FAQ: Fake-Bewertungen
Ja, in den meisten Fällen müssen Bewerter die Echtheit nicht nachweisen, sondern im Umkehrschluss oftmals die Betroffenen selbst aktiv werden. Es handelt sich zudem bereits seit Jahren um eine – fragwürdige – und bekannte Marketingstrategie, die unterschiedliche Ziele verfolgt (mehr dazu hier) – und in aller Regel gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
Dies bedarf in der Regel eine Menge Reflexion und eines gewissen Aufwands. Mit der Zeit können Sie jedoch ein Gefühl dafür entwickeln, ob eine Bewertung tatsächlich realistisch erscheint oder eher nicht. Ein paar Tipps, wie Sie potentielle Fake-Bewertungen überprüfen können, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst. Unternehmen können zudem versuchen zu prüfen, ob es sich bei dem Bewerter tatsächlich um einen Kunden handelt/e.
In aller Regel müssen Sie selbst aktiv werden, wollen Sie eine Fake-Bewertung löschen lassen. Melden Sie diese zum Beispiel beim jeweiligen Bewertungsportal. Bei der Begründung, weshalb die Bewertung gelöscht werden soll, kann Ihnen zum Beispiel ein Anwalt helfen. Zudem können im Einzelfall auch Straftatbestände erfüllt sein, die eine Anzeige ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Was sollen diese Fake-Bewertungen eigentlich?
Bewertungen im Internet stellen nach wie vor einen wichtigen Aspekt bei Kaufentscheidungen oder anderen Vertragsabschlüssen dar. Doch nicht selten findet sich unter den echten Kundenmeinungen auch die eine oder andere gekaufte Bewertung. Es gibt mittlerweile sogar Agenturen, die sich ganz der zweifelhaften Marketing-Strategie verschrieben haben, im Auftrag eines Dritten Fake-Rezensionen zu schreiben. Die Ziele sind eindeutig:
- Gute Fake-Bewertungen sollen einen Anbieter besonders gut dastehen lassen. Je besser sein Produkt am Ende in der Gesamtreputation zu sein scheint, desto eher lockt es Verbraucher an. Oftmals greifen Unternehmen auf diesen Schachzug dann zurück, wenn echte Kundenbewertungen zumeist eher schlecht oder nur mittelmäßig ausfielen. Jede gute Fake-Bewertung kann die Gesamtbewertung am Ende so verbessern und verschleiern.
- Schlechte Fake-Bewertungen hingegen sollen zum Beispiel häufig einen Konkurrenten in einem besonders schlechten Licht erscheinen lassen. Zu viele negative Bewertungen können potentielle Kunden abschrecken und erhöhen die Chance, dass diese ein besser bewertetes Unternehmen suchen.
Die Manipulation mittels Fake-Bewertungen ist kein neues – oder unbekanntes – Phänomen und auch abseits von Amazon Gang und Gäbe. Jede Werbestrategie baut am Ende auf die Manipulation des Verbrauchers. Doch: Nach wie vor spielen die Kundenrezensionen trotz Vertrauensverlust bei Entscheidungen für oder gegen ein Produkt eine gewichtige Rolle. Um so relevanter ist es, beim Marketing auch stets die Reputation des eigenen Unternehmens im Blick zu behalten und zu reagieren.
Fake-Bewertungen erkennen: Tipps & Tricks
Leider haben es Verbraucher selten leicht, eine Fake-Bewertung als solche zu erkennen. Doch es gibt Anhaltspunkte, die darauf hinweisen können, dass es sich eher um falsche Bewertungen handelt (auch bei schlechten Rezensionen):
- Veröffentlichung der Bewertung: Stammen die Bewertungen zum Beispiel unmittelbar aus den Tagen nach der Markteinführung eines neues Produktes, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine Fake-Bewertung handelt, die dazu dient, das Produkt zu pushen.
- Länge der Bewertung: Echte Verbraucher und Bewerter neigen dazu, sich kurz zu fassen. Umfangreiche, stark ausgeschmückte und detailreiche Rezensionen können daher auf Fake hinweisen.
