Bereits seit 2009 verhandeln zwei der größten namhaften Medienunternehmen über die urheberrechtlich geschützte Nutzung von Musik und Musik-Videos. Ursprünglich verlangte die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigung) von der Video-Plattform und Google-Tochter YouTube einen neuen Lizenzvertrag abzuschließen, damit die Künstler für die Verwendung der Musik in den Videos angemessen entlohnt werden können.
Im Urteil vom 12. Mai 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) in München nun die GEMA-Sperrtafel auf YouTube im Sinne der GEMA für rechtswidrig erklärt. Auf der Sperrtafel stand: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“.
Jedoch sperrt laut Urteil (noch nicht rechtskräftig) YouTube die Videos selbst und nicht die GEMA. Daher beeinflusst dies die öffentliche Meinung und belastet damit die GEMA, weshalb das OLG München deren Rechtswidrigkeit bestätigte (Quelle GEMA).
Zur Lösungsfindung in solchen medienrechtlichen und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen kann ein Medienunternehmen oder auch ein Künstler selbst mit einem Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht Kontakt aufnehmen. Ein solcher Rechtsanwalt setzt sich u. a. für einen Urheber und seine Schöpfungen ein, damit dieses geschützte geistige Eigentum nicht widerrechtlich von anderen kopiert, weitergereicht sowie genutzt wird.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Urheberrecht
Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann Ihnen zum Beispiel helfen, wenn Ihnen eine Verletzung gegen das Urheberrecht vorgeworfen wird.
Zunächst einmal müssen Sie ein juristisches Studium absolvieren. Wie es dann weitergeht, lesen Sie hier.
Wie viel ein Anwalt verdient, wird entweder durch eine Vergütungsvereinbarung oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.
Was ist ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht?
Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht gehört unter den Fachanwaltsbetitelten zu den jüngsten seiner Art. Die Satzungsvereinbarung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat diesen Titel eingeführt. Im Jahr 2007 gab es die ersten Fachanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht: bundesweit ganze neun. 2014 verzeichnete die BRAK rund 250 im Urheberrecht und Medienrecht tätige Anwälte.
Im Vergleich dazu gibt es etwa 49.100 Fachanwälte in Deutschland und 20 verschiedene Rechtsgebiete. Die meisten Anwälte kann das Arbeitsrecht vorweisen – mit circa 9.700 Anwälten. Somit zeigt sich, dass die Anzahl der Rechtsanwälte im Medien- und Urheberrecht fast schon drastisch gering ist. Doch obliegt ihnen eine wichtige Rechtsmaterie, die tief in das verfassungsrechtlich geschützte Grundgesetz sowie in die besonders schützenswerten Menschenrechte eintaucht.
Die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer schreibt in § 14j vor, welche besonderen Kenntnisse im Urheberrecht und Medienrecht nachzuweisen sind:
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
- Rundfunkrecht,
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Was macht ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht?
In erster Linie befasst sich ein Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht mit allen Gesetzen und Rechtsvorschriften, die dieses Rechtsgebiet berühren. So kann ein Künstler, Autor oder Designer als Urheber einer Schöpfung den Kontakt zu einem solchen fachlichen Anwalt suchen, wenn zum Beispiel sein Werk unberechtigter Weise von einer anderen Person oder auch einem Unternehmen verwendet wird.
Der Anwalt kann dann diverse Unterlassungsansprüche mit einer sogenannten Unterlassungsklage durchsetzen. Sofern dem Betroffenen ein Schaden durch die widerrechtliche Nutzung entstanden ist, kann ebenso ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Oftmals erhält der Täter zuvor eine Abmahnung vom Rechtsanwalt.
Ein Anwalt für Urheberrecht setzt sich für den Schutz des Persönlichkeitsrechts seiner Klienten ein. Zum Beispiel bei Tatsachenbehauptungen in der Presse. Hier kann ein Rechtsanwalt eine Gegendarstellung für seinen Mandanten verlangen.
Aber auch Firmen haben medienrechtliche Fragen. Ein Fachanwalt für Medienrecht bietet Beratung an, zum Beispiel was bei negativen Berichterstattungen zu tun ist.
