
FAQ: Dann gibt es wegen ADHS einen GdB
Sofern durch ADHS Beeinträchtigungen im Arbeits- oder Sozialleben diagnostiziert werden, kann es als Behinderung eingestuft werden. Erhalten Sie erst nach Ihrem 25. Geburtstag die Diagnose ADHS, wird ein GdB von 50 normalerweise nicht überschritten.
ADHS zählt als geistige Behinderung, da sie als psychische Störung eingestuft wird. In Kombination mit anderen Beeinträchtigungen (z. B. Depressionen) kann jedoch auch eine seelische Behinderung diagnostiziert werden. Mehr erfahren Sie hier.
Weil ADHS zu hyperkinetischen Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen gezählt werden, hängt der GdB bei ADHS von den sozialen Anpassungsschwierigkeiten ab. Die Einstufungen können Sie in unserer GdB-Tabelle zu ADHS nachschauen.
Inhalt
Zählt ADHS als Behinderung?

ADHS kann zu diversen Beeinträchtigungen im Alltag führen. Dennoch ist häufig unklar, ob es auch als Behinderung anerkannt wird oder lediglich als Erkrankung zählt.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt die allgemeine gesetzliche Definition einer Behinderung fest. Hierzu heißt es in § 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX):
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Ist ADHS also eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches? Tatsächlich ist dies von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, beim Versorgungsamt für ADHS einen GdB (Grad der Behinderung) zu erhalten. Hierfür müssen aber deutliche Beeinträchtigungen oder Teilhabebeeinträchtigungen im Alltag oder bei der Arbeit vorliegen.
Zu den Faktoren der Einstufung zählt auch, ob Sie ADHS seit Ihrer Kindheit haben oder einen Grad der Behinderung für ADHS erst als Erwachsene erhalten. Der GdB bei ADHS im Erwachsenenalter übersteigt im Regelfall nicht den Wert von 50. Ausnahmen gelten für Menschen, die wegen ADHS nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und/oder in einem Heim für Menschen mit Behinderungen leben können.
ADHS: Welchen Behinderungsgrad gibt es in Deutschland?

Was Sie bei ADHS für einen Grad der Behinderung erhalten, hängt von den erlittenen Beeinträchtigungen ab. Ggf. können auch zusätzliche Symptome in Verbindung mit ADHS Ihren GdB erhöhen.
Bei der Einstufung von ADHS als Behinderung werden sogenannte soziale Anpassungsschwierigkeiten untersucht. Diese sind für die Einstufung des GdB bei ADHS der entscheidende Faktor. Werden keine sozialen Anpassungsschwierigkeiten diagnostiziert, erhalten Sie trotz ADHS keinen GdB.
Liegen soziale Anpassungsschwierigkeiten vor, kommt es darauf an, wie stark sich diese auf Sie und Ihren Alltag auswirken. Nehmen sie z. B. noch keine Auswirkung auf Ihre Integrationsfähigkeit, wird Ihr GdB auf 20 eingestuft.
Damit wegen ADHS eine Schwerbehinderung vorliegt, muss ein Behinderungsgrad von mindestens 50 vorliegen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie auf eine umfassende Unterstützung oder Beaufsichtigung im Alltag angewiesen sind.
Aber wie hoch ist der Grad der Behinderung bei ADHS in welchem Fall? In der folgenden Tabelle können Sie ablesen, ob Sie wegen Ihrer ADHS-Erkrankung Prozente für eine Behinderung erwarten können und wie hoch Ihr GdB ausfällt.
Schwere der Erkrankung | GdB |
---|---|
Keine sozialen Anpassungsschwierigkeiten | - |
Bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten ... | |
... ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit. | 20 |
... mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit oder erhöhter Beaufsichtigungsbedarf. | 30 - 40 |
... mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit, durch die eine umfassende Unterstützung oder Beaufsichtigung nötig wird. | 50 - 70 |
... die die Integration in verschiedene Lebensbereiche trotz umfassender Unterstützung unmöglich machen. | 80 - 100 |
Zur „umfassenden“ Unterstützung zählen Schulbegleitungen, ambulant betreutes Wohnen oder ein besonderes ADHS-Coaching am Arbeitsplatz.
Wie wird mit zusätzlichen Diagnosen umgegangen?

