass es nicht mein Koffer ist, also ging ich am nächsten Tag mit dem verwechselten Koffer zurück an den Flughafen. Dort wurde ich von Schalter zu Schalter geschickt. Auch im lost and found Büro konnte mir nicht weiter geholfen werden. Ich beschwerte mich am Schalter der Fluggesellschaft so sehr, dass sie mich zu einem Supervisior schickten. Dort angekommen teilte der Supervisior mir mit, dass die andere Person mit meinem Koffer sich auch schon telefonisch gemeldet habe. Zu meiner Freunde weil ich glaubte mein Koffer zurück zubekommen. Ich bat dem supervisior an den verwechselten Koffer zu behalten, der jedoch meinte das ginge nicht da es den Sicherheitsbereich des Flughafens verlassen habe. Er nahm per Formular alle Daten auf und meinte, es muss ein Kontakt hergestellt werden zur Person mit meinem Koffer und das jedoch über die Fluggesellschaft und gab mir eine Mail Adresse auf die ich mich melden sollte, was ich auch tat. Ich erhielt nie Antwort und war sogar sehr geduldig. Eine Woche später rief ich wieder im Supervisior Büro an und gelangte an einen anderen Mitarbeiter, jeder erzählte was anderes. Ich konnte nicht nachvollziehen warum nicht einfach der Herr mit meinem Koffer zurück kontaktiert werden konnte, dass wir die Koffer tauschen. Ich blieb weiter geduldig wartete wieder und wieder. Es sind mittlerweile fast 2 Monate vergangen. Vorgestern rief ich wieder an und drohte mit Anwälten machte etwas Druck und plötzlich bekam ich Rückrufe. Jetzt hieß es mein Koffer wurde von der Person schon lange an den Flughafen zurück geschickt und hätte dort 20 Tage gelegen und wurde nicht abgeholt, deshalb wurde er nach Abu Dhabi zurück geschickt und ist dort sogar schon im Hauptsammellager angekommen dort liegen die Koffer 6 Monate. Ich war sauer, da ich schriftliches eMail Verläufe habe in denen ich regelmäßig nach meinem Koffer frage und auch die meine Daten haben seit tag 1. Die frage die ich mir jetzt stelle ist habe ich irgendwelche Ansprüche? Immerhin sind es jetzt fast 2 monate ohne Koffer auf Fehler deren Seite.
Der Koffer soll heute oder morgen in Frankfurt ankommen dann kann ich ihn abholen.
Ich würde mich über eine baldige Rückmeldung, bzw. Antwort, Tips oder Ratschläge sehr freuen und wäre Ihnen so dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Petra
Hallo Petra,
ob Sie Ansprüche geltend machen können, sollten Sie bei der Schlichtungsstelle für Fluggastrechte in Erfahrung bringen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo Zusammen,
ich bin soeben zufällig auf diese Seite gestoßen und bin sehr froh darüber, all diese Informationen gelesen zu haben… wobei ich mich auch im Vorfeld erkundigt hatte.
Ich versuche meine Thematik so kurz wie möglich zu schildern:
Am 14.08.2017 ging es von Hamburg mit Eurowings nach Manchester (Flitterwochen). Von Manchester ging es dann 3 Stunden später nach Punta Cana mit Thomas Cook. Gebucht wurde die Reise nicht als Pauschalreise über Opodo.
Als wir dann in Punta Cana angekommen sind mussten wir feststellen, dass beide Koffer (meiner und der meiner Frau) fehlten. Dieses haben wir direkt am Lost&Found Schalter gemeldet und bekamen die Meldung, dass unsere Koffer wohl in am 15.08.2017 ankommen sollten. Dieses war jedoch nicht der Fall, sondern erst am 16.08.2017.
Eine E-Mail habe ich bereits an Opodo, Thomas Cook als auch Euro Wings geschrieben. Opodo gab mir bis dato die Info, dass Sie gar nichts machen können und ich mich an die Fluggesellschaften wenden soll. Eurowings hat mir heute die Rückmeldung gesendet, dass nicht Eurowings, sondern Thomas Cook dafür zuständig sei. Thomas Cook habe ich daraufhin tel. kontaktiert und die gaben mir die Information, dass ich mich an Condor wenden soll. Dieses habe ich umgehend gemacht und warte nun auf eine Rückmeldung von Condor. Muss dabei jedoch sagen, dass Condor mir tel. bereits die Info gab, dass im Normalfall der erste Flug, also die erste Fluggesellschaft, dafür zuständig sei. Sprich die schieben die Thematik auf Eurowings.
