FAQ: Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis
Fiktionsbescheinigung und Arbeitserlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt Ihnen und auch den Behörden, dass Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragt haben. Eine Arbeitserlaubnis hingegen bescheinigt, dass Sie arbeiten dürfen. Eine Fiktionsbescheinigung kann mit einer Arbeitserlaubnis einhergehen. Dies passiert allerdings nicht automatisch, sondern ist individuell verschieden.
Im Aufenthaltsbestimmungsgesetz, kurz AufenthG, sind die Bestimmungen zur Ein-, Ausreise und dem Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet festgehalten. In § 81 Absatz 4 steht geschrieben, dass der Titel eines Ausländers, der eine Verlängerung seines Titels beantragt hat, vorerst seine Gültigkeit behält. Hier können Sie mehr dazu erfahren.
Nicht mit jedem Aufenthaltstitel erhält man auch automatisch eine Arbeitserlaubnis. Bei befristeten Titeln ist sie in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei unbefristeten Titeln wie Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist die Arbeitserlaubnis in der Regel enthalten. Unter anderem deswegen gelten für unbefristete Aufenthaltstitel strengere Voraussetzungen.
Was hat es mit Fiktionsbescheinigung und Arbeitserlaubnis auf sich?
Inhalt
Im deutschen Aufenthaltsrecht gibt es verschiedene Aufenthaltstitel, die jeweils befristet oder unbefristet gültig sind.
Ein Aufenthaltstitel, der nicht von vornherein unbegrenzt gültig ist, muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Das passiert nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde. Im Fall, dass über einen gestellten Verlängerungsantrag noch nicht entschieden werden kann, wird dem Antragsteller zur Überbrückung eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die gültig ist, bis die Behörde den Antrag abschließend geprüft hat. Festgehalten ist dies in §81 des Aufenthaltsbestimmungsgesetzes:
(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.
Eine Fiktionsbescheinigung gilt also als vorübergehende Bestätigung dafür, dass der Antragsteller sich bisher rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Nach Bearbeitung des Antrags wird entweder ein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt oder aber ein Ablehnungsbescheid verschickt. Mit diesem Bescheid wird der Antragsteller in der Regel zur Ausreise aufgefordert.
Planen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig und im Voraus, um ein Ablaufen Ihres bisherigen Aufenthaltstitels zu verhindern. Die Beantragung sollte erfolgen, bevor Ihr aktueller Titel seine Gültigkeit verliert.
Wie bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis?
Eine Fiktionsbescheinigung kann sowohl mit als auch ohne Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Dies hängt immer davon ab, ob der Antragsteller bisher eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hatte oder nicht. Falls dies der Fall ist, enthält die Fiktionsbescheinigung einen entsprechenden Vermerk und die Arbeitserlaubnis bleibt bestehen. Hat hingegen bisher keine Arbeitserlaubnis vorgelegen, bleibt dieser Umstand auch bei einem Verlängerungsantrag gleich und der Antragsteller darf nicht arbeiten. Abgesehen von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die nicht verlängert werden müssen und mit einer Arbeitserlaubnis einhergehen, muss eine Arbeitserlaubnis in der Regel gesondert beantragt werden.
Eine Fiktionsbescheinigung ist nicht nur bei Verlängerungen relevant: Wenn Sie zum ersten Mal einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen, können Sie bis zur abschließenden Prüfung Ihres Antrages ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Damit gilt Ihr Aufenthalt während der Wartezeit auch ohne gültigen Titel als rechtmäßig und Sie sind vor einer Ausweisung geschützt.