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FAQ: Strafe für Filesharing
Wenn beim Filesharing, also dem Austausch von Daten über das Netz, das Urheberrecht verletzt wird, kann eine Strafe die Folge sein.
Eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing kann als Strafe eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Nein, in der Regel erfolgt statt einer solchen Filesharing-Strafe in Deutschland eher eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung.
Kann eine Strafe für Filesharing anfallen?
Filesharing bezeichnet den Austausch von Daten über das Internet. Dies geschieht über eine Tauschbörse, welche die Daten zur Verfügung stellt und verbreitet.
Dies ist so lange kein Problem, wie es sich nicht um urheberrechtlich geschützte Daten wie Filme, Musik oder Bücher handelt. Sobald aber illegal Kopien solcher Werke über eine Tauschbörse angeboten und heruntergeladen werden, kann für das Filesharing eine Strafe aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts fällig werden.
Wer nämlich solche durch das Urheberrecht geschützten Werke ohne entsprechende Berechtigung verbreitet, kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine Urheberrechtsverletzung beim Filesharing sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das illegale Verbreiten von Musik, Filmen, Büchern oder sonstigen Werken ist kein Kavaliersdelikt und zieht durchaus hohe Strafen nach sich, wie Sie im Folgenden genauer erfahren werden.
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Womit muss wegen Filesharing als Strafe gerechnet werden?
In der Regel liegt in einem solchen Fall eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor. Dies deckt folgende Handlungen ab:
- Vervielfältigung
- Verbreitung
- öffentliche Weitergabe
Diese drei Fälle der Urheberrechtsverletzung liegen beim Filesharing vor. Eine Strafe sieht das Gesetz auch vor: Möglich ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Explizit sagt das Gesetz, dass auch ein Versuch strafbar ist.
Wird bei Filesharing immer eine Strafe fällig?
Die strafrechtliche Verfolgung ist in solchen Fällen aber eher selten, sodass bei Filesharing eine Strafe in Deutschland eher die Ausnahme sein dürfte. Stattdessen werden Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen und Schadensersatzzahlungen verwendet. Die Abmahnung stellt eine zivilrechtliche Maßnahme zur Prozessvermeidung dar.
Eine Erklärung dafür, dass jemand wegen Filesharing eher keine Strafe, sondern viel wahrscheinlicher eine Abmahnung erhält, ist die Tatsache, dass das Verschicken einer Abmahnung lukrativer als ein Prozess ist. Daher hat sich rund um das Urheberrecht beim Filesharing eine erhöhte Aktivität von Anwaltskanzleien entwickelt, die sich auf die Abmahnung solcher Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben.
Fazit zur Strafe für Filesharing
In der Regel wird trotz entsprechender gesetzlicher Grundlagen wegen Filesharing keine Strafe fällig. In Deutschland werden stattdessen eher Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen verschickt. Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollten sich Betroffene an einen Anwalt wenden, der sie über das weitere Vorgehen beraten kann.
Ich kann mir vorstellen, dass Filesharing nicht erlaubt ist. Deswegen finde ich es bemerkenswert, dass man im Falle von Filesharing nur eine Abmahnung bekommt. Eine strafrechtliche Verfolgung scheint mir aber eher unnötig.