Auch Verträge kann ein Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht prüfen und bei deren Gestaltung beratend zur Seite stehen. Das ist beispielsweise nötig bei:
- Lizenzvertrag
- Autorenvertrag
- Modelvertrag
- Plattenvertrag
- Verträge von Agenturen
Der Anwalt für Urheberrecht bespricht mit Ihnen aber auch patent- oder markenrechtliche Streitfragen. Genauso wie bei Vermarktungs- und Absatzfragen sowie beim Thema Namensklau können Unternehmen oder Einzelpersonen bei einem Anwalt Rat suchen.
Das Internet hat in unserem Zeitalter einen hohen Einfluss auf das Leben genommen. Viele medienrechtliche Problematiken gehen mit dem World Wide Web einher. Daher ist auch Filesharing kein Fremdwort mehr. Diese Tauschbörsen, erlauben es Internet-User urheberrechtlich geschützes Material als Dateien untereinander tauschen zu können. Oftmals handelt es sich hierbei um Raubkopien. Die deutsche Rechtsprechung verbietet jedoch illegale Downloads. Auch hier kann ein Anwalt für Medienrecht einschreiten und eine Unterlassungsklage einreichen sowie einen Schadensersatz für Sie als den Geschädigten erwirken.
Oft kommt ein Anwalt für Urheberrecht daher also bei Urheberrechtsverletzungen „zum Einsatz“. Er schreibt Abmahnungen und Unterlassungen, um die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten zu wahren und zu schützen. Dies waren jedoch nur einige der Tätigkeitsfelder, die ein Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht übernimmt, da das Medien- und Urheberrecht noch viele weitere Rechtsgebiete berührt, zum Beispiel das Rundfunkrecht, Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht. Zudem kann ein Rechtsanwalt für Urheberrecht seinen Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich vertreten.
Wie wird man Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht?
Wer Anwalt werden möchte, muss in erster Instanz ein rechtswissenschaftliches bzw. juristisches Studium absolvieren, da ein zukünftiger Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht zunächst immer einen akademischen Werdegang durchläuft.
Das Grundstudium umfasst in der Regel neun Semester an einer Universität. Am Ende der Regelstudienzeit hat der Student seine erste große Prüfung zu absolvieren: das erste Staatsexamen. Um die Prüfung zu bestehen, muss der Student je Bundesland fünf bis sieben Klausuren schreiben. Thematisch stehen hier die großen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht im Mittelpunkt.
Nun ist der Student bereits Halbjurist und kann in der nachfolgenden Praxiszeit sein Wissen an verschiedenen Gerichten ausbauen. Während dieses 2-jährigen Referendariats sammelt er im Idealfall auch prozessorientierte Kompetenzen.
Beendet wird diese Phase mit dem zweiten Staats- oder auch Assessorexamen. Staatliche Justizämter führen diese reine Staatsprüfung mit dem Halbjuristen durch. Besteht er diese Prüfung, so kann der Absolvent endlich als Volljurist in allen klassischen Rechtgebieten durchstarten und sich auch dafür entscheiden, sich einen Fachanwaltstitel anzueignen – so auch als Anwalt im Urheberrecht.
Zu guter Letzt muss daher der zukünftige Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht laut §5q der Fachanwaltsordnung 80 Fälle aus den bereits oben genannten Kenntnisbereichen bearbeiten, von denen mindestens je fünf auf die in § 14j in 1. bis 3. genannten Felder fallen müssen. Mindestens 20 der Fälle müssen dabei gerichtliche Verfahren sein. Auch ein Fachanwaltslehrgang ist zu absolvieren. Dieser kann beispielsweise bei der Anwaltsakademie des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) durchgeführt werden.
Was verdient ein Rechtsanwalt im Urheberrecht und Medienrecht?
Jeder Anwalt hat sich zunächst einmal grundsätzlich an dieselben Prinzipien in Sachen Vergütung zu halten, ganz egal, welchen Fachanwaltstitel er trägt – so muss also auch ein Fachanwalt für Urheberrecht oder ein Anwalt für Medienrecht entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten oder aber nach einer Vergütungsvereinbarung. Letztere wird vorzugsweise bei Zeit- und Honorararbeit angewandt; eine solche Arbeitsweise ist einer gesetzlichen Abrechnung immer vorzuziehen, besonders wenn sie höher ausfällt als es im RVG festgesetzt ist.
Aber auch eine Vereinbarung zur Vergütung beruht auf gesetzlichen Vorschriften:
- Solche Vereinbarungen sollten stets in einem entsprechenden Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko angelegt sein.
