FAQ: Mit Fiktionsbescheinigung reisen
Ob Sie mit Ihrer Fiktionsbescheinigung reisen dürfen, hängt davon ab, um welche Art von Fiktionsbescheinigung es sich handelt. Eine Fortgeltungsfiktion zum Beispiel ermöglicht das aus- und wieder einreisen nach Deutschland. Sie können also mit dieser Fiktionsbescheinigung in den Urlaub fahren. Anders ist es bei einer Erlaubnisfiktion oder einer Duldungsfiktion geregelt. Die Reise mit einer solchen Fiktionsbescheinigung ins Ausland ist nicht erlaubt.
Mit einer gültigen Fortgeltungsfiktion ist das Reisen mit dem Flugzeug grundsätzlich möglich. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist durch diese Art von Fiktionsbescheinigung gewährleistet, was Reisen auch über den Luftweg ermöglicht.
Meist wird in Deutschland entweder eine Fortgeltungsfiktion, eine Erlaubnisfiktion oder eine Duldungsfiktion ausgestellt. Jede dieser Fiktionsbescheinigungen wird auf Grundlage unterschiedlicher Voraussetzungen erteilt. Einen Überblick gibt die diese Tabelle.
Inhalt
Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung: Das sollten Sie beachten
Eine Fiktionsbescheinigung wird in Deutschland stellvertretend für einen Aufenthaltstitel ausgestellt. Nach einem Antrag bei der Ausländerbehörde wird oftmals erst eine Fiktionsbescheinigung herausgegeben, da die Bearbeitung der zahlreich eingehenden Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt. Für die Übergangszeit zwischen dem Ablaufdatum des vorher bestehenden Aufenthaltstitels und einer neuen Genehmigung wird vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Aber mit welcher Fiktionsbescheinigung ist das Reisen außerhalb der EU erlaubt? Beispielsweise bei diesen Fiktionsbescheinigungen gilt beim Reisen:
- Erlaubnisfiktion bzw. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG: Das Reisen ist weder außerhalb noch innerhalb der EU gestattet. Nach einer Ausreise mit dieser Fiktionsbescheinigung ist eine Rückreise nicht möglich.
- Dasselbe gilt für die sogenannte Duldungsfiktion oder Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG: Reisen innerhalb Deutschlands sind möglich, eine Ausreise aus dem Land sowie eine Wiedereinreise sind jedoch nicht gestattet.
- Anders sieht es aus bei einer Fortgeltungsfiktion bzw. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 im AufenthG: Das Reisen ist auch außerhalb Deutschlands möglich. Egal ob Sie diese Fiktionsbescheinigung zum Reisen mit dem Auto oder dem Flugzeug nutzen, Sie dürfen sowohl aus- als auch wieder einreisen.
Wie lange darf eine Fiktionsbescheinigung gültig sein? In der Regel ist eine Fiktionsbescheinigung so lange gültig, bis der eingereichte Antrag fertiggestellt ist. Die Behörden bemühen sich, alle Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten, dennoch kann es zu längeren Wartezeiten kommen, über deren Zeitraum die Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit behalten soll.
Mit welcher Fiktionsbescheinigung dürfen Sie reisen? Ein Überblick
Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG) | Erlaubnisfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG) | Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 2 AufenthG) | |
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Wird ausgestellt, wenn: | ein bestehender Aufenthaltstitel verlängert oder verändert wird | einem Positivstaater* die vorübergehende Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt wird | ein Positivstaater den Antrag verspätet eingereicht hat |
Besteht Anspruch auf Kindergeld? | wenn vorher Kindergeld bezogen wurde, gibt es keine Änderung, ansonsten neue Beantragung möglich | Muss von der Familienkasse geprüft werden | Muss von der Familienkasse geprüft werden |
Konsequenzen: | Die Rahmenbedingungen des bisherigen Titels laufen vorerst weiter | Der Aufenthalt gilt vorerst als „fiktiv erlaubt“ | Die Abschiebung ist vorerst ausgesetzt |
Reisen ins Ausland erlaubt? | |||
* Positivstaater sind Angehörige privilegierter Staaten, die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, wie z. B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und Nordirland. |
Mit einer Fiktionsbescheinigung auf Reisen: Weitere wichtige Hinweise
Mit einer Fiktionsbescheinigung zu reisen, ob Türkei, Ukraine oder in ein anderes Land, kann je nach Typ der Bescheinigung möglich sein. Aber darf man einfach so mit einer Fiktionsbescheinigung in der EU reisen?
Für Bürgerinnen und Bürger der EU besteht das Recht auf Freizügigkeit, das bedeutet, sie dürfen sich innerhalb der EU frei bewegen. Ein Visum oder eine andere Art von Aufenthaltstitel ist für sie demnach in einem anderen EU-Land nicht notwendig.
Haben Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragt und vorerst eine Fiktionsbescheinigung bekommen, ist reisen innerhalb der EU trotzdem nicht einfach möglich. Hier gilt erneut die Regelung, dass Reisen nur mit einer sogenannten Fortgeltungsfiktion erlaubt ist. Wie immer hängt das also davon ab, welche Fiktionsbescheinigung Sie besitzen. Prüfen Sie also genau, was auf Ihrer Bescheinigung vermerkt ist, bevor Sie eine Reise antreten. Denn unter Umständen könnte eine Einreisesperre verhängt werden und Ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland verwehrt bleiben.
Nur mit Fortgeltungsfiktion bzw. auch Fortbestandsfiktion genannt, also mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können Sie problemlos aus- und wieder einreisen. Der Absatz lautet wie folgt:
„(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.“
Mit einer Fiktionsbescheinigung zu reisen geht in der Regel also nur, wenn Sie bereits vorher in Besitz eines Aufenthaltstitels waren. Dieser wird „fiktiv“ weitergeführt, bis Ihr Antrag auf Verlängerung oder auf einen anderen Aufenthaltstitel fertig bearbeitet wurde.
Erlaubnisfiktion und Duldungsfiktion erlauben allein den Aufenthalt in Deutschland sowie Reisen innerhalb des Landes. Eine Wiedereinreise ist im Anschluss an einen Aufenthalt im Ausland nicht mehr möglich. In diesen Fiktionsbescheinigungen steht meist eine Bemerkung wie „gilt nicht für Auslandsreisen“.
Um vor Ihrer Reise ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land Ihrer Reise informieren, ob Sie mit Ihrer Fiktionsbescheinigung dorthin reisen dürfen und auch die Rückkehr nach Deutschland gewährleistet ist. In manchen Fällen werden weitere Dokumente, zusätzlich zu Ihrer Fiktionsbescheinigung, zum Reisen benötigt.
Ohne Fiktionsbescheinigung zu reisen ist keine gute Idee. Erfüllt Ihre Bescheinigung die Möglichkeit, ins Ausland zu reisen, sollten Sie das Dokument bei einer Reise unbedingt mit sich führen, um Komplikationen zu vermeiden.