Welchen Familiennamen bekommt das gemeinsame Kind?

Welchen Familiennamen Ihre Kinder nach einer Geburt annehmen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Welchen Familiennamen Ihre Kinder nach einer Geburt annehmen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Laut Namensrecht hat in Deutschland jeder Mensch ab der Geburt das Recht auf einen eigenen Namen. Die Vorschriften regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ein gemeinsamer Familienname soll das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Mitgliedern der Familie stärken. Dabei können Eltern den Familiennamen für ihr Kind nicht willkürlich auswählen.

FAQ: Familienname

Was gilt als Familienname?

Im Namensrecht wird der Familienname auch Nachname oder Zuname genannt.

Wann erhalten Kinder einen Familiennamen?

Bei der Geburt bekommt jedes Kind einen Familiennamen, der nicht willkürlich bestimmt werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit, den Familiennamen des Kindes zu ändern?

Unter verschiedenen, besonderen Voraussetzungen beispielsweise bei Anstößigkeit kann der Familienname für das Kind geändert werden. Weitere Gründe erläutert der Ratgeber hier.

Namensrecht: Welcher Familienname kann in Deutschland gewählt werden?

Bei der Geburt wird der Vorname eines Kindes in der Regel von den Eltern bestimmt. Für den Familiennamen gilt allerdings nicht so viel Variationsspielraum. Der Familienname oder auch Geburtsname des Kindes muss bereits unmittelbar nach der Geburt beim Standesamt bestimmt werden.

Der Geburtsname ist ein Familienname, der für das Kind bei der Geburt gewählt wird.
Der Geburtsname ist ein Familienname, der für das Kind bei der Geburt gewählt wird.

Welchen Familiennamen das Kind bei der Geburt bekommt, hängt davon ab, welchen Zunamen die Eltern tragen. Deren Nachname ist der Familienname des Kindes und kann nicht frei und willkürlich bestimmt werden wie der Vorname des Kindes.

Im Laufe des Lebens kann sich der Familienname ändern und das Kind kann im Erwachsenenalter durch eine Heirat einen anderen Familiennamen annehmen. Die Familiennamen, die ab dem 8. Jahrhundert geführt werden und damals noch auf körperliche und geistige Fähigkeiten, die Herkunft, den Beruf oder das Amt anspielten, werden seit dem 15. Jahrhundert ausschließlich vererbt.

Der einfachste Fall: Wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Ehenamen haben

Welcher Name kann als Familienname für das Kind bei der Geburt ausgewählt werden? Der einfachste Fall ergibt sich, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen führen. Diesen gemeinsamen Familiennamen bekommt das Kind bei der Geburt automatisch.

Britta Müller und Thomas Schmidt heiraten: Sie suchen sich den gemeinsamen Ehenamen Schmidt aus, welcher auch als Familienname vorgesehen wird. Gemeinsame Kinder von Britta und Thomas Schmidt bekommen bei der Geburt automatisch den Nachnamen Schmidt, da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben.

Elternteile mit unterschiedlichen Familiennamen: Welchen bekommt das Kind?

Familienname vom Kind: Wenn Sie unverheiratet sind, richtet sich der Familienname nach dem Sorgerecht.
Familienname vom Kind: Wenn Sie unverheiratet sind, richtet sich der Familienname nach dem Sorgerecht.

Haben die Elternteile sich bei der Eheschließung nicht auf einen gemeinsamen Familiennamen geeinigt oder die Eltern sind gar nicht verheiratet, liegt kein gemeinsamer Ehename vor. In diesem Fall ist es entscheidend, welcher Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat.

Wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes keine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit dem Kindesvater abgegeben hat, bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter, da sie das alleinige Sorgerecht hat.

Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge haben die Eltern bis zu einen Monat nach der Geburt Zeit, einen Familiennamen für das Kind zu bestimmen. Die Elternteile müssen sich dabei auf einen Nachnamen eines Elternteils einigen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den gleichen Familiennamen wie das erstgeborene Kind.

Beispiel: Britta Müller und Thomas Schmidt sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind. Sie teilen sich das Sorgerecht. Das Kind kann mit Familiennamen also entweder Müller oder Schmidt heißen.

Doppelnamen als Familienname: Möglich oder nicht?

Haben die Eltern unterschiedliche Familiennamen, kann das Kind nur einen der beiden Namen annehmen. Der Familienname kann kein Doppelname aus beiden Nachnamen der Eltern sein.

Beispiel: Britta Müller und Thomas Schmidt sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind. Dieses Kind kann weder Müller-Schmidt noch Schmidt-Müller mit Nachnamen heißen.

Anders gestaltet sich dies, wenn ein Elternteil bereits einen Doppelnamen als Familiennamen besitzt. Heißt die Mutter beispielsweise Müller-Klein, kann das Kind diesen Namen auch als Geburtsnamen bekommen. Auch ein Doppelname des Vaters, z. B. das Kind erhält Schmidt-Dietrich als Familiennamen.