Die Thematik geht jedoch weiter… nicht nur, dass unsere Koffer 2 Tage zu spät angekommen sind, nein, sondern es wurden aus beiden Koffern auch noch Gegenstände wie Sonnenbrillen, Schuhe, Gürtel, kurze Hosen und paar Kabellagen entwendet. Für viele diese Sachen liegen die Originalrechnungen vor.
Hier meine Fragen:
a) wer muss für die verspäteten Koffer eine Entschädigung leisten? Eurowings oder Thomas Cook (Condor?)?
b) kann ich auch etwas gegen die gestohlenen Sachen unternehmen? Falls ja, wer ist hier zuständig?
c) ich habe keine Rechtsschutzversicherung, würde mir aber im besten Fall einen Anwalt dazu holen. Wer müsste hier im Endeffekt die Kosten tragen und würde es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten?
Ich habe von der söp Schlichtungsstelle gelesen, sollte ich mich dort Mal melden?
Danke für die Unterstützung.
Hallo,
aufgrund des komplizierten Sachverhaltes empfiehlt es sich, sich an die Schlichtungsstelle bzw. an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ich bin am 20.07 nach Mexiko geflogen mein Gepäck wurde seit dem vermisst. Heute jedoch habe ich einen Anruf von einer Transportgesselschaft erhalten und man fragte mich wo sie mein Gepäck abliefern sollten. Ich jedoch bin alls Backpacker unterewegst und nicht mehr in Mexico city, dazu habe ich alles nötige für meine einmonatige Reise durch Mexiko schon kaufen müssen um die Reise weiterführen zu können. Denn immerhin sind seit meiner Ankunft schon 9 Tage vergangen. Das Gepäck jetzt anzunehmen wäre nur ein grosses Hindernis für mich da ich nur einen Rucksack als Backpack tragen kann und ein zweiter mich ergeblich behindern würde, auch für den Rückflug müsste ich dann ein extra Gepäckstück Buchen. einfach gesagt ich will den verlorene Backpack nicht mehr da er nur eine extra Last wäre und ich schon ausgaben von ca. 400 euro getätigt habe um wie geplant Weiterreise zu können. Übrigens hat sich die Fluggesellschaft nie bei mir gemeldet, ich musste immer anrufen und Nachfragen. Der Transportfirma habe ich gesagt, dass sie das Gepäck nicht ausliefern sollen, und das ich mich melde sobald ich mit der Airline gesprochen habe, ( diese wollte es an meiner ersten angegebenen andresse in Mexiko City Ausliefern wo ich jedoch seit 4 tagen nicht mehr bin)… Die Entschädigung für meine sachen wäre mir das liebste und das einfachste… wie soll ich Vorgehen ? bin um jeden rat dankbar
Hallo Thomas,
welche Optionen für Sie bestehen, sollten Sie gemeinsam mit der Airline klären. Sollten Sie dabei zu keiner Einigung gelangen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte https://www.anwalt.org/schlichtungsstelle-fluggastrechte/ wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Unsere Koffer sind auf einer Reise von Hamburg nach Nizza leider mit 3 Tagen Verspätung eingetroffen. Bei der Erstattung der anfallenden Kosten beruft sich die Airline nun auf ein Force Majeure, da es am Umsteigeflughafen am Reisetag zu einem em Stromausfall gekommen ist – ist dies rechtens oder können wir Ansprüche geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd
Hallo Bernd,
wenn außergewöhnliche Umstände für einen Schaden gesorgt haben, muss die Fluggesellschaft in der Regel keine Ausgleichszahlung leisten. Was genau als ein solcher Umstand gewertet wird, ist im Gesetz allerdings nicht geregelt und sorgt daher nicht selten für Auseinandersetzungen zwischen Passagieren und Fluggesellschaften. Daher beschäftigen sich häufig die Gerichte mit dieser Thematik. Alternativ können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte https://www.anwalt.org/schlichtungsstelle-fluggastrechte/ wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Anwalt.Org-Team,
meine Fragen betreffen Erstattungen bei Gepäckverspätung auf einer Geschäftsreise ins Ausland und spielt es eine Rolle, ob man Business oder Eco Class reist?
