Laut Namensrecht hat in Deutschland jeder Mensch ab der Geburt das Recht auf einen eigenen Namen. Die Vorschriften regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ein gemeinsamer Familienname soll das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Mitgliedern der Familie stärken. Dabei können Eltern den Familiennamen für ihr Kind nicht willkürlich auswählen.
Inhalt
FAQ: Familienname
Im Namensrecht wird der Familienname auch Nachname oder Zuname genannt.
Bei der Geburt bekommt jedes Kind einen Familiennamen, der nicht willkürlich bestimmt werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Unter verschiedenen, besonderen Voraussetzungen beispielsweise bei Anstößigkeit kann der Familienname für das Kind geändert werden. Weitere Gründe erläutert der Ratgeber hier.
Namensrecht: Welcher Familienname kann in Deutschland gewählt werden?
Bei der Geburt wird der Vorname eines Kindes in der Regel von den Eltern bestimmt. Für den Familiennamen gilt allerdings nicht so viel Variationsspielraum. Der Familienname oder auch Geburtsname des Kindes muss bereits unmittelbar nach der Geburt beim Standesamt bestimmt werden.
Welchen Familiennamen das Kind bei der Geburt bekommt, hängt davon ab, welchen Zunamen die Eltern tragen. Deren Nachname ist der Familienname des Kindes und kann nicht frei und willkürlich bestimmt werden wie der Vorname des Kindes.
Im Laufe des Lebens kann sich der Familienname ändern und das Kind kann im Erwachsenenalter durch eine Heirat einen anderen Familiennamen annehmen. Die Familiennamen, die ab dem 8. Jahrhundert geführt werden und damals noch auf körperliche und geistige Fähigkeiten, die Herkunft, den Beruf oder das Amt anspielten, werden seit dem 15. Jahrhundert ausschließlich vererbt.
Der einfachste Fall: Wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Ehenamen haben
Welcher Name kann als Familienname für das Kind bei der Geburt ausgewählt werden? Der einfachste Fall ergibt sich, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen führen. Diesen gemeinsamen Familiennamen bekommt das Kind bei der Geburt automatisch.
Elternteile mit unterschiedlichen Familiennamen: Welchen bekommt das Kind?
Haben die Elternteile sich bei der Eheschließung nicht auf einen gemeinsamen Familiennamen geeinigt oder die Eltern sind gar nicht verheiratet, liegt kein gemeinsamer Ehename vor. In diesem Fall ist es entscheidend, welcher Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat.
Wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes keine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit dem Kindesvater abgegeben hat, bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter, da sie das alleinige Sorgerecht hat.
Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge haben die Eltern bis zu einen Monat nach der Geburt Zeit, einen Familiennamen für das Kind zu bestimmen. Die Elternteile müssen sich dabei auf einen Nachnamen eines Elternteils einigen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den gleichen Familiennamen wie das erstgeborene Kind.
Doppelnamen als Familienname: Möglich oder nicht?
Haben die Eltern unterschiedliche Familiennamen, kann das Kind nur einen der beiden Namen annehmen. Der Familienname kann kein Doppelname aus beiden Nachnamen der Eltern sein.
Anders gestaltet sich dies, wenn ein Elternteil bereits einen Doppelnamen als Familiennamen besitzt. Heißt die Mutter beispielsweise Müller-Klein, kann das Kind diesen Namen auch als Geburtsnamen bekommen. Auch ein Doppelname des Vaters, z. B. das Kind erhält Schmidt-Dietrich als Familiennamen.
Namensänderung: Kann der Familienname geändert werden?
Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erst nach der Geburt übernehmen, kann eine Namensänderung des Familiennamens innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Auch hier ist es möglich, zwischen den Familiennamen der Elternteile, die sie zu diesem Zeitpunkt führen, auszuwählen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht eine Namensänderung ansonsten nur in begrenzten Ausnahmefällen vor. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn der bisherige Familienname anstößig oder schwer auszusprechen ist. So kann es beispielsweise bei ausländischen Namen der Fall sein.
Wollen Sie den Familiennamen ändern lassen, kommen Kosten auf Sie zu. Die Höhe der Gebühr richtet sich danach, ob die Namensänderung beim Vor- oder Nachnamen durchgeführt wird und welche Bedeutung die Änderung Ihres Namens für Sie hat. Sie können aber durchaus mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen.
Hallo! Ich habe ebenfalls eine Frage und würde mich freuen, wenn diese beantwortet werden würde.
Ich trage den Familiennamen meiner Eltern. Diese haben sich scheiden lassen und meine Mutter hat nun wieder ihren Mädchennamen angenommen. Ist es für mich nun ebenfalls möglich meinen Familiennamen in den aktuellen Nachnamen meiner Mutter ändern zu lassen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten. Er möchte meinen Nachnamen annehmen. Kann sein 23 jähriger Sohn auch meinen Namen annehmen?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein Freund und ich möchten heiraten. Ich möchte seinen Nachnamen dem meinen eigentlich gerne anhängen, was dann ja bedeuten würde, ich nähme seinen Namen an und somit würde sein Nachname zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt.
Das Problem:
Unsere GEMEINSAME Tochter hat damals (trotz beidseitigem Sorgerecht einvernehmlich) meinen Nachnamen bekommen. Sie ist vierzehn Jahre alt. Da hierzulande keine Doppelnamen möglich sind, weigert sich unsere Tochter nun aber, ihren – ‚meinen‘ Nachnamen zugunsten dem Namen ihres Vaters aufzugeben, nachdem sie ihn schon vierzehn Jahre trägt und ihn schöner und ungewöhnlicher findet (ungewöhnlicher unbestritten, da portugiesisch).
Jetzt stellt sich uns die Frage: Muss sie zwingend seinen Namen als Familiennamen annehmen oder kann sie den bisherigen Namen ggfls irgendwie behalten, trotz der Tatsache dass ich seinen Namen annehme und er nicht meinen? Wir wissen um die Option, meinen Namen zum Familiennamen zu machen oder alles beim Alten zu belassem, sind aber damit auch überhaupt nicht glücklich.
Überzeugungsarbeit versuchen wir seit einem Jahr vergeblich zu leisten und es tut uns eigentlich auch leid, sie zu zwingen, sich an einen anderen Namen zu gewöhnen, andererseits möchten wir diesbezüglich uns auch nicht ausschließlich nach ihr richten müssen.
M. frdl. Grüßen
J.
Hallo
Meine Frau und ich sind jetzt Deutsche Staatsbürger. Laut unseren Südinidischentradition übernimmt das Baby die Vorname des Vaters als Nachname. Beispiel Vater heißt- Ramesh sippy Kind heißt – (vorname) Ramesh.
Meine Frau trägt eine andere Nachname als meine und wir wollten das unseren Kind meine Vorname als sein Nachname übernimmt. Ist es irgendwie möglich?
Mit Freundlichen Grüßen
S.
Hallo S.,
bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. In aller Regel findet jedoch ausschließlich das deutsche Namensrecht Anwendung. Demzufolge kann ein Kind nur einen der Nachnamen der Elternteile annehmen. Ob Ausnahmen davon unter besonderen Voraussetzungen möglich sind, können wir hier nicht bewerten.
Ihr anwalt.org-Team
Guten Morgen,
mein Freund und ich erwarten z.Z. unser erstes Kind in Amsterdam und waren soeben bei der Gemeinde um Geburt, Vater und Namen vorzumerken. Da mein Freund Italiener ist (und ich Deutsche) wird das Kind automatisch beide Bürgerschaften erhalten. Die Niederländer erlauben Namensrecht nach beiden Ländern, also haben wir uns für einen Doppelnamen entschieden. Wie können wir das in Deutschland anerkennen lassen, obwohl wir nicht verheiratet sind?
Vielen Dank und noch einen schönen Tag,
Anna
Hallo Anna,
bitte wenden Sie sich an das zuständige Bürgeramt/Standesamt in Deutschland. Eine Klärung dieses Sonderfalles ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo! Meine Freundin ist verheiratet, hat aber ihren Nachnamen behalten. Während der Schwangerschaft haben sich die beiden getrennt. Das Kind soll in den nächsten Tagen zur Welt kommen und nun streiten die beiden über den Nachnamen des Babys. Meine Freundin möchte, dass das Kind ihren deutschen Nachnamen bekommt, ihr Mann – ein Afrikaner – besteht auf seinen Nachnamen. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Wer kann letztendlich den Nachnamen bestimmen (Geld für einen Anwalt ist leider kaum vorhanden). Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Herzliche Grüße Eva
Liebes Team,
Mein Freund und ich bekommen bald ein Kind. Wir sind nicht verheiratet, ich bin deutsch und heiße S., er ist Venezolaner und heißt M. H. In Venezuela ist es Brauch, den ersten Nachnamen des Vaters und dann den ersten Nachnamen der Mutter zu tragen. Dürfen wir dem Kind die Nachnamen M. S. geben, weil es in seinem Ursprungsland so Gesetz ist?
Liebe Grüße
Hallo habe eine Frage die mir bis jetzt auch noch nicht das Standesamt richtig erklären
zu mir bin deutscher und mein freund ist Türke wir werden heiraten sind grade in der vorbebereitung
wir hätten gerne einen dobbelnamen ?
ich heise M. er heist I.
wir würden gerne gemeinsam diesen Namen tragen I.-m. das Standesamt teilte mir mit das das nicht geht ?
viel hat jemand Erfahrung damit über feedback würde ich mich sehr freuen
LG christian
Hallo Christian,
einen Doppelnamen kann in aller Regel nur der Ehegatte wählen, der den gemeinsam gewählten Ehenamen annimmt, z. B. A soll Familienname werden: A behält den Namen A; B hat folgende Optionen:
– Beibehalten von B
– A als vollständigen Ersatz von B annehmen oder
– mit A einen Doppelnamen (A-B; B-A) bilden.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo zusammen habe ne frage bin in der Scheidung meine Kinder sehen den leiblichen Vater seit 3 Jahren nett und ich will das meine Kinder meinen Mädchen Namen nehmen sollen was muss ich machen geht es überhaupt. Ich bitte um Auskunft Danke