FAQ: Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland
In Deutschland ist der sogenannte Visum-Typ D zur Familienzusammenführung erforderlich. Dieser wird grundsätzlich an Familienangehörige von Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland – also Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis – ausgestellt. Mehr dazu hier.
Von einem zum Familiennachzug notwendigen Visum kann die Dauer der Bearbeitungszeit je nach Herkunftsland und Visastelle unterschiedlich ausfallen. Durchschnittlich dauert es 3 Monate, längere Wartezeiten sind aber durchaus denkbar. Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Beantragen Sie zum Familiennachzug ein Visum, um nach Deutschland nachziehen zu dürfen, dann haben Sie nach dessen Ausstellung 3 Monate Zeit, sich um einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu bemühen. Nach diesen 3 Monaten läuft das Visum ab und verliert seine Gültigkeit.
Ja, ein Visum zur Familienzusammenführung dient als Arbeitserlaubnis. Das bedeutet, solange Ihr Antrag auf Familiennachzug genehmigt wurde, haben Sie in der Regel auch uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – sowohl in selbständiger als auch unselbständiger Tätigkeit. Nur folgende Gruppen benötigen neben ihrem Visum zum Familiennachzug eine offizielle Arbeitserlaubnis: Geduldete Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt und Abschiebung ausgesetzt wurde, oder Asylbewerber, deren Aufenthalt lediglich gestattet wird, weil das Asylverfahren noch läuft.
Inhalt
Familiennachzug – nationales oder Schengen-Visum?
Wer aus dem Ausland zu einer in der Bundesrepublik ansässigen Bezugsperson nachziehen möchte, braucht zur Familienzusammenführung ein Visum in Deutschland. Mit einem Schengen-Visum (C) ist das allerdings nicht möglich – Sie benötigen grundsätzlich immer ein nationales Visum (D) zum Familiennachzug.
Aber welche konkrete Gründe gibt es dafür? Der folgende Vergleich verdeutlicht Ihnen einmal, in welcher Hinsicht sich beide Visa-Arten hier voneinander unterscheiden:
Schengen-Visum
- Das C-Visum ist für Aufenthalte von bis zu maximal 90 Tagen im Schengen-Raum ausgelegt.
- Es eignet sich deshalb eher für Tourismus, Geschäftsreisen und andere kurzfristige Aufenthalte. Vor allem Familienangehörige können es nutzen, um bspw. ihre Verwandten für ein paar Tage oder Wochen zu besuchen. Allerdings dürfen sie während ihres Aufenthaltszeitraums hierzulande weder arbeiten noch über den Kurzaufenthalt hinaus in Deutschland bleiben.
nationales Visum
- Das D-Visum dient zur Familienzusammenführung, weil es nur durch die zuständige Ausländerbehörde genehmigt werden kann. Auslandsvertretungen können es also nicht ohne weiteres ausstellen.
- Um es nahen Familienmitgliedern (Ehe-/Lebenspartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern von Minderjährigen) zu ermöglichen, nach Deutschland zu kommen, benötigen deshalb alle nachziehenden Angehörigen ein nationales Visum für den Antrag auf Familiennachzug.
Warum haben D-Visa zum Zweck eines Familiennachzugs dann aber trotzdem nur eine 3-monatige Gültigkeit, obwohl sie im Normalfall länger als 3 Monate gültig sind? Grund dafür ist, dass nachgezogene Personen innerhalb dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Sie dürfen nämlich nur mit dieser über einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben. Läuft das Visum ab, ohne dass Sie einen Aufenthaltstitel haben, ist Ihr Aufenthalt nicht länger zulässig und Sie müssen mitunter damit rechnen, ausgewiesen zu werden.
Das bedeutet allerdings auch, dass ein Familiennachzug zu Deutschen ohne Visum genauso unzulässig ist, wie zu EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen. Die Identität der Bezugsperson spielt dafür keine Rolle. Sie ist nur relevant, wenn es um konkrete Voraussetzungen für einen Nachzug geht.