In Ihren Texten steht, dass nur Kleidung und Hygienartikel (im angemessenen Rahmen) erstattet werden und es ist immer von Urlaubsreisen die Rede.
Darum habe ich Fragen bzgl. einer Geschäftsreise nach NY, auf der Air Berlin 5 Tage lang das Gepäck nicht lieferte:
1. Wird typ. Geschäftskleidung (zB Anzug, Kostüm, Krawatte), die ja allgemein etwas teurer als Freizeitkleidung ist, sofern die Obergrenze von 1.438 EUR eingehalten wird, erstattet?
2. Wird für die Geschäftsreise nachweislich nötige Klein-Elektronik (zB Adapter, Datenkabel) erstattet? (teure Laptops o.ä. sind nicht gemeint)
3. Wenn aus Distanz- und Zeitgründen Taxikosten für die Beschaffung des Nötigsten entstehen, werden auch diese erstattet?
4. Wird der Kauf einer Reisetasche für die Rückreise erstattet?
5. Existieren unterschiedliche Bemessungsgrenzen, ob man Business oder Eco Class reist?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße
M.S.
Hallo M. S.,
in der Regel gelten bei Geschäftsreisen den Regeln des Montréaler Abkommens, also auch die dort festgelegte pauschale Erstattungssumme. Hierbei ist die Ticket-Klasse eher nicht von Bedeutung. Erstattung, die darüber hinaus gehen, sind dann üblicherweise auf die Kulanz der Fluggesellschaft zurückzuführen. Haben Sie die Quittungen der nötigsten Einkaufe und Ausgaben vorliegen, können Sie diese dennoch bei der Fluggesellschaft einreichen.
Als Geschäftsreisende können Sie sich bei Problemen nicht an die Schlichtungsstelle wenden, den Schlichtungsantrag jedoch kostenfrei online stellen. Im Zweifel empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
am 03.06 sind wir von Frankfurt nach Cagliari geflogen, mit Zwischenstopp in Mailand. Bei der Ankunft in Cagliari mussten wir leider feststellen, dass unser Gepäck fehlte. Die Koffer kamen dann 2 Tage später an. Wir haben eine Mail der Fluggesellschaft geschrieben bezüglich einer Entschädigung wegen Gepäckverspätung und bekamen vor ein paar Tagen eine Antwort in der sie uns einen Gutschein der Airline in Höhe von 200€ als Entschädigung anbieten (gültig ein Jahr). Jetzt ist meine Frage ob ich die Möglichkeit habe etwas anderes zu fordern oder eine Entschädigung auch als Gutschein gültig ist, denn ich glaube nicht, das wir innerhalb von einem Jahr nochmal mit dieser Airline fliegen werden.
Hallo Claire,
bisherige Gerichtsurteile bestätigen, dass die Entschädigungen in Geld zu erfolgen haben.
Ihr Team von anwalt.org
Vielen Dank für Ihren informativen Artikel. Habe ich es richtig verstanden, dass die Entschädigung für verspätet angekommene Koffer nur auf dem Hinweg der Reise gilt, nicht aber auf dem Rückweg? Gilt das auch dann, wenn Start- und Zielflughafen nicht der Ort meiner Heimatadresse ist und ich auf dem Rückflug noch weiter am Ort des Zielflughafens verweile, also Urlaub mache?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
Beste Grüße,
A. J.
Hallo Anja,
die Entschädigung steht Ihnen grundsätzlich zu. Allerdings sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen, wenn Ihr Gepäck auf dem Rückweg nach Hause verspätet ankommt – etwa die Kostenübernahme von Kleidungs- und Hygieneartikel. Wenn die Verspätung auf dem Weg zu einem Urlaubsort erfolgte, können Sie diese Leistungen geltend machen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Wer kommt im Falle eines kaputten Gepäckbandes und infolge dessen nachgeliefertes Gepäck auf?der Flug FRA-BKK fand am 03.6 statt, das Gepäck kam 06.6.
vielen Dank im voraus
Hallo,
in diesem Fall könnten sogenannte „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen. Ein Anwalt für Fluggastrechte kann Sie zu Ihren Optionen genau beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
am 15.05.2017 waren wir auf dem Weg in unsere Flitterwochen und sind von Düsseldorf über einen Zwischenstopp in Frankfurt weiter nach Los Angeles geflogen.