Namensänderung: Kann der Familienname geändert werden?

Familienname: Nach einer Scheidung kann der Name der Ehegatten geändert oder beibehalten werden.
Familienname: Nach einer Scheidung kann der Name der Ehegatten geändert oder beibehalten werden.

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erst nach der Geburt übernehmen, kann eine Namensänderung des Familiennamens innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Auch hier ist es möglich, zwischen den Familiennamen der Elternteile, die sie zu diesem Zeitpunkt führen, auszuwählen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht eine Namensänderung ansonsten nur in begrenzten Ausnahmefällen vor. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn der bisherige Familienname anstößig oder schwer auszusprechen ist. So kann es beispielsweise bei ausländischen Namen der Fall sein.

Wollen Sie den Familiennamen ändern lassen, kommen Kosten auf Sie zu. Die Höhe der Gebühr richtet sich danach, ob die Namensänderung beim Vor- oder Nachnamen durchgeführt wird und welche Bedeutung die Änderung Ihres Namens für Sie hat. Sie können aber durchaus mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

43 Gedanken zu „Welchen Familiennamen bekommt das gemeinsame Kind?

  1. Janine K.

    Ich hätte mal eine Frage. Mein Vater und meine Mutter sind getrennt und nur meine mutter hat das Sorgerecht für mich. Ich trage deswegen den Nachnamen meiner Mutter. Jetzt ist es aber so das ich aus persönlichen Gründen den Nachnamen meines Vaters annehmen möchte. Ist das möglich?

  2. Vanessa

    Hallo! Ich trage den Nachnamen von meinem Vater. Meine Mutter hat nach der Heirat einen Doppelnamen angenommen. Meine Mutter und ich stehen uns sehr nahe und ich würde gerne ihren Doppelnamen annehmen. So hätte ich sowohl den Nachnamen von meinem Vater als auch den meiner Mutter. Ist so etwas jetzt noch möglich? Ich weiß, dass es ist Deutschland nicht einfach ist, den Nachnamen zu wechseln…

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    1. anwalt.org

      Hallo Vanessa,

      die Bildung eines Doppelnamens ist in der Regel nur im Rahmen einer Eheschließung für den Ehegatten möglich, der den gemeinsamen Ehenamen annimmt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Tiziana

    Hallo zusammen.

    Meine Mama und mein Erzeuger sind seit langem geschieden…. wir haben auch 0 Kontakt zu ihm und hatten auch nie wirklich einen Bezug zu ihm. Ich würde gerne den Familienname meiner Mama annehmen da wir auch keinerlei Kontakt zur Familie meines Erzeugers haben….. ist das machbar ? Wenn ja, wo muss ich mich hinwenden ?

  4. Anne

    Hallo, als meine Mutter mit mir Schwanger war hat mein Vater sie verlassen. Sie heiratete eines Tages, den Namen dieses Mannes nahm ich an. Mit 18 Jahren meldete sich mein Vater und würde auch nachgetragen als biologischer Erzeuger. Ich bin Mitte zwanzig und meine Mutter hat sich scheiden lassen. Kann ich den Namen meiner biologischen Vaters annehmen? Mir wäre das wichtig um mit einem unschönen Kapitel abzuschließen.

  5. Bilal

    Hallo, mal ne Frage. Bei meiner Geburt wurde aus mangelnden Wissen von meiner Mutter nur ein Teil des Nachnames meines Vater auf mich übertragen, jedoch hat jeder meiner Brüder den Vollwertigen Nachnamen erhalten. Wie kann ich das umändern, sodass ich ebenfalls den ganzen Nachnamen erhalten kann? Wir haben nur einen Familiennamen, und ich bin der einzige der nur einen Teil davon hat. Und was würde mich das kosten?

    LG Bilal

    1. anwalt.org

      Hallo Bilal,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Martin

    Hallo,
    meine Frau und ich haben ein zweites Kind bekommen und möchten, dass dieses auch den gleichen Nachnamen wie das erste bekommt. Allerdings sagt uns das Standesamt, dass dies nicht möglich ist, da meine Frau inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat und der Nachname daher alleine nach deutschem Recht bestimmt werden muss. Wir würden allerdings gerne, dass beide Kinder den gleichen Nachnamen haben, wäre dies möglich?
    Hintergrund:
    – Verheiratet, beide Ehepartner behalten Ihre Geburtsnamen
    – Mann Deutscher und Frau aus Südamerika
    – Erstes Kind erhält Nachnahmen nach spanischem Recht wie in Südamerika üblich (Nachname Vater + Nachname Mutter)
    – Mutter nimmt nach der Geburt des ersten Kindes deutsche Staatsbürgerschaft an und gibt bisherige Staatsbürgerschaft ab
    – Zweites Kind wird geboren und soll den gleichen Nachnamen erhalten. Allerdings sind nun wohl nur noch nach deutschem Recht der Nachname des Vaters oder der der Mutter möglich.
    Wie kann unser zweites Kind auch den gleichen Nachnamen wie das erste (Nachname Vater + Nachname Mutter) erhalten?

