Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.
Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.
Inhalt
FAQ: Geburtsname
Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.
Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.
Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.
Was genau ist der Geburtsname?
Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.
Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.
Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?
Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.
Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.
Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.
Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.
Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.
Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?
Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?
Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:
- Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
- Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
- Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.
Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.
Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?
Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.
Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.
Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.
Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.
Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?
Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
- Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk
Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.
Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.
Mir geht es wie Anja und Karsten. Ich war ca 7 wo meine Mutter geheiratet hat und mir den Namen ihren neuen Mannes gegeben wurde. Ich habe kein Problem mit dem Namen aber nun fange ich schon an mich nach dem Sinn zufragen da der Mann ueberhaupt kein Stiefvater fuer mich war, hat mich meistens ignoriert. Sie haben sich auch nach ca. 6 Jahren wieder scheiden lassen. Ich bin ueberrascht hier zulesen dass mein jetziger Name meinen Geburtsnamen unwiderruflich ueberschrieben haben soll. Bin kein so grosser Fan von meinem Geburtsnamen aber wuerde eventuell in Erwaegung ziehen meines Vaters Namen anzunehmen. Wahrscheinlich ist das nicht moeglich und so werde ich wohl meinen Namen einmal aendern im Falle von Heirat.
Guten Tag,
meine Mutter wurde damals von ihrem Stiefvater adoptiert und hat somit den Nachnamen ihres Stiefvaters angenommen. Als meine Eltern geheiratet haben, nahm mein Vater den Nachnamen meiner Mutter an – mit dem sie Blut-/Familientechnisch nichts am Hut hat – an.
Da ich mich überhaupt nicht mit meinem Nachnamen identifizieren kann, würde ich gerne den Geburtsnamen meines Vaters annehmen und würde deshalb gerne wissen, ob dies überhaupt noch möglich ist.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Marc,
die Änderung des Geburtsnamens ist in der Regel nur bei triftigen Gründen möglich. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Standesamt, um sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten zur Namensänderung zu informieren.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
ich habe mit meinem Lebensgefährten eine Tochter bekommen die seinen Namen bekommen soll. Habe ich später die Möglichkeit ihren Familiennamen auf meinen Namen zu ändern auch wenn ich nicht heiraten sollte? Zum Beispiel bei Trennung falls er ins Gefängnis muss? Das der Geburtsname gleich bleibt ist mir bewusst.
Vielen Dank!
Hallo,
Ich habe mit meinem Freund eine Tochter bekommen. Diese wird voraussichtlich den Nachnamen meines Partners erhalten. Wie ist es denn wenn wir uns trennen? Gibt es für mich dann noch irgendeine Möglichkeit den Familiennamen meiner Tochter auf meinen Namen zu ändern? Das der Geburtsname dennoch gleich bleibt, ist mir bewusst.
Hallo,
Eine Frage zum Geburtsnamen. Ich bin Jahrgang 43, mein Vater war bei der Marine und meine Eltern konnten daher erst nach meiner Geburt heiraten. Mein Geburtsname ist also der Mädchenname meiner Mutter. Es existiert noch ein kirchlicher Ausweis mit diesen Angaben. Später bekam ich den Namen meines Vaters.
Nach Ehe und Scheidung wollte ich den Namen der Kinder wegen nicht ändern.
Jetzt aber hätte ich gerne meinen Geburtsnamen zurück. (39 Jahre nach der Scheidung).
Wäre dies denn überhaupt möglich?
Guten Tag,
Ich spreche gerade für meinen Freund.
Er ist 18 geworden, seine Eltern sind schon lange geschieden. Er hat leider den Nachnamen seines Vaters und würde dies gerne ändern lassen.
Wie geht das denn? Seine Mutter hat ihren Geburtsnamen angenommen, dies würde er auch gerne. Da sein Vater ein richtig schlechter Vater ist, es zur Zeit rechtliche Schritte gegen ihn gibt und der Kontakt mehr als weg ist, wäre dies doch Grund genug??
Hallo.
Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen werden kann.
Im Alter von Vier Jahren wurde ich adoptiert und erhielt somit auch den Familiennamen den ich auch heute leider noch habe.
Die Zwölf Jahre die ich bei dieser Adoptivfamilie verbringen musste, waren durch die unzähligen traumatischen Erlebnisse in Form von Kindesmisshandlung so dermaßen belastend für mich, dass ich schon seit dem Jahr 2008 Frührentner bin.
Um mit dieser schrecklichen Zeit bei dieser Adoptivfamilie endlich abschließen zu können, wäre es sehr wichtig für mich den Familiennamen dieser Adoptivfamilie endlich ablegen zu können und meinen richtigen Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Meine Adopiveltern sind beide schon verstorben. Zudem habe ich schon seit vielen Jahren Kontakt zur Verwandtschaft meiner richtigen Familie.
Meine Frage ist….
Wie kann ich es schaffen diesen Familiennamen dieser Adoptivfamilie endlich wieder loszuwerden, damit ich meinen richtigen Familiennamen (Geburtsname) wieder annehmen kann?
