Wenn die Fluggesellschaft in die Pleite geht: Bestehen Ansprüche?

FAQ: Fluggesellschaft geht Pleite

Kann ich bei einer Pleite das Geld für die Flugtickets zurückfordern?

Grundsätzlich ist es möglich, Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Allerdings werden die Forderung von Großgläubigern üblicherweise bevorzugt behandelt, sodass Urlauber nicht selten leer ausgehen.

Erhalten Reisende bei einer Pleite der Fluggesellschaft die Kosten fürs Hotel erstattet?

Nein, diese Option besteht laut Gesetz in der Regel nicht, solange es sich bei der Insolvenz nicht um eine schuldhafte Pflichtverletzung der Fluggesellschaft handelt.

Sind Pauschalreisen abgesichert?

Laut Reiserecht muss der Veranstalter der Pauschalreise sicherstellen, dass die Reise als solches durchgeführt werden kann. Daher ist es ggf. notwendig, einen alternativen Flug zu buchen.

Horrorszenario für Reisende

Fluggesellschaft pleite: Was nun zu tun ist, verrät unser Ratgeber.
Fluggesellschaft pleite: Was nun zu tun ist, verrät unser Ratgeber.

Viele Menschen müssen lange sparen, um sich den Traumurlaub finanzieren zu können. Ist die Reise endlich gebucht, beginnt die Zeit des Wartens und der Vorfreude. Es werden Monate, Wochen und Tage im Kalender abgezählt, bis endliche der Flug in die Ferne ansteht.

Doch was, wenn eine Hiobsbotschaft den Traum ins Wanken bringt? Nachrichten wie die Air-Berlin-Pleite sorgen bei den Betroffenen für große Unsicherheit. Denn häufig ist nicht klar, wie sich die Reisenden in einem solchen Fall verhalten sollen – abwarten, stornieren oder umbuchen?

Wir klären im nachfolgenden Ratgeber, was die Insolvenz einer Fluggesellschaft für die betroffenen Urlauber bedeutet, welche Ansprüche gemäß der Fluggastrechte bestehen und ob es eine Möglichkeit zur Absicherung für den Fall gibt, dass eine Fluggesellschaft Pleite macht.

Was bedeutet der Konkurs einer Fluggesellschaft für die Reisenden?

Air-Berlin-Pleite: Wer einen Flug gebucht hat, muss häufig erst einmal bangen.
Air-Berlin-Pleite: Wer einen Flug gebucht hat, muss häufig erst einmal bangen.

Meldet eine Fluggesellschaft Insolvenz an, beginnt für die betroffenen Urlauber meist eine Zeit des Hoffen und Bangens. Existiert noch ein Weg aus den roten Zahlen? Meldet sich ein Investor, der den weiteren Flugbetrieb gewährleistet? Oder wird dieser eingestellt und alle Flüge gestrichen?

Bis es auf diese Fragen eindeutige Antworten gibt, hängen die Betroffenen meist in der Luft, denn bei einer Stornierung bleiben sie auf ihren Ausgaben sitzen und müssen zudem meist neue und teurere Tickets selbst finanzieren. Experten raten in diesem Fall daher dazu, eine endgültige Entscheidung abzuwarten.

Kann die Fluggesellschaft die Pleite nicht mehr abwenden und findet sich auch kein Investor, gehen die Passagiere, welche nur einen Flug gebucht haben, bei der Einstellung des Flugbetriebes in der Regel leer aus. Dabei ist es irrelevant, ob sie die Flüge direkt bei der Airline oder über ein Reiseportal erstanden haben.

Die Fluggäste bleiben in diesem Fall allerdings nicht nur auf den Ausgaben für ihre Tickets sitzen. Denn können die Betroffenen ihre Reise nicht antreten, drohen Folgeschäden. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Kosten für die Unterkunft am Urlaubsort oder für die vergebliche Anreise zum Flughafen handeln. Denn auch in diesem Fall können die Reisenden auf keine Erstattung hoffen, schließlich liegt bei einer Insolvenz keine schuldhafte Pflichtverletzung der Fluglinie vor.

Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, können aufatmen. Denn in diesem Fall muss der Reiseveranstalter gemäß Reiserecht einen Ersatzflug buchen und diesen auch bezahlen. Wird der Veranstalter nicht selbst aktiv, kann der Urlauber ggf. auch selbst einen anderen Flug buchen und die Erstattung der Kosten verlangen.

Buchung im Reisebüro: Erhalte ich, wenn die Fluggesellschaft pleite ist, mein Geld zurück?

Muss eine Airline Konkurs anmelden, bieten Reisebüros in der Regel keinen besseren Insolvenzschutz.
Muss eine Airline Konkurs anmelden, bieten Reisebüros in der Regel keinen besseren Insolvenzschutz.

Buchen Kunden ihren Urlaub im Reisebüro, erhoffen sie sich davon neben einer umfassenden Beratung nicht selten gegenüber den verschiedenen Online-Reiseportalen auch ein höheres Maß an Sicherheit.

Allerdings bieten Reisebüros im Fall einer Insolvenz nur einen bedingten Schutz. So besteht unter Umständen die Möglichkeit, das Reisebüro aufgrund von Schlechtberatung in Regress zu nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Buchung bereits damit gerechnet werden musste, dass die Fluggesellschaft Pleite macht.

War die Insolvenz zum Zeitpunkt der Buchung hingegen noch nicht abzusehen, gehen die Kunden, welche ihren Urlaub im Reisebüro gebucht haben, in der Regel ebenfalls leer aus – außer es handelt sich um eine Pauschalreise.

Geht eine Fluggesellschaft pleite, besteht wegen eines gestrichenen Fluges grundsätzlich die Möglichkeit, Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Allerdings werden die Forderungen von Großgläubigern – wie zum Beispiel Banken – ebenso wie Löhne und Sozialabgaben, die das Unternehmen noch zu zahlen hat, in diesem Fall bevorzugt behandelt. Die Ansprüche der Urlauber stehen also hinten an. Dadurch ist unklar, ob Sie zumindest einen Teilbetrag des Ticketpreises zurück erstattet bekommen.

Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz auch dann, wenn die Fluglinie insolvent ist?

Meldet die Airline Insolvenz an, bleiben Sie nicht selten auf dem Anspruch auf Schadensersatz sitzen.
Meldet die Airline Insolvenz an, bleiben Sie nicht selten auf dem Anspruch auf Schadensersatz sitzen.

Meldet eine Fluggesellschaft Konkurs an, hat dies weitreichende Auswirkungen für tausende Reisende. Neben der Unsicherheit, ob ihr Flieger überhaupt wie geplant abhebt, stellt sich auch die Frage, ob Ansprüche bei Flugverspätungen oder -ausfällen bestehen, wenn die Airline bereits Insolvenz angemeldet hat.

Grundsätzlich gilt, dass es sich bei den Kunden nicht um sogenannte bevorrechtige Gläubiger handelt, sodass diese Forderungen in einem Insolvenzverfahren eine vergleichsweise geringe Priorität besitzen. Daher sieht es für die Schadensersatzforderungen bei Flugausfällen oder verlorenem Gepäck eher schlecht aus, wenn die Fluggesellschaft pleite ist.

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, besteht allerdings in der Regel Hoffnung, dass Sie nicht komplett leer ausgehen. Denn in diesem Fall können Sie, auch wenn die Fluggesellschaft insolvent ist, Ihr Geld zumindest teilweise zurück erhalten. Denn Ihre Ansprüche können Sie in diesem Fall grundsätzlich auch beim Reiseveranstalter geltend machen.

Wichtig! In der Regel fällt die Entschädigung beim Reiseveranstalter niedriger aus als bei der Fluggesellschaft gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Bietet eine Airline-Insolvenzversicherung Sicherheit?

Airline-Pleite: Einen Insolvenzschutz können spezielle Versicherungen bieten.
Airline-Pleite: Einen Insolvenzschutz können spezielle Versicherungen bieten.

Immer wieder berichten die Medien, dass die eine oder andere Fluggesellschaft von einer Pleite bedroht ist. Bei Reisenden sorgen solche Meldungen verständlicherweise für Verunsicherung. Denn eine Garantie, dass der teilweise weit im Voraus gebuchte Flug auch tatsächlich stattfindet, gibt es in der Regel nicht.

Da verwundert es nicht, dass sich viele Verbraucher fragen, ob der Abschluss einer Insolvenzversicherung für einen Flug sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort lässt sich in diesem Fall allerdings meist nicht geben.

Informieren Sie sich daher vorab über die Airline. Denn wenn bekannt ist, dass die Fluggesellschaft von einer Pleite bedroht ist, greifen entsprechende Versicherungen häufig nicht mehr. Darüber hinaus sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau lesen, da es unter anderem möglich ist, dass bestimmte Airlines grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Was die Versicherung bei der Pleite einer Fluggesellschaft genau beinhaltet, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen hab. So ist zum Beispiel die Erstattung des Ticketpreises, ein Ersatzticket oder die teilweise Übernahme der Kosten für ein neues Ticket möglich.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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5 Gedanken zu „Wenn die Fluggesellschaft in die Pleite geht: Bestehen Ansprüche?

  1. Eva-M. B.

    Hallo,
    ich habe ein Problem, dass ich trotz intensiver Recherche nicht lösen kann, besonders wegen unterschiedlicher Interpretation.
    Wir haben am 21.9.19 eine Reise gebucht für eine Woche Ägypten Flug Leipzig – MarsaAlam. Heute habe ich die Information erhalten, dass der Flug ab Frankfurt gehen soll. Für uns mit 4jährigem Kind nicht akzeptabel. Habe ich hierbei Rechte, von dem Vertrag zurückzutreten.
    Danke für eine schnelle Antwort. Wenn ja, bitte ich um die genaue Gesetzeslage, Paragraf u. ä.
    Herzliche Grüße
    Eva

  2. Tim

    Ich wollte am 6.11. mit Thomas Cook verreisen. Die Restzahlung ist am 7.10. fällig. Mir wurde empfohlen, von der Reise zurückzutreten und mich mit der 25%igen Stornogebühr abzufinden, damit nicht irgendwann der Insolvenzverwalter die Restsumme von mir verlangen kann.

  3. Ilhan

    Arturo,
    14.06.2019
    Ich habe im september 2019 meine Flüge gebucht leider nur Flug ohne Hotel. Jetzt heisst es ich kann gar nichts machen weil die Germania pleite ist. Es ist die viert größte Gesellschaft Deutschlands gewesen. Das die Reise Portal nichts machen kann ergert mich mehr als die pleite!!!
    Viele Grüße

  4. Wolfgang

    Leider hat mir das nichts geholfen.

    Ich habe München als Abflug und Ankunftsflughafen gebucht. Dann ging Germania pleite. Jetzt sollen wir von München aus wegfliegen und zurück in Frankfurt ankommen. Der Reiseveranstalter meint sie seien nicht zuständig, da sie nur Vermittler sind (ich denke ein Reisebüro) und deshalb nichts machen könnten.

    Jetzt wissen wir nicht was wir machen sollten, mit der Bahn fahren ist eher schlecht, da wir viele Stunden mehr unterwegs wären und die Erholung schon kurz nach Ankunft weg wäre.

    Viele Grüße

  5. Nanna K.

    wenn uns vom Reiseveranstalter einer Pauschalreise ein Flug auf Grund der Insolvenz von Germania Flug, angeboten wurde, der aber von einer anderen Stadt ist, d.h. wir haben von Berlin gebucht und der Ersatzflug ist aber von Hamburg 00.20 in der Nacht am Ankunftsort….muss man das akzeptieren? Auch wenn es Flüge von Berlin gibt, diese aber dem Reiseveranstalter auf Grund des kurzfristigen Zeitraumes zu teuer sind und er einem eine andere Stadt auswählt!? Was tun !?

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