  7. Ben

    Ich habe einen komplizierten Fall. Mein Vater ist mit meiner Mutter verheiratet. Sie leben nicht mehr zusammen aber scheiden wollen sie sich auch nicht lassen. Mein Vater hat vor 6 Jahren mit seiner Lebensgefährtin ein Kind bekommen ,die bis vor kurzem von der Mutter den Nachnamen trug. Jetzt haben sie den Nachnamen ändern lassen auf den meines Vaters. Geht das überhaupt?-weil er ist ja noch mit meiner Mutter verheiratet. Vielen Dank Ben

  8. Luigi

    hallo
    meine Tochter ist vor kurz gestorben und hat zwei Kind eine von 7 und der andere 4 beider habe Familien Name von seine Mutter .
    beide wahren nicht Verheiratet der Partner will Überdingt
    seiner Familien Name geben ist es Möglich.

  9. Falk

    Hallo, mein Sohn, um dessen Existenz ich erst nach 10 Jahren seiner Geburt erfahren habe, trägt den Namen des damaligen Mannes seiner Mutter. Im Zuge der Scheidung der Mutter von ihrem damaligen Mann lehnte dieser den Unterhalt ab und bestritt die Vaterschaft. Damit kam die Mutter auf mich zu und nach Tests übernahm ich den Unterhalt. Die Mutter ist inzwischen neu verheiratet und unser gemeinsamer Sohn trägt den Namen des geschiedenen Mannes. Inzwischen haben wir ein sehr gutes Vater-Sohn-Verhältnis und er würde am liebsten meinen Familiennamen tragen. Wie wäre das möglich?
    VG Falk

  10. Hartmann

    Hallo.Der Geburtsnachname meines Vater hat sich damals geändert weil seine Mutter hat geheiratet und der neue Mann hat meinen Vater adoptiert.
    Die Mutter meines Vaters ist früh gestorben weil der neue Vater der Arbeitsunfähig war durch eine Behinderung meine Oma hochschwanger in den Wald geschickt hat beeren zu sammeln.Die dann eine Fehlgeburt bekam und starb.Mein Vater kam ins Heim und wenn er Geld verdient hatte hat sein Adoptivvater die Kohle kassiert.Der Adoptivvater hat meinem Vater auch später gestanden ihn nur adoptiert zu haben damit er für Ihn arbeiten geht.
    Und nun trage ich von so einem Ar…den Namen und das will ich nicht.
    Somit die Frage: Kann ich den echten Namen unserer Familie bekommen oder muss ich den Namen vom Adoptivvater meines Vaters tragen?

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Hartmann,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine Namensänderung möglich ist.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. L.

    Hallo. Ich habe einen Freund der gerne den Namen seines Vaters annehmen würde,der wohnt in Italien. Die Mutter hat aber (bevor sie mit dem Kindsvater zsm war) schon vorher geheiratet und hatte somit schon den Namen des vorherigen Partners angenommen. Als diese sich dann getrennt hatten,lernte sie nun den Kindsvater kennen und sie bekamen einen Sohn zsm. Der hat aber den Namen von der Mutter angenommen, der aber auch nicht wirklich ihr Familienname ist. Der junge hat nun letztendlich den Nachnamen von einem Mann den er noch nie im Leben gesehen hat. Was er natürlich jetz (26) nicht mehr möchte. Er möchte gerne den Namen von seinem leiblichen Vater annehmen(Vaterschaft ist anerkannt,leben aber getrennt) hat er gute Chancen ?

  12. Manuela

    Hallo
    ich habe mit meinen Lebensgefährten 2 Kinder die meinen Namen tragen.
    Wenn wir heiraten und die Kinder und ich meinen Namen weiter behalten, die aber später den Namen vom Vater haben möchten, kann man das ab einem gewissen Alter ändern? Können die Kinder das selber entscheiden?

  13. Janina

    Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt
    Bis zu dem Zeitpunkt als ich 4-5 Jahre alt war haben meine Eltern erst geheiratet
    Vor der Heirat hatte ich den Nachnamen meiner Mutter, jetzt den meines Vaters.
    Da ich den meines Vaters nicht mehr möchte, da es mich in einigen Dingen fertig macht (familiär) will ich diesen nicht.
    Sie sind noch verheiratet aber ich würde gerne wieder den Geburtsnamen meiner Mutter haben den ich in dem Alter 4-5 Jahren auch hatte.
    Kann ich den ändern lassen oder nicht?

  14. Paulin

    Guten Tag,
    Ich trage den Nachnamen meiner Mutter, welche damals nach der Hochzeit meines Vaters ihren eigenen Namen behalten hat (dieser ebenso).
    Mein Vater starb vor einigen Jahren und nun würde ich seinen Nachnamen zusätzlich gerne annehmen. Ist dies irgendwie möglich?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Paulin,

      die Bildung eines Doppelnamens ist in der Regel nur im Zuge einer Eheschließung bei Annahme des Namens des Partners möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Georgios

        Ich habe einen unehelichen Sohn. Ein Adoptivvater. Das Kind trägt den Nachnamen seiner Mutter. Wie wird man zum Nachnamen meines leiblichen Vaters?

  15. D.

    Kann eine Mutter den familiennamen ihres 18 jährigen sohnes übernehmen? Er heisst wie sein leiblicher vater

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in einem solchen Falle könnte eine Mutter ihren Namen dann ändern, wenn sie den Kindesvater heiraten und dessen Namen annehmen würde.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Heidi

    Ich habe ein kind.ich bin nicht verheiratet. Kind möchte nicht den Namen des Vaters haben.er ist schon polizeilich in Erscheinung getreten. habe das sorgerecht.er nicht.kann ich den Nachnamen ändern?

    1. anwalt.org

      Hallo Heidi,

      in seltenen Ausnahmefällen kann der Geburtsname eines Kindes trotz der Vorgaben geändert werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Wenden Sie sich für eine Bewertung Ihres Einzelfalles bitte an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. N.

    Hallo, meine eltern sind verheiratet gibt es die möglichkeit das ich den Namen meiner mutter annehme, auch wenn sie auch den Namen wie mein vater hat?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      tragen beide Eltern denselben Familiennamen/einen gemeinsamen Ehenamen, können die Kinder nur diesen bei der Einbenennung erhalten.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Samuel

    Ich bin 14 Jahre alt und möchte meinen Nachnamen den ich von meinem Vater habe auf den von meiner Mutter ändern. Ich möchte gerne wissen ob das geht , was das kostet , und ab welchem Alter ich das machen kann.
    Danke schon mal im vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo Samuel,

      der Geburtsname des Kindes lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen ändern (z. B. Wiederverheiratung des Sorgeberechtigten mit Bildung eines Ehenamens und Einbenennung des Kindes). Wende dich ggf. gemeinsam mit deiner Mutter an das zuständige Standesamt, um dich diesbezüglich beraten zu lassen.

      Dein anwalt.org-Team

  19. T.

    Ich habe vor 3 Jahren in Großbritannien geheiratet. Mein Mann hat nach unserer Ehe seinen Namen gewechselt, was da er Brite ist durch Britisches Recht kein Problem war. Unsere gemeinsame Tochter traegt auch den neuen Namen. Jetzt moechte ich nun auch dein neuen Namen annehmen. Man hat mir gesagt, dass dies nicht moeglich waere da der Name meines Mannes zur Zeit unsere Hochzeit anders war – und Deutschland die Namesaenderung nicht annerkannt wird. Mein Mann hat einen neuen Pass und eine neue Geburtsurkunde. Ich verstehe nicht wie Deutschland die Namensaenderung eines Briten nach Britischen Recht nicht annerkennen wuerde da dies die Souveraenitaet des anderen Landes nicht anerkennen wuerde. Wie ist mein Recht den Namen meines Mannes anzunehmen in diesem Fall anzunehmen? Auf der Eheurkunde steht sein alter Name.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt und/oder einen Anwalt. Wir können hierzu keine Aussage treffen.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Roland

    Meine Ehefrau und ich haben 1980 standesamtlich in Frankreich geheiratet und dort gewohnt.
    Nach Umzug nach Deutschland wurde überall mein Name [anonymisiert] als Familienname genutzt.
    Nun, im Nov. 2017, möchte meine Frau (Familienname [anonymisiert], ist so i. d. carte d`identité eingegeben) eine neue carte d´identite beantragen. In der Meldebescheinigung unserer Wohnstadt in der BRD steht als Name meiner Frau [anonymisiert].
    Wie ist hier die Rechtslage, für die Vergangenheit und die Zukunft?

    1. anwalt.org

      Hallo Roland,

      ausschlaggebend für die Identität einer Person ist in der Regel die Eintragung im Melderegister (die sich auch in Pass, Personalausweis und Co. wiederfindet). Der hierin enthaltene Name gilt dabei in der Regel als Familienname. Es kann jedoch auch sein, dass eine Namensänderung im Zuge der Eheschließung noch nicht umgetragen wurde. In diesem Falle können auch die Angaben in der Eheurkunde Aufschluss geben.

      Ihr anwalt.org-Team

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