Bußgeldkatalog Personenbeförderung auf dem Fahrrad
Verstoß | Geldbuße |
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Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. | 5 € |
Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, mehr als zwei Kinder. | 5 € |
Sie beförderten hinter einem Fahrrad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person. | 5 € |
Inhalt
FAQ: Auf dem Fahrrad ein Kind mitnehmen
Babys und Kinder bis zu einem bestimmten Alter dürfen auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Allerdings ist die Beförderung nur erlaubt, wenn der entsprechende Kindersitz oder ein Fahrradanhänger verwendet werden.
Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie ebenfalls noch den Gehweg nutzen. Ist der Radweg baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen allerdings auch Kinder unter acht Jahren diesen nutzen. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der Regel müssen Sie bei Verstößen gegen die Bestimmungen der StVO bei einer ordnungswidrigen Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad mit einem Verwarngeld rechnen. Die Tabelle bietet hier einen Überblick dazu.
Auf dem Fahrrad mit Kind unterwegs: Das ist wichtig
Kinder allein auf dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, setzt gewissen Fähigkeiten voraus. Bis diese sich entwickeln und Kinder sicher unterwegs sind, nehmen viele Eltern ihre Sprösslinge auf dem eigenen Fahrrad mit. Ein Kind auf diesem zu befördern, unterliegt jedoch ebenfalls einigen Regeln, die es zu beachten gilt. Wie transportiert man Kinder auf dem Fahrrad richtig?
Für das Radfahren mit einem Baby oder Kind auf dem Drahtesel gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter. Ab welchem Alter Sie Ihr Kind auf dem Rad oder im Anhänger mitnehmen, ist also freigestellt. Anders sieht das aus, wenn es um die Frage geht, bis zu welchem Alter auf dem Fahrrad ein Kindertransport erlaubt ist. Hier kommt § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Tragen. In diesem ist unter anderem festgelegt, dass nur „Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr“ befördert werden dürfen.
Zudem muss der Radfahrer, der Kinder mit dem Fahrrad transportieren möchte, mindestens 16 Jahre alt sein. Die Beförderung ist nur dann zulässig,
wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind […] für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Die Begrenzung des Alters gilt auch, wenn Kinder im Fahrradanhänger mitgenommen werden. Hier dürfen höchstens zwei Kinder mitfahren. Der Fahrer muss auch hier mindestens 16 Jahren alt sein. Eine Ausnahme besteht bei behinderten Kindern, hier gibt es keine Altershöchstgrenze.
Fahrrad mit Vorsicht: Kinder sollten bestimmte Regeln kennen
Sind Kinder alt genug, dass sie selbst mit dem Rad unterwegs sein können, gelten bestimmte Vorschriften.
In § 2 StVO ist definiert, wo mit welchen Fahrzeugen gefahren werden darf. Hier sind auch Bestimmung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad festgehalten.
Demnach gelten für Kinder folgenden Vorgaben:
- Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen
- Kombinierte Geh- und Radwege dürfen befahren werden
- Radwege, die baulich von der Straße abgetrennt sind, dürfen ebenfalls befahren werden
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg, den Radweg oder die Straße benutzen
- Kinder älter als zehn müssen die Straße bzw. den Radweg befahren
Eltern, die ihre Kinder begleiten, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren, wenn die Kinder nicht älter als acht Jahre sind. Auch dies ist in § 2 StVO festgehalten:
Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist.
Fußgänger haben hier immer Vorrang und beim Überqueren einer Straße ist vom Fahrrad abzusteigen.
Sinnvoll ist es auch, das Fahren mit dem Fahrrad und dem Kind zu üben. Neben den wichtigsten Verkehrsregeln gehören auch bestimmte Fähigkeiten dazu:
- Ablenkungen ausblenden und vorausschauend fahren
- Verhalten anderer Leute richtig einschätzen
- Geschwindigkeit und Abstand einschätzen
- Erkennen von Gefahren bzw. gefährlichen Situationen
- Vermeiden von gefährlichen Situationen
- Verhalten an einer Ampel
- Geschwindigkeit reduzieren und rechtzeitiges sowie richtiges Bremsen
Vielen Dank für diesen Beitrag über Fahrrad fahren mit Kind. Gut zu wissen, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen. Wir wollen endlich Kinderräder für unsere Zwillinge kaufen, wollten uns aber vorher rechtlich informieren.