Der Lufthansaflug hatte in Düsseldorf bereits eine halbe Stunde Verpätung, da die Maschine nicht pünktlich angekommen ist. In Frankfurt war das Gate noch belegt,
sodass das Flugzeug nicht parken konnte. Damit hat sich unser Flug nochmal um weitere 20 Minuten verspätet. Wir haben unseren Anschlussflug (auch mit der Lufthansa) noch in letzter Minute bekommen, allerdings konnten unsere beiden Gepäckstücke nicht mehr rechtzeitig eingeladen werden.
In Los Angeles haben wir das Fehlen unserer Gepäckstücke am entsprechenden Schalter gemeldet und ein Travelkit, sowie 50 Dollar pro Person erhalten. Unsere Koffer
sind ersten am darauffolgenden Tag mitten in der Nacht (ca. 3 Uhr) im Hotel angekommen, sodass wir den halben Montag und den ganzen Dienstag ohne Gepäck verbracht haben.
Da wir eine durchgetaktete Rundreise geplant und den Start in San Diego hatten, war es uns nicht möglich gewisse Aktivitäten zu verschieben, da wir Mittwochmorgen direkt
weiter mussten. Somit konnten wir nicht wie geplant z.B. den Potato Chip Rock besteigen, da wir die entsprechende Kleidung dafür noch im Koffer hatten. Auch andere geplante Stationen konnten wir leider nicht erkunden.
Da auch mehrere Telefonate über mein Handy erfolgen mussten, sind auch Roamingkosten entstanden.
Auch wenn es sicherlich schwer nachzuweisen ist, ist seitdem auch mein Koffer beschädigt. Die Rollen haben sich gelockert, sodass er sich nicht mehr ziehen lässt.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns kurz mitteilen könnten, inwieweit hier die Möglichkeit besteht weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Besten Dank im Voraus.
Hallo Michael,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht bieten und müssen daher an einen Anwalt verweisen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo! Vielen Dank für den informativen Artikel. Habe ich es dem Beitrag richtig entnommen, dass neben dem Ersatz der gekauften Waren – durch entsprechende Vorlage der Quittungen – auch ein Anspruch auf Entschädigung für die Einschränkungen und die vertane Urlaubsfreude besteht? Wenn ja, wie wird dieser berechnet?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden – Schmerzensgeld – besteht nur in Ausnahmefällen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ein Anwalt ermitteln.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo.
Habe heute ein Schreiben der Lufthansa erhalten, nachdem mein Koffer nicht mehr auffindbar ist.
Habe Übersicht/Liste zum Inhalt gemacht, konnte aber keine Quittungen/Rechnungen nachweisen.
LH möchte daher nur 50% vom Montrealer Abkommen auszahlen (714€ von 1.428€).
Wert des Koffers samt Inhalt lag deutlich über 2.000€.
Ist das so korrekt? Müsste hier nicht der Gesamtwert eher prozentual reduziert werden?
Hallo K. Henschel,
in der Regel besteht keine Verpflichtung Quittung einzureichen, als Nachweis ist dies jedoch immer empfehlenswert. Bei Problemen bezüglich der Erstattung der Schäden und Ausgaben können Sie sich zudem auch an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte https://www.anwalt.org/schlichtungsstelle-fluggastrechte/. wenden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, ist eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich, Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe eine Pauschalreise vom 27.04. bis 04.05.2017 gebucht. Ich bin gut angekommen (Rhodos), mein Koffer allerdings nicht. Seit drei Tagen habe ich meinen Koffer nicht bei mir. Beim Lost & Found-Schalter habe ich das sofort gemeldet.
Bei meiner Airline bekam ich allerdings gesagt, dass mir kein Tagesgeld und auch keine Rückerstattung der Ausgaben zusteht. Ist das wirklich so korrekt? Ich musste mir bereits einige Dinge (Medikamente, Kosmetika und Klamotten) besorgen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung wahnsinnig freuen und bin schon jetzt unendlich dankbar.
Liebe Grüße aus Rhodos
Kim N.
