Geldstrafe: Strafrechtliche Konsequenz in Deutschland

Wer bekommt das Geld von einer Geldstrafe? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Ratgeber.
Wer bekommt das Geld von einer Geldstrafe? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Ratgeber.

FAQ: Geldstrafe

Wann kann eine Geldstrafe ausgesprochen werden?

Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Sanktion im Strafrecht. Die Grundlage zur Verhängung einer solchen Maßnahme ist das Strafgesetzbuch (StGB). Zum Beispiel kann eine Körperverletzung die Geldstrafe nach sich ziehen. Wie hoch diese ausfällt, legt das Gericht im Einzelfall fest.

Wie wird eine Geldstrafe berechnet?

Die Gelstrafe wird nicht als Summe festgelegt, sie wird in Tagessätzen angegeben. Wie Gerichte bei der Geldstrafe den Tagessatz genau berechnen, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Ist eine Geldstrafe eine Verurteilung?

Grundsätzlich stellt jede Geldstrafe nach StGB eine Verurteilung dar. Allerdings taucht diese erst im Führungszeugnis des Betroffenen auf, wenn die Strafe mindestens 90 Tagessätze beträgt. Handelt es sich um eine niedrigere Geldstrafe, gilt der Täter nicht als vorbestraft.

Geldstrafe nicht bezahlt: Kommt ein Haftbefehl?

Ja. Sie erhalten einen Strafbefehl, wenn die Geldstrafe nicht in der vorgegebenen Frist beglichen wurde. Sie müssen dann eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Dabei entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

Wie unterscheiden sich Geldstrafe und Geldbuße?

Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Sanktion im Strafrecht, mit welcher Vergehen und Verbrechen gesühnt werden. Die Geldbuße wird hingegen bei einer Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel der Übertretung von einem Tempolimit, ausgesprochen.

Wenn der Richter ein mildes Urteil ausspricht

Vor Gericht kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Vor Gericht kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesetze, die dafür sorgen sollen, dass jeder Mensch physisch und psychisch unversehrt leben kann. Wer zum Beispiel eine Körperverletzung begeht, verstößt gegen diese Regeln und kann strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Strafgesetzbuch sieht für jede Tat einen Strafrahmen vor, an welchem sich die Richter orientieren und der die Grundlage für das Urteil bietet. Es handelt sich in aller Regel um eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Doch wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Körperverletzung oder anderen Straftaten? Können Sie die Geldstrafe im Gefängnis absitzen, wenn Sie diese nicht zahlen wollen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Die Geldstrafe im Strafrecht

Das Strafrecht sieht in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten vor, um verübte Straftaten zu sühnen. So gibt es zum Beispiel die Freiheitsstrafe. Zudem kann das Gericht Nebenfolgen, unter anderem ein Fahrverbot, bestimmen.

Handelt es sich um eine weniger schwerwiegende Straftat, kommt zudem eine Geldstrafe in Betracht. Der Betroffene muss dann also nicht in ein Gefängnis. Damit die Tat nicht ungestraft bleibt, muss er allerdings einen individuell festgelegten Betrag an den Staat zahlen.

Wichtig: Die Geldstrafe ist klar von der sogenannten Geldauflage abzugrenzen. Letztere kommt in Betracht, wenn es sich um eine geringfügige Tat handelt. Durch die Zahlung einer Geldauflage kann das Verfahren eingestellt werden, wenn Staatsanwaltschaft und Beschuldigter dieser zustimmen. Der Betrag geht entweder an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung.

Berechnung der Geldstrafe: Tagessatz

Wie bereits erwähnt, wird bei einer Geldstrafe die Höhe individuell festgelegt. Sie hängt zudem stark vom Einkommen des Verurteilten ab. § 40 StGB definiert diesbezüglich:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

Durch die individuelle Festlegung anhand vom Nettoverdienst des Täters kann es also zu ganz unterschiedlichen Höhen der Geldstrafen kommen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Strafe den Täter möglichst hart treffen soll.

