Tagelang bereitet sich so mancher auf seine Reise vor. Für das Packen der Koffer werden Listen angelegt und dann ist es endlich so weit: Am Traumziel angekommen, harrt der Urlauber voll freudiger Erwartung auf spannende Reiseabenteuer. Alles was fehlt, ist der Koffer, dann kann es direkt losgehen, neue Welten zu erkunden.
Doch auch nach der gefühlt hundertsten Runde des Gepäcklaufbandes will sich der einfach nicht anfinden. Ohne Kleidung in den Urlaub starten? Der Horror eines jeden Urlaubers. Die Entspannung ist bereits dahin, bevor sie sich richtig ausgeprägt hat.
Was so manch ein Fluggast nicht weiß: Ist das Gepäck verspätet, kann eine Entschädigung von der Fluggesellschaft (Airline) eingefordert werden. Doch wie hoch ist die Entschädigung bei einer Gepäckverspätung? Wie wird der Schadensersatz bei Kofferverspätung geltend gemacht?
In unserem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und erklären Ihnen, welche Fluggastrechte für Gepäck, welches verspätet am Flughafen eintrifft, greifen. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Ihnen zustehende Entschädigung für verspätetes Gepäck bei den Airlines durchzusetzen. Alle Ansprüche und Vorgaben laut Reiserecht, die in einem solchen Fall gelten.
Inhalt
FAQ: Entschädigung bei Gepäckverspätung
Ja. Im Rahmen der Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn das Gepäck verspätet eintrifft.
Das hängt davon ab, wann der Koffer eintrifft bzw. wie viele Gepäckstücke verspätet sind. Hier lesen Sie, wie hoch die Entschädigung maximal ausfallen kann.
Stellen Sie fest, dass Ihr Gepäck verspätet ist, müssen Sie die Airline umgehend über diesen Umstand informieren.
Wenn der Koffer zu spät eintrifft: Diese Entschädigung ist möglich
Knappe Anschlussflüge oder Chaos auf dem Flughafen können schon einmal dafür sorgen, dass bei der Gepäckaufgabe etwas schiefgeht. Fehler passieren, so ist das Leben, aber für den Reisenden ist es ein Alptraum, wenn sein Gepäck zu spät eintrifft. Eine Entschädigung mag zwar den damit verbundenen Stress nicht aufwiegen, aber sie kann zumindest dazu beitragen, dennoch ein paar schöne Urlaubstage zu verbringen.
Ist das Gepäck verspätet, müssen diese Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner eingefordert werden. In der Regel ist das gemäß § 613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fluggesellschaft. Diese ist verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Das schließt auch deren Gepäck mit ein. Bei Pauschalreisen wird diese Haftung auf den Reiseveranstalter übertragen, siehe § 651a BGB.
Rechtsgrundlage der bei einer Gepäckverspätung greifenden Entschädigung
1999 wurde das sogenannte Montrealer Übereinkommen verabschiedet. Im Jahr 2004 trat es in Deutschland in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Abkommen der Europäischen Gemeinschaft, welches dazu dient, den internationalen Luftverkehr zu vereinheitlichen. Es regelt insbesondere Haftungsfragen im zivilen Flugverkehr.
In Artikel 19 findet sich die Vorschrift, welche die Schadensersatzpflicht der Luftfrachtführer bei Verspätung der Reisenden, des Reisegepäcks und der Güter am Flughafen begründet.
Verspätetes Gepäck: Höhe der Entschädigung
Doch wie hoch fällt die Entschädigung aus, wenn Koffer verspätet den Flughafen erreichen? Die Summe hierzu ist in dem Montrealer Abkommen festgelegt.
In Artikel 22 ist die Haftungshöchstgrenze aufgeführt, die bei Gepäck, welches verspätet eintrifft, die Entschädigung nach oben hin begrenzt. Übrigens ist diese Regelung analog auf Gepäckverlust anzuwenden.
