Freiberufler mit Visum: Was ist dafür notwendig?

Ausländische Freiberufler: Ein Visum muss zur Einreise vorhanden sein.
Ausländische Freiberufler: Ein Visum muss zur Einreise vorhanden sein.

FAQ: Freiberufler mit Visum

Können Freiberufler ein Visum für Deutschland erhalten?

Ja, Freiberufler können ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten, wenn sie die in § 21 AufenthG genannten Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, können sie in Deutschland arbeiten.

Wie weise ist nach, dass ich Freiberufler bin?

Um ein Visum für Freiberufler zu erhalten, muss entweder ein Businessplan oder die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Auch Nachweise über bisherige Tätigkeiten und Einnahmen können hilfreich sein. Welche Nachweise noch gefordert sind, ist vom Einzelfall abhängig.

Was ist ein „Business Visa“?

Das Visum für Freiberufler sollte nicht mit dem Business-Visum verwechselt werden. Letzteres gilt im Aufenthaltsrecht nur für kurze Aufenthalte im Schengenraum, damit Geschäftsreisende an Konferenzen oder Vertragsverhandlungen teilnehmen können. Welches Visum für Künstler in Frage kommt, erfahren Sie hier

Visum für Freiberufler in Deutschland

Welche Freiberufler brauchen ein Visum für Deutschland?
Welche Freiberufler brauchen ein Visum für Deutschland?

Möchten Ausländer, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, in Deutschland selbstständig als Freiberufler arbeiten, benötigen sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dieser kann entweder vor der Einreise bei den deutschen Auslandsvertretungen oder in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. 

Trifft Letzteres zu, muss bereits ein Visum für Freiberufler für die rechtmäßige Einreise vorhanden sein. Anschließend müssen Freiberufler dieses Visum in die entsprechende Aufenthaltserlaubnis umwandeln.

In der Regel wird das für Freiberufler geltende Visum für 90 Tage und die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von drei Jahren ausgestellt. Ist die Geschäftsidee bzw. die Tätigkeit erfolgreich, kann dieser Aufenthaltstitel verlängert werden. Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, diesen in eine Niederlassungserlaubnis umzuwandeln

Antragstellung: Gebühren und wichtige Unterlagen

Sowohl für die Erstausstellung als auch für die Verlängerung müssen Freiberufler für das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis Gebühren bezahlen. Das Visum zur Einreise kostet höchstens 80 Euro. Die „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit“ kostet derzeit 100 Euro. Hinzukommen können hier die Kosten für eventuell benötigte Nachweise und Beglaubigungen. Antragsteller von sich vorab bei den Auslandsvertretungen oder der zuständigen Ausländerbehörde nach den Gebühren erkundigen

Beim Antrag für die Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Vollständiger Businessplan
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Nachweis über Altersvorsorge bei Personen über 45 Jahre
  • Nachweis zu unternehmerischen Erfahrungen
  • Referenzen
Ein Visum für selbständige Tätigkeit muss in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Ein Visum für selbständige Tätigkeit muss in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Wollen Forscher oder Wissenschaftler freiberuflich tätig sein, waren aber vorher angestellt, sollte der bisherige Arbeitsvertrag ebenfalls vorgelegt werden. Bei Absolventen einer deutschen Hochschule ist der Nachweis des Abschlusses einzureichen. Welche weiteren Nachweise notwendig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. 

Die Bearbeitungsdauer liegt in Deutschland im Durchschnitt bei fünf bis sechs Wochen. Bei einer Beantragung über die deutschen Auslandsvertretungen muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens drei Monaten gerechnet werden. 

Visum für selbstständige Tätigkeit: Diese Voraussetzungen gelten

Die entsprechende „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit“ gilt sowohl für Antragsteller, die einen freien Beruf selbstständig ausüben wollen als auch für jene, die als Gewerbetreibenden tätig sein wollen.

Je nachdem, auf welche Art Sie als Freiberufler arbeiten wollen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 21 Abs. 1 AufenthG

Demnach gilt:

(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn

1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,

2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und

3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Für das Visum für Freiberufler muss in Deutschland ein Bedürfnis für die Tätigkeit bestehen,
Für das Visum für Freiberufler muss in Deutschland ein Bedürfnis für die Tätigkeit bestehen,

Wollen Sie als gewerbetreibende Freiberufler ein Visum beantragen, muss also für Ihr Produkt, Ihr Angebot oder Ihre Dienstleistung ein Bedürfnis vorhanden sein bzw. ein wirtschaftliches Interesse für diese bestehen. Zudem müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass sowohl die Finanzierung für die freiberufliche Tätigkeit als auch für den Lebensunterhalt gesichert ist. Neben dem Businessplan sind auch etwaige Kreditzusagen anzugeben.

Ist das Gewerbe erfolgreich, kann nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. 

Wollen sich Antragsteller in einem freien Beruf selbstständig machen, sind dann folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Nachweise eine Finanzierung
  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs
  • Nachweise einer ausreichenden Altersvorsorge

Ist für die Ausübung der Tätigkeit die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig, kann sich das auf die Dauer der Bearbeitung auswirken. Wird der Antrag im Ausland gestellt, kann für Freiberufler das Visum erst ausgestellt werden, wenn die Zustimmung der Agentur vorliegt

Ausländische Künstler, die in Deutschland als Freiberufler arbeiten wollen, müssen zunächst ein Visum zur Selbständigkeit beantragen und diese dann in die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit umwandeln. Neben dem Nachweis zur Deckung des Lebensunterhalts müssen Künstler, die als Freiberufler ein Visum und dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, auch eine Krankenversicherung und eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen. Eine Berufsausübungserlaubnis ist für Künstler nicht notwendig.

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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