
FAQ: GdB beantragen
Das Versorgungsamt prüft den Antrag zum Grad der Behinderung. Üblicherweise ist dieses dem Landesamt für Soziales unterstellt. Welche Behörde in den verschiedenen Bundesländern zuständig ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Den Antrag erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Alternativ dazu können Sie das Formular auch am Computer ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden. Zudem ist mittlerweile vielerorts möglich, den Grad der Behinderung online zu beantragen.
Wollen Sie den Grad der Behinderung (GdB) neu beantragen, ist das Formular „Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)“ vom zuständigen Versorgungsamt auszufüllen. Als Anlage sind zudem die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie ggf. medizinische Unterlagen beizufügen.
In der Regel können Sie beim Versorgungsamt den GdB nicht rückwirkend beantragen. Ausnahmen sind nur mit einer konkreten Begründung möglich. Allerdings werden Leistungen für die Schwerbehinderung für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung anerkannt.
Inhalt
GdB beantragen: Vorgaben und Tipps

Sind Menschen in ihrem alltäglichen Leben aufgrund einer aktuellen, dauerhaften oder von Geburt an bestehende Erkrankung stark beeinträchtigt, können diese nach dem Schwerbehindertenrecht einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX stellen. Einen solchen Antrag auf Feststellung für den Grad der Behinderung können dabei Personen stellen, die in Deutschland wohnen oder in der Bundesrepublik einer Arbeit nachgehen. Wurde noch kein Grad der Behinderung (GdB) zwischen 10 und 100 anerkannt, ist ein Erstantrag zu stellen.
Für die Antragstellung empfiehlt sich die Verwendung des entsprechenden Formulars. Je nach Landkreis, Gemeinde oder Stadt kann sich dieses unterscheiden. Wenden Sie sich daher am besten direkt an das zuständige Versorgungsamt bzw. die diesem übergeordneten Ämter. Auf deren Internetseiten haben Sie die Möglichkeit, das Formular herunterzuladen und in Ruhe auszufüllen. Mitunter können Sie dort den GdB auch direkt online beantragen.
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, sollten Sie im Voraus alle notwendigen Unterlagen sowie medizinische Befunde zusammentragen und dem Antrag als Kopie beifügen. Wichtig ist zudem die Einwilligungserklärungen zur Schweigepflichtentbindung, damit die Ämter fehlende Informationen direkt bei Behörden, Krankenkassen oder Ärzten anfordern können. Soll ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, ist zudem ein aktuelles Passfoto erforderlich.
Wie lange dauert der GdB-Antrag?
Bei GdB-Antrag variiert die Dauer der Bearbeitung je nach Behörde. Allerdings vergehen zwischen Eingang des Antrags und Erteilung des Bescheids nicht selten mehrere Monate. Die Feststellung des GdB beginnt dabei mit dem Eingang des Antrags, sodass ggf. Leistungen rückwirkend gelten. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, etwa eine Erhöhung für den Grad der Behinderung frühzeitig zu beantragen.
Wo ist der Grad der Behinderung zu beantragen?

Zuständig für die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind in Deutschland grundsätzlich die Versorgungsämter. Wollen Sie einen GdB beantragen, müssen Sie sich daher an das Versorgungsamt Ihres Wohnortes wenden und dort die entsprechenden Unterlagen einreichen.
Je nach Bundesland können die Versorgungsämter unterschiedlichen Behörden unterstellt sein. Diese können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Bundesland | Zuständige Behörde |
---|---|
GdB-Antrag in Baden-Württemberg stellen | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSI) |
GdB-Antrag in Bayern stellen | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
GdB-Antrag in Berlin stellen | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) |
GdB-Antrag in Brandenburg stellen | Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) |
GdB-Antrag in Bremen stellen | Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) |
GdB-Antrag in Hamburg stellen | Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration |
GdB-Antrag in Hessen stellen | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales |
GdB-Antrag in MV stellen | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) |
GdB-Antrag in Niedersachsen stellen | Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
GdB-Antrag in NRW stellen | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) |
GdB-Antrag in RLP stellen | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) |
GdB-Antrag in Saarland stellen | Landesamt für Soziales |
GdB-Antrag in Sachsen stellen | Sozialamt |
GdB-Antrag in Sachsen-Anhalt stellen | Landesverwaltungsamt Schwerbehindertenrecht |
GdB-Antrag in Schleswig-Holstein stellen | Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein |
GdB-Antrag in Thüringen stellen | Stadtverwaltung/Landratsamt |
Was muss man tun, um einen höheren GdB zu beantragen?

Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert und die Einschränkungen im Alltag zugenommen, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Neufeststellung zum Grad der Behinderung zu stellen. Allerdings kann ein Verschlimmerungsantrag auch Risiken bergen, denn ebenso wie beim Erstantrag wird in dem Verfahren der gesamte Gesundheitszustand der betroffenen Person untersucht. Stellt der Gutachter dabei Verbesserungen fest, kann daher auch eine Herabstufung beim Grad der Behinderung folgen.
Daher kann im Vorfeld etwa die Beratung durch einen Sozialverband oder ein Gespräch mit dem Hausarzt ratsam sein, bevor Sie beim GdB eine Erhöhung beantragen. Dabei gilt es auch zu überlegen, welche Ziele durch eine Neubeurteilung erreicht werden sollen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Anerkennung (zusätzlicher) Merkzeichen oder die Feststellung einer Schwerbehinderung (ab GdB 50) handeln.
Nicht selten ist ein GdB von 50 das angestrebte Ziel, denn dieser geht mit verschiedenen Nachteilsausgleichen einher. Dazu zählen etwa ein besserer Kündigungsschutz, ein früherer Rentenbeginn und Steuervorteile.