Mit jeder Unterschrift, die ich mit meinem Adoptivnamen tätigen muss, werde ich immer wieder mit den schrecklichen Erlebnissen in dieser Adoptivfamilie konfrontiert.
Ich möchte mit dieser Zeit in dieser Adoptivfamilie endlich abschließen können. Das ist mir aber leider nicht möglich, solange ich den Familiennamen dieser Adoptivfamilie behalten muss.
Ich hoffe inständig auf ihre Hilfe, denn dieser Zustand ist schon seit vielen Jahren nur noch unerträglich für mich.
Leider finde ich im Internet keine richtige Hilfe für dieses Thema.
Meistens geht es bei der Namensänderung um den Mädchennamen etc.
In Bezug zur Namensänderung zurück zum Geburtsnamen, aufgrund der Kindesmisshandlungen durch die Adoptivfamilie, habe ich bisher leider keine hilfreichen Informationen gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Hallo Stephan,
bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team
Hi, ich habe das Problem, dass meine 3 Kinder nach der Geburt den Namen ihres Vaters bekommen haben. Ich war damals damit einverstanden, weil wir heiraten wollten uns ich dann seinen Namen angenommen hätte. Jetzt sind wir getrennt, er macht es uns echt schwer und die Kinder finden es auch doof das die Mama anders heißt….
Gibt es die Chance auf einen doppelt Namen oder das die Kinder meinen Namen annehmen. …?
Muss ich mit diesem Anliegen zum Standesamt?
Vielen dank für Ihre Mühe
Bis bald
Hallo Wendy,
einen Doppelnamen bei Kindern gestattet das Namensrecht in Deutschland in aller Regel nicht. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um einzelne Möglichkeiten abzuwägen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo
Mein Sohn wurde mit meinem Mädchennamen geboren (es gibt noch die originalen Geburtsurkunde) als ich den leiblichen Vater geheiratet habe haben wir alle ( ich habe noch 2 Kinder mitgebracht) seinen Namen angenommen. Jetzt bin ich geschieden und möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen und mein kleiner Sohn auch. Bei der Scheidung habe ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Das Standesamt fordert nun jedoch die Einverständniserklärung zur Namensänderung des Kindes und verlangt 250 €. Ist das so richtig? Ich habe ja schließlich das alleinige Sorgerecht… Die Begründung des Kindes (12 Jahre alt)liegt vor.
Hallo ihr Lieben :)
Als ich auf die Welt kam ,hatte ich den Nachnamen meiner Mutter-steht auch in meiner Geburtsurkunde. Als ich 4war,haben die beiden geheiratet-der Name meines Erzeugers wurde dann mein Nachname. -wurde nachgetragen
Kann ich den Geburtsnamen -von meiner Mum-wieder annehmen? Vielen lieben Dank
Ich bin alleinerziehend und habe einen Sohn. Dieser hat bei der Geburt den Nachnamen des leiblichen Vaters erhalten. Ich wurde damals vor die Wahl gestellt, entweder den Vornamen zu geben oder dem Nachnamen des Vaters zuzustimmen. Dies bereue ich nun sehr, da mein Sohn bei mir lebt und wir uns ständig erklären müssen. (Schule, auf Reisen etc.)Zudem ist es ein sogenannter Allerweltsname. Mein Sohn soll nun möglichst meinen Nachnamen bekommen (er ist 8) Beim Standesamt sagte man mir, das es unmöglich ist. Stimmt dies wirklich?
Guten Tag.
Ich bin Deutscher, ich habe zwei Söhne 5 und 7 Jahre alt. Sie haben den Nachnamen ihres Vaters. Leider hat er sich seit 3 Jahren nicht mehr für Kinder interessiert und keine Unterhaltszahlungen geleistet. Habe ich die Möglichkeit, die Nachnamen meiner Kinder in meine zu ändern? Wir waren nicht verheiratet. Vater ist Pole und lebt in Polen. Ich bin der einzige, der sich um meine Söhne kümmert.
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens nach dem NamÄndG automatisch auch eine Änderung des Geburtsnamen bedeutet? Hier heißt es ja, dass es Unterschiede zwischen Geburts- und Familiennamen gibt und man den Geburtsnamen (Einbenennung ausgeschlossen) bis zu seinem Tod behält. Im NamÄndG ist
ebenfalls nur die Rede vom Familiennamen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Hallo,
meine Tochter und ihr Lebensabschnittspartner haben vor kurzen einen Sohn bekommen, sie haben sich bei der Geburt darauf geeinigt das er den Familiennamen des Vaters erhält, da die beiden fest heiraten wollten, dann kam Corona, eine Heirat war so, wie die beiden sich das wünschten momentan nicht möglich. Jetzt wird aus der Heirat gar nix mehr, weil der Partner meiner Tochter eine andere Frau kennengelernt hat mit der er jetzt auch zusammenlebt. Jetzt heißt mein Enkel anders als meine Tochter. Ist eine Namensänderung möglich? Der Vater hätte nichts dagegen, es ist im wörtlich „Egal“ wie das Kind heißt. Es gab auch schon Schwierigkeiten bei einem kurzen Ausflug nach Österreich, weil eben der Enkel anders heißt als meine Tochter und sie keine Geburtsurkunde dabei hatte. Was gibt es für Möglichkeiten?