- Außergerichtliche Beratungen beruhen seit 2006 nur noch auf Vergütungsvereinbarungen.
- Gebührenvereinbarungen legen den Kostenrahmen für die Vergütung eines Anwalts fest. Zum Beispiel dürfen Erstberatungen nicht mit mehr als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu Buche schlagen.
- Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erhält ein Rechtsanwalt im Urheberrecht seine Gebühren, wenn im Vorfeld keine Vereinbarung getroffen worden ist.
Zu bedenken ist zusätzlich, dass dem Verdienst von einem Anwalt auch noch die Mehrwert- oder Umsatzsteuer angerechnet wird und auch eine Aufwandspauschale hinzukommt. Die Anwaltskosten orientieren sich zudem immer am jeweiligen Gegenstandwert, um welchen es in dem Mandat geht.
Ganz klassisch existieren auch bei Fachanwälten im Medien- und Urheberrecht deutschlandweit regionale Unterschiede in Sachen Verdienst. Selbst unter den Kanzleien untereinander sind Schwankungen zu verzeichnen. Es ist möglich, dass in großen Kanzleien höhere Gehälter zu erwarten sind. Entscheidend sind aber ebenso weitere zahlreiche Merkmale, wie das Alter vom Anwalt oder die Dauer seiner Berufstätigkeit/Berufsangehörigkeit.
Ein Anwalt für Medienrecht bzw. ein im Urheberrecht tätiger Anwalt trägt wie andere Anwälte auch eine hohe Verantwortung, die diese Berufsgruppe eben mit sich bringt.
Daher gehören Rechtsanwälte auch zu einer gut vergüteten Berufsgruppe.
Anwaltsgehälter sind von Anfang an leistungsorientiert, weshalb auch Prämien- und Umsatzbeteiligungen eine übliche Handhabe darstellen.
Fachanwälte für Familienrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht liegen in der Verdienstcharge weit oben. In diesen Rechtsfeldern sind auch die meisten Fachanwälte zu verzeichnen. Doch auch ein Fachanwalt für Medienrecht braucht sich mit seinem Gehalt nicht zu verstecken. Der Gehälter- und Einstellungsreport des Anwaltsblatts (Deutscher Anwalt Verein) hat die Gehaltsunterschiede für die Anwälte im Urheberrecht und Medienrecht recherchiert.
Durchschnittlich am wenigsten verdient ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht im Westen Deutschlands (30.000 bis 54.000 Euro) und in Süddeutschland (30.000 bis 80.000 Euro) mit 48.000 Euro brutto. Danach folgt der Norden der Republik mit 48.000 Euro (36.000 bis 60.000 Euro). Oben auf liegt Ostdeutschland mit einem Jahresdurchschnittsgehalt von 52.000 Euro brutto (40.000 bis 85.000 Euro) für einen Rechtsanwalt im Medienrecht und Urheberrecht.
Bei den Einstiegsgehältern kommt es vordergründig auf den jeweiligen Standort an. Berlin und München stechen dabei als wichtige Metropolen für einen im Medienrecht tätigen Anwalt heraus. Hier zahlen Kanzleien bis zu 85.000 Euro Jahresbruttogehalt.
Welche Berufsverbände gibt es?
Berufsverbände sind private Körperschaften, welche sich für die öffentliche Vertretung und die Belange eines speziellen Berufsstandes einsetzen. Daher agiert ein solcher Verband in Form eines Interessenverbandes. Häufig ist die Mitgliedschaft an ein paar formale Bedingungen geknüpft. Bisher hat sich nur ein Berufsverband oder vielmehr eine Arbeitsgemeinschaft für den Anwalt im Urheberrecht bzw. den Anwalt im Medienrecht zusammengeschlossen.
Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien
Die Arbeitsgemeinschaft ist den Deutschen Anwalts Verein angehörig und wurde 2008 gegründet. Sie beschäftigt sich mit gleich zwei Rechtsgebieten, mit dem Urheber- und Medienrecht und mit dem gewerblichen Rechtsschutz, da deren Tätigkeitsbereiche relativ fließend ineinander übergehen.
Die AG bietet ihren Mitgliedern regelmäßige Veranstaltungen zu aktuellen Problematiken sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen und zum persönlichen Austausch untereinander. Auch Workshops für Berufsanfänger werden angeboten und das Angebot die Pflichtweiterbildungen gleich über den Deutschen Anwalts Verein bzw. die Anwaltsakademie zu absolvieren.