Das Montrealer Abkommen legt bei Fluggepäck, das verspätet ankommt, eine Entschädigung von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten pro Reisendem fest. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht in den Währungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund stets festgelegten Beträgen.
Und auf wie viel Euro beläuft sich nun diese Entschädigung? Trifft das Gepäck verspätet ein, kann der Reisende einmalig für alle seine Koffer Kosten von rund 1.400 Euro beanspruchen (konkret: 1.438 Euro, Stand Februar 2017).
Wenn sich nach dem Flug das Gepäck verspätet, soll diese Entschädigung dazu beitragen, dass der Passagier dennoch einen schönen Urlaub verleben kann. Zusätzlich dazu unterstützen viele Fluggesellschaften die Reisenden dabei, sich mit den notwendigsten Hygiene- und Kleidungsartikeln zu versorgen. Es wird hier das Geld erstattet. Erreicht der Koffer den Heimatflughafen zu spät, ist diese Entschädigung durch die Airline meist ausgeschlossen.
So machen Sie Schadensersatz bei der Airline geltend!
Stellen Sie fest, dass sich Ihr Gepäck verspätet, ist eine Entschädigung von den Airlines nur dann einzufordern, wenn Sie diesen Umstand rechtzeitig melden. Am besten informieren Sie sofort die Mitarbeiter am „Lost-and-Found“-Schalter über Ihre vermissten Koffer.
Sie können auch im Nachhinein darauf hinweisen, mindestens jedoch binnen 21 Tagen. Verpassen Sie diese Frist, können Sie keine Entschädigung für den Koffer, der zu spät gelandet ist, einfordern.
Melden Sie nach der Mitteilung darüber, dass sich Ihr Gepäck verspätet, die Entschädigung an. Machen Sie außerdem die Rückerstattung notwendiger Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung geltend. Teilweise gewähren Fluggesellschaften Vorschüsse direkt am Flughafen. Üblich ist aber eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Airline. Bewahren Sie daher unbedingt sämtliche Quittungen auf, um im Nachhinein keine Nachweisschwierigkeiten zu haben.
Wir sind als Paar für 11 Tage nach Hurghada geflogen. Kurz nach Einstieg am Abflughafen in Deutschland wurde mit geteilt, dass es einen Schaden am Fluggerät gibt, der Flieger wurde also ausgetauscht. Entfernung ca. 50m. Alles in allem war der Flug ca. 2,5 Std verspätet. Nach der Landung wurde uns vom Piloten mitgeteilt, daß kein einziger Koffer transportiert wurde. Nur Rollstühle und Kinderwagen. Denn dies war die einzige Möglichkeit, da der Flug ansonsten komplett ausgefallen wäre. Wir sehen das als Vorsatz. Da wir über die Umstände nicht in Kenntnis gesetzt wurden und sehen eine Entschädigung für diesen Fall in Höhe von 20-25% als zu niedrig an.
Mein Gepäck ist dann doch irgendwann in Bangalore aufgetaucht und an meinen Heimatflughafen Frankfurt weitergeleitet worden. Ich warte aber weiterhin auf Lieferung oder Nachricht von der Fraport.
Das Gepäck ist nun bereits über einen Monat verspätet. Kann ich Schadensersatz beanspruchen obwohl es auf der Heimreise verloren ging?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir (zwei Erwachsene und ein Baby) sind am Samstag, den 26.08 von München nach Nizza geflogen. Der Flug um 16 Uhr wurde aufgrund der Unwetter gestrichen, weswegen wir eine Umbuchung betaetigt haben und letztendlich um 22 Uhr von München geflogen sind.
Bei der Ankunft in Nizza wurde uns per Mail mitgeteilt, dass unsere zwei Gepaeckstuecke nicht verladen werden konnten. Wir warten seit 5 Tage auf unsere Koffer, die nach wie vor nicht identifiziert wurden. Ich habe gelesen, dass – auch wenn man in Nizza wohnt – die Rechnung der Kleidung und der Drogerieartikel einreichen kann. Aber koennen wir auch eine Entschaedigung fuer die Verspaetung des Gepaecks fordern, zumal es sich um einen Direktflug handelt? Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grueßen
Wir (eine Gruppe von 4 Personen) sollten Sonntag von Faro nach Lissabon und von dort weiter nach Frankfurt reisen (Heimatflughafen). Der erste Flug war verspätet, sodass wir den Anschluss nicht erreicht haben. Wir mussten dann eine Nacht im Hotel übernachten ohne Koffer. Haben uns dort Wechselklamotten besorgt. Am nächsten Tag mussten wir von Lissabon über Barcelona über Zürich nach Frankfurt reisen. Dort haben wir nach zwei Stunden erfahren, dass unsere Koffer noch in Faro sind (also waren sie nicht mal im ersten Flugzeug). Wir warten immer noch auf die Koffer + eine Info. Ich habe gelesen, man kann die Rechnung der Klamotten einreichen, aber kann man auch eine Entschädigung für die Verspätung des Gepäcks verlangen? Über jede Hilfe wäre ich dankbar!
Hallo,
wir sind vor 2 Wochen nach San José geflogen, zunächst mit Lufthansa von Frankfurt nach Houston und dann weiter nach SJO mit United Airlines. Beide Koffer sind am Zielflughafen nicht angekommen. Nach 2 Tagen kam der Koffer meines Freundes an, er wurde in Houston gefunden. Meinen Koffer konnte UA nicht ausfindig machen. Erst nach 5 Tagen „durfte“ sich LH um die Angelegenheit kümmern. Zuvor meinten sie, es wäre noch die Angelegenheit der UA (die wohlgemerkt meinem Koffer bis dato noch nie gesehen hatten). Schließlich stelle sich nach ca. 1 Woche heraus, dass mein Koffer von Frankfurt aus direkt nach Athen??? geflogen wurde (wie auch immer das passieren kann) und nach 10 von insgesamt 12 Tagen wurde der Koffer dann nach SJO geliefert.
Ist es richtig, dass wir zum einen für den Koffer meines Freundes bei UA seine Ausgaben geltend machen können und die LH eine Entschädigung von 1400€ An mich zahlen muss. Es sind außerdem durch Telefonate (zwar wenige aber lange Warteschleifen) hohe Kosten entstanden, die wir zurück haben wollen. Das größte Problem, bzw. die größte Angst war der Verlust wichtiger Medikamente, die sich zwar zum Teil auch in meinem Handgepäck befanden aber nicht vollends. Die Reise war über Tourlane gebucht, evt. könnten sie dafür auch in die Verantwortung einbezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
bei mir ist ein Koffer auf dem Rückflug verloren gegangen. Die Airline verlangt jetzt von mir eine schriftliche Versicherung, dass ich keine Reisegepäckversicherung habe. Die habe ich allerdings. Trotzdem sehe ich die Airline in der ersten Linie in der Pflicht, zumal mir die Versicherung für 2 verlorenen Brillen höchstens 500 Euro erstattet, die aber fast 2000 Euro gekostet haben. Eine eventuelle „Überzahlung“ würde ich der Versicherung zurückzahlen, aber für mich steht rechtlich die Airline in erster Linie in der Pflicht – oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Dörthe R
Hallo,
ich habe eine Frage zu Kosten welche durch nichtankommendes Gepäck am Urlaubsort entstehen.
In meinem Gepäck, welches den Zileflughafen SJO erst nach 3 Wochen erreichte und dann wieder zu mir nach Hause geflogen wurde, war meine Tauchausrüstung für eine 10 tages Tauchsafari.
Ich musste nun eine Tauchausrüstung vom Bootbetreiber leihen.kosten ca 600 dollar
Ich habe eine Badehose, Hose und ein paar t-shirts gekauft, an Bord entstanden noch Reinigungskosten in höhe von 200 dollar, wegen der geringen Wäschemenge die ich hatte.
Kann ich diese Kosten gegenüber Lufthansa geltend machen ? es handelt sich nicht um eine Pauschalreise
Mit freundlcihen Grüßen
Dirk J
Hallo,
wir sind Anfang Januar mit Lufthansa von Frankfurt nach Oslo zurückgeflogen (Heimreise).
Leider kam es dabei zu einem Problem mit dem Gepäck:
Das Unterteil unseres Kinderwagens (inkl. weiterem Zubehör) wurde nicht nach Oslo transportiert.
Bei der Gepäckermittlung am Flughafen Oslo haben wir das Problem direkt nach unserer Ankunft gemeldet.
Nach 5 Tagen nach Ankunft haben wir die erweiterte Gepäcksuche (inkl. detaillierter Inhaltsliste) veranlasst, jedoch zunächst erfolglos.
Nach 21 Tagen haben wir Ende Januar eine Entschädigungsforderung in Höhe der Kaufsumme des Kinderwagens (inkl. original Kaufbeleg, ca. 800 EUR) mit Fristsetzung an Lufthansa geschickt (bis heute ohne Antwort).
Anfang Februar haben wir uns einen neuen (gebrauchten) Kinderwagen gekauft.
Ende Februar wurde das fehlende Gestellt des Kinderwagens schlussendlich gefunden und uns zugeschickt (ohne Schaden).
Was kann ich nun einfordern, da der Kinderwagen ja grundsätzlich wiedergefunden wurde, jedoch erst nach ca. 2 Monaten?
Ist eine Entschädigung möglich, auch wenn es sich um den Rückflug handelt?
Zudem handelt es sich ja nicht um „Standard Hygiene-Artikel“, wo die Airline davon ausgehen kann, dass man diese zuhause in doppelter Ausführung besitzt. Daher sind meines Erachtens Ersatzkäufe unumgänglich.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
eine Frage. Unsere Koffer sind 4 Tage später am Urlaubsort angekommen (Städtetrip) und wir mussten uns neue Sachen kaufen sowie Hygieneartikel. Davon abgesehen, dass gefühlt ein halber Tag drauf aufgehangen ist, dass man neue Sachen kaufen musste, möchte die Germanwings 50% der Klamotten bezahlen und den Rest müssen wir selbst übernehmen. Wir hatten tatsächlich nicht vor shoppen zu gehen, aber es musste sein. Können wir auf unser Recht pochen bzw darauf hinweisen, dass das Montrealer Abkommen besagt, dass einem pauschal eine gewisse Summe zusteht?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Hallo Michael S.,
die Entschädigung gemäß Montrealer Abkommen erfolgt üblicherweise unabhängig von den zusätzlichen Leistungen für Hygienartikel und Kleidung. Wie im obigen Artikel bereits beschrieben, ist die Rückerstattung notwendiger Ausgaben eine Leistung der Fluggesellschaft und wird in der Höhe dann eben durch diese bestimmt. Bei Problemen mit der eigentlichen Entschädigung gemäß Abkommen, können Sie die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte anrufen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich befinde mich derzeit in kanda mein Gebäck ist seit 2,5 Wochen nicht angekommen. Weiß jemand was ich nun machen kann?
Hallo,
wir buchten über einen Reiseveranstalter Hin- und Rückflug Frankfurt-Valencia. Übernachtet haben wir gegen Gebühr bei Bekannten. Ich bin querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Leider wurde mein Rollstuhl in Frankfurt vergessen und ich erhielt ihn erst am 25.07. Abends.So war ich zwei Tage ohne ihn, ich erhielt zwar einen Ersatz, aber dieser war für mich total ungeeignet, weil es kein Aktivrollstuhl und nicht auf meinen Körper angepasst war. Ich hatte ständig Rückenschmerzen und so fielen die ersten zwei Tage, meiner 4 Tage Kurzurlaub, aus.
Zudem stürzte ich, bzw. fiel aus dem Rollstuhl, und schlug mir die Knie auf.
Was kann ich einfordern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.