Hallo Robert,
Ihre Tochter kann sich bezüglich der Möglichkeiten der Namensänderung beim zuständigen Standesamt informieren lassen.
Ihr anwalt.org-Team
Mein Ex Freund hat bei der Geburt unserer gemeinsamen Tochter darauf bestanden, dass sie seinen Nachnamen bekommt. Jetzt leben wir getrennt und teilen uns das Sorgerecht. Er weigert sich zu unterschreiben, dass sie bei mir gemeldet ist. Kann ich ihren Nachnamen zu meinem Nachnamen ändern? Soll ich das Jugendamt einschalten, weil er sich weigert Papiere weg der Meldung und auch wg des Kindergeldes zu unterschreiben?
Hallo.
ich möchte meinen Geburtsnamen „ABC“ wieder annehmen. Ich wurde unehelich geboren, durch die Heirat meiner Mutter bekam ich den Namen vom Mann meiner Mutter, ich wurde nicht adoptiert. Bei meiner Heirat nahm ich den Namen meines Mannes an. Bei meiner Scheidung hieß es, ich kann nur den Namen von dem Mann meiner Mutter annehmen. Diesen möchte ich aber nicht, da ich keine Beziehung mehr zu den Namen habe. Ich habe eine Geburtsurkunde mit dem Namen „ABC“. Warum ist es nicht möglich, diesen Namen anzunehmen? Er ist doch rechtlich eingetragen und steht mir doch zu. Ich möchte ausserdem diesen Namen wegen meinen Großeltern annehmen, die mich aufgezogen haben und ich ihnen sehr dankbar bin.
Griassle
Hallo,
die Einbenennung eines Kindes im Rahmen der (erneuten) Eheschließung eines Elternteils ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname (der Ehename) zum neuen Geburtsnamen wird (den alten mithin gänzlich ersetzt).
Ihr anwalt.org-Team
Moin Moin ich möchte im nächsten Jahr heiraten. Wir möchten gerne meine „Geburtsnamen“ annehmen. Meine Eltern haben ein Jahr nach meiner Geburt geheiratet und mit der Hochzeit wurde mein Name in den Familiennamen geändert. Die Beamten von Standesamt meinten aber das mit der Hochzeit meiner Eltern mein Geburtsname in den Familiennamen geändert wurde. In meiner Geburtsurkunde steht aber noch der Name aus meinem ersten Lebensjahr. Welcher ist denn mein Geburtsname und kann ich mit der kommenden Hochzeit den Namen aus meinem ersten Lebensjahr wieder annehmen?
Hallo,
mein Anliegen ist folgendes:
Mein Mann und ich haben noch vor der Geburt unserer ersten Tochter geheiratet.
Allerdings hat jeder seinen Nachnamen behalten (er W., ich P.). Unsere Tochter hat jedoch meinen Nachnamen bekommen.
Nun (über zwei Jahre später) möchte mein Mann nun doch, dass sein Nachname als Familienname angenommen wird. Zur Ergänzung – wir bekommen demnächst ein weiteres Kind.
Wie verhält sich das Ganze nun?
Welche Möglichkeiten gibt es? Eigentlich möchte ich nämlich, dass sowohl die Kinder, als auch ich P. als Nachnamen behalten… aber meinen Mann verletzen möchte ich auch nur ungern!
Ich freue mich über Antwort/Ratschläge.
Hallo,
Bei mir liegt der Fall folgendermaßen.
Ich bin Jahrgang 1978, Geburtsname „L.“. Dazu habe ich eine Geburtsurkunde „DDR“. 1986 hat meine Mutter wieder geheiratet. Dazu habe ich eine weitere Geburtsurkunde wo mein Geburtsname „L.“ geblieben ist, nur unter „Vermerke“ würde vermerkt das ich den Familienname „B.“ angenommen habe. Wenn ich sie Richtig verstanden habe ist damit mein Geburtsname „L.“ geblieben und ich könnte ihn wieder annehmen. Ist das Richtig?
Hallo,
ich bin schon über 20 Jahre geschieden.
Ich habe den Namen meines Exmanns behalte, damit meine Kinder sich nicht damit unwohl fühlen. Die Kinder sind jetzt Erwachsen und ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ist das möglich?
Auch meine Tochter würde gerne meinen Geburtsnamen annehmen um sich weiter von Ihrem Erzeuger (so bezeichnet sie ihn, trotz bzw, wegen 10 gemeinsamer Jahre) annehmen.
Hallo Kerstin,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.
Ihr anwalt.org-Team