Pauschalreisen gelten als das Rundum-sorglos-Paket für Urlaubsreisen. Denn in der Regel sind diese bis auf das kleinste Detail durchdacht. Allerdings kann es auch bei der sorgfältigsten Planung zu Problemen und Zwischenfällen kommen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn bereits der Beginn der Pauschalreise von einer Flugverspätung überschattet wird. Abhängig davon, wie lange Sie auf Ihren Flug warten müssen, besteht allerdings die Möglichkeit, bei einer Pauschalreise für die Flugverspätung Entschädigung zu verlangen.
Doch wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen? Und wie muss für die Forderung nach einer Entschädigung aufgrund von Flugverspätung bei der Pauschalreise ein Musterschreiben aussehen? Welche Regelungen sieht das Reiserecht vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Flugverspätung bei einer Pauschalreise
Ja. Bei erheblichen Verspätungen liegt gemäß Reiserecht ein erheblicher Mangel vor.
Das kommt darauf an, wie weit die Flugstrecke war und wie verspätet der Flieger gelandet ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie die Forderung nach einer Entschädigung bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise formulieren können.
Was besagt das Reiserecht zur Flugverspätung bei einer Pauschalreise?
Kommt es bei Ihrer Pauschalreise zur Flugverspätung kann Ihnen Schadensersatz zustehen. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung 261/2004 zu den Fluggastrechten, welche die Ansprüche zwischen Fluggast und Fluggesellschaft regelt.
Darüber hinaus findet bei Pauschalreisen auch das deutsche Reiserecht Anwendung. Dieses soll sicherstellen, dass der Urlauber auch tatsächlich die gebuchten Leistungen erhält. Daher liegt bei erheblichen Verspätungen ein Reisemangel vor. Dieser kann unter Umständen eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen.
Hat die Verspätung eine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reiseleistung zur Folge, kann unter Umständen auch ein vollständiger Rücktritt von der Reise möglich sein. Ob diese Option besteht, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Mögliche Kriterien dabei sind unter anderem die Dauer der Reise und spezielle Umstände, wie zum Beispiel das Verpassen eines Kreuzfahrtschiffes.
Flugverspätung bei der Pauschalreise: Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Wie viel Entschädigung Ihnen für die Flugverspätung bei einer Pauschalreise zusteht, hängt insbesondere von der Dauer der Verzögerung ab. Die Frankfurter Reisemängeltabelle sieht eine Minderung des Reisepreises erst vor, wenn sich der Abflug um mehr als vier Stunden verzögert. In diesem Fall ist eine Reisepreisminderung von fünf Prozent üblich.
Liegt die Verspätung bei mehr als drei Stunden, steht Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung zu. Je nach Flugstrecke liegt diese zwischen 250 und 600 Euro. Verzögert sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie die Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen fordern.
Achtung! Die Verordnung gilt nur, für alle Flüge innerhalb der EU und jene mit einem Zielflughafen in der EU. Darüber hinaus sind auch die Airlines an die Verordnung gebunden, welche ihren Sitz in der EU haben.
Musterschreiben für die Flugverspätung auf Pauschalreisen
Möchten Sie den Anspruch auf Entschädigung bei der Pauschalreise aufgrund einer Flugverspätung geltend machen, empfiehlt sich dafür die Schriftform. Damit Sie auch wissen, wann das Schreiben beim Reiseveranstalter eingeht, ist zudem der Versand per Einschreiben ratsam.
Beim nachfolgenden Beispiel handelt es sich um einen Musterbrief zur Flugverspätung auf einer Pauschalreise. Passen Sie dieses Schreiben an Ihren Einzelfall an, um beim Reiseveranstalter oder bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung einzufordern.
[Adresse des Absenders/Urlaubers]
[Anschrift des Reiseveranstalters]
[Ort, Datum]
Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004
Flugnummer: xxxxxxxx
Datum: xx.xx.xxxx
Abflug Flughafen: xxxxxxx
Ziel Flughafen: xxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte eine bestätigte Buchung für den zuvor benannten Flug. Dieser hatte [Anzahl der Stunden] Stunden Verspätung.
Aus den mir vorliegenden Informationen ist mir nicht ersichtlich, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Daher steht mit gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 eine Entschädigung in Höhe von [Höhe der Entschädigung] Euro zu.
Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hallo,
Unser Flug hatte eine Verspätung von 3std 32 min. Die Reise wurde bei Alltours als Pauschalreise gebucht. Wir haben uns also direkt an Alltours gewendet und die jetzt die Antwort bekommen, dass die nicht zuständig sind und wir uns an Eurowings wenden sollen.
Ist das rechtens?
MfG
Melanie