- Schreibstil der Bewertung: Sind die Beschreibungen und das Storytelling besonders blumig und zum Beispiel gespickt mit Anekdoten, die die Vorzüge des Produktes beschreiben, weist das auch eher auf unechte Bewertungen hin. Echte User geben selbst eher weniger aus ihrem eigenen Leben preis. Auch die Nennung der vollständigen Produktbeschreibung oder andere eher werbliche Schreibe kann auf Fake hinweisen. Perfekte Rechtschreibung oder Grammatik muss hingegen nicht unbedingt Merkmal einer Fake-Bewertung sein. Den Agenturen ist durchaus bewusst, dass kleinere Fehler hier und dort realistischer wirken. Auf der anderen Seite gibt es auch viele echte Bewerter, denen die Korrektheit Ihrer Schreibe wichtig ist.
- Andere Rezensionen des Bewerters: Sie können andere Rezensionen eines bestimmten Bewerters gegenchecken. Immer gleich klingende oder durchgehend positive Rezensionen verweisen eher auf einen Fake-Bewerter. Sie können zudem auch einzelne Abschnitte oder Sätze von Bewertungen einfach mal googeln. Sind diese so oder ähnlich auch woanders zu finden, ist eine Fake-Bewertung wahrscheinlich.
- Überblick verschaffen: Verlassen Sie sich nicht allein auf die ersten zwei, drei oder vier Bewertungen und bleiben Sie auch nicht nur bei den guten hängen. Werfen Sie einen Blick auf das Gesamtbild und lesen auch in die mittelmäßigen oder schlechten Bewertungen hinein. Werfen Sie zudem einen Blick auf andere Portale, ob der Gesamteindruck bei den Bewertungen sich ähnelt oder stark abweicht.
- Für Unternehmen: Prüfen Sie, ob der Name des Bewerters tatsächlich mit Ihrer Kundenkartei übereinstimmt. Sie können einen solchen Nachweis ggf. auch über die Bewertungsplattform von dem Bewerter einfordern.
Tipp: Online-Bewertungen sollten bei Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Produkt, eine Dienstleistung oder andere Angebote im Idealfall außer Acht bleiben – oder zumindest an die letzte Stelle treten. Bessere und verlässlichere Einblicke bieten Ihnen seriöse Tests oder Rezensionen etwa von Prüforganisationen wie Stiftung Warentest. In jedem Falle gilt: Vertrauen Sie Online-Bewertungen niemals blind!
Weitere nützliche Tipps finden Sie im folgenden Video:
Fake-Bewertung als unlauterer Wettbewerb: Verstöße gegen das UWG
Ob Unternehmen nun mit besonders guten Fake-Bewertungen das eigene Angebot besser dastehen lassen wollen oder durch negative gefakte Bewertungen Konkurrenten schlecht machen wollen: In beiden Fällen liegt bei gewerbsmäßigen Marketingmaßnahmen eine wettbewerbswidrige Handlung vor. Die Grundlagen für diese unlauteren und damit unzulässigen Wettbewerbshandlungen finden sich im UWG:
- § 4 UWG (Mitbewerberschutz): Eine schlechte Fake-Rezension, die etwa die Dienstleistung oder das Produkt eines Mitbewerbers unzulässigerweise herabsetzen oder verunglimpfen soll, ist wettbewerbswidrig. Sind die in einer Fake-Bewertung aufgestellten Behauptungen unwahr bzw. kann die Echtheit nicht bewiesen werden, kann sich hieraus ein Unterlassungsanspruch seitens des betroffenen Mitbewerbers ergeben.
- § 5 UWG (irreführende geschäftliche Handlungen): Besonders positiv lautende gefälschte Kundenbewertungen sollten vor allem dem Zweck dienen, die eigene Dienstleistung bzw. das eigene Angebot hervorzuheben und für den Kunden attraktiv zu machen. Eine gute Fake-Bewertung führen potentielle Kunden jedoch in die Irre und sind so nach UWG unzulässig.