Dazu findet sich auf der eigenen Homepage eine Anwaltssuche sowie ein regelmäßiges Update zu aktuellen und interessanten Urteilen, die die Rechtsgebiete betreffen. Verschiedene Kooperationen schaffen den Mitgliedern gewisse Vorteile, zum Beispiel bei Fachzeitschriften, Recherchediensten oder IP-Management-Software.
Welche Kanzleien gibt es?
Wir haben für Sie nach Kanzleien recherchiert, die sich mit Problematiken aus dem Urheberrecht und dem Medienrecht beschäftigen. Drei von ihnen wollen wir Ihnen nun vorstellen.
Die Kanzlei der Berndorff Rechtsanwälte, Berlin Kreuzberg
Diese Anwaltskanzlei aus der Hauptstadt hat sich ihre Kernkompetenz im Urheber- und Medienrecht gesetzt. Ihre anwaltliche Dienstleistung befasst sich mit Rechtsproblematiken aus Musik, Bühne, Film und TV, Design, Kunst und Foto, Mode, Marken sowie E-Commerce. Dazu bietet ihr Team eine langjährige Erfahrung, die selbst engen Kontakt zu Künstlern, den Medien selbst und der Wirtschaft pflegt.
Seit 1996 bauen die Anwälte der Kanzlei ihre Kompetenzen in den Bereichen Medienrecht, Urheberrecht und Entertainment Law aus. Sie gehen mit den medialen Veränderungen mit und beraten ihre Mandanten als Fachanwalt für Urheberrecht bzw. als Fachanwalt für Medienrecht kompetent mit einem breiten Fachwissen.
Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht Gunnar Berndorff, seine Frau und die Kollegen vertreten sowohl Medienunternehmen, als auch Verlage, Agenturen, Veranstalter, Künstler, Produzenten, Schauspieler, Designer und Autoren – und das auf nationaler und internationaler Ebene. Dazu haben sie auch Publikationen veröffentlicht. Zu ihren Haupttätigkeitsbereichen gehören:
- Architekturrecht
- Datenschutzrecht
- Filmrecht
- Fotorecht
- Markenrecht
- Musikwirtschaftsrecht
- Verlagsrecht
- Onlinerecht
- Multimediarecht
Kanzlei für klassische, neue und soziale Medien – Dirks & Diercks Rechtsanwälte, Hamburg und Kiel
Stephan Dirks ist seit 2012 selbst Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht und daneben auch als Anwalt für Abmahnung tätig und schreibt daher auch Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Er arbeitete während des Studiums lange als Programmierer für Verlage. Dazu publiziert er als Kolumnist im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag, hat einen eigenen Blog, in welchem er sich mit der IT- und Medienszene befasst und ist europaweit als Dozent und Referent unterwegs sowie ein beliebter Interviewpartner für zahlreiche Medien.
Als Anwalt im Urheber- und Medienrecht berät Dirks zusammen mit seiner Kollegin und Rechtsanwältin Nina Diercks seine Mandanten in vielen medienrechtlichen Belangen. Dafür sind sie auch bundesweit tätig und bieten die Kommunikation auch über E-Mail oder Skype an. Diercks arbeitet praxisnah und lösungsorientiert mit ihren Klienten. Dabei ist ihr Hauptaspekt auf die digitale Unternehmenskommunikation gerichtet. Zudem hat Sie einen eigenen Social-Media-Recht-Blog.
Zu den Leistungen der Anwaltskanzlei Dirks & Diercks gehören:
- Unterlassungsansprüche
- Presserecht
- Abmahnung
- Äußerungsrecht
- Persönlichkeitsrecht
- Recht am Bild/Bildrechte
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Verträge und Vertragsgestaltung im digitalen Feld
- IT-Richtlinien
- E-Commerce/E-Mail-Marketing
Kanzlei Hoesmann, Berlin und München
Seit 2006 befindet sich die Kanzlei Hoesmann im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg und seit 2015 auch mit einer Zweigstelle in München. Das Team bietet Lösungen für viele medienrechtlich juristische Auseinandersetzungen und ist auch kurzfristig für ihre Mandanten da.