Hallo Kim N.,
in diesem Fall müssen Sie sich an den Reiseveranstalter wenden, da die Haftung auf diesen übertragen wurde. In der Regel wird bei Pauschalreisen dann ein Teil des Reisepreises erstattet. Kommt es hier zu Problemen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
bei mir kam mein Gepäck 27 Stunden später in Miami an. Die kleinen Sachen wie Zahnbürste sind nicht wirklich wichtig. In meinem Handgepäck (in wurde aufgefordert es aufzugeben, weil der Flieger voll war) war meine Sim-Karte für USA. In der Zeit ohne Koffer entstanden mit 428€ Handykosten.
Im ersten Schreiben teilte mit British Airways mit, dass Wertsachen (auch Sim-Karten) ins Handgepäck sollen, und sie leider für Folgekosten nicht aufkommen. Sei wusten zu dem Zeitpunkt nicht dass es das Handgepäck war. Habe ich eine Chance das Geld wieder zu bekommen?
Hallo B. Kaluzny,
in der Regel sollte dies mit der Fluggesellschaft geklärt werden, wir können hier leider nicht beurteilen, wie diese Ihre Angelegenheit bearbeitet hat oder wird. Bei Problemen bezüglich einer Entschädigung können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden oder gegebenenfalls auch einen Anwalt kontaktieren.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe im April einen einwöchigen Urlaub in New York verbracht. Leider kam mein Koffer nicht an und ist seitdem auch immer noch verschwunden – mittlerweile seit mehr als 3 Wochen.
Gehen wir also mal davon aus, dass der Koffer samt Inhalt nicht mehr auffindbar bleiben. Dann stünden mir doch laut eine Entschädigung von 1.131 Sonderziehungsrechten – richtig?
Wie aber verhält es sich mit den mir während des Urlaubs entstandenen Unkosten, die mir für Kleidung, Kosmetika etc. entstanden sind? Steht mir diesbezüglich, unabhängig vom kompletten Verlust des Koffers, weitere Entschädigungszahlungen zu? Oder zählen die 1.131 Sonderziehungsrechten da bereits rein?
Mit freundlichen Grüßen,
Sven A.
Hallo Sven A.,
in der Regel handelt es sich bei den Sonderziehungsrechten um den Schadensersatz für das verlorene, verspätete oder beschädigte Gepäck. Die Erstattung der Zusatzausgaben, wie für Ersatzkleidung usw., wird üblicherweise unabhängig davon von der jeweiligen Fluggesellschaft geregelt. Diese Ansprüche, sofern die Quittungen vorhanden sind, werden in der Regel in abgemessenem Rahmen gewährt. Wenden Sie sich hierzu direkt an die zuständige Fluggesellschaft.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Am 12.07.2016 bin ich mit der VUELING von STR – LCG geflogen. Mein Gepäck kam erst am 15.07.2016 an. Ich konnte daher meine geschäftlichen Termine nicht wahrnehmen und musste diese Reise im November nochmals vornehmen. Auch konnte ich mit diesem Ticket erst am 17.07.16 zurückfliegen um zu vermeiden, dass ich ein neues Ticket kaufen müsste. Ich hatte einen Schaden von:
1) HOTELKOSTEN 207,40 €
2) TICKETKOSTEN 504,66 €
3) LEIHWAGEN 257,56 €
4) BENZIN + MAUD 48,91 €
5) ERSATZKLEIDUNG 303,75 €
6) ESSEN KOSTEN 100,00 € = TOTAL 1.421,28 €
Belege sind alle vorhanden.
Auf keines meiner 17 Mails hat die VUELING reagiert, und hat dann im Januar 17
am Telefon, nach meinem Anruf mitgeteilt, dass sie im Oktober 16, 150 € erstattet hätten. Bis heute habe ich keinen Brief einer Abrechnung erhalten.
Da mein Schaden viel höher ist meine Frage, ob ich einen weiteren Anspruch über Sie geltend machen kann.
Wenn Sie dies bearbeiten können, können Sie mir einen Fachanwalt nennen, der solche Dinge bearbeitet?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter R.
Hallo Dieter R.,
in der Regel ist die Entschädigung bei verspätet eingetroffenem Gepäck in der Höhe begrenzt. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können Sie sich bei Problemen an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden. Informatione und Formulare finden Sie hier: https://www.anwalt.org/schlichtungsstelle-fluggastrechte/.
Ein Anwalt für Reiserecht an Ihrem Wohnort lässt sich im Internet leicht recherchieren.
Ihr Team von anwalt.org