Der drittgrößte Anbieter von Pauschalreisen in Deutschland ist pleite! Am Montag, den 3. Juni 2024 stellte die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zahlreiche Kunden, die für die kommenden Monate Reisen gebucht hatten, sind seither verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Insolvenz von FTI.
FTI insolvent: Welche Anbieter sind betroffen?
Seit Montag ist bekannt, dass der Reiseveranstalter FTI insolvent gegangen ist. Das sorgt natürlich für eine enorme Verunsicherung bei Kunden, die über den Anbieter Reisen gebucht haben. Vor allem in Hinblick auf die anstehenden Sommerferien sind einige Urlauber nun gezwungen, umzuplanen.
Doch welche Anbieter, Marken und gebuchte Leistungen sind von der FTI-Insolvenz genau betroffen? Darüber gibt die FTI GROUP auf der eigenen Webseite Auskunft:
Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, …) gebucht wurden. […]
Haben Sie also eine entsprechende Buchung getätigt, müssen Sie damit rechnen, dass diese storniert wird, auch wenn sich FTI nach eigenen Angaben darum bemüht, Pauschalreisen wie geplant durchzuführen.
Wichtig: Unter +49 (0)89 710 45 14 98 können Sie ein FTI-Serviceteam erreichen, welches rund um die Uhr bereitsteht, um Ihre Fragen zu geplanten oder auch schon laufenden Reisen zu beantworten.
Bekommen die Kunden ihr Geld zurück?
Aktuell herrscht eine große Ungewissheit, welche Reisen trotz der Insolvenz von FTI noch durchgeführt werden können und welche nicht. Doch was passiert, wenn Sie bereits den vollen Preis gezahlt haben und die Pauschalreise dann storniert wird?
In diesem Fall gibt es einen Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser sichert gesetzlich zu, dass Reisende ihre Kosten in voller Höhe erstattet bekommen. Nötig dafür ist ein Sicherungsschein.
Allerdings gilt das nicht für Urlauber, die lediglich Einzelleistungen gebucht haben. Zu diesem Fall schreibt FTI: „Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.“
Ob der Umstand, dass FTI insolvent gegangen ist, zu einem Preisanstieg bei anderen Anbietern führen wird, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Allerdings wird davon abgeraten, dass Kunden auf eigene Faust die Reise umbuchen. Schließlich ist es immer noch im Bereich des Möglichen, dass der Urlaub wie geplant stattfinden kann.