Sie haben den Anspruch, ihren Klienten eine zufriedenstellende Beratung zu bieten und arbeiten dabei fachübergreifend sowohl mit nationalen als auch mit internationalen Kooperationspartnern.
Zu ihren Kernkompetenzen im Urheber- und Medienrecht gehören:
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Abmahnung
- Internetrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
Doch falls Sie auf der Suche nach einen Anwalt in Ihrer direkten Nähe sind, dann ist das auch gar nicht so schwer. Oftmals hilft es schon, sich mit Freunden, Arbeitskollegen oder Bekannten auszutauschen. Ein guter Tipp ist auch immer, sich einmal telefonisch bei der Anwaltskammer zu erkundigen. Dort bekommen Sie Informationen zu Anwälten aus Ihrer Nähe.
Bevor Sie Ihren ersten Termin bei einem Rechtsanwalt in einer Kanzlei wahrnehmen, lohnt es sich, noch einen Blick auf die Homepage der jeweiligen Kanzlei zu werfen. Auch dort kann sich ein Suchender bereits einen ersten Überblick über das Angebot und im Idealfall auch schon über den Rechtsanwalt selbst verschaffen.
Wenn Sie in der Kanzlei sind, schauen Sie, ob die Räumlichkeiten ordentlich und sauber sind. Ein seriöser Anwalt wird Ihnen durchaus seine Erfahrungswerte mit ähnlichen Fällen schildern und zudem auf Anfrage eine grobe Aufstellung der anfallenden Kosten erstellen. Ferner wird Ihnen ein guter Rechtsanwalt nichts für diese erste Beratung berechnen.
Sofern Sie ein gutes Gefühl haben, bereits erstes Vertrauen in den Anwalt und die Kanzlei aufbauen konnten und er Verständnis für Ihre Lage deutlich macht, haben Sie wahrscheinlich den für Sie richtigen Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht gefunden.
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer Rechtsanwaltskanzlei. Dabei ist es gut zu wissen, dass es auch spezielles Medienrecht gibt. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Ich suche momentan nach einem passenden Fachanwalt. Gut zu wissen, dass man einen seriösen Anwalt daran erkennt ob er Erfahrungswerte schildert. Darauf werde ich achten.
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Anwälte. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.
Ich wollte schon immer mehr wissen über Urheberrecht. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.
Ich schätze diesen Artikel über Anwälte für Urheberrechtsgesetze. Mein Bruder versucht, etwas, das er geschaffen hat, urheberrechtlich zu schützen, aber er weiß nicht, wo er anfangen soll. Ich werde meinen Bruder bitten, einen Anwalt zu finden, der ihm bei Urheberrechtsgesetzen helfen kann.
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Das ist interessant, dass es nur seit 13 Jahren Fachanwälte für Medienrecht gibt, aber es ist auch ein ziemlich neues Problem. Ich habe nur letzte Woche über dieses Thema gehört, weil meine Freundin darüber diskutiert haben, also ich möchte mich darüber informieren. Dieser Artikel war deswegen sehr hilfreich. Jetzt verstehe ich das Thema viel besser und ich kann nächstes mal die Diskussion besser verstehen.
Danke für interessante Fakte, Tipps und Info!! Rechtlich im Internet zu handeln fällt immer schwerer auf. Man soll so viele Gesetze berücksichtigen, alleine Datenschutzgesetz verlangt unendlich viel. Jeder von uns trifft Schwierigkeiten, Probleme, die man alleine lösen kann. Rechtsanwalt gibt dir aber eien Richtung, erste Hilfe, damit man sich weiter Rechtlich Richtig verhält und zieht auf seine Seite Vorteile.
Wie Sie bereits sagen, sperrt Youtube diese Videos selbst und nicht die GEMA. Dahingehend wurde 2015 die Erwähnung der GEMA im Rahmen dessen wohl als rechtswidrig erklärt. Ich stimme Ihnen zu, dass man als Künstler in solchen Fällen die Option eines Rechtsanwalts für Urheberrecht abwägen könnte.
Man hört immer wieder von veränderten Bedingungen was das Abspielen, Streamen oder Speichern von Musik aus dem Internet angeht. Als Laie blicke ich da mittlerweile wirklich nicht mehr durch. Wie Sie bereits selbst anführen, sollten vor allem Künstler sich absichern und sich im Medienrecht oder Urheberrecht informieren. Vielen Dank für diesen Beitrag.