Bei Beginn in der Kindheit oder Jugend gehört AHDS zu den verhaltens- und emotionalen Störungen. Zur Berücksichtigung eines ADHS-GdB für Kinder, z. B. in der Schule, benötigt es zwingend eine medizinische Diagnose nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Insbesondere wenn Sie bereits in Ihrer Kindheit mit ADHS diagnostiziert worden sind, kann das im Erwachsenenalter einen Symptomwandel nach sich ziehen. Das bedeutet, dass Sie ggf. durch weitere, vor allem psychisch veranlagte Erkrankungen weiter beeinträchtigt werden.
In solchen Fällen kann es durch die negativen Erfahrungen im Kindes- und Jugendalter als Erwachsener häufig zu Selbstzweifeln und Unsicherheiten kommen. Nicht selten sind Depressionen die Folge.
Wurde bei Ihnen sowohl ADHS als auch Depression diagnostiziert? Ihr GdB wird in diesem Falle nicht addiert. Stattdessen wird jeweils ein Grad der Behinderung für ADHS und Depression ausgestellt. Allerdings wird untersucht, ob und inwieweit Ihre Teilhabebeeinträchtigung durch die zusätzliche Diagnose verstärkt wird. Ggf. wird diese dann insgesamt höher bewertet.
Wo kann ich wegen ADHS eine Behinderung beantragen?
Wenn Sie wegen ADHS einen Behinderungsgrad in Deutschland beantragen wollen, müssen Sie sich an das jeweilige Versorgungsamt wenden. Dieses finden Sie über Ihre Kreis- oder Stadtverwaltung.
Im Regelfall benötigen Sie dazu ein medizinisches Gutachten, das Sie Ihrem Antrag beilegen können. Weitere Dokumente, die Sie dem Versorgungsamt beilegen können, um die Bearbeitung zu erleichtern sind:
- Andere bestehende amtliche Gutachten (z. B. von der Krankenkasse oder Rententrägern)
- Anerkennungsbescheide (Berufsunfälle oder -krankheiten etc.)
- Infos über bereits gestellte Anträge bei sozialen Leistungsträgern
- Informationen (Name, Anschrift etc.) zu bereits besuchten Förderschulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Wegen ADHS einen GdB erhalten? Das sind mögliche Nachteilsausgleiche

Wenn Sie wegen ADHS einen GdB erhalten haben, kommt es auf dessen Höhe an, welche Ansprüche Sie deswegen erheben können. Oftmals lassen sich aus einem erlangten Grad der Behinderung diverse Nachteilsausgleiche für Arbeit- und Privatleben herausziehen.
Da Sie mit ADHS einen GdB von 20, 30, 50 oder 100 haben können, sind die möglichen Vorteile ganz verschieden. Entscheidend ist, welche Einstufung Sie gemäß der GdB-Tabelle für Ihr ADHS erhalten haben.
Manche Vorteile erhalten Sie mit ADHS als Schwerbehinderung nur mit Merkzeichen. Dazu gehören z. B. eine Vergünstigung oder die vollständige Befreiung der Rundfunkgebühr oder kostenlose Fahrdienste.
Ein GdB von 20 würde sich z. B. auf Pauschbeträge beschränken. Das bedeutet, dass jährlich ein Betrag von 384 € von Ihrem zu versteuernden Einkommen steuerfrei bleibt. Bei ADHS mit einem GdB von 30 käme unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz hinzu. Wir listen Ihnen sämtliche Vorteile der einzelnen Behinderungsgrade in der folgenden Tabelle auf:
Grad der Behinderung (GdB) | Nachteilsausgleiche / Vorteile |
---|---|
20 | • Pauschbetrag (384 € / Jahr) |
30 | • Pauschbetrag (620 € / Jahr) • Besonderer Kündigungsschutz • Behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale • Möglichkeit auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten |
50 | • Pauschbetrag (1.140 € / Jahr) • Zusatzurlaub (1 Woche / Jahr) • Besonderer Kündigungsschutz • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr • Ggf. früherer abschlagsfreier Renteneintritt • Sonderrechte am Arbeitsplatz (z. B. leidensgerechter Arbeitsplatz) Je nach Merkzeichen: • Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen (z. B. Rundfunkgebühren) • Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer |
80 | • Pauschbetrag (2.120 € / Jahr) • Zusatzurlaub (1 Woche / Jahr) • Behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale • Besonderer Kündigungsschutz • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr • Ggf. früherer abschlagsfreier Renteneintritt • Sonderrechte am Arbeitsplatz (z. B. leidensgerechter Arbeitsplatz) Je nach Merkzeichen • Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen (z. B. Rundfunkgebühren) • Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer • Parkerleichterungen • Kostenlose Fahrdienste |
100 | • Pauschbetrag (2.840 € / Jahr) • Zusatzurlaub (1 Woche / Jahr) • Behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale • Besonderer Kündigungsschutz • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr • Ggf. früherer abschlagsfreier Renteneintritt • Sonderrechte am Arbeitsplatz (z. B. leidensgerechter Arbeitsplatz) Je nach Merkzeichen • Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen (z. B. Rundfunkgebühren) • Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer • Parkerleichterungen • Fahrdienste |