Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung: 3 Monate mehr Zeit

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Seit 1. Juli 2022 sind Eigentümer dazu aufgerufen, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Ursprüngliche Abgabefrist: der 31. Oktober 2022. Schon vorab wurde diese Frist von unterschiedlichsten Seiten als zu knapp bemessen bemängelt. Zahlreiche Komplikationen später und kurz vor Ablauf beschlossen die Finanzminister der Bundesländer nun eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung. Betroffene sollen diese jetzt bis Ende Januar 2023 einreichen können.

Bundesweit einmalige Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung

Die Finanzminister der Länder haben sich heute auf eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung geeinigt.
Die Finanzminister der Länder haben sich heute auf eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung geeinigt.

Schon der Start war holprig: Gleich zu Beginn des Zeitraums, der Grundbesitzern für die Abgabe der „Erklärung über die Feststellung des Grundsteuerwerts“ eingeräumt wurde, streikte das Steuerportal ELSTER aufgrund zu vieler Anfragen. Auch danach ging es nur schleppend voran. Nach Auskunft des Finanzministeriums fehlten Mitte September bundesweit noch 82 Prozent der geforderten Erklärungen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) warf bereits zum damaligen Zeitpunkt auf, dass ggf. eine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung in Betracht gezogen werden müsse. Die Entscheidung lag jedoch in den Händen der Landesfinanzminister. Diese haben sich am heutigen Tage dazu entschlossen, die Abgabefrist einmalig um drei weitere Monate zu verlängern.

Für Grundstücks- und Immobilieneigentümer bedeutet das: Sie haben final bis Ende Januar 2023 Zeit, die Erklärung bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Betroffene sollen hierfür vornehmlich das Steuerportal www.elster.de nutzen. Eine weitere Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung ist nicht vorgesehen.

„Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“

– Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) via Twitter –

Zum Hintergrund der neuen Grundsteuererklärung

Die neue Frist für die Grundsteuererklärung läuft Ende Januar 2023 aus.
Die neue Frist für die Grundsteuererklärung läuft Ende Januar 2023 aus.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2018 die bis dato genutzte Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, den Einheitswert, für verfassungswidrig erklärte, beschloss die Bundesregierung im Folgejahr eine umfassende Grundsteuerreform. Mit Beginn 2022 sollten bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. Alle Personen, die zum Stichtag am 1. Januar 2022 Grundstücke und Immobilien ihr Eigentum nannten, sollen entsprechend der nun beschlossenen Fristverlängerung eine neue Grundsteuererklärung bis spätestens Ende Januar 2023 abgeben. Die neue Grundsteuer soll dann ab 2025 erhoben werden.

Ein großes Problem bei der Umsetzung: Die Abgabe der Erklärung über das Portal ELSTER sei laut Aussage vieler Experten zu kompliziert. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg stellt im folgenden Video eine ELSTER-Ausfüllhilfe zur Verfügung:

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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