Familiennachzug beantragen: So gehen Sie vor

Um einen Familiennachzug zu beantragen, müssen sowohl die in Deutschland wohnhafte Bezugsperson als auch die Familienangehörigen im Ausland einen Termin bei den zuständigen Behörden vereinbaren .
Um einen Familiennachzug zu beantragen, müssen sowohl die in Deutschland wohnhafte Bezugsperson als auch die Familienangehörigen im Ausland einen Termin bei den zuständigen Behörden vereinbaren .

FAQ: Familiennachzug beantragen

Wie können Sie einen Familiennachzug in Deutschland beantragen?

Wer einen Antrag für eine Familienzusammenführung in Deutschland stellen möchte, muss sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland wenden und dort einen Termin vereinbaren. Zu diesem müssen Sie alle geforderten Unterlagen mitbringen (bspw. gültige Passdokumente, Geburtsurkunden, Einkommensnachweise etc.).

Wo müssen Sie Ihren Antrag auf Familiennachzug einreichen?

Der Antrag auf Familiennachzug wird in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland des nachziehenden Familienmitglieds gestellt. Es gibt allerdings Ausnahmen – in Erbil, Amman oder Beirut ist bspw. die Internationale Organisation für Migration (IOM) für die Entgegennahme aller Anträge verantwortlich. In Istanbul nimmt die IOM vor der Antragstellung beim Generalkonsulat wiederum eine beratende Funktion ein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Familiennachzug beantragen zu können?

Zu den für einen Familiennachzug zu erfüllenden Voraussetzungen zählt nicht nur die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente. Auch ein ausschließlich mit eigenem Einkommen gesicherter Lebensunterhalt ist z. B. eine wichtige Bedingung dafür, dass ein Antrag bewilligt wird. Mehr erfahren Sie hier.

Wie lässt sich für den Familiennachzug ein Visum beantragen und was ist dafür nötig?

Für die Familienzusammenführung ein Visum zu beantragen, ist kein separater Prozess. Das tun Sie im Rahmen Ihrer Antragstellung automatisch. Wie ein solches Antragsverfahren Schritt für Schritt abläuft, können Sie hier genauer nachlesen.

Rechtsgrundlagen für einen Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland

Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann auch abgelehnt werden, bspw. wenn Ihr Deutschlandaufenthalt lediglich geduldet wird.
Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann auch abgelehnt werden, bspw. wenn Ihr Deutschlandaufenthalt lediglich geduldet wird.

Wem ist es erlaubt, für die Familienzusammenführung einen Antrag zu stellen? Und wer darf laut deutschem Aufenthaltsrecht keinen Familiennachzug beantragen? Grundsätzlich gilt, dass es sich bei der in Deutschland lebenden Bezugsperson, zu der die Kernfamilie nachziehen soll, entweder um einen deutschen Staatsbürger, einen Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einen ausländischen Drittstaatsangehörigen handeln muss.

Die letzten beiden Personengruppen benötigen zudem bspw. einen der folgenden Aufenthaltstitel:

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen für den Familiennachzug, qualifizieren Sie sich für das Antragsverfahren und können sich um einen Termin bei der Ausländerbehörde bzw. der deutschen Auslandsvertretung bemühen (mehr dazu in diesem Abschnitt).

In bestimmten Fällen ist eine Familienzusammenführung mitunter auch unzulässig. Das betrifft Bezugspersonen, die einen Familiennachzug beantragen, aber bspw. folgende Aufenthaltstitel besitzen.

  • eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland gewährt
  • eine Erlaubnis für einen geduldeten Aufenthalt nach § 25 Abs. 5, wenn die Bezugsperson nicht selbst daran Schuld ist, dass sie nicht aus Deutschland ausreisen kann
  • eine Aufenthaltserlaubnis für Elternteile von geduldeten Jugendlichen (§ 25a Abs. 2) oder Angehörige anderweitig geduldeter Personen (§ 25b Abs. 4)
  • eine einmalige, für 18 Monate gültige Erlaubnis im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c des AufenthG

Antrag auf Familienzusammenführung – Voraussetzungen der Ausländerbehörde

Für einen erfolgreichen Familienanzug erfordert der Antrag z. B., dass Sie ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.
Für einen erfolgreichen Familienanzug erfordert der Antrag z. B., dass Sie ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.

Um den Familiennachzug erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Dokumente bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden. Diese umfassen in der Regel:

  1. einen Nachweis des familiären Verhältnisses: Dazu gehören Heirats- oder Geburtsurkunden, die ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden müssen.
  2. einen Wohnraumnachweis: Die in Deutschland lebende Bezugsperson muss belegen, dass ausreichend Wohnraum für jedes nachziehende Familienmitglied vorhanden ist. § 29 Abs. 1 des AufenthG definiert das als 12 m² für jede Person, die älter als 6 Jahre ist und 6 m² für alle unter 6-jährigen Kinder.
  3. einen Nachweis über den eigenständig gesicherten Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt der in Deutschland lebenden Bezugsperson muss gesichert sein (d. h. es gibt genügend eigenes Einkommen, um nachziehende Familienmitglieder zu unterstützen). Dafür dürfen keine staatlichen Hilfe- oder Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.
  4. etwaige Sprachkenntnisse: Alle Familienangehörigen müssen im Regelfall bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen. Von Ehe-/Lebenspartnern wird grundsätzlich z. B. ein A1-Niveau erwartet. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn das in Deutschland lebende Familienmitglied gemäß des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bspw. eine Fachkraft ist.

Wichtig: Je nachdem, ob es sich bei der Bezugsperson um einen Deutschen, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörigen handelt, können die Vorgaben variieren. Wenn gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge z. B. eine Aufenthaltserlaubnis haben und innerhalb von 3 Monaten eine Familienzusammenführung in Deutschland beantragen, muss für die einreisenden Familienmitglieder nicht genügend Wohnraum nachgewiesen werden. Außerdem sind weder die hier lebende Person noch deren Familienangehörige verpflichtet, ihren Lebensunterhalt ausschließlich über eigene finanzielle Mittel zu sichern.

Ein Visum für den Familiennachzug beantragen – so geht’s!

Familienzusammenführung: Wo beantragen Sie das Visum? Bei einer/m deutschen Botschaft oder Konsulat.
Familienzusammenführung: Wo beantragen Sie das Visum? Bei einer/m deutschen Botschaft oder Konsulat.

Wo lässt sich ein Visum für den Familiennachzug beantragen? In der Regel ist das bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland der nachziehenden Familienmitglieder im Rahmen einer Familienzusammenführung möglich.

Die wichtigsten Schritte für den Visumsantrag sind wie folgt:

  1. Termin der Familienangehörigen bei der Auslandsvertretung: Jeder Antragsteller muss einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Herkunftsland vereinbaren, um die erforderlichen Dokumente vorzulegen.
  2. Einreichung der erforderlichen Unterlagen: Dazu gehören unter anderem ein gültiger Reisepass, Geburts- oder Heiratsurkunden sowie ein Nachweis über einfache Deutschkenntnisse.
  3. Weiterleitung an die deutsche Ausländerbehörde: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, überträgt die Auslandsvertretung alle Daten an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
  4. Termin der Bezugsperson in Deutschland: Damit der zum Familiennachzug gestellte Antrag von der Ausländerbehörde bearbeitet werden kann, muss auch die bereits in Deutschland lebende Person einen Termin vereinbaren. Dort legt sie die von ihr verlangten Dokumente vor (bspw. Einkommens- und Wohnraumnachweise).
  5. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde und Entscheidung der Auslandsvertretung: Im Anschluss teilt die deutsche Behörde der Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland mit, ob sie dem Antrag zustimmt oder nicht. Entsprechend diesen Beschlusses entscheidet dann auch die Auslandsvertretung darüber, ob die Antragsteller den Familiennachzug beantragen können. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt grundsätzlich 2 bis 3 Monate. 
  6. Einreise: Wurde dem Antrag stattgegeben, dürfen die jeweiligen Familienmitglieder mit dem ihnen ausgestellten Visum einreisen. Danach müssen Sie bei der Ausländerbehörde um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bitten. Je nachdem, welche Voraussetzungen gelten, wird mitunter auch das Abschließen einer Krankenversicherung erforderlich.

Wichtig: Das Visum ist nicht immer mit Kosten verbunden. Einen Familiennachzug zu beantragen, bleibt für deutsche Bezugspersonen (egal ob Ehe-/Lebenspartner, Elternteil oder minderjähriges Kind) und ihre nachziehende Kernfamilie nach § 52 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in der Regel gebührenfrei. Gleiches gilt für die Familienangehörigen von EU-Bürgern. Alle anderen Antragsteller, die nationale Visa zur Familienzusammenführung benötigen, müssen mit einer Gebühr von 75 Euro rechnen. Minderjährige erhalten allerdings eine Ermäßigung, für sie werden nur 37.50 Euro pro Person fällig.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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