Dadurch soll er zum Nachdenken über die verübte Tat angeregt werden und daraus lernen. Für die Anzahl der Tagessätze beziehen die Richter alle Faktoren, die zur Tat geführt haben, inklusive einer etwaigen Reue des Angeklagten mit ein.

Geldstrafe: Wer bekommt das Geld?

Die Geldstrafe geht an den Staat bzw. den Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes.
Die Geldstrafe geht an den Staat bzw. den Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes.

Wird beispielsweise eine Geldstrafe bei einer Körperverletzung oder einer Beleidigung ausgesprochen, stellt sich oft die Frage, wer dieses Geld eigentlich bekommt. Entgegen vieler Vermutungen geht die Summe nicht an den Geschädigten.

Die Geldstrafe geht an den Staat bzw. den Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf einen Ausgleich für die erlittenen Schäden hat.

Er kann zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen und diesen auf ein Schmerzensgeld verklagen. Dabei handelt es sich allerdings um einen weiteren Prozess, es sei denn, der Geschädigte wählt das sogenannte Adhäsionsverfahren. Dann kann er seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bereits im Strafprozess geltend machen und spart sich damit ein weiteres Verfahren.

Interessant: Wie hoch ein solches Schmerzensgeld ausfällt, wird stets im Einzelfall durch den zuständigen Richter festgelegt. Es gibt allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen, welche Urteile in ähnlichen Fällen auflisten. Diese werden in der Praxis als Orientierung genutzt.

Sind Sie nach einer Geldstrafe vorbestraft?

Für einige Berufe müssen Sie schon beim Bewerbungsprozess ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dabei handelt es sich quasi um eine Art Bescheinigung, die darüber Auskunft gibt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob eine Geldstrafe im Führungszeugnis auftaucht. Hierbei kommt es tatsächlich darauf an, zu wie vielen Tagessätzen Sie verurteilt wurden. Handelt es sich um eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, so wird diese nicht im Führungszeugnis aufgeführt.

Doch bereits bei einer Strafe in Höhe von 91 Tagessätzen erscheint diese im Führungszeugnis und Sie gelten somit als vorbestraft. Eine Verjährung dieser Eintragung ins Führungszeugnis tritt frühestens nach zehn Jahren ein.

Was passiert, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann? 

Sind Sie nicht dazu in der Lage, eine Geldstrafe auf einen Schlag zu bezahlen, können Sie ggf. eine Ratenzahlung beantragen. Unter Umständen ist es auch möglich, dass Sie die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln lassen und diese stattdessen ableisten.

Fallen diese beiden Optionen weg, so greift § 43 StGB:

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße

Sie müssen die Geldstrafe absitzen, wenn Sie diese nicht bezahlen.
Sie müssen die Geldstrafe absitzen, wenn Sie diese nicht bezahlen.

Zwei Begriffe, die häufig miteinander verwechselt werden, sind die Geldstrafe und die Geldbuße. Zu ersterer haben wir ja bereits erläutert, dass es sich dabei um eine strafrechtliche Sanktion handelt, welche von einem Gericht festgesetzt und in Tagessätzen bemessen wird.

Bei einer Geldbuße verhält es sich anders. Wir wollen anhand des Bußgeldes für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kurz erläutern, was die wesentlichen Unterschiede zur Geldstrafe sind.

Zunächst einmal handelt es sich bei einer Geldbuße um die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren. Hier liegt also keine Straftat vor, sondern „lediglich“ ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.

Bei diesem werden die Sanktionen nicht im Einzelfall festgelegt. Es gibt einen festgeschriebenen Bußgeldkatalog, der für jede Regelmissachtung das jeweilige Bußgeld angibt. Zwar haben die Bußgeldstellen einen gewissen Ermessensspielraum, gerade wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, aber der Rahmen ist vorgegeben.

So kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Beispiel eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro nach sich ziehen.

Gut zu wissen: Für die Verhängung einer Geldbuße ist kein Verfahren vor Gericht notwendig. Die Bußgeldstelle erstellt einen entsprechenden Bußgeldbescheid und schickt diesem dem Betroffenen zu. Sollte dieser allerdings Einspruch einlegen, landet der Fall nicht selten vor dem zuständigen Amtsgericht.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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