Schwierig ist jedoch, nachzuweisen, dass es sich bei Fake-Bewertungen um bezahlte oder mit anderen Gegenleistungen verbundene Marketingmaßnahmen handelt.
Können Fake-Bewertungen auch strafbar sein?
Zu unterscheiden ist hier in aller Regel zwischen negativen und besonders positiven Fake-Bewertungen. Eine gute Bewertung, die das Angebot eines Dienstleisters in besonders gutem Licht erscheinen lassen soll, erfüllt in aller Regel keinen Straftatbestand. Ein Betrugsversuch lässt sich zumindest regelmäßig nicht nachweisen.
Anders hingegen kann es bei einer schlechten Fake-Bewertung aussehen, die zum Beispiel dazu dienen soll, einen potentiellen Konkurrenten schlecht zu machen. Je nach Sachlage können unter Umständen zwei Straftaten erfüllt sein:
- Verleumdung nach § 187 StGB: Enthält die Darstellung einen völlig falschen Sachverhalt oder ist die Bewertung nachweislich fake, kann es sich um einen verleumderischen Akt gegen den Betroffenen handeln.
- Beleidigung nach § 185 StGB: Zwar gilt auch im Rahmen einer Bewertung generell das Grundrecht der Meinungsfreiheit, dieses schützt aber keine Beleidigungen und Schmähkritiken. Kommt es im Rahmen einer Fake-Bewertung zu beleidigenden und persönlich herabsetzenden Äußerungen, kann somit auch eine strafbare Handlung erfüllt sein.
Eine schädliche Fake-Bewertung kann zudem Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Verursacher begründen. Auch der Erlass einer Unterlassungserklärung kann folgen. Die falschen Bewertungen sind dann außerdem regelmäßig zu löschen.
Schwierig wird es dann, wenn Sie eine Fake-Bewertung löschen lassen wollen. Sie müssen in der Regel nachweisen, dass diese gegen Richtlinien des jeweiligen Portals oder aber gegen andere Rechte verstößt. Zudem kann es schwer sein, die Identität des Bewerters auszumachen. Wenden Sie sich im Idealfall an einen seriösen Anbieter oder einen Anwalt. Dieser kann Ihnen ggf. helfen, gegen eine Fake-Bewertung vorzugehen.
Fake-Bewertungen erkennt man häufig auch daran, dass als Google-Profilnamen ein richtiger Vorname und Nachname, vorliegend deutsche Namen, verwendet werden. Das soll gerade den Schein der Authentizität erschaffen. Bewertungen von XY oder dergleichen sind oft echt. Niemand bewertet negativ mit seinem echten Namen.
Das lässt sich so generell nicht sagen.
Ich bin gerade einem Übersetzungsbüro auf der Spur, dass die Rechnungen seiner freiberuflichen Übersetzer nicht zahlt. Die Fälle werden nicht nur auf speziellen nicht öffentlichen Plattformen über Zahlungsmoral diskutiert, sondern sind inzwischen auch bei google gelandet. Mit dem Ergebnis, dass sowohl schlechte Bewertungen als auch solche, die die Zusammenarbeit mit dem „hochproffessionellen“ Unternehmen in höchsten Tönen loben alle unter einem „Realnamen“ abgegeben wurden. Der Unterschied: Die, die über schlechte Zahlungsmoral klagen sind leicht zu finden, sie betreiben eine Homepage und/oder sind in diversen Übersetzerlisten eingetragen, wo Kunden nach Übersetzern mit passender Sprachkombination und speziellen Fachkenntnissen suchen oder Übersetzungen ausschreiben, auf die man sich bewirbt. Von den lobenden „Übersetzern“ findet sich im gesamten Netz keine Spur entsprechender Aktivitäten. 99% des Übersetzungsgeschäfts laufen über Internet, ohne entsprechende Auftritte hat ein Freiberufler kaum eine Chance, an Aufträge zu kommen. Diese Namen sind also klar fakes, es bedarf nicht viel Phantasie, wer sie sich ausgedacht hat.