Wichtig: Was sollten Sie tun, wenn das für Ihre Familienzusammenführung nötige Visum abgelaufen ist? Können Sie Ihr zum Familiennachzug ausgestelltes Visum auch wieder verlängern und so verhindern, ausgewiesen zu werden? Nein, eine Verlängerung des Visums ist grundsätzlich nicht möglich – diese Option bleibt nur Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorbehalten. Eine Neuvisierung (d. h. eine erneute Ausstellung abgelaufener Visa) war nur aufgrund des Einreisestopps in Deutschland zu Zeiten der Coronapandemie zeitweise erlaubt. Das betraf lediglich die Visumdokumente, die zwischen dem 15. März und 29. Juli 2020 ihre Gültigkeit verloren haben.
Visum zur Familienzusammenführung – Dauer bis zur Ausstellung
Bis Sie das für eine Familienzusammenführung notwendige Visum ausgestellt bekommen, müssen Sie eine gewisse Wartezeit einplanen. Diese ist je nach Fall unterschiedlich, aber beträgt in der Regel ungefähr bis zu 3 Monaten.
Reichen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig ein. Die Bearbeitung kann insbesondere in Stoßzeiten länger dauern, weil nicht nur die/das deutsche Botschaft bzw. Konsulat im Herkunftsland der nachziehenden Familienangehörigen daran beteiligt sind, sondern auch die Ausländerbehörde mit Sitz in Deutschland.
Wichtig: Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt wird. Einen Ablehnungsbescheid stellen die deutsche Ausländerbehörde bzw. die zuständige Auslandsvertretung bspw. aus, wenn der Verdacht besteht, dass sich die Antragsteller nur in einer Scheinehe befinden. Auch falls das Einkommen der nachziehenden Familienangehörigen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren oder sie zu geringe Deutschkenntnisse vorweisen, sind weitere Gründe, einen Antrag nicht anzunehmen.
Wie und wo stellen Sie beim Familiennachzug für das Visum einen Antrag?
Das Visum zum Familiennachzug muss vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland des Antragstellers beantragt werden. Der erste Schritt besteht darin, einen Termin zur Vorsprache zu vereinbaren und alle notwendigen Dokumente vorzubereiten. Hierzu zählen in der Regel:
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein gültiges Ausweis- oder Reisepassdokument
- biometrische Passfotos
- ein Nachweis Ihrer familiären Beziehung zur Bezugsperson über eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.
- ein Nachweis über finanzielle Mittel (falls die Bezugsperson in Deutschland den Lebensunterhalt nicht oder nur unvollständig selbst finanzieren kann)
- ein Sprachnachweis zu mitunter geforderten Deutschkenntnissen
- eine Krankenversicherung (das Visum zur Familienzusammenführung wird nur ausgestellt, wenn Sie eine deutsche Versicherung vorweisen können; eine Versicherungskarte, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammt, oder eine Reisekrankenversicherung reichen nicht aus)
Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der/m zuständigen Botschaft oder Konsulat bzw. auf deren Webseiten über die jeweiligen Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um für eine Familienzusammenführung ein Visum beantragen zu können.
Wichtig: Gibt es Sonderregelungen für das Visum, wenn die Familienzusammenführung während der Schwangerschaft angetreten wird? Ja, das betrifft in erster Linie den Nachzug zu einem deutschen Elternteil und damit auch zum in Zukunft neugeborenen deutschen Kind. Bereits verheiratete werdende Mütter oder Väter müssen eine Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegen.
Sind Sie als Antragsteller nicht verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie einen von einer deutschen Stelle beurkundeten Vaterschaftstest (inklusive der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile zu diesem Test). Außerdem müssen nachziehende Väter eine beurkundete Erklärung vorlegen, dass sie gemeinsam mit der Mutter das elterliche Sorgerecht ausüben möchten. Damit das Visum zum Familiennachzug bereits vor der Geburt des Kindes erteilt werden kann, ist zudem ein ärztliches Attest notwendig, das die Schwangerschaft nachweist und einen voraussichtlichen Termin für die Geburt bestimmt.