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FAQ: Fiktionsbescheinigung verlängern
Läuft Ihre Fiktionsbescheinigung demnächst ab, ist es ratsam, dass Sie sich bei der zuständigen Behörde melden und einen Termin zur Verlängerung Ihrer Fiktionsbescheinigung vereinbaren. In der Regel liegt der Grund, dass für die Fiktionsbescheinigung eine Verlängerung nötig wird darin, dass die Ausländerbehörde noch nicht die notwendigen Kapazitäten hatte, um Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu bearbeiten. Was genau Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Fiktionsbescheinigung verlängern müssen, lesen Sie hier.
Im Normalfall wird die Fiktionsbescheinigung für zwei bis sechs Monate ausgestellt, unter Umständen kann die Gültigkeitsdauer aber auch länger sein. Je nach Behörde unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird. Im Allgemeinen soll eine Fiktionsbescheinigung mindestens so lange gültig sein, wie die Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf einen Aufenthaltstitel in Anspruch nimmt. In manchen Fällen wird der Zeitraum überschritten, weshalb es nötig werden kann, die Fiktionsbescheinigung zu verlängern. Ob es dafür eine Höchstgrenze gibt, erfahren Sie hier.
In Deutschland gibt es verschiedene Typen von Fiktionsbescheinigungen. Drei davon sind z. B. die Erlaubnisfiktion, die Duldungsfiktion und die Fortgeltungsfiktion. In dieser Tabelle finden Sie einen näheren Überblick darüber.
Fiktionsbescheinigung: Den Aufenthaltstitel verlängern

Fiktionsbescheinigungen werden ausgestellt, wenn über Anträge auf einen Aufenthaltstitel noch nicht direkt entschieden werden kann. Das kann entweder daran liegen, dass die eingereichten Unterlagen noch unvollständig sind oder dass die Behörde beispielsweise aus Zeitgründen im Moment nicht in der Lage ist, den Antrag zu bearbeiten. Ist das Ablaufdatum nicht mehr weit entfernt, sollten Sie sich schnellstmöglich bemühen, Ihre Fiktionsbescheinigung zu verlängern. Aber wie ist das genau, können Ausländerbehörden eine Fiktionsbescheinigung ausstellen und wie lange dauert die Bearbeitung der Verlängerung von einem Aufenthaltstitel überhaupt?
In manchen Landkreisen bietet die zuständige Ausländerbehörde eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung sogar online an. Oder es gibt bei der Terminvereinbarung online die Möglichkeit, „Fiktionsbescheinigung verlängern“ anzuklicken, woraufhin Ihr Termin bei der Behörde speziell für diesen Zweck vorgemerkt ist. Unter Umständen kann sich der oder die Zuständige vor Ort so bereits in vollem Umfang auf Ihr Anliegen vorbereiten, sodass Ihr Termin für die Verlängerung in kürzester Zeit erledigt ist.
Die wichtigsten Fakten zur Verlängerung einer Fiktionsbescheinigung im Überblick
Das wichtigste vorweg: Achten Sie darauf, sich vor dem finalen Ablaufdatum darum zu kümmern, Ihre Fiktionsbescheinigung zu verlängern.
- Fiktionsbescheinigungen sind immer befristet.
- Bleibt die Entscheidung der Ausländerbehörde bis zum Ablaufdatum aus, wird sie die Fiktionsbescheinigung verlängern. Sollte jedoch eine Entscheidung getroffen sein, bevor die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, ist sie ab diesem Zeitpunkt ungültig und der neue Titel hat ab sofort Wirkung.
- Gegebenenfalls können Sie Ihre Fiktionsbescheinigung gar nicht verlängern, sondern bekommen eine neu ausgestellte Bescheinigung überreicht.
- Eine Fiktionsbescheinigung kann jederzeit, auch vor ihrem Ablaufdatum von der Behörde zurückgezogen werden.
- Um unnötige Probleme und bürokratische Hürden zu vermeiden, sollten Sie Ihre Fiktionsbescheinigung verlängern, bevor sie abläuft.
- In Regelfällen gibt es keine Probleme dabei, eine Fiktionsbescheinigung zu verlängern.
- Der einfachste Weg ist, Sie nehmen Kontakt mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter auf, der Ihren Fall bereits in der Vergangenheit betreut hat.
- Jede Ausländerbehörde pflegt ihre eigene Methode im Umgang mit der Erteilung von Fiktionsbescheinigungen.
Eine Fiktionsbescheinigung verlängern: Wie oft ist das möglich?

Tatsächlich steht nicht fest, wie oft eine Fiktionsbescheinigung verlängert werden darf. Sind alle Voraussetzungen laut Aufenthaltsgesetz immer noch gegeben und konnte die Behörde noch nicht über Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel entscheiden, können Sie die Fiktionsbescheinigung weiterhin verlängern lassen.
Leider hat diese Regelung auch zur Folge, dass immer wieder Stimmen von Menschen laut werden, die ihre Fiktionsbescheinigung über mehrere Jahre hinweg alle zwei bis sechs Monate verlängern lassen müssen. Oft wird dann von einer sogenannten Kettenduldung gesprochen. Betroffene leiden meist sehr unter den ständigen Unsicherheiten, die diese Übergangsituation nach sich zieht.
Ist Ihre Fiktionsbescheinigung vor einer Verlängerung tatsächlich abgelaufen, können Sie trotzdem beruhigt sein: Auch mit einer abgelaufenen Fiktionsbescheinigung verbleiben Sie nicht automatisch illegal im Land. Die Bescheinigung an sich hat lediglich einen deklaratorischen Wert. Die „fiktive“ Wirkung Ihres vorübergehend erlaubten Aufenthalts im Land bleibt weiterhin bestehen.
Überblick über die Fiktionsbescheinigungen
Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG) | Erlaubnisfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG) | Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 2 AufenthG) |
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Wird ausgestellt, wenn: | ein bestehender Aufenthaltstitel verlängert oder verändert wird | einem Positivstaater* die vorübergehende Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt wird | ein Positivstaater den Antrag verspätet eingereicht hat |
Besteht Anspruch auf Kindergeld? | wenn vorher Kindergeld bezogen wurde, gibt es keine Änderung, ansonsten neue Beantragung möglich | Muss von der Familienkasse geprüft werden | Muss von der Familienkasse geprüft werden |
Konsequenzen: | Die Rahmenbedingungen des bisherigen Titels laufen vorerst weiter | Der Aufenthalt gilt vorerst als „fiktiv erlaubt“ | Die Abschiebung ist vorerst ausgesetzt |
Reisen ins Ausland erlaubt? | |||
* Positivstaater sind Angehörige privilegierter Staaten, die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, wie z